Brunner litt an vergrößertem Herzen - kein Mord
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 23.07.10 17:14 | ||||
Eröffnet am: | 17.07.10 11:26 | von: Immobilienha. | Anzahl Beiträge: | 71 |
Neuester Beitrag: | 23.07.10 17:14 | von: schlauerfuch. | Leser gesamt: | 6.030 |
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html
schreibt der Spiegel ablenkend:
"Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL nun bestätigt hat, ist der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus Sch. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen."
Dass der Spiegel mit dieser Formulierung ein falsches Bild erzeugt, erkennt man am Ende des Artikels. Dort schreibt der Spiegel dann:
"Die Staatsanwaltschaft München sieht die Schuld am Tod des Managers weiterhin bei den Angeklagten. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag in München. Damit sei die Kausalität klar: Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben. "
Also: Die Schläge und Tritte haben nach Meinung der Staatswanwaltschaft das tödliche Herzversagen hervorgerufen. Das ist bei einem Menschen mit vorgeschädigtem Herzen durchaus plausibel. Die vom Spiegel am Anfang als von der Staatsanwaltschaft angeblich bestätigt dargestellte Gegenposition ("Herzversagen, nicht Schläge oder Tritte") ist dann gar keine. Richtig ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft "Herversagen wegen der Schläge oder Tritte".
Nix Sensation. Nur schlechter Journalismus.
Die Höchststrafe im JGG liegt bei 10 Jahren, i.d. R. wird man nach der Hälfte , ggf. noch früher, auf Bewährung entlassen.
Der Herzfehler wirkt sich für die Täter nur dann positiv aus, wenn in dubio pro reo für die Täter die Annahme besteht, dass genau zu diesem Zeitpunkt der Tat das Opfer gerade an dieser Ursache allein gestorben wäre; eine Mitursächlichkeit darf die Täter nicht entschuldigen, das würde sonst dazu führen, dass das Rechtsgut Leben in beliebige Kategorien irgend eines nichtnachvollziehbaren Wertes gestellt wird. Man könnte dann zum Beispiel die Tötung eines Kranken oder "Nichtleistungsträgers" als weniger verwerflich betrachten.
Das Eingreifen Brunners war wahrscheinlich O.K., nicht er hat sich in rechtsfeindlicher Einstellung in diese tragische Situation begeben, sondern die angeklagten Täter.
Selbst wenn Brunner sich durch seine Aktion selbst profilieren wollte ändert dies wahrscheinlich nichts daran, da er im Rahmen des rechtlich Erlaubten blieb. Da jederzeit mit einem Angriff der Täter zu rechnen war dürfte er wegen eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs sogar zuerst zuschlagen.
Aber selbst, wenn man Brunner als eigentlichen Angreifer sieht, wären die tötlichen Tritte der Angeklagten auf dem am Boden liegenden Brunner nicht gerechtfertigt gewesen, da nicht erforderlich, und wohl auch vom Tötungsvorsatz erfasst, da man weiss, dass dies die Todesfolge verursachen kann.
(einigen, die nichts anderes als einen freispruch wegen totaler unschuld fordern,wünsch
ich, daß sie den einschl. höhnischem gelächter möglichst bald sehen)
Klar ist das schlechter Journalismus, aber der Spiegel wollte doch nicht den Eindruck erwecken, Brunner wäre völlig ohne Grund und unabhängig der Schläge und Tritte an Herzversagen gestorben. Das es eine Folge war, ist doch völlig logisch.
Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.
Inwieweit sie indirekt für den Herztod verantwortlich waren, wird das Gericht zu klären haben.
So ehrenhaft es war, die Kinder vor den Schlägern zu beschützen, so dämlich war es aber wohl auch, mit seinem Herzfehler die Auseinandersetzung mit den Typen zu suchen(Ausfallschritt und Schlag ins Gesicht), als die Situation eigentlich schon bereinigt war.
Sie waren dann wegen mir der Auslöser diese "Herzstillstandes".
Also sie nahmen den Tot des Mannes in diesem Augenblick gerne in kauf.
