Berliner Polizist erschießt Randalierer
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Naja in Berlin bzw.Brandeburg nichts neues.Da darf man auch nach Dienstschluß mit seiner Waffe Cowboy spielen und Menschen erschiessen die keine Waffe haben ! Der Polizist wird natürlich weiterhin im Dienst bleiben und die Untersuchungen zum Vorfall werden natürlich zu den Akten gelegt.Als Beamter mit Polizeiuniform fährt man sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mit und darf nach Dienstschluß seine Waffe sogar mit nach Hause nehmen ! Die 2 Zeugen die bei dem Vorfall dabei waren schenkt man kein glauben,sondern nur was der Beamte sagt wird der Wahrheit entsprechen ! Der erschossene Mann hinterläßt eine Familie mit Kinder und das finde ich das tragische an diesem Vorfall !
sie prallen aber mitnichten am körper ab - ausser sie werden geworfen und nicht geschossen ...
Gruesschen
Der WOLF
@AN
wieso kennst du diese diskussion so gut!? warst du selber betroffen!?
übrigens funktionieren diese gummigeschosse NICHT bei unseren politikern - denn es verformt sich immer der weichere teil, in diesem fall also der kopf, so daß sie, zwar deformiert, aber ansonsten normal weiterlaufen können *fggg*
wäre es besser wenn es nur betäubende Waffen geben würde,die
den "Feind" kurzfristig wirksam auschalten würden,bis man ihn
unter Kontrolle hat.Selbst würde man es auch nicht toll finden,
wenn man einmal randaliert,weil man sich womöglich unverstanden
fühlt und deswegen gleich umgebracht wird.Nicht jeder Randalierer
ist gleich ein potentieller Mörder.Kein Mensch sollte sich das
anmaßen,den Gott zu spielen.
Ich wette ,viele gereizte Menschen hätten ,nachdem sie jemanden
umgebracht haben,das Ganze wieder rückgängig gemacht.Geht aber
nicht.Hätte man aber nur betäubende Waffen im Umlauf wäre so
etwas möglich.
0 tolleranz auch nicht für randalierer ...
und ein gezielter schuss ins beinchen hat schon so manchen kurriert - hier ist es eben mal blöd gelaufen ... und wenn es so nicht rechtens war wie es passiert ist - dann wandert der herr polizist auch hinter gitter dafür ...
Gruesschen
Der WOLF
dann wäre es friedlicher auf dieser Welt.
Klar ,die Waffen gibt es schon seit dem Höhlenmenschen,
bloß der hatte schon damals mehr Hirnmasse zum Denken
benutzt,wie manch einer heutzutage es tut,der scharfe
Waffe trägt.Der Steinzeitmensch nutzte die Speere
zum Jagen,um zu überleben.Der Mensch tötet oft nur aus
verletztem Stolz,Rache,Unüberlegtheit,Machtgefühl.....
Kriege wurden schon immer geführt,aber je gefährlicher
die Waffen,desto überlegener fühlt sich der Angreifer,
um so sicherer fühlt sich der Gegner(wenn seine Waffen
auch zerstörerisch genug sind).Also damals wie heute
ein Teufelskreis.
Irgendwannmal drückt einer von den Verrückten auf das
Knöpfchen und wir alle sind hin---Atomkrieg---
Manchmal ist Fortschritt eben doch nur ein Nachteil.
Der Polizist, nicht (offiziell) im Dienst, auf dem Nachhauseweg, schreitet ein und alles endet in einer Tragödie.
Im Nachhinein wird sich der 24-jährige Kommisassar z. A. (= zur Anstellung, also noch kein Beamter auf Lebenszeit) bittere Vorwüfe machen. Man versetzte sich mal in seine Lage. Schrecklich. MMn hat er sich aber korrekt verhalten. Ihm ist nach bisherigen Erkenntnissen kein Vorwurf zu machen. Denn er hat meiner Meinung nach in Notwehr gehandelt. "Den machen wir platt", so haben die vier anderen Personen u. a. gerufen.
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden". (Das wurde uns schon bei der Bundeswehr im Rahmen des Wachdienstes beigebracht).
Das Opfer (28), offenbar kein unbeschriebenes Blatt, siehe oben # 1, trägt mMn die Schuld ganz alleine. So traurig es klingt.
