Basiswissen Knock outs
Anders als beim Optionsschein ist die Preisbildung beim Knock-Outs wesentlich transparenter und für jeden Anleger nachvollziehbar.
Der Preis eines Long (Call) -Knock-Outs setzt sich wie folgt zusammen:
Preis KO-Long = (Kurs Basiswert - Basispreis)* Bezugsverhältnis + Aufgeld
Der Kauf eines Longs (calls) ist vergleichbar mit dem Kauf eines Terminkontrakts (Futures). Der Kauf eines Call-Produkt entspricht dabei einer Long-Position am Terminmarkt. Der Anleger kauft also den Basiswert zu einem festgelegten Termin in der Zukunft auf Kredit. Da der Anleger daher quasi nur einen Teil des Wertes des Basiswertes als Sicherheit hinterlegt, ergibt die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Basispreis (Strike) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses den aktuellen Preis. Der initial berechnete Hebel ist nach dem Kauf für Anleger konstant. Die Kosten für den Kredit bilden dann das Aufgeld für den Knock-Out-Long.
Ein Beispiel mit einem DAX-KO-Long macht die Preisbildung deutlich:
Ein DAX-Long mit einem Basispreis von 4000 Punkten. Über den KO kauft der Anleger den DAX zu 4000 Punkten. Steht der aktuelle Kurs des DAX bei 4200 Punkten, kostet das Hebelpapier 200 Punkte. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und aktuellem Kurs. Mit anderen Worten: Das Emissionshaus gibt dem Anleger einen Kredit von 4000 Punkten, um den DAX für 4000 Punkte zu einem festgelegten Termin zu kaufen. Bei einem Bezugsverhältnis von 100:1 muss der Anleger - ohne Berücksichtigung des Aufgelds - für das Produkt im Grunde nur zwei Euro bezahlen. Das Long-KO verbrieft also die exakte Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Index und des Basispreises des Longs.
Der Preis eines Short (Put)-Knock-Outs setzt sich wie folgt zusammen:
Preis KO-Short = (Basispreis - Kurs Basiswert) * Bezugsmenge - Abgeld
Der Kauf eines Shorts (Puts) ist vergleichbar mit dem Verkauf eines Terminkontrakts (Futures). Der Kauf eines Put-Produkts entspricht dabei einer Short-Position am Terminmarkt. Der Anleger verkauft also den Basiswert zu einem festgelegten Termin in der Zukunft auf Kredit. Hier wirken die Kreditkosten allerdings zu Gunsten des Anlegers und wirken als Abgeld. Der aktuelle Preis errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis (Strike) und dem aktuellen Kurs des Basiswerts unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Der initial berechnete Hebel bleibt nach dem Kauf für den Anleger konstant.
Ein Beispiel mit einem DAX-KO-Short macht die Preisbildung deutlich:
Ein DAX-Short mit einem Basispreis von 4500 Punkten. Über den KO verkauft der Anleger den DAX zu 4500 Punkten. Steht der aktuellen Kurs des DAX bei 4200 Punkten, kostet das Hebelpapier 300 Punkte. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuellem Kurs und dem Basispreis. Da Anleger den DAX theoretisch im Depot halten muss, bekommt er theoretisch einen Kredit, damit er den DAX für 4500 Punkte zu dem festgelegten Termin verkaufen kann. Das ergibt ein Abgeld, was den Preis des Shorts geringfügig senkt.
Bei einem Bezugsverhältnis von 100:1 muss der Anleger - ohne Berücksichtigung des Aufgelds - für das Produkt lediglich drei Euro bezahlen. Das Short-KO verbrieft also die exakte Differenz zwischen dem Basispreis des Shorts und dem aktuellen Kurs des Index.
Gruss Ice
Die Emittenten stellen für ihre eigenen Produkte ständig An- und Verkaufskurse. Die meisten Häuser veröffentlichen auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr Kurse, zu denen der Investor kaufen und verkaufen kann. Diese Preise werden auch als Geld- und Brief-Kurs bezeichnet. Der Geldkurs ist der Ankauf-Kurs, zu dem das Emissionshaus kauft, und der Brief-Kurs ist der Kurs, zu dem der Emittent seinen Knock-Out-Produkt anbietet.
Die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs wird Spread (englisch Spanne, Spreizung) genannt. Die Emissionshäuser richten diesen Spread nach den Geld- und Briefkursen der Basiswerten an den Terminmärkten oder den Börsen aus. Dort ist dieser Spread abhängig von der aktuellen Schwankungsfreudigkeit des Wertes und von den Handelsvolumina.