Wenn es gerecht zugeht, werden sie des Totschlags angeklagt und verurteilt!
Ich hoffe, die werden für einige Jahre hinter Gitter landen und bekommen dort
mal so richtig den Arsch aufgerissen!!
Wo kommen wir denn hin, wenn durch Hilfe zu tote geprügelte Menschen (ob krank oder nichtg) auch noch in Frage gestellt werden.
Aber mittlerweile ist es ja Mode, die Täter zu Opfern zu machen...
Genau das was du sagst, darauf wollte ich ja die ganze Zeit hinaus.
"sie nahmen den Tod des Mannes in Kauf" ist aber eben ein Unterschied zu "sie wollten den Mann vorsätzlich umbringen". Dieser Unterschied macht dann die Anklage zwischen Totschlag und Mord aus, und also auch dem Strafmaß.
Niemand will doch die Täter freisprechen, aber wie du selbst sagst, sollten sie wegen Totschlag in den Knast kommen. Genau darum geht es doch hier.
Auch bei Mord reicht die Billigung des sichtbaren Erfolges, selbst wenn der Täter sich des Erfolgseintritts nicht sicher ist oder seiner Absicht/Zweck entspricht.
Mord ist ein Totschlag mit hinzutretenden strafverschärfenden Mordmerkmalen, wie Grausam, niedrige Beweggründe Habgier usw..
Aber trotzdem danke für die Klarstellung. Dann ist das was ich meine wohl nicht Totschlag sondern schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Aber ich kenn mich mit dem Juristendeutsch ja nicht aus. Insofern ...
@lehna, geht's noch ein bißchen polemischer?
Wenn dem so wäre, bräuchten wir wohl keine Gefängnisse und Sozialarbeiter mehr.
Ob sich Menschen ändern können oder nach der Haft nochmals straffällig werden, kann niemand im voraus wissen. Im Rechtsstaat müssen wir erstmal davon ausgehen, dass sie nach ihrer Haft keine Gesetze brechen.
ich wette, es dauert keine halbe Std, und sie polieren dir mal so richtig deine Visage !!
später können wir ja dann hier diskutieren, ob dass richtig wahr oder nicht
Hast du irgendwelche Probleme oder was soll der Blödsinn?
Leider kam ich ( 190cm,105 kg,10 Jahre Kampfsport ,gesundes Herz ) mal in eine ähnliche Situation.
Eine Gruppe alkoholisierter Jungs belästigten ein Pärchen an einem Busbahnhof,
schlugen den Jungen und befummelten das Mädchen.Also bin ich eingeschritten,und
nachdem einer mit ner Bierflasche auf mich losging,eskalierte die Geschichte.
Fazit,ich kam um Haaresbreite um eine Bewährungsstrafe herum,da sich im letzten Moment durch einen Zeitungsaufruf noch ein Zeuge meldete.Die beiden Opfer entlasteten mich nicht,und wenn jemand Kampfsport betreibt,ist er für die meisten
Staatsanwälte ein Schläger.
Ich werde in Zukunft vermutlich wegschauen.Gruß Wilbär.
red mal so in der U-Bahn zu solchen Totschlägern, dann dauerts nicht mal so lange wie oben vermutet.
Hab ich irgendwo behauptet, dass man mit den Leuten in Ruhe reden soll und zwar ganz allein?
Ich würd ganz sicher nicht allein versuchen, mit Schlägern zu reden. Wobei ich mich frage, wie du Schläger erkennst, bevor sie nicht zugeschlagen haben. Kannst du mir ja noch erklären!
Der eine hat den Brunner festgehalten, der andere hat ihm, nach Zeugenaussage eines Mädchens, mit voller Wucht ins Gesicht getreten; auch als er schon am Boden lag.
Ich mag solche Typen nicht, und habe auch null Verständnis für solche.
Und nun stellt es sich heraus, dass er vielleicht bei einer verglichenermaßen simplen Konfrontation einen Infarkt hatte?
Langsam kann man seinen Fernseher echt wegschmeißen...