Wie oben auch Bar Code schrieb, ist die Polizei in Berlin (bestimmt) gut ausgebildet. Der Beamte im gehobenen Dienst, erst 24 Jahre alt, mit Abitur denke ich mal, ganz sicher auch. Er hat offensichtlich gerade erst die Ausbildung beendet. Und hoffentlich den ersten Schuss, den Warnschuss, in die Luft abgegeben. Zu den Grundsätzen gehört es auch, dass der Angreifer kampfunfähig gemacht werden muss, d. h., dass der 2. Schuss auf die Beine/evtl. Arme abgegeben werden sollte. Aber wenn das Opfer zwei Kopfschüsse haben soll, dann kann es möglicherweise zu einer Eskalation gekommen sein, die Ereignisse sich überschlagen haben.
Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der Kommissar freizusprechen, meiner Meinung nach. Ich kann nur hoffen, dass er von seinen Vorgesetzten gestützt wird. Mein Mitgefühl hat er auf jeden Fall.
Vorteil: du läßt Konflikte (sofern möglich) eben durch den Staat lösen, und hackst nicht jedem gleich persönlich die Finger ab, der in deinem Geschäft geklaut hat. Ich denke, wir sind uns einig, dass das ein guter Fortschritt der "Neuzeit" ist!
Nachteil: auch bei denen, die den Staat repräsentieren - Polizisten wie Richter -, haben wir es mit Menschen zu tun. Menschen, die Fehler machen, und ggf. auch nicht frei sind von Korrumpierbarkeit, Machtgeilheit, Charakterlosigkeit etc., gar keine Frage.
Aber, das Hauptproblem sind in einem solchen Staat (wo glücklicherweise nicht jeder selber das Recht mittels Waffe in die Hand nehmen darf) nicht die Vetreter des Staates oder die Waffen, die diese tragen, sondern die Schwachköpfe, denen es einfach nicht gelingt, sich in diese Gesellschaft zu integrieren. Menschen, die die Werte und Verdienste dieser Gesellschaft in vielen Formen buchstäblich mit Füßen treten, denen Moral einerlei ist, und die im Zweifelsfall immer ihre Rechte kennen, es aber mit den Pflichte nicht so genau nehmen.
Solange wir also keine moralische Wende schaffen, und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft nur über den Konsum und den individuellen Vorteil definiert wird, statt über soziales Verhalten und ein Gemeinschaftsgefühl, solange sind Waffen nur die Spitze einer weiter verkommenden Gesellschaft!
Ich bezweifle, dass ein so junger Mensch bereits die notwendige Gelassenheit im Umgang mit einer eskalierenden Situation besitzt.
Warum hat der Mann keine Unterstützung angefordert?
War es wirklich notwendig, die Täter allein zu verfolgen?
Hat er sich nicht schon bereits beim Gedanken, den Tätern nachzugehen, auf seine Waffe verlassen?
Das sind ein paar Fragen, die ich mir hierzu stelle.
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We all have our time machines. Some take us back, they're called memories. Some take us forward, they're called dreams.
Hier der erste Fall:
http://www.freitag.de/2000/04/00040602.htm
Rolf Gössner
Stress schützt vor Strafe
Wegen seines Wanderstocks wurde Friedhelm Beate für den Mörder Dieter Zurwehme gehalten und starb. Die Polizisten sehen wie so oft kein Gericht
Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung schwer verständlich und schwer zu vermitteln ist", kommentierte der Leitende Erfurter Oberstaatsanwalt Raimund Sauter Ende 1999 den Entschluss, die Ermittlungsverfahren gegen zwei Todesschützen mit einer Einstellung zu beenden. Die Täter hatten einen harmlosen 62-jährigen Wanderer aus Köln an der Tür seines Hotelzimmers erschossen.
Des Rätsels Lösung: Die Todesschützen waren keine Gangster, es waren Zivilpolizisten des Landes Thüringen. Sie wurden von ihren Vorgesetzten nach Heldrungen in das Hotel "Zur Erholung" beordert, um die Identität eines verdächtigen Hotelgastes festzustellen. Das Hotelpersonal hatte vermutet, dass es sich bei diesem Gast um den als extrem gefährlich geltenden "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, handeln könnte. Er solle, so hieß es in Medien und Fahndungsaufrufen, mit Wanderstock und Rucksack durch die Lande ziehen.
