Entschädigung der HRE-Aktionäre
Seite 1 von 6 Neuester Beitrag: 28.11.09 09:44 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.09 11:09 | von: Taschendieb | Anzahl Beiträge: | 135 |
Neuester Beitrag: | 28.11.09 09:44 | von: klausdieter | Leser gesamt: | 44.004 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 6 > |
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des
Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
...
§ 4
Entschädigung
(1) Für die Enteignung ist eine Entschädigung zu leisten. Eine Entschädigung kann verlangen, wer in seinem Recht durch die Enteignung beeinträchtigt wird und dadurch einen Vermögensnachteil erleidet.
(2) Zur Leistung der Entschädigung ist der Enteignungsbegünstigte verpflichtet. Die Zahlung erfolgt durch den Fonds. In den Fällen des § 1 Absatz 3 Nummer 2 erfordert eine Enteignung die vorherige Zustimmung des Enteignungsbegünstigten zu der Enteignung, insbesondere zu der Verpflichtung aus Satz 1.
(3) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes. Werden Anteile an oder sonstige Bestandteile der Eigenmittel von Unternehmen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis Nummer 3
enteignet, so erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage einer Bewertung des Unternehmens. Die Verwaltungsorgane des betroffenen Unternehmens sind verpflichtet, der Enteignungsbehörde die für die Ermittlung des Unternehmenswertes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.
(4) Sind Enteignungsgegenstände zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen, so gilt für die Ermittlung des Verkehrswertes Folgendes:
1. Der Verkehrswert bemisst sich in der Regel nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenpreis des Enteignungsgegenstandes während der letzten zwei Wochen vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung, es sei denn, dass der Durchschnittspreis innerhalb der letzten drei Tage vor der Eröffnungsentscheidung niedriger ist; in dem zuletzt genannten Fall ist dieser niedrigere Börsenpreis zugrunde zu legen. Der gewichtete durchschnittliche
inländische Börsenpreis ist der nach Umsätzen gewichtete Durchschnittspreis der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes als börslich gemeldeten Geschäfte. Die Bundesanstalt übermittelt der Enteignungsbehörde den Durchschnittspreis unverzüglich nach der Eröffnungsentscheidung.
2. Ist die Absicht einer Enteignung vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung bekannt geworden und können nachfolgende Auswirkungen auf den Börsenpreis des Enteignungsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden, so tritt an die Stelle des Tages der Eröffnungsentscheidung der Tag, an dem die Absicht der Entscheidung bekannt geworden ist. Dieser ist in der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 zu benennen.
3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein nach Absatz 3 Satz 2 ermittelter Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes von dem nach Maßgabe des Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweichen würde, ist eine Unternehmensbewertung nach Absatz 3 Satz 2 durchzuführen. Ergibt sich hieraus ein Wert des Enteignungsgegenstandes, der von dem nach Maßgabe der Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweicht, soll dieser Wert der Ermittlung des Verkehrswertes nach Absatz 3 Satz 1 zugrunde gelegt werden.
(5) Die Entschädigung ist durch einmalige Zahlung eines Geldbetrages zu leisten. Die Entschädigungszahlung ist mit Ablauf des Tages, in den der Übergangszeitpunkt fällt, fällig. Die Höhe der Entschädigung wird in der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 oder durch das Bundesministerium der Finanzen gesondert bekannt gemacht.
(6) Entschädigungsbeträge sind mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich von dem Übergangszeitpunkt an zu verzinsen.
Quelle: Website des BMF
Ich sagte schon: Mit einem Totalverlust könnte ich leben. Dann sollte die Hypo aber auch an die Wand gefahren werden. Und ja, die Regierung hat wichtige Dinge verschwiegen und ist defacto Schuld (dass ich bei einem Verkauf von 1,39 Kohle verliere). Denn ich wäre nie in die Hypo eingestiegen, wäre mir das wahre und von der Regierung verschwiegene Ausmaß, bekannt gewesen!
Jede Aktie ist ein Zockerinvestment....also überlese ich einfach mal deinen Abschnitt darüber....
