Bayer AG
Seite 966 von 977 Neuester Beitrag: 19.11.24 14:56 | ||||
Eröffnet am: | 17.10.08 12:35 | von: toni.maccaro. | Anzahl Beiträge: | 25.41 |
Neuester Beitrag: | 19.11.24 14:56 | von: MalakoffKoh. | Leser gesamt: | 8.879.488 |
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Die Beziehen sich auf einen konkreten Zeitpunkt und nehmen zb Börsenwert von Ende 22 Anfang 23.
Vollkommen nichtig heute. Das einzige was zählt ist der zukünftige Gewinn des Unternehmenens, den keiner absehen kann, mit den ganzen Giften und Klagen im Rücken noch viel schwerer da irgendwas zu schätzen.
Davon abgesehen ist etwas nur soviel Wert wie jemand anderes bereit ist zu zahlen und das Unternehmen will halt keiner aus bekannten Gründen. Obs wirklich billig ist oder nicht ist ja nichtmal verlässlich schätzbar aufgrund der ganzen Klagen, auch wenn ich die letzten Zahlen besser fand als gedacht.
Es gibt zigtausende Unternehmen die ebenfalls günstig sind, warum man sowas im Giftbereich dann unbedingt will erschliesst sich mir nicht.
Die nächsten Zahlen jetzt müssen halt überzeugen, sonst fliegt das DIng zum Ende des Jahres aus den Depots raus wos noch drin ist, denn wirklich vertreten kann die Firma doch kein Fondsmanager, wenn nichtmal die Zahlen stimmen sollten.
Tax selloff folgt noch und Fonds schmeissen weiter. Finger weg
Roundup Litigation
Stellungnahme zu Schaffner Appeal Review
Am 24. September 2024 hat das zuständige Berufungsgericht (Third Circuit Court of Appeals) den Klägerantrag auf erneute Prüfung des Urteils im Fall Schaffner durch das vollständige Richterkollegium („en banc“) abgelehnt. Damit ist das vorherige, einstimmige Urteil des Berufungsgerichtes vom 15. August 2024 die finale Entscheidung dieser Instanz. Unsere Stellungnahme:
"Die einstimmige Entscheidung der drei Richter des Third Circuit im Fall Schaffner ist nun rechtskräftig und bestätigt, dass Klagen wegen angeblicher unterlassener Warnung auf Bundesstaatenebene durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Dieses Urteil steht im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Berufungsgerichte (neunter und elfter Circuit) und erfordert daher eine Prüfung durch den U.S. Supreme Court, der sich mit der Frage der so genannten Federal Preemption – also dem Vorrang von Bundesrecht – befassen sollte. Das ist eine Kernfrage der Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA. Das Berufungsgericht hatte unsere Argumentation vollständig übernommen und wir wollen diese jetzt auch vor dem Obersten Gerichtshof der USA vortragen.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts sollte auch auf alle anderen Fälle in seinem Zuständigkeitsbereich angewandt werden, einschließlich des Philadelphia Court of Common Pleas, wodurch Gerichtsressourcen für die Prozesse eingespart werden könnten. Das Unternehmen wird bei den Gerichten in Pennsylvania beantragen, diese Präzedenzentscheidung anzuwenden. Das betrifft auch die derzeit anhängigen Verfahren in den Fällen Melissen vor dem Superior Court und Womack vor Richter Roberts, der das Sammelklageverfahren am Philadelphia Court of Common Pleas leitet.
Eine positive Entscheidung des obersten Gerichts der USA zur Frage der so genannten Preemption könnte die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup weitgehend beenden. Die entscheidende rechtliche Frage in vielen Berufungsverfahren des Unternehmens zu diesen Rechtsstreitigkeiten ist, ob Ansprüche wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Bundesstaaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Die US-Umweltbehörde EPA – als Bundesbehörde – hat immer wieder festgestellt, dass Roundup nicht krebserregend ist und das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Ansprüche basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben sollten. Das Unternehmen will die positive Entscheidung bezüglich der Preemption-Frage im Fall Schaffner auch auf andere Fälle anwenden und seine Argumente, die vom Third Circuit vollständig übernommen wurden, vor Prozessgerichten, Berufungsgerichten und vor dem U.S. Supreme Court vortragen.
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FF: Es ist bereits der zweite Antrag, der erste wurde vor zwei Jahren abgelehnt. Die Basis für eine Wiedervorlage beim Supreme Court ist gegeben, wegen widersprüchlicher Gerichtsurteile auf untere Ebene. Das S.C. hat jedoch lange Wartezeiten, so dass mit einer "Opinion" erst 2025/2026 gerechnet werden kann.