Die Ähnlichkeit des Kölner Wanderers im Hotel "Zur Erholung" mit dem flüchtigen Zurwehme beschränkte sich genau auf Wanderstock und Rucksack - im Thüringischen keine Seltenheit. Für eifrige Dienstvorgesetzte dennoch Grund genug, Untergebenen den Auftrag zu erteilen, sofort die Identität des Kölners festzustellen - ohne ihnen aber Fahndungsfotos von Zurwehme mitzugeben, der dem Hotelgast in keiner Weise ähnlich sah. Grund genug auch für die dienstfertigen Polizeibeamten, den Hotelwirt nachts gegen 23 Uhr an die Zimmertür trommeln zu lassen und den müden Wanderer aus dem Bett zu jagen. Friedhelm Beate öffnete die Tür einen Spalt breit und sah in zwei Pistolenläufe, dahinter zwei Männer in Zivil. Instinktiv soll Beate daraufhin versucht haben, die Tür wieder zuzuschlagen - eine überaus verständliche Reaktion, weil er wohl an einen Überfall glaubte. Sie kostete ihn aber das Leben. Denn in diesem Moment fielen die Schüsse: Die erste Kugel traf den Wanderer mitten ins Herz, die zweite durchschlug die Tür und streifte seine Rippen. Die Schützen leisteten nicht etwa Erste Hilfe, sondern warteten auf das Spezialeinsatzkommando (SEK), das verspätet eintraf, die Zimmertür öffnete und dahinter den erschossenen Mann vorfand, der längst auf dem Fußboden seines Hotelzimmers verstorben war.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Friedhelm Beate nach einer der ihn bedrohenden Waffen gegriffen haben. In diesem "Gerangel" habe sich dann der tödliche Schuss aus der Pistole des Polizeibeamten Peter Z. gelöst. Beide Beschuldigten hätten erklärt, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass sie "unabsichtlich, gleichermaßen als Reflex", geschossen hätten. Zu diesem Ergebnis sei das Gutachten eines Experten gekommen: Danach hätten die Beamten, überzeugt, dem international gesuchten Mörder Zurwehme gegenüberzustehen, auf Grund einer "vegetativen Reaktion" unabsichtlich geschossen. In dieser Stresssituation sei das Urteilsvermögen der Polizisten eingeschränkt gewesen. Durch das "Gerangel" an der Hotelzimmertür habe sich eine "Eigendynamik" entwickelt, die ihnen ein Handeln in Sekundenschnelle abgenötigt habe - mit tödlichen Folgen. Wäre am Ende Dieter Zurwehme erschossen auf dem Hotelfußboden gelegen - Deutschland hätte nach erfolgreicher Hetzjagd wohl erleichtert aufgeatmet. So aber ist es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein "tragischer" Verwechslungsfall, eine fahrlässige Tötung, die jedoch ungesühnt bleiben müsse, da den schießenden Polizisten nichts vorzuwerfen sei; noch nicht einmal unterlassene Hilfeleistung. Dass sich die zwei Polizeibeamten und ihre Dienstvorgesetzten durch gravierende Fehler und mangelhafte Klärung im Vorfeld selbst in diese prekäre Situation hineinmanövriert hatten, bleibt unberücksichtigt. Die Angehörigen des Opfers könnten ja, so die Staatsanwaltschaft, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen - was sie inzwischen auch getan haben.
Dass es soweit kommen muss, ist zwar unglaublich, aber im Falle von tatverdächtigen Polizisten nicht ungewöhnlich: Stress, Angst und Überforderung schützen Polizeibeamte offenbar vor Strafe - obwohl sie doch im Umgang mit der Waffe in Fahndungs- und Stress situationen besonders geschult sind. Staatsanwälte, deren Nähe zur Polizei eine unparteiische Aufklärung nicht gerade erleichtert, aber auch manche Richter sind allzu häufig geneigt, der Polizei allzu vieles nachzusehen. An die Sorgfaltspflicht von Polizeibeamten werden denkbar geringe Maßstäbe angelegt.