Ist mir klar, dass es die Regierung nicht zum großen Knall kommen lassen will. Sie möchte ja schließlich wiedergewählt werden. Und das Argument, dass der arme Steuerzahler ja dann wieder für die "Zocker" zahlen muss....einfach nur lächerlich. Der Steuerzahler muss für viele von den Ländern oder Bund getätigte sinnlose Investitionen aufkommen. Also warum sollte der Fall "Hypo" den Steuerzahler mehr ärgern?
P.S. Weniger von "Wohle der Allgemeinheit" reden? Ich hab damit nich angefangen! Das kommt aus Berlin!
P.P.S. ich werde das Angebot NICHT annehmen! Vielen Dank schonmal für die Zeche @flipp!
Oder ist dies tatsächlich soooooo abwegig.
Auch wenn ich 80% der Aktien hätte, dürfte ich jetzt nicht mehr über die HRE bestimmen. Ich hätte die Regierung mit ihrem Enteignungsgesetz im Rücken.
Das glaube ich dir gerne, dass der Steinbrück gesagt hat, dass er die HRE retten möchte und nicht MICH.
P.S. ich bleib an Bord mit meinen 2000 Aktien.
zu Flowers : der ist ein Milchmädchen.
Beim Tiefkurs der HRE hätte er die ganze AG für unter 100 Mio's haben können; - wollte er aber nicht.
Jetzt plant er einen Prozess mit Kosten - je Instanz - von ca. 35 Mio's.
Bei seinem mom. Gegenwert von 61 Mio's.
Kann der Mann rechnen? - kann man mit ihm rechnen?
Vermutl. fühlt sich dieser Ami noch in der Bush-Ära und glaubt seine Wünsche mit Raketen durchzusetzen.
Peer ist allerdings ebenfalls ein Stümper, aber er hat hier die Macht, schon, weil die Angie von dieser Sache gar nichts versteht - und Frank-W. und Münte auch nicht.
Den Karren aus dem Dreck holen wird der Herr zu G.
Also muß "seine strategische" Insolvenz auf die Rechnung.
Dazu bleibt Peers Hartnäckigkeit, mit der er seinen Willen durchsetzen wird; - auch psychologisch.
Also wird es ein 2. Angebot geben - für € 1,26 (!).
Das macht die letzten Kleinen mürbe.
Sein 2. Trumpf heißt Kapital-Zuschuß der Alt-Aktionäre. Motto: Wenn der Bund allein nicht darf - müssen Alle!
Jedenfalls bin ich überzeugt, den sturen Kleinen wird es ergehen wie den letzten Indianern.
Denen blieb nur der Suff! - Uff!
Kritiker
Bei üblichen 8% RA-Kosten der Prozess des Lebens - auch bei Verlust - wohlgemerkt.
Deshalb sehe ich die Werbe-Aussagen der Advokaten mit großer Skepsis.
Beim HRE-Zwist geht es nicht vorderst um Gerechtigkeit, sondern auch um Politiker-Profilierung und damit um Macht.
Und . . . welches Gericht soll letztlich gegen den Staat ("sich selbst") entscheiden?
Die Frage der Klage geht doch weniger um eine Möglichkeit - sondern um die Chance.
Und die sehe ich - bei allen Steini-Fehlern - bei NULL!
Nicht vergessen: die Justz-MinIn ist auch SPD !!
Gegen die drohende Enteignung der Hypo-Real-Estate-Aktionäre regt sich massiver Widerstand. Neben Flowers planen auch Kleinaktionäre Klagen – nicht nur wie Flowers gegen den Staat, sondern auch gegen die HRE u.a. wegen Marktmanipulation und Untreue. Vorwürfe erheben sie auch gegen den ehemaligen Mutterkonzern: Die HypoVereinsbank (HVB) soll die HRE als Müllhalde missbraucht haben. Insider von damals bestreiten das vehement.