Das aktuelle Horror-Gelalle der Chartfritzen (z. B. in der Aktionär) kann man in der Pfeife rauchen. Es gilt: Wenn alles, was du hast ein Hammer ist (bei den Charttechnikern ein Geo-Dreieck zur Strichverlängerung), sieht die ganze Welt wie ein Nagel aus.
Feinheiten wie die Rechtslage in USA werden von den Chartfritzen mit keiner Silbe berücksichtigt, obwohl sie den Kurs stark beflügeln dürften. Es reicht schon, wenn das S.C. den Fall annimmt (selbst wenn es dann noch dauert...)
Bin heute zu 25 Euro mit kleiner Position eingestiegen. Und wenn der Kurs tatsächlich, wie die Chartfritzen orakeln, bis 20 fällt, so what? Entscheidend ist, dass die Aktie nach Abschluss der Rechtsstreitigkeiten wieder bei 45 Euro stehen wird (meine Meinung).
https://www.bayer.com/de/umgang-mit-den-roundup-rechtsstreitigkeiten
(Punkt 4)
Um das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten weiter zu verringern, haben wir ab 2023 die Produktion umgestellt und bieten für den US-Privatkundenmarkt Roundup nur noch ohne Glyphosat an. Das Produkt enthält stattdessen alternative Wirkstoffe. Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken. Da der weit überwiegende Teil der Klagen aus dem Privatkundensegment stammt, wird durch diesen Schritt die Grundlage möglicher künftiger Klagen im Roundup-Rechtskomplex zum Großteil entzogen. Für professionelle und landwirtschaftliche Nutzer in den USA steht Glyphosat weiterhin zur Verfügung, genauso wie im Rest der Welt.
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FF: Damit wird das Klagerisiko zu einem der Vergangenheit. Von ca. 170.000 Klagen sind aktuell noch ca. 58.000 offen. Gegen die meisten Urteile hat Bayer Berufung eingelegt. Viele Revisionen wurden zugunsten von Bayer entschieden.
Das Problem: Die Jury-Entscheidungen in einzelnen Bundesstaaten erfolgen auf Basis lokaler Rechtsregelungen, die jedoch überschrieben werden von Rechtsregelungen auf Bundesebene (siehe #134). Viele lokale Richter machen sich nicht mal die Mühe, zu überprüfen, ob ihre Urteile gegen Bundesrecht (Federal Law) verstoßen.
Halt zwar nichts von Bayer, aber dass der Widerstand jetzt durchbrochen wird, nachdem er solang gehalten hat, ohne Meldungen und so kurz vor den Zahlen macht iwie nicht wirklich SInn, von daher könntet Du recht haben. Sollte eigentlich um die alten Tiefs rumpendeln bis die Zahlen raus sind und dann erst abverkauft oder gekauft werden.
Das Bayer wertlos ist, halte ich für eine kühne Behauptung.
Ich muss allerdings einräumen, dass sich der Titel heute charttechnisch im Grenzbereich befindet.
Es kommt nun auf die Big Player an, das Wertpapier aus dieser Gefahrenzone hochzuladen.
Wir ans Kleinaktionäre sind da recht hilflos.
Beim Gesamtchart bereitet mir der MACD Magenschmerzen.
Moderation
Zeitpunkt: 02.11.24 14:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 02.11.24 14:49
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Bin leider schon lange in Bayer investiert. Das ganze Szenario ist einfach nur noch entsetzlich und Bayer hat offensichtlich keinerlei Möglichkeiten. Das merkwürdige Rechtssystem der USA ist vollkommen unberechenbar und hat mit Fakten offensichtlich leider wenig zu tun. Dort interessiert es niemanden, ob Glyphosat wirklich krebserregend ist und auch nicht, ob der Kläger das Produkt überhaupt von Bayer bezogen hat (aber es wird ausschließlich Bayer verklagt). Wie soll es helfen in Zukunft Klagen gegen Monsanto zu verhindern, nur weil man jetzt keine entsprechenden Produkte mehr im Handel hat? Er reicht doch einfach zu behaupten, dass man das Bayer-Produkt verwendet hat.
Vielleicht hilft diese Maßnahme in 50 Jahren, wenn man für einen Kauf von Roundup einfach nicht mehr alt genug ist. Aber dann könnte man ja immer noch eine Flache "geerbt" haben .