Die Schweiz wird härter bei Einbürgerungen!
Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,71562/...der_Schule_aufgehoben/
Und das ist auch gut so!
Was würdest denn Du mit diesem Herrn machen, wenn er denn verurteilt wird und seine Strafe abgesessen hat?
Der Herr ist Britischer Staatsbürger.
http://www.blick.ch/news/schweiz/...nt-der-hasch-jesus-prozess-161503
oder bist du so bipolar vernagelt, dass du einen antilinken automatisch als npd-mitglied ansiehst ... ich bin ehrlich gespannt.
für alle anderen, also die mit halbwegs intakten gedächtnis zur erinnerung:
http://www.ariva.de/forum/EY-ARIVA-WAS-IST-DAS-DA-BITTE-408252
http://www.ariva.de/...uslaenderfeindlichkeit_unter_Schuelern_t327113
http://www.ariva.de/die_linke_spaltet_sich_und_die_rechte_t323422
http://www.ariva.de/...rung_antisemitismus_in_der_sovjetunion_t304970
Du kommst mit ein paar extremen Spinnern, rightwing, dort in der Schweiz geht es um staatliche Gesetze. Wenn da was nicht hinken soll, weiß ichs auch nicht. Nebenbei - wann bist denn du konkret das letzte Mal derart diskriminiert worden? Ist das Leben als "freimarktwirtschaftlich Denkender" wirklich so schlimm?
Inwiefern die schweizer Volksinitiative gegen EU- und Völkerrecht verstößt, lies einfach mal selber nach. Steht z.B. in meinem verlinkten Spiegelbericht. Oder im fazArtikel. Oder in... Du schaffst das.
Alpenmädel - ich würde ihn verurteilen, die Strafe absitzen lassen und dann "ausschaffen". Das scheinen viele nicht zu raffen - das ist jetzt schon längst Gesetzeslage! In der Schweiz als auch z.B. in Deutschland! Es ist machbar und es wird auch praktiziert.
Was spricht gegen eine Einzelfallprüfung? Braucht es dafür eine hetzerische, klar auf ausländerfeindliche Ressentiments setzende, internationale Standards missachtende Kampagne?
Gruß
Talisker
*kopfschüttel*
PS wie Talisker schon richtig in #79 erwähnt hat:
Es ist ja nicht so, dass die Schweiz bisher ein Paradies für kriminelle Ausländer gewesen wäre. Wer erheblich straffällig wird, muss das Land verlassen, da gibt es kein Pardon, nur selten kippen Gerichte die Ausweisungsbescheide der Behörden. Aber manchmal tun sie es eben doch, in Härtefällen, etwa wenn ein Kind von seinen Eltern getrennt würde.
weiter: http://www.sueddeutsche.de/politik/...hr-denkt-ist-uns-egal-1.1029536
siehe auch: http://www.ariva.de/forum/...populist-Koeppel-gegen-Auslaender-426650
"Die Berichte der deutschsprachigen ausländischen Presse mal wieder Steuerung und Gleichschaltung und ohne Berechtigung dieses Geschrei.
Das Volk hat ja in diesen Ländern in dieser Sache keine Mitsprache und wird wie bei anderen Entscheidungen laufend übergangen."
fällt mir einfach nix mehr ein. Da kann einer vor lauter Schaum vorm Mund nicht mehr klar sehen. Passt zur EU als Diktatur und was da sonst schon so kam. Alle doof außer Schweiz.
Aber verwunderlich, da er laut eigener Aussage doch selber gegen diese Initiative war (#31).
Gruß
Talisker
abgesehen davon, dass diese republik sowieso vielmehr darauf achtet, dass ihnen der zuzug nützt, hast du als ausländer nicht nur in der schweiz einen schlechten stand, wenn du keinen job mehr hast oder gar gesetze brichst ... schau nur mal in die usa.
wenn dieser überzogene quatsch konsequent weitergedacht wird, wird demnächst gesagt werden, dass der strafvollzug die armen verbrecher diskriminiert.
Hat ja schon was von Waltraud Sittler, dieser Diskussionsstil. Keine Fragen beantworten, aber selber zu hauf stellen, Dinge unterschieben. Bis hin zu solchen Dämllichkeiten (sorry, anders kann ichs nicht nennen) wie deinen letzten Satz:
"wenn dieser überzogene quatsch konsequent weitergedacht wird, wird demnächst gesagt werden, dass der strafvollzug die armen verbrecher diskriminiert."
Da kann ich dich nicht mehr ernst nehmen. Das wird mir zu doof.
Gruß
Talisker
http://www.20min.ch/dyim/aa9b80/B.M220,0/images/.../11658702/35/1.jpg
allerdings müssen sich auch die deutschen plebezit-befürworter damit abfinden, dass partikuläre interessenabstimmungen die dinge stets etwas ungeschminkter auf den punkt bringen.
Die Dauer eines erfolglosen Asylverfahrens zählt laut Bundesgericht nicht als «ordnungsgemässer» Aufenthalt in der Schweiz. Der Mann aus Sri Lanka war 1992 in die Schweiz gekommen und hatte ein Asylgesuch gestellt, das zwei Jahre später abgewiesen wurde. Da er nicht ausgeschafft werden konnte, wurde ihm keine Ausreisefrist gesetzt. 1996 heiratete er eine Schweizerin und erhielt deshalb eine Aufenthalts- und später eine Niederlassungsbewilligung.
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/...8-Jahren-verlassen-20467167
(sda) Als die Kantonspolizei Zürich letztes Jahr einen 41-jährigen Türken kontrollierte, ahnte sie nicht, worauf sie stossen würde. Sein abgelaufenes Visum führte die Polizisten zu einem ganzen Schneeballsystem von Scheinehen: Insgesamt acht Frauen und Männer hatten Schweizer und Schweizerinnen geheiratet, um eine Aufenthaltsbewilligung zu ergattern.
Damit soll nun Schluss sein. Ab 1. Januar 2011 darf nur noch heiraten, wer sich rechtmässig in der Schweiz aufhält. Beweisen kann er das schriftlich – je nach Fall etwa durch Vorweisen des Ausländerausweises oder des gültigen Visums. Die Vorschriften gelten auch für hängige Verfahren.
Andere Länder, gleiche Sitten
Die Schweiz ist mit der neuen Regelung in Europa nicht allein: Auch Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Grossbritannien haben ähnliche Gesetze.
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/...nehen_1.8902862.html
- 1907 stimmten 9110 stimmbürger gegen die zulassung von autos, 2074 waren dafür.
http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstimmrecht_in_der_Schweiz
Gruß
Talisker
Gericht in Münster bestätigt Abschiebung von Sexualstraftäter
22.02.2011, 16:55 Uhr | dapd
Münster (dapd-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Abschiebung eines verurteilten Sexualstraftäters in die Türkei bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, war der seit 1987 in Deutschland lebende Türke von den Behörden wegen wiederholter Sexualstraftaten an Kindern ausgewiesen worden. Das OVG wies die Klage des 47-jährigen Familienvaters aus dem Münsterland nun zurück.
Zur Begründung hieß es, angesichts der Wiederholungsgefahr sei eine Abschiebung des mehrfach vorbestraften Täters rechtens. Zuletzt war der Mann im Jahr 2007 wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
http://nachrichten.t-online.de/...sexualstraftaeter/id_44538794/index