Die Verstaatlichung der HRE ist in vollem Gange. Bis kurz vor Ende der Annahmefrist für das Übernahmeangebot hielt der Bund knapp 41% der Anteile. Ob der Bund die 50%-Marke geschafft hat, will der Soffin am heutigen Donnerstag bekanntgeben. Mit einer einfachen Mehrheit kann der Bund auf der Hauptversammlung am 2. Juni eine Kapitalerhöhung bestimmen und sich dadurch die avisierte Kontrollmehrheit sichern. Scheitert dieser Plan, wird enteignet. Daran lassen die Beteiligten keine Zweifel. Auf den Bund rollt dann womöglich eine Klagewelle zu. Neben HRE-Großaktionär J.C. Flowers verweigerten auch einige Kleinaktionäre die Annahme des Übernahmeangebots und rüsten sich für eine Verfassungsklage. Solche wie Henry Faktor, Projektentwickler aus Frankfurt. Er stemmt sich mit aller Macht gegen eine drohende Enteignung. "Das geht bis zum Europäischen Gerichtshof", kündigt er an.
Faktor hat bereits Anzeige gegen die HRE erstattet. Er wirft ihr Marktmanipulation sowie Betrugsversuch vor. Dabei hat er nicht nur die einstige Führungsriege um Funke, Finanzvorstand Markus Fell und Aufsichtsratschef Kurt Viermetz im Visier. Seine Wut richtet sich vor allem an die Erschaffer der HRE: die Manager der HVB. Diese hätten die HRE als Müllschlucker gegründet, um negative Vermögenswerte der Bilanz zu entsorgen. Faktor wettert: "Die HRE war die Bad Bank der HVB." Nicht die Steuerzahler, sondern die mittlerweile unter das Dach der Unicredit geschlüpfte HVB müsse deshalb für die Verluste der HRE geradestehen.
Hätte sie auch, wenn der ganze Schlamassel etwas früher ans Tageslicht getreten wäre. Bis zum 28. September 2008 haftete die HVB für Schulden ihrer einstigen Tochter. Einen Tag später gab die HRE bekannt, dass sie ihre Liquidität nicht mehr alleine sicherstellen kann. Für Faktor kein Zufall.
Befürworter seiner "Mülleimer-These" finden sich unter Banken- und Finanzexperten aber keine. "Das ist Quatsch, die HRE war kein Mülleimer", heißt es aus gut informierten Kreisen. Die HRE habe "mit Sicherheit" kein Sanierungsgeschäft übernommen. Selbst Mitbewerber zweifeln am Mülleimer-Konzept, aus einem einfachen Grund: Ein Jahr nach der Abspaltung hat die HVB fast 2,5 Mrd. Euro auf das verbliebene Kreditportfolio abgeschrieben. Ein deutliches Indiz dafür, dass die Sanierungsfälle auf den HVB-Büchern blieben und nicht in die HRE abgeschoben wurden.
Die aktuellen Probleme der HRE der früheren Mutter anzulasten, wäre also völlig verkehrt – oder doch nicht? Angeblich wurden die Hypothekentöchter der HVB vor der Abspaltung über einen Gewinnabführungsvertrag dermaßen ausgequetscht, dass sie am Ende nichts mehr wert waren. "Das Buch wurde immer substanzärmer. Die HVB hat die HRE ausgenommen", berichtet ein Insider.
Aufstieg und Fall einer Risikobank
Rückblick: Fast zwei Jahre nach dem Spin-off steigt die HRE am 19. Dezember 2005 in den DAX auf und verdrängt ihre einstige Mutter aus dem wichtigsten deutschen Aktienindex. Wenige Monate später klettert die HRE-Aktie auf 57,30 Euro – der absolute Höhepunkt der jungen Unternehmensgeschichte. Glück, Zufall oder Genialität? "Die HRE wurde nicht gegründet, um Erfolg zu haben", bemerkt ein Bankenkenner vielsagend. Für ihn hatte der Immobilienfinanzierer vor allem das Glück, in einen hochgehenden Markt zu geraten und auf der aufkommenden Kapitalmarktwelle mitreiten zu können. Über Verbriefungsvehikel trennte sich die HRE elegant von Kreditrisiken. Darüber hinaus gelang der Verkauf eines Portfolios fauler Kredite mit einem Volumen von 3,4 Mrd. Euro – ein Befreiungsschlag für das Kreditinstitut.