Immer wieder ist das gleiche Muster zu beobachten, wenn es um die staatliche Aufarbeitung von polizeilichen Todesschüssen geht, die sich "unabsichtlich gelöst" haben sollen. Nach diesem Muster hat 1997 auch das Landgericht Hannover den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten SEK-Polizeibeamten Klaus T. freigesprochen. Öffentliche Empörung, auch im Ausland, hatte immerhin dazu geführt, dass Anklage erhoben und eine Prozess eröffnet wurde. Im Urteil folgte das Gericht stracks den Einlassungen des Angeklagten. Es machte sich die Version zu eigen, die Tötung des kurdischen Jungen Halim Dener durch einen Schuss aus dem Dienstrevolver sei ein Unglücksfall gewesen. Dem Beamten sei nämlich beim Versuch der Festnahme des späteren Opfers und während eines anschließenden "Gerangels" der Revolver aus dem Holster gefallen. Der Schuss müsse sich beim Zurückführen der Waffe und Losreißen des Flüchtenden unbeabsichtigt gelöst haben. Halim Dener wurde aus einer Entfernung von ungefähr zehn Zentimeter in den Rücken getroffen und verblutete wenig später. Der 16-jährige hatte Plakate für eine PKK-nahe Organisation geklebt, die in Deutschland amtlich als "terroristische Vereinigung" gilt. Auch hier also ein entsprechendes Bedrohungsszenario, das für einen erhöhten Adrenalinspiegel sorgte: Plakatekleben als terroristisches Delikt.
Das Gericht billigte dem Polizisten zu, dass er in dieser Stresssituation "deutlich überfordert" gewesen sei. Bloße Unvorsichtigkeit sei keine Fahrlässigkeit. Die Situation sei so dramatisch zugespitzt gewesen, "dass auch ein ausgebildeter SEK-Beamter sie nicht in den Griff bekommt". Grundlage für diese Argumentation war das Gutachten eines für das SEK tätigen Unfallforschers und Sachverständigen für Sensomotorik an der Universität Bremen - eben dieser Experte trug dann mit ganz ähnlichen Formulierungen auch zur Exkulpation der beiden Polizeibeamten bei, die den Kölner Wanderer erschossen haben.
Nach dem so begründeten Freispruch zeigte sich auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung erstaunt: "Wenn SEK-Beamte mit der Verfolgung eines unbewaffneten 16-Jährigen hoffnungslos überfordert sind, dann sollte der Bürger künftig in Deckung gehen, wenn die angeblich so hochqualifizierten Spezialeinsatzkommandos unterwegs sind."
Dieses Verfahren hat deutlich gemacht, wie notwendig eine kritische Öffentlichkeit ist, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. Denn erst in einem öffentlichen Prozeß kann die Polizeiversion - insbesondere durch die Nebenkläger - kritisch hinterfragt werden. Zumindest dies muss auch in einem Gerichtsverfahren zur Aufklärung des Todesschusses von Heldrungen geschehen. Polizeilichen Todesschützen dürfen nicht länger Sonderrechte eingeräumt werden, die gewöhnlichen Todesschützen nicht zuteil werden. Es darf nicht länger passieren, dass die Exekutive prägenden Einfluss auf die Ermittlungen - in denen die Polizei oft in eigener Sache tätig wird - und auf die an schließenden Strafverfahren nimmt, sonst triumphiert wieder mal die Polizeiversion.
Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater, war Nebenklagevertreter der kurdischen Angehörigen von Halim Dener im Strafverfahren gegen den SEK-Polizisten Klaus T.
113 - ich gebe dir vollkommen Recht, mehr muß ich nicht sagen
116 - ich denke er hatte Dienstschluß, und zum anrufen nur ein Handy vieleicht. Stellt euch mal das nicht alles so einfach vor
Wenn es nach mir gehen würde, wäre ich für 100% nachgewiesener schwerer Straftaten wieder für die Todesstrafe!!! So hart wie es auch klingt. Jemand der schon mehrmals gemordet oder vergewaltigt hat, hat in meinen Augen sein Leben verspielt...
Fürth: Polizei erschießt Ruhestörer nach (angeblichem) Angriff mit einer Axt
Zum zweiten Mal innerhalb von nur drei Tagen hat sich die hessische Polizei nur mit Schüssen zur Wehr setzen können. In Fürth im Odenwald wurde am Sonntag ein 55 Jahre alter Mann erschossen. Er soll die Beamten zuvor mit einer Axt angegriffen haben.
Kurz nach 10 Uhr am Sonntagmorgen hatten Anwohner die Polizei in Heppenheim wegen Ruhestörung alarmiert. Massiver Baulärm drang von einer Baustelle, teilte das Landeskriminalamt (LKA) später mit.
