Bei mir ändert sich nächstes Jahr ´ne Menge!


Seite 1 von 3
Neuester Beitrag: 26.04.08 04:26
Eröffnet am:28.11.07 14:13von: minesfanAnzahl Beiträge:54
Neuester Beitrag:26.04.08 04:26von: gate4shareLeser gesamt:4.482
Forum:Talk Leser heute:4
Bewertet mit:
14


 
Seite: < 1 | 2 | 3 >  

14875 Postings, 6552 Tage minesfanBei mir ändert sich nächstes Jahr ´ne Menge!

 
  
    #1
14
28.11.07 14:13
Gerade habe ich erfahren, daß meine Firma umstrukturiert wird.

Mein Vertrag im Angestelltenverhältnis wird gekündigt, dafür arbeite ich auf Provisionsbasis. Meine Sekretärin wird entlassen, einer von zwei Chefs zieht sich aus dem Geschäft zurück. Nun lastet ab Januar alles auf mich, die ersten Monate werde ich aber noch von meinem Ex-Chef unterstützt.

Mein neues Büro ist dann zuhause. Alle notwendigen Unterlagen und Computer kriege ich nach Hause, jetzt rüste ich auf DSL um, und räume mein Gästezimmer um. Das gibt viel Arbeit, aber finanziell fahre ich so besser. Wann und wie oft ich nächstes Jahr online sein werde, hängt davon ab, wie das Geschäft läuft und wie ich die Arbeiten schaffe, die bisher mein Chef gemacht hat. Bin nervös, aber auch irgendwie gespannt...;-))

Aber ich denke ich bleibe Ariva erhalten...

Mines

--------------------------------------------------
An den Tagen, wo es gut läuft freue ich mich, an den Tagen wo es schlecht läuft, denke ich an die Tage, wo es gut lief!  
28 Postings ausgeblendet.
Seite: < 1 | 2 | 3 >  

4697 Postings, 9002 Tage ChartsurferScheinselbständig

 
  
    #30
1
04.12.07 16:02
bei nur einem Auftraggeber!  

38769 Postings, 6379 Tage börsenfurz1Nicht wenn er noch andere Kunden hat!

 
  
    #31
04.12.07 16:04

Er redet von 2-3 Privatkunden!  

4697 Postings, 9002 Tage ChartsurferKommt auf den Umsatz an

 
  
    #32
04.12.07 16:06
wenn die Privatkunden nur 2 Paar Gummihandschuhe bestellen = scheinselbständig!  

4 Postings, 6202 Tage Wie immerLöschung

 
  
    #33
04.12.07 23:11

Moderation
Zeitpunkt: 09.12.07 13:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung

 

 

6257 Postings, 7118 Tage mecanosoviel Blödsinn hab ich ja noch nie gelesen

 
  
    #34
1
04.12.07 23:22

"Neben der Abfindung verlierst Du nämlich auch Deinen ALG I - Anspruch und die Berechtigung weiter in der GKV zu bleiben."

a) der Anspruch auf ALG 1 bleibt 12 Monate bestehen, ausserdem kann er jetzt sogar noch einen 6 Monate sein letzten Gehaltes als Förder-Zuschuss beantragen

b) in der GKV kann jeder bleiben so lange er will, es stellt sich eher die fraghe ob man nicht die Chance in die PKV zu wechseln, nutzen sollte, weil man kann ja jetzt jederzeit zurück
wenn man Kinder und Frau(ohne Arbeit) hat, lohnt sich aber die GKV eher oder man macht eben richtig Kohle

________

we h rt sich jemand ?
 

4697 Postings, 9002 Tage ChartsurferWie immer

 
  
    #35
05.12.07 08:42
eine Pöbel-Doppel-ID, die mit Beleidigungen ihrem Unmut Luft macht.

Richtig originell finde ich die Tatsache, dass mir dieser User "Wie immer" zum Vorwurf machen möchte, dass ich mich hinter meinem PC verstecke, während er zu feige ist, mit seiner originären ID seine Drohungen und Beleidigungen zu formulieren!! *Kopfschüttel*!

Inzwischen wird aber nicht mehr nur versteckt gedroht, sonder hier wird klipp und klar von der Androhung körperlicher Gewalt gesprochen - umgangssprachlich formuliert, "Wie immer" will mir mitten in die Fresse schlagen!!! Zitat:
--------------
Hallo Leute Wie immer 04.12.07 23:17  

Chartie ist wieder sehr Kleinlaut geworden, nachdem es mal kurz nach oben gezuckt hatte.

