Brunner litt an vergrößertem Herzen - kein Mord


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Neuester Beitrag: 23.07.10 17:14
Eröffnet am:17.07.10 11:26von: Immobilienha.Anzahl Beiträge:71
Neuester Beitrag:23.07.10 17:14von: schlauerfuch.Leser gesamt:5.403
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12850 Postings, 8152 Tage ImmobilienhaiBrunner litt an vergrößertem Herzen - kein Mord

 
  
    #1
5
17.07.10 11:26

 

Überraschung im Prozess gegen die Münchner  S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach  SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der  Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.

Dominik Brunner litt an einem extrem  vergrößerten Herzen. Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL nun  bestätigt hat, ist der Manager nicht an den Folgen der Tritte und  Fausthiebe von Markus Sch. und Sebastian L. gestorben, sondern an  Herzversagen. Brunner war im vergangenen September bei einer  Auseinandersetzung auf dem S-Bahnsteig in München-Solln ums Leben  gekommen.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html

 

Ist ein Würstchen eine Kiwi?

36350 Postings, 6907 Tage Juto... und hat den 1. schlag gemacht

 
  
    #2
2
17.07.10 11:41
recht gegen gerechtigkeit...

die schläger werden mit einem
blauen auge davon kommen..  

12850 Postings, 8152 Tage Immobilienhaiist es gerechtigkeit jemanden für etwas anzuklagen

 
  
    #3
5
17.07.10 11:54
und medial vorzuführen, das er nicht begangen hat?

mir graut mittlerweile vor deutschen staatsanwalten und deren rechtsbeugung, das kann doch keiner behaupten das die staatsanwaltschaft münchen das gutachten nicht kannte und wider besseren wissens auf mord anklagt...

5781 Postings, 6268 Tage MoutonDer wäre bestimmt spätestens beim

 
  
    #4
2
17.07.10 11:56
Bahnfahren von alleine gestorben. Ja ne, is klar.

9279 Postings, 7419 Tage Happydepotich würde so....

 
  
    #5
17.07.10 11:59
Urteilen über die zwei.

2 Jahre Jugendarrest plus Agressionstraining,dann frei lassen.Bei nächster Prügelei mit Körperverletzung 5 Jahre Knast.

10203 Postings, 5856 Tage KlappmesserIch hätte die Gaffer verhaftet

 
  
    #6
4
17.07.10 12:07
Diese Arschgeigen.

5257 Postings, 7909 Tage DingStephan Neisius in Köln wäre dann ein ähnlicher

 
  
    #7
17.07.10 12:09
Fall: Den angeklagten Polizisten wurde zugutegehalten, dass Stephan Neisius krank gewesen war. Als vollkommen Gesunder hätte er die "Behandlung" durch die Polizei wohl überlebt.  

23529 Postings, 5859 Tage schlauerfuchsEs gibt 81 Mio Bundestrainer

 
  
    #8
14
17.07.10 12:13
und mindestens so viel Amtsrichter...
Schön, dass bei ARIVA immer gleich jeder weiß, wie etwas rechtlich einzuordnen ist.

Viel entscheidender als der Herzfehler von Herrn Brunner dürfte die Tatsache sein, dass sich die beiden Angeklagten nach dem (mittlerweile unzweifelhaften) Erstschlag von Brunner zurückgezogen haben und ihr weiteres Vorgehen abgesprochen haben. Daraus lässt sich das Mordmerkmal konstruieren. Hätten sie direkt zurückgeschlagen, könnte man auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge gehen. So wird aber zu beurteilen sein, wie die Absprache und das gezielte Vorgehen gegen das Opfer zu werten ist. Dass sich einer der Beiden dabei bewusst bewaffnet hat (Schlüsslbund als Schlagring), wird es ihm schwer machen auf "blöd gelaufen" zu plädieren.

12850 Postings, 8152 Tage Immobilienhaitja schlauerfuchs...um einen zu ermorden muss man

 
  
    #9
3
17.07.10 12:26
ihn erstmal umbringen, das haben die beiden aber nicht getan...die haben dem brunner keine tödlichen verletzungen zugefügt......dementsprechend scheidet dein mord aus....

9279 Postings, 7419 Tage Happydepot@Klappmesser

 
  
    #10
6
17.07.10 12:34
zu #6.

zum Teil deiner Meinung,aber es ist nicht einfach in so einem Fall den Kühlen Kopf zu bewahren.