Bei der Ankunft auf der Baustelle wurde die Streifenwagen-Besatzung auf einen 55-jährigen Mann aufmerksam, der sogleich mit einer Axt auf die Beamten losging. Die Polizisten konnten den Angriff nach Angaben eines LKA-Sprechers schließlich nur noch durch den Gebrauch ihrer Pistolen abwehren. Es fielen mehrere Schüsse. Der 55-Jährige starb noch am Tatort.
Vorschriftsmäßig hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Verfahren gegen die Polizisten eingeleitet. Eine Obduktion des Opfers wurde angeordnet. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern noch an.< Quelle: hr-online.de, Notwehr: Polizei erschießt Ruhestörer; 6. 8. 2006 [Hervorhebungen von uns]
Ein Vorgang, der mehrere Fragen aufwirft. Vor einer doch wohl gut sichtbaren Axt (in der Hand eines Betrunkenen?) kann man sich normalerweise durch größeren Abstand schützen. Und Polizisten sollten so treffsicher sein, dass sie einen randalierenden (?) “Ruhestörer” etwa durch einen Schuss auf dessen Beine matt setzen können. Wurden tatsächlich beide Beamten angegriffen, konnten sie tatsächlich beide den Angrif “nur noch durch den Gebrauch ihrer Pistolen abwehren”, mussten sie mehrere Schüsse abgeben, die zudem wohl auf den Oberkörper oder Kopf des Getöten gerichtet waren?
Das Polizeipräsidium Südhessen hat auf seiner Website zu diesem fatal endenden Einsatz erstaunlicherweise bislang nichts mitzuteilen.
Nur das Landeskriminalamt meldet: “Axtangriff führt zum Einsatz der Schusswaffe nach einer Ruhestörung.”
Nonstopnews
Ersten Angaben zufolge handelt es sich bei dem Getöteten offenbar um einen seit einem Arbeitsunfall geistig und körperlich leicht behinderten Mann, der auf der betreffenden Baustelle seit Jahren ein eigenes Haus baute und schon mehrfach Auslöser von Beschwerden wegen Baulärms war.
Zudem war er aufgrund einiger andere Zwischenfälle polizeibekannt.
Die tödlichen Schüsse wurden ersten, noch unbestätigten Angaben von einer jungen Polizistin abgegeben.
Warum die Beamten den Nachbarn zufolge als laut und merkwürdig, aber wohl ungefährlichen Mann als derartige Bedrohung ansahen, dass in ihren Augen der Einsatz der Schusswaffe nötig wurde, ist derzeit noch unklar; weitere Hintergründe sind zur Stunde ebenfalls noch nicht bekannt. Staatsanwaltschaft und LKA haben umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Zwischenfalls eingeleitet.
Nachbarn zeigten sich empört über die tödlichen Schüsse und zündeten am Tatort Kerzen an.
Das Opfer war nach einem Arbeitsunfall Frührentner und hatte war seit zwei Jahren mit dem Bau eines Hauses beschäftigt.
Der Bruder des Opfers erklärte, es habe zwar öfter lautstarke Auseinandersetzungen gegeben, aber körperliche Gewalt sei ihm nicht bekannt gewesen. Zudem muss überprüft werden, in wieweit eine Gefährdung und Bedrohung möglich war, wenn man bedenkt, dass das Opfer nach Angaben von Nachbarn und Angehörigen gehbehindert war.<
Nonstopnews zitiert außerdem den Bruder des Getöten und Nachbarn:
>O-Ton Lothar Litzinger, Bruder (spricht starken hessischen Dialekt) (alle O-Töne auszugsweise & sinngemäß): „…mein Bruder war krank, er brauchte medizinische Hilfe…“,….sind reingerannt und haben ihn totgeschossen - wie in einem Rambo-Film…“, „…er war nicht gewalttätig, sondern hat nur Theater gemacht; er war laut…“, „…nach einem anderen Vorfall musste er in die Psychiatrie; das war bekannt, da hätten die Polizisten wissen müssen, was sie erwartet…“, „…er wurde oft schikaniert…“, „…war nur ein kleines Beil…“, „…ich muss der Polizei einen Vorwurf machen, war keine unmittelbare Gefahr…“, „…mein Bruder sieht sehr schlecht, er hat sich wahrscheinlich erschrocken, als die Polizisten kamen…“