Hier reisst er auch wieder weit sein großes Maul auf.

http://www.ariva.de/...r_aendert_sich_naechstes_Jahr_ne_Menge_t311233

Er wirft anderen vor sie seien scheinbar Hartzler, weil sie viel posten, was ist er dann?
Bestimmt wie immer die Ausnahme, ist ja auch hier die Ausnahme und geniesst Ausnahme Regeln. Der Typ wird von Tag zu Tag ekeliger, bei dem Typ baut sich bei mir wirklich schon HASS auf und ich dürfte den Typ echt nie real begegnen, ich wüsste echt nicht ob ich ihm erst rechts oder links oder gleich mitten in die Fresse schlagen würde, so weit hat der Typ mich schon gebracht. Der kann froh sein das man nicht seine Personalien angeben muss bei der Anmeldung, ich würde einen bei ARIVA schmieren um die Adresse zu bekommen.

Melden nicht vergessen. :-)))

 

10373 Postings, 6364 Tage unruhestandCharti, wie immer ist weg!

 
  
    #36
05.12.07 08:49





==================================================

Geniess den Tag, es könnte der letzte sein  

14875 Postings, 6552 Tage minesfanich bin bereits

 
  
    #37
05.12.07 10:02
privat krankenversichert seit 5 Jahren. ALG-Anspruch, ja gut auf die 12 Monate kann ich auch pfeifen, da ich jetzt im Schnitt eh 50% mehr verdienen werde, d.h. wenn ich das auf jeden Fall 3 Jahre durchziehe (Minimum), habe ich eh mehr als ich ALG 1 kriegen würde! Also stellt sich die Frage nicht.

Charti: Scheinselbständigkeit liegt nicht vor. Hierzu müssen 2 von den folgenden 4 Punkten erfüllt sein:

1. Nur ein Auftraggeber

Ist nicht der Fall, da ich noch einen Radiosender und den einen oder anderen Privatkunden akquirieren werde.

2. Feste Arbeitszeiten

Liegt auch nicht vor, da ich zuhause arbeite. Keiner kann mir feste Arbeitszeiten nachweisen, da ich meine Aufträge frei bearbeiten kann.

3. Weisungsbefugnis

liegt auch nicht vor, ist auch kaum beweisbar

4. Ist mir entfallen

Fakt ist jedenfalls, daß Punkt 1 für das Finanzamt am wichtigsten ist, da es am leichtesten nachzuweisen ist. Da das nicht der Fall sein wird, wird es sehr schwer.

Zum anderen müssen mind. 3 Jahre Steuererklärungen vorliegen, bevor das Finanzamt überhaupt erwägt, eine  Steuerprüfung zu machen. Da ich nur ein kleiner Fisch bin habe ich wahrscheinlich mind. 10 Jahre Luft. Und wer weiß was da ist. Mein Gott da mache ich mir keine Gedanken!

--------------------------------------------------
An den Tagen, wo es gut läuft freue ich mich, an den Tagen wo es schlecht läuft, denke ich an die Tage, wo es gut lief!  

14875 Postings, 6552 Tage minesfanDu solltest echt aufpassen

 
  
    #38
1
12.12.07 11:27
daß du nicht wegen Scheinselbständigkeit auffällst!

Bei 2-3 Kunden passiert dir nix, egal wie groß die Unterschiede in den Einkünften sind.

Gruß

The Daywalker

14875 Postings, 6552 Tage minesfanBäh, verarscht

 
  
    #39
2
12.12.07 11:28
he, du Gurke, lange nicht gesehen...;-))

159 Postings, 6327 Tage The Daywalkersehr witzig

 
  
    #40
1
12.12.07 11:30


Gruß

The Daywalker  

14875 Postings, 6552 Tage minesfanschon gut..;-)))

 
  
    #41
2
12.12.07 11:31

14875 Postings, 6552 Tage minesfan1. Tag gut überstanden

 
  
    #42
2
07.01.08 16:23
und den Vorhersagejob für den Passauer Lokalsender habe ich auch in der Tasche. Strike!

30936 Postings, 8773 Tage ZwergnaseWas denn mines, hört man dich jetzt auch noch im

 
  
    #43
1
07.01.08 16:32

14875 Postings, 6552 Tage minesfankeine Angst Zwerg

 
  
    #44
1
07.01.08 16:33
nicht in deinem Einzugsgebiet! Eher bei unruhe...;-))

30936 Postings, 8773 Tage Zwergnaseaber in Passau, richtig?

 
  
    #45
1
07.01.08 16:37

14875 Postings, 6552 Tage minesfanjo,

 
  
    #46
1
07.01.08 16:38
ein kleiner Sender...