Dieser war auch bitter nötig. Durch die Zusammenlegung der Hypothekentöchter der HVB entstand ein riesiger Berg an Kredit- und vor allem Klumpenrisiken. "Das war ein Brei. Es gab weder Risikoklassen noch Steuerungselemente", erinnert sich ein ehemaliger HVB-Manager und ergänzt: "Die haben immer noch Unternehmenskredite auf den Büchern, von denen ich die Finger lassen würde."
Zudem gab es viel Bauträgergeschäft und Aktivitäten in Ostdeutschland. Insbesondere die Süddeutsche Bodencreditbank soll erhebliches Risiko auf den Büchern gehabt haben. "Die HVB war zusammen mit ihren fünf Hypothekentöchtern eine Zusammenballung einer riesigen Angebotsmenge auf einem schwächer werdenden Markt", beschreibt ein Bankmanager die damalige Situation. Ein Insider bemerkt: "Die Bayerische Hypobank war damals stehend K.o. Die Gründung der HRE geschah eindeutig aus der Not der HVB, die viel zu kreditlastig war."
Der Druck der Ratingagenturen und des Kapitalmarkts brachte die HVB in arge Bedrängnis. Es musste schnell eine Lösung her. Der ursprüngliche Plan, das gewerbliche Immobiliengeschäft der Töchter mit dem des Mutterkonzerns – Bayerische Vereinsbank und Hypobank brachten es zusammen auf über 100 Mrd. Euro Kreditvolumen – zu verschmelzen, scheiterte. Zu kompliziert und langwierig. Man entschied sich für die schnellere und einfachere Lösung: die Abspaltung über die Börse. Ausgestattet mit einem Risikoschirm stürzte sich die HRE ins Abenteuer Selbstständigkeit – mit Erfolg.
Doch Bankchef Georg Funke wollte mehr und an der Börse für weitere Wachstumsfantasien sorgen, nachdem eine Übernahme des ärgsten Konkurrenten Eurohypo an der Commerzbank gescheitert war. Als die Finanzkrise im Herbst 2007 bereits tobte, präsentiert Funke sein 5-Mrd.-Euro-Grab: die Depfa. Ein Jahr später geht der HRE die Puste aus. Der Bund und ein Bankenkonsortium retten das Institut vor der Insolvenz.
Die Depfa hatte sich verzockt – aus dem soliden Staatsfinanzierungsgeschäft ein Zinswettbüro gemacht und damit die gesamte HRE-Bankengruppe zu Fall gebracht. Alles also die Schuld der Depfa bzw. der unvorhersehbaren Umständen infolge der Finanzkrise? Nein, sagen enttäuschte Aktionäre wie Henry Faktor.
Wie es mit der HRE nach der Verstaatlichung weitergeht, ist völlig offen. Vom Gesundschrumpfen über eine Zerschlagung und Abwicklung bis hin zur Gründung einer Bad Bank mit der Eurohypo – alles ist möglich. Sicher ist dagegen, dass die HRE dringend eine weitere Kapitalspritze braucht. Wie hoch? Ungewiss. Bis zu 20 Mrd. Euro, wie es in einigen Medienberichten zu lesen ist? "Das ist reine Fantasie", heißt es aus dem HRE-Aufsichtsrat- (nik)
Bei VW waren Leerverkäufe denkbar, aber bei der HRE total irre.
Nach 47% des Soffin ist rechnerisch ein Squeeze-out mit € 1,26 zu erwarten.
Dieser Betrag war ansch. kein Zufall.
Rechnen können die Büros von Peer wohl, wenn auch das Handeln fragwürdig erscheint.
Man bedenke, jeder € in Kapitalerhöhung entbindet den Staat von "anderen" Zuschüssen.
d.h., KE fließt in "seine" Bank - kann also solange wiederholt werden, bis Flowers rausrutscht.