O-Ton Sebastian Lichtenberg, Nachbar: „…sind durch Schüsse wach geworden…habe den Mann hin und wieder gesehen…“, „…war offenbar etwas behindert…“, „…er war auffällig, haben schon einiges mitbekommen…“
- O-Ton Helmut Driemer, Nachbar: „…weiß auch nicht, was da passiert ist…“, „…er hat eigentlich nie jemandem etwas getan, kannte ihn nicht als bösen Menschen…“
- O-Ton Claudia Roos, Anwohnerin: „…wir wollen eine Kerze und Blumen niederlegen, weil wir nicht richtig finden, was passiert ist…“, „…haben ihn öfter auf seinem Fahrrad gesehen…“
- Claudia Roos und Kinder legen Blumen nieder, schreiben Zettel „Warum?“
- O-Ton (Anonyme Anwohnerin): „…machen sich die Menschen, die die Polizei gerufen haben, Vorwürfe?…“, „…hat die Polizei richtig reagiert?…“
- O-Ton Dieter Mentel, Nachbar: „….Er war nach einem Unfall zu Frührentner geworden…“, „…er war etwas merkwürdig, hat laut mit sich selbst gesprochen und gesungen…“, „…er war nach einem Überfall in der Psychiatrie; das war auch der Polizei bekannt…“ „…hat zehn Jahre an seinem Lebenstraum gebaut und nicht eine Nacht darin geschlafen; das ist tragisch…er hat niemandem etwas getan; wurde nur aggressiv, wenn er gehänselt wurde…“, „…der Lärm hat mich eigentlich nie gestört; verstehe nicht, warum man die Polizei rufen musste…“, „…es hieß, er wäre als gewalttätig bekannt: So ein Blödsinn!…“ <
Quelle: Nonstopnews, Tödliche Schüsse aus Polizeiwaffe auf Baustelle: Polizisten schießen Ruhestörer nieder - 55-Jähriger durch mehrere Schüsse getötet, 7. 8. 2006
Drohung an zerstörter Bushaltestelle in Nauen
Von Michael Behrendt
Der 24-jährige Polizeibeamte Sebastian V. befindet sich nach dem Zwischenfall am Bahnhof Nauen offenbar in erheblicher Gefahr. Laut Informationen der Berliner Morgenpost soll er bereits schriftlich bedroht worden sein. Wie berichtet hatten drei Randalierer den Ordnungshüter angegriffen, nachdem sie eine Bushaltestelle mit Nothämmern zerstört hatten. Weil sie trotz Aufforderung und eines Warnschusses auf ihn zustürmten, hatte der Beamte schließlich das Feuer eröffnen müssen. Ein 28-Jähriger wurde tödlich getroffen.
Eine Drohung wurde als Plakat an der zerstörten Bushaltestelle angebracht, ein weiterer Drohbrief soll an die Privatadresse des 24-Jährigen geschickt worden sein. Die Inhalte sollen sich im Tenor ähneln: Sebastian wird der Tod des 28-jährigen Sven vorgeworfen, ihm wird personifiziert Gewalt angedroht. Der Zwischenfall werde nicht vergessen.
Derzeit soll sich der Polizist an einem sicheren Ort befinden, dort findet laut Informationen dieser Zeitung auch eine psychologische Behandlung statt.
Laut Kollegen des Berliner Beamten ist eine Rückkehr zum normalen Lebensalltag zumindest in dem nahe von Nauen gelegenen Heimatort des als sehr besonnen beschriebenen Beamten sehr fraglich. "Das ist eine sehr kleine Gemeinde. Bereits jetzt haben bisher Unbekannte seine Anschrift ermittelt, anderen wird dies keine großen Schwierigkeiten bereiten", so ein Berliner Polizist. "Selbst wenn irgendwann Gras über die Sache gewachsen sein sollte, er kann sich doch nie mehr richtig sicher fühlen, wenn er einfach in sein altes Umfeld zurückkehrt."
Inzwischen wurde bekannt, dass der 28-Jährige wahrscheinlich auch dann gestorben wäre, hätte kein Projektil seinen Kopf getroffen. Das erste hatte in seinem Bein die Schlagader zerstört, er wäre vermutlich verblutet.
Aber eines verstehe ich nicht mehr - wurde nicht zunächst geschrieben: einer in den bauch und zwei in den kopf? und was ist nun mit dem ins bein? war das einer aus dem kopf oder der aus dem bauch? die deutsche presse ist aber mittlerweile sowas von zum kotzen!!!
Gruesschen
Der WOLF