19524 Postings, 8706 Tage gurkenfred@ZN: sei froh, daß du das

 
  
    #47
07.01.08 16:55
puffergesicht nicht im ZDF sehen mußt....

475 Postings, 6817 Tage pandatierpandaDu hast auch die Möglichkeit freiwillig in die

 
  
    #48
1
07.01.08 16:55
Arbeitslosenversicherung einzubezahlen. Vorraussetzung ist, das du die letzten zwei Jahre Pflichtversichert gewesen bist. Dieses mußt Du allerdings innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner Selbstständigkeit beantragen. Ist kleines Geld. Liegt zwischen 20-25€ monatlich. Einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen.
Hast Du Dir auch schon Gedanken um Deine Rentenversicherung?  

669 Postings, 6872 Tage StanglwirtHallo Mines, da gratulier ich dir aber schön...

 
  
    #49
14.01.08 00:47
zu deiner Selbständigkeit. Es hat echt was für sich, wenn man von zuhause aus arbeiten kann. Und ich kann die Aussage von 'pandatierpanda' nur bestätigen: Du hast auf alle Fälle die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Das würde ich Dir auch empfehlen, denn es kostet wirklich nicht viel...und wenn es mit der Selbständigkeit doch nicht so klappen sollte, bist Du auf alle Fälle arbeitslosenversichert. Bei mindestens 1 Jahr Einzahlung hast du Anspruch auf 1/2 Jahr ALG, bei 2 Jahren Selbständigkeit und genauso langer Einzahlung kannst Du schon 1 Jahr ALG beanspruchen. Also: viel Glück!  

10373 Postings, 6364 Tage unruhestandHallo minesfan

 
  
    #50
14.01.08 07:23
ich war nicht da, hab also nicht viel mitbekommen. Was machst Du jetzt, auch beim Radio. Passau? Und ich bekomme das mit. Ich weiss nicht von welchem Radio Du sprichst, wenns auf Satelit ist, vielleicht. Wohne nämlich westlich von München.
Kannst mit ja mal mehr sagen,

Gruß
Unruhe

14875 Postings, 6552 Tage minesfanSeit dem Gesetz von 1999

 
  
    #51
1
14.01.08 08:23
das Scheinselbständigkeitsgesetz ist jeder der sich selbständig macht sozialversicherungspflichtig vom Gesetz her. Es sei denn hat mind. zwei Kunden und das Verhältnis der Einnahmen beträgt mind. 80 zu 20.

Beispiel: Man hat einen Kunden wo man 100000€ im Jahr verdient und keinen zweiten oder einen zweiten bei dem man 500€ im Jahr verdient, dann ist man abgabepflichtig. Hat man zwei Kunden  und verdient bei dem einen 50000€ und beim anderen 30000€ ist man aus dem Schneider.

Bei mir liegt ersteres vor. Ich habe aber die Möglichkeit mich jetzt auf Antrag für 3 Jahre befreien zu lassen als neuanfänger und danach muß ich jemanden einstellen oder selber zahlen. Mache ich nichts und die kommen mir nach Jahren auf den Trichter können sie 5 Jahre Sozialleitungen zurückfordern mit einer Festsetzung von 450 € im Monat und man ist schnell um 27000€ ärmer. Ich werde mich befreien lassen zunächst!!

14875 Postings, 6552 Tage minesfanStrike, gestern bekam ich den Bescheid

 
  
    #52
1
26.04.08 01:18
daß ich nicht versicherungspflichtig bin, super Nachricht.

27374 Postings, 6412 Tage zockerlillyvier:))

 
  
    #53
26.04.08 01:41

10765 Postings, 6808 Tage gate4shareDie Versicherungspflicht umfasst

 
  
    #54
26.04.08 04:26
auch die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung?

So grundsätzlich meine ich!

Und diese Pflicht hat dann automatisch der Selbstständige und nicht der Auftraggeber?

Dachte man wollte doch damals den Arbeitgebern, dass nicht so leicht machen, sich vor den Abgaben zu drücken, aber dann ist ja wohl eher das Gegenteil eingetreten.  

Seite: < 1 | 2 | 3 >  
   Antwort einfügen - nach oben