Man weiß nicht mit wem und was man es zu tun hat.
Die schrecken ja heute vor nichts mehr zurück.

Anderseits ist man das Opfer,da hofft man das einer Hilft.
Zumal man sieht das die Täter ja auch heute nicht richtig bestraft werden.

Und erwischt man einen von denen,es sei zum eigenen Schutz scheppert man einem einen,dann wird man selbst wegen Körperverletzung bestraft,so tolle gesetze hat man in Deutschland.Hier kommen Täter immer besser weg wie Opfer.

Das einzigste was ich für den jenigen tun könnte wäre Polizei rufen,sache schildern und dann nix wie weg.

1465 Postings, 5099 Tage Muppetshowwirkt sich denn das strafmildernd aus?

 
  
    #11
6
17.07.10 12:39
Der Mann war doch schließlich Manager, daher muss er doch öfter "Stresssituationen" ausgesetzt sein.

Körperverletztung mit Todesfolge. Wirklichen Mord muss man bei einer affekt-Prügelei ausschließen. Gibt hierfür zu wenig bis keine Motive.

----
Hoffentlich wirkt sich sein Herzleiden nicht strafmildernd aus. Das wäre ja lachhaft.

dann könnte man ja alte Opas hauen, die Sterben dann und dem Richter erzählt man dann einfach "Der war alt, hatte was mit dem Herz, Athrose, Blutdruck, etc"

Also eine Krankheitsakte sollte hier eigentlich keine Auswirkungen haben.

Wenn doch? Kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
-----  

9149 Postings, 6536 Tage Trilonerwer

 
  
    #12
17.07.10 12:40
als erster schlägt ,so auch lt. Zeugenaussage , kommt immer in eine schlechtere Position.Erst diese Handlung hat den Streit provoziert und zur Eskalation gebracht.

Eine Diplomatie wäre hier in so einer Situation angebrachter gewesen.Als Manager hätte er das wissen müssen.Zeugt wiederum von nicht optimaler Ausbildung  und defizitärer Situationsbewältigung in  Stresssituationen.

Ich glaube, dass Brunner unter einem Aufmerksamkeits -und Anerkennungsdefizit  litt ,seine sich erworbene Boxkenntnisse  in seiner Freizeit einfach mal umsetzen  und seine angestauten  Agressionen mal irgendwie loswerden wollte .Und da kam ihm jedes Mittel recht.
Und da kam ihm die Situation an der S-Bahn- Haltestelle gerade  recht.
Endlich mal das ausprobieren , endlich mal das ausleben, endlich mal wieder Selbstbewusstsein demonstrieren,wofür er ,der Manager der Erlus AG ,trainiert hatte.

Insofern  ist das  zu vorgenannte bei der Verurteilung als mildernde Umstände zu werten, die die Angeklagten entlasten und  in eine bessere Postion bringen dürften ,welches dazu führen wird   ,dass das Strafmaß  wesentlich weit unter dem Geforderten angesiedelt sein wird.Und das mit recht.

"Wer Streit beginnt  und als erstes die Hand erhebt ,muss mit den Folgen rechnen"


MFG.

TRI

2170 Postings, 5543 Tage MagnetfeldfredyBrunner

 
  
    #13
9
17.07.10 12:43
Immerhin hat er soviel Herz in der Hose gehabt und den Jungs geholfen, jetzt wird schon wieder das Opfer zum Täter gemacht, abscheulich!  

12850 Postings, 8152 Tage Immobilienhaistop.....das helfen war erfolgreich, die situation

 
  
    #14
2
17.07.10 12:45
war entschärft...bis zu dem moment wo brunner meinte....und jetzt kommt die rache...justizia ist mein....

1465 Postings, 5099 Tage Muppetshowtriloner

 
  
    #15
2
17.07.10 12:50
dein mittlerer Absatz

"Ich glaube, dass Brunner[....],der Manager der Erlus AG ,trainiert hatte."

Ist reine ausgemalte Mutmaßung und jeden Beweis. Demnach hätte das vor Gericht keinen Bestand. Eventuelle Mitgliedschaft in Sportvereinen etc. wären auch hier nicht Beweis genug. Von daher ist es eine Unterstellung das er ein hohes Aggrssionspotenzial hatte und nur auf eine Glegeenheit zum Prügeln gesucht hat.

Einspruch abgelehnt. :)  

57966 Postings, 6135 Tage heavymax._cooltrad.Affekthandlung

 
  
    #16
8
17.07.10 12:57
also "im Affekt" ham die jugendlichen Täter wohl nicht gehandelt. Nach deren Rückzug und Beratung über die weiteren Vorgehensweise war´s dann eher ein "gezielter Vorsatz". Allerdings umgebracht, sprich getötet ham die den armen  Herrn Brunner wohl aufgrund der beigebrachten Verletzungen nicht..
also wird das Jugendstrafrecht -trotz allem- "wohl ´ne gewisse Milde im Strafmaß" erwarten lassen... müssen!
Dass die Herzvergrößerung des Verstorbenen wohl ursächliche Wirkungen zum Tode hatte und dies ganz offensichtlich seitens der Anklage bisher "verschwiegen" wurde, ist schon ein sehr fragwürdiges Unterfangen? Zur genaueren Klärung des Todes wird wird wohl die Obduktion beitragen..

90044 Postings, 5341 Tage windot@Happydepot, sehr richtig!

 
  
    #17
4
17.07.10 13:02
Die Polizei rufen ist die einzige Möglichkeit, die man als normaler, nicht in der Selbstverteidigung geschulter Bürger ergreifen sollte. Empfohlen wird auch Öffentlichkeit herzustellen, um im Auftreten durch eine größere Menschenmasse den oder die Täter einzuschüchtern.

Wir leben leider in einer Zeit wo man z.B.  schneller als man sich umsehen kann ein Messer in den Leib gestochen bekommt. Es existieren einfach keine Hemmschwellen.

In meiner unmittelbaren Wohnumgebung gab es in den vergangenen Jahren mehrere solcher Fälle die für die Helfer tötlich endeten.

Man soll nicht wegschauen, aber um so mehr seinen Kopf benutzen, um für die Hilfe zu sorgen die man selbst in der Lage ist zu leisten!

Herr Brunner hat eigentlich alles richtig gemacht. Er hat die Polizei gerufen und ist bei den Opfern geblieben als diese ausstiegen. Er hat sich in diesem Augenblick in einer Ausnahmesituation befunden und so ist sein Erstschlag wohl auch zu beurteilen!

Alles weitere hat nun das Gericht festzustellen. Was der Richter nicht leisten kann ist Gerechtigkeit herzustellen. Ich denke aber schon, dass er die Lage richtig beurteilen und die Täter angemessen Verurteilen wird.  

8305 Postings, 8540 Tage maxperformancemacht die Tatsache, dass

 
  
    #18
14
17.07.10 13:03
Herr Brunner an einer Herzvergrößerung litt,
die Täter zu besseren Menschen,
zu weniger gefählichen Agressoren?

Juristisch mag ihnen die Herzvergrößerung in die Karten spielen,
moralisch bleiben sie unterster Abschaum.

1798 Postings, 8386 Tage RonMillerirgendjemand "erfindet" einen grund,wodurch man

 
  
    #19
5
17.07.10 13:27
diese heikle situation, den beiden verbrechern zu einem milden urteil mit anschliessen-
dem sanatoriumaufenthalt zu verhelfen,hinbiegen kann und schon kippt die meinung
(nr. 14)
schlechtes elternhaus, schwere jugend etc. wird den herren gutachtern nicht mehr
abgenommen,speziell in einem solch brisanten fall, deshalb hat man einen meister
seines faches gesucht und gefunden, einen sachverständigen, der den ganzen prozess
entschärft und den richter gleichzeitig vor seiner furcht, von freunden der verurteilten
mal die hucke vollzubekommen, befreit.
im nächsten mordfall wird wohl eine zu große nase oder schuhnummer den täter vor der höchststrafe retten;  

23903 Postings, 8208 Tage lehnaOk, dann haben die Totschläger...

 
  
    #20
9
17.07.10 13:41
einen Herzkranken totgeschlagen, der Schulkinder schützen wollte.
Die Rechtsverdreher von dem kriminellen Gesox bringens noch soweit, dass Täter zu Opfern werdn.
Hinterher war Brunner noch selbst Schuld, weil er vorm Eingreifen erst die kriminellen Laufbahnen der Drecksäcke analysieren musste...dann hätte er den Schulkindern erst gar nicht helfen dürfen...  

1330 Postings, 5864 Tage wilbärWarum erst jetzt?

 
  
    #21
7
17.07.10 13:55
Das die zwei keine Waienknaben sind,und hart aber gerecht bestraft werden müssen,
steht außer Frage.
Was mich interressiert ist,warum wird der pathologische Befund,der sicher schon nach
der Obduktion feststand erst jetzt im Prozeß veröffentlicht?
Warum hat die Staatsanwaltschaft den Befund unter Verschluß gehalten?
Damit die Münchner Presse eine Hetzjagd und Vorverurteilung in kaum gekannter Weise
vollziehen konnte?
War sicher nicht schlecht für die Auflagen.Das stinkt gewaltig,und wird hoffentlich aufge-
klärt.
Gruß Wilbär.

110093 Postings, 8819 Tage KatjuschaMan muss hier gar nicht streiten. Die Argumente,

 
  
    #22
1
17.07.10 14:04
die hier von verschiedenen Usern vorgebracht wurden, haben doch alle irgendwo einen wahren Kern.

Aus meiner Sicht will ja niemand die unbestrittene Schuld der Täter gegenüber Brunner auf ihn oder andere Gaffer abwälzen, aber man wird schon darüber reden dürfen, ob das noch als Mord eingestuft werden kann. Ich will nun Brunner sicher nicht zum Täter machen, aber ich hab mich damals schon gewundert, wieso er schon nach damaligen Zeugenaussagen so offensiv allein auf die Täter zugegangen ist. Da wird man ja noch darüber spekulieren dürfen, dass er sich etwas zu viel zugetraut hat, aus welchen Gründen auch immer. Und wenn er ein Herzleiden hatte, muss man der Staatsanwaltschaft natürlich die Frage stellen, ob das vor der Mordanklage bekannt war.
Bei der Staatsanwaltschaft hat man ja in öffentlich gewordenen Fällen oft das Gefühl, sie würde übers Ziel hinaus schießen. Warum soll das nicht auch hier der Fall sein. Im Übrigen werden die beiden Täter sicher auch ohne Mordanklage zu 5-7 Jahre hinter Gitter wandern.  

110093 Postings, 8819 Tage Katjuschalehna, darum gehts doch nicht

 
  
    #23
1
17.07.10 14:12
Der Anwalt hat die Pflicht, seine Angeklagten so gut wie möglich zu verteidigen. Und wenn es berechtigte Zweifel an einem Mord gibt, dann macht das unter Umständen 5-10 Jahre weniger Knast aus. Da ist es ja wohl verständlich, Dinge wie das Herzleiden und den genauen Tathergang zu rekonstruiren. Das hat was mit Wahrheitsfindung zu tun. Was der Richter dann letztlich entscheidet, sollte doch auf die Wahrheit aufbauen. Meinst du nicht auch?

Manchmal hab ich das Gefühl, die Öffentlichkeit will am liebsten irgendwen bei solchen Taten hängen sehen. An der Wahrheit ist dann niemand mehr interessiert, sondern da wird dann gesagt, man wolle das Opfer zum Täter machen. Es sollte doch wohl darum gehen, den richtigen Täter mit dem richtigen Strafmaß zu bestrafen, und nichts anderes.

Ich kenne jetzt die genauen Strafen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, etc. nicht, aber aus meiner Sicht (weit weg vom Geschehen) halte ich 6-7 Jahre Knast für beide Täter für angemessen.

23903 Postings, 8208 Tage lehnaHierzulande...

 
  
    #24
8
17.07.10 14:13
ist Zivilcourage eh meist ein Fremdwort.
Jetz läufts fast drauf hinaus, dass der Brunner fast selbst schuld war. Wieso mischt er sich auch ein????
Fazit: lieber wegsehen- was gehts mich an- diese Mentalität wird sich bei einem milden Urteil hierzulande noch verstärken. Zu Recht...  

110093 Postings, 8819 Tage Katjuschalehna, willst du es nicht verstehen?

 
  
    #25
17.07.10 14:20
Es geht hier nicht um Schuld, die ja offensichtlich bei den Tätern liegt, und natürlich ist es super, dass Brunner sich eingemeischt hat.

Es geht hier um das Strafmaß. War es Mord, Totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das ist nunmal entscheidend. Und auch wenn es die Angehörigen des Opfers verletzt, aber bei so einem Prozeß kommt dann natürlich auch zur Sprache, ob das Opfer einen Herzfehler hatte und ob die Täter zuerst zugeschlagen haben. Das ist doch selbstverständlich in einem Rechtsstaat.

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