Danach wird wohl die EuroHypo dazukommen und die "bad-Bank" ist fertig.
Dann könnten die Ramschpapiere der LB's dazufließen und die Oberfläche wäre wieder glatt.
Die Wiederwahl der Murks-brothers ist gesichert!
Steinbrück: HRE-Übernahme jetzt auf aktienrechtlichem Weg möglich
BERLIN (Dow Jones)--Mit dem Ergebnis des Übernahmeangebotes bei der Hypo Real Estate Holding AG (News/Aktienkurs) kann die vollständige Verstaatlichung der krisengeschüttelten Bank nach Darstellung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück nun auf aktienrechtlichem Weg erfolgen. "Ich freue mich über dieses Ergebnis", erklärte Steinbrück am Donnerstag in Berlin.
"Damit kann der Bund die geplante Übernahme der HRE auf aktienrechtlichem Wege fortsetzen", hob er hervor. Nur durch die vollständige staatliche Übernahme könnten der Fortbestand der HRE gesichert und die Interessen der deutschen Steuerzahler gewahrt werden.
Der Bankenrettungsfonds SoFFin hatte am Morgen die endgültige Andienungsquote in HRE-Aktien genannt. Zusammen mit den Aktien, die der Bund im Zuge einer Kapitalerhöhung erworben hat, kommt der SoFFin nun auf eine Kapitalbeteiligung von 47,3%. Damit dürfte der Bund auf der Hauptversammlung eine weitere Kapitalerhöhung gegen die Altaktionäre durchsetzen können, die allein der Bund zeichnet. Eine drohende Enteignung würde damit vermieden.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires; +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
Habe nun die ganze Zeit mal abgewartet was die anderen Forumskollegen empfhelen.
Nach dem heutigen Tag bin ich nun vor dem Entscheidungspunkt: Noch weiter halten oder Verkaufen ?
Gibts da nun schon ein Trend, was die Aktionäre die noch abgewartet haben nun machen ?
muß man feststellen das aktien bei denen der staat die finger mit drinhat
ausnahmslos eine negative entwicklung genommen haben
und nun wartet der staat bis sich der markt erholt hat um dann frech die Bahn an die börse zu bringen
das wird dann sicherlich der nächste flop....
Damit kann nun der Bund 90% der Anteile erlangen. Und damit kann er den letzten
Akt des Dramas inszenieren: den Squeezeout, die Enteignung der Aktionäre, die dann
rechnerisch nur noch 10% halten.
Nebenbei: kürzlich hat mich ein Forumsteilnehmer angegriffen, weil ich den Squeezeout
als "faktische Enteignung" bezeichnet habe. Heute sprechen sowohl die Regierungsver-
treter als auch die Medien von "Enteignung durch Squeezeout".
Mit dem nun anstehenden nächsten Schritt, dem Squeezeout, wird zugleich der Schluss-
akkord eingeleitet, auf den ich sehr gespannt bin: die Abfindung, bzw. deren Höhe.
Alle sollten sich aber darüber im klaren sein, dass die Abfindung in jedem Fall enttäu-
schend sein wird. Worauf es also ankommen wird, ist der Epilog: das gerichtliche Nach-
spiel und dessen monetäre Folgen.
bin neu hier und leider auch ehemaliger HRE-Aktionär. Habe die Geschehnisse der letzten Zeit allerdings umzugsbedingt ein bisschen aus den Augen verloren - nur festgestellt das meine HRE-Anteile am 16.10. aus meinem Depot ausgebucht wurden - zu 1,30 €.
Wie soll es denn nun eigentlich weiter gehen? Wird es eine nachträgliche Entschädigung der Ex-Aktionäre geben (per Gericht)?
Wenn ja, muss ich mich, um in den Genuss dieser zu kommen, an eine Sammelklage heranhängen?
Wie schätzt Ihr deren Erfolgsaussichten ein?
Da vermutlich diverse Sammelklagen laufen - gibt es eine, die Ihr mir empfehlen würdet?
Für Eure konstruktiven Antworten wäre ich sehr dankbar!