Absoluter Spread
Den Differenzbetrag zwischen Geld- und Briefkurs wird absoluter Spread genannt. Er errechnet sich einfach durch Subtraktion des Geldkurses vom Briefkurs. Aussagekraft der absoluten Spreads im Vergleich zwischen Produkten verschiedener Emittenten macht nur Sinn, wenn das Bezugsverhältnis berücksichtigt wird.
Absoluter Spread = Geldkurs - Briefkurs
Homogenisierter Spread
Mehr Aussagekraft beim Vergleich der Zertifikate unterschiedlicher Anbieter hat der homogenisierte Spread. Dabei wird der Spread auf eine volle Einheit des Basiswerts umgerechnet.
Homogenisierter Spread = Geld - Briefkurs/Bezugsverhältnis
Spread in Prozent des Briefkurses
Für Trader entscheidet ein möglichst kleiner Spread über die Höhe des Gewinns. Um abschätzen zu können, um wie viel Prozent ein Optionsschein bezogen auf den Briefkurs steigen muss, damit er den Spread aufgeholt hat und den Break even erreicht, ist die Kennzahl Spread in Prozent des Briefkurses wichtig. Je geringer der Abstand, um so besser. Der Spread errechnet sich wie folgt:
Spread in % des Briefkurses = (absoluter Spread/Briefkurs)*100
Da es sich bei KOs nicht um Einzelprodukte handelt, drückt auf der anderen Seite der Wettbewerb unter den Emittenten und die Vergleichbarkeit der Produkte über Finanzportale wie Finanztreff.de auf den Spread. Denn jeder Emittent versucht durch einen engen Spread sein Produkt so attraktiv wie möglich zu machen. Kommt es dagegen zu Sondersituation ist der Anleger gut beraten, seine Order über die Präsenzbörsen zu leiten. Diesen gegenüber haben sich die Emissionshäuser verpflichtet nicht nur bestimmte Positionsgrößen zu stellen, sondern auch bestimmte Spreads einzuhalten.
Ein besonders niedriger Spread ist der erste Schritt zu einem Handelsgewinn. Kauft der Anleger sein Hebel-Produkt, beginnt er seinen Trade naturgemäß mit einem Verlust. Denn das Emissionshaus kauft das KO-Produkt im gleichen Augenblick ja nur zu einem niedrigeren Kurs zurück. Den Abstand von Verkaufs- zu Ankaufskurs (Spread) muss der Anleger also erst einmal aufholen, um dann letztlich in die Gewinnzone zu kommen. Daher muss der Anleger schon bei der Auswahl des Produktes auf einen möglichst engen Spread achten.
Gruss Ice
von Jochen Steffens
Immer noch geht der Fehlglaube um, Zertifikate stellen eine Medium dar, dass den Basiswert genau abbildet und bei dem "Manipulationen" wie bei den Optionsscheinen über die Volatilität nicht möglich sind. Damit werben zum Teil auch die Emittenten.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn die Emittenten haben sehr wohl die Möglichkeit, den Kurs zu "manipulieren". Dazu ein Beispiel:
Der Kurs eines Hebel-Zertifikats wird wie folgt berechnet: (Basiswert-Strike)* Bezugsverhältnis.
Ich habe ein sehr konservatives Long Zertifikat auf den Dax als Beispiel genommen.
Wir unterstellen einen Basispreis im Dax von 4122 Punkten (aktueller Kurs). Das Zertifikat hat einen Strike bei 2692 Punkten und ein Bezugsverhältnis von 0,01. Wenn man vom aktuellen Kurs 4122 Punkten (Basiswert) den Strike 2692 Punkte des Zertifikats abzieht, verbleibt ein Wert von 1430.
Diesen Wert muss man mit dem Bezugsverhältnis, in diesem Fall 0,01 Mal nehmen, daraus ergibt sich 14,30 Euro, das sollte der Briefkurs des Zertifikates sein.
Leider stimmt diese Rechnung so nicht ganz (obwohl sie häufiger so beschrieben ist und manch einer wird sich gewundert haben, wieso er bei seiner Rechnung einen anderen Wert als den getaxten herausbekommen hat)
Bei den Zertifikaten gibt es noch eine weitere Variable, über die nicht so gerne geredet wird (hat man den Eindruck): das Aufgeld. Und dieses Aufgeld ist seltsamen und unerklärlichen Schwankungen grds. zu Gunsten des Emittenