Börsen-Fragen Thread !
Seite 6 von 6 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:16 | ||||
Eröffnet am: | 28.04.06 10:32 | von: Fundamental | Anzahl Beiträge: | 147 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:16 | von: Yvonnezbdva | Leser gesamt: | 47.073 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 5 | |
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Comdirect zeigt mir aktuell noch keine Tagesumsätze an.
Lang & Schwarz hat allerdings immer - und das ja auch
täglich v o r der Börseneröffnung - aktuelle Kurse.
Sowie derzeit auch im Falle von Tecon, d.h. kein Tages-
umsatz aber einen minutenaktuellen Kurs auf L&S.
Woher kommen die / wie geht das ?
Danke & Gruß,
- Fundi -
Wenn auf Frankfurt und Xetra nix geht kann ich mir
irgendwie nicht vorstellen, dass vorbörslich, nach-
börslich sowie minütlich über L&S gehandelt wird ...
das ist mir auch neu.Bei Tecon bid/ask L&S wie Stuttgart.
mfg nf
nur die Relation zwischen aktuellem Bid & Ask
darstellen.
Nur warum braucht`s dafür Lang & Schwarz -
könnt doch jeder selber sehen ...
und die führen sogar meine Biersorte.
... meint-
es könnte ja mal aus Versehen jemand bei L&S eine (oder
mehereerere)Aktien handeln wollen,und dann sind sie da ganz ready...
...usw.
...
wie war die Frage nochmal?
mfg nf
Bin mal ein bissl über Thema Rückstellungen gestolpert, da Rückstellungen in der GuV- und in der CashFlow-Rechnung immer wieder größere Position einnehmen. Interessant dabei ist für mich der Fall, wenn Rückstellungen aufgelöst werden. Denn nach meinen Informationen steigt der Gewinn in dem zeitraum "künstlich", in dem Rückstellungen z.B. aufgrund von Nichteintreten eines Aufwandes gewinnerhöhend verbucht werden. Ist mir noch nicht so häufig in Geschäftsberichjten über den Weg gelaufen, dass explizit ein "außerordentlicher Ertrag aufgrund von Auflösungen von Rückstellungen" ausgewiesen wurde. Man kann diese Fälle aber wahrscheinlich sehr deutlich in der CashFlow-Rechnungen "entlarven".
Gibt`s weitere Erfahrungen / Meinungen zu diesem Thema ?
Ökonomische Folgen der Rückstellungsbildung (Quelle: Wikipedia)
Die Folge der Bildung einer Rückstellung ist, dass Aufwand vorgezogen wird, es wird ein Aufwand verbucht, ohne dass tatsächlich Mittel abfließen. Rückstellungen können damit als Instrument der Innenfinanzierung verwendet werden. Im Jahr der Rückstellungsbildung wird der Jahresüberschuss im Jahresabschluss reduziert (bzw. ein Jahresfehlbetrag erhöht sich). Damit steht weniger Gewinn zur Ausschüttung als Dividende zur Verfügung und es wird weniger Gewinn der Besteuerung unterworfen. Das Eigenkapital des Unternehmens reduziert sich entsprechend. Im Jahr der Rückstellungsauflösung kommt es zu einem entsprechend höheren Gewinnausweis, als wenn keine Rückstellung gebildet worden wäre. Drohverlustrückstellungen werden steuerrechtlich nicht anerkannt.
Beispiel:
Im Jahr 2001 wird ein Unternehmen im Rahmen einer Produkthaftungsklage auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 € verklagt, der Prozess soll 2002 stattfinden. Wenn es mit dem Verlust des Prozesses rechnen muss ("es müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen") muss es zwingend eine Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der erwarteten Summe bilden. Im Jahr 2001 verringert sich der Gewinn (und das Eigenkapital) entsprechend um 100.000 €, gebucht wird z.B. außerordentlicher Aufwand an Rückstellungen 100.000 €
· Geht der Prozess tatsächlich verloren, so ist die tatsächliche Schadensersatzzahlung, wenn sie mit der Rückstellung übereinstimmt, erfolgsneutral, dem Aufwand aus dem zu zahlenden Schadensersatz steht ein Erfolg in gleicher Höhe aus der Auflösung der Rückstellung gegenüber.
Geschäftsjahr | 2001 | 2002 | 2001 und 2002 |
Mit Rückstellungsbildung | |||
Gewinn | -100.000 € | 0 | -100.000 € |
Ohne Rückstellungsbildung | |||
Gewinn | 0 | -100.000 € | -100.000 € |
· Gewinnt das Unternehmen den Prozess dagegen, so wird die Rückstellung natürlich ebenfalls aufgelöst. Dies erhöht den Gewinn im Jahr 2002 um 100.000 €.
Geschäftsjahr | 2001 | 2002 | 2001 und 2002 |
Mit Rückstellungsbildung | |||
Gewinn | -100.000 € | +100.000 € | 0 |
Ohne Rückstellungsbildung | |||
Gewinn | 0 | 0 | 0 |
Das Beispiel zeigt, dass, unabhängig davon, ob der Prozess letztlich verloren wird oder nicht, der Gewinn jeweils unabhängig von der Rückstellungsbildung in der Summenbetrachtung über beide Perioden identisch ist. Der Verlust wird durch die Rückstellungsbildung nur vorgezogen. Dies hat für die Steuereinnahmen des Staates die Konsequenz, dass er Steuereinnahmen später erzielt. Wenn zwischen den beiden Jahren keine Steuertarifänderung stattfindet, führt die Rückstellungsbildung nicht zu endgültigen Steuerausfällen des Staates.
du findest doch die rueckstellungen in der GuV explizit ausgewiesen (zwar nicht als ausserordentlichen ertrag aber doch) unter sonstige ertraege/aufwendungen
im anhang des GB sind dann diese positionen meist sehr konkret aufgeschluesselt
(kannst es auch in der bilanz nachpruefen, indem du die entsprechenden veraenderungen in den passiva nachschaust)
Stecken Rückstellungen / Auflösung von Rückstellungen
i m m e r in den "Sonstigen betr. Aufwendungen" bzw.
"Sonstigen betr. Erträgen" ?
War bisher der Meinung, dass z.B. mögliche Provisions-
zahlungen in den "Personalkosten" stecken und daher
eben nicht auf den ersten Blick zu sehen sind. Wenn
alle Rückstellung tatsächlich in den Sonstigen betr.
Erträgen ausgewiesen werden kann man ja gleich in der
GuV drüber stolpern - zumindest wenn`s ne größere Posi-
tion ist.
Habe das ehrlich gesagt noch nicht detailliert an Bilanzen
geprüft bzw. in der Erläuterungen darauf geachtet. Daher
meine Frage hier.
und im konzernanhang findest du entsprechende erlaeuterungen...(unter lang- und kurzfristige rueckstellungen)
pensionsrueckstellungen sind da sowieso ausfeuhrlich erklaert, dann auch steuerreuckstellungen und auch ein spiegel ueber die veränderungen der "sonstigen rueckstellungen": bei letzterem waeren typische posten etwa prozessrisiken, drohverluste, garantien etc.
ob jetzt wirklich ALLE arten von reuckstellungen IMMER in der GuV unter sonstige ertraege/aufwendungen erfasst werden...da bin ich ueberfragt...grade auch was moegliche provisionszahlungen betrifft
in der kapitalflussrechnung werden die rueckstellungen uebrigens auch beruecksichtigt (logisch!) und zwar im bereich "betrieblicher cashflow" bei den änderungen der aktiva und passiva (ist ja cash, dass bei aufloesung der rueckstellungen zufliesst, bzw. bei bildung abfliesst) neben positionen wie anederung der vorraete oder aenderung der forderungen aus lieferungen und leistung
da koennte man natuerlich vergleichen, ob der dort ausgewiesene betrag als saldo der aufloesungen und bildungen von rueckstellungen mit den angaben in der bilanz/GuV uebereinstimmt...ergibt sich in der GuV beim saldieren derentsprechenden püositionen unter sonstige ertraege/aufwendungen ein anderer betrag muesste dann noch was versteck sein woanders
hoffe jemand kann helfen, wuerd mich auch interessieren! (wahrscheinlich muss man auch hier zwischen IAS und HGB unterschieden)
Wie lange muss ich eine Aktie besitzen, um Dividenden-Anspruch
zu haben ?
Und auf welchen Zeitraum bezieht sich die Frist: Geht es um das
Geschäftsjahr, in dem die Dividende erwirtschaftet worden ist oder
bezieht sich die "Haltefrist" nur auf den Tag der Ausschüttung ?
Danke & Gruß,
- Fundamental -
auf der HV wird die dividende fuers letzte geschaeftsjahr beschlossen...ausbezahlt wird sie in der regel am tag nach der HV (ex div)...normal muesste es sogar reichen, wenn du am tag der HV kaufst...einen tag vorher reicht aber sicher
(allerdings gibts angeblich bei einigen ganz wenigen firmen sowas wie eine frist, ist mir aber persoenlich noch nicht untergekommen...
Aktien nicht wenigstens 6 Monate o.ä. besitzen muss.
Könnte dann ja jeder bei dividendenstarken Titeln 2 Tage
vorher einkaufen und nach der Divi die Teile wieder ab-
stossen und so z.B. mal locker 5% machen ... ?!
Oder verstehe ich da was falsch ?
Danke & Gruß,
- Fundamental -
ausserdem nimmt der staat ja auch noch seine 22,5%
Ich dachte immer,
Du hättest Ahnung vom Börsengeschäft.
Deine anderen Postings sind jedenfalls lesenswert! Gruss, Rocky
Börsengeschäft" hat oder nicht, dann bleibt es Dir über-
lassen.
Aber der Dividendenabschlag scheint ja doch nicht so
eindeutig zu sein, wenn er "oft nicht auffällt" ...
Aber wenn Du über mehr Ahnung verfügst, dann kannst
Du den Divi-Abschlag ja noch ein bissl besser erklären.
Denn theoretisch müsste ja nach der Ausschüttung jeder
Kurs prozentual exakt um die Divi-Rendite absinken -
wer das glaubt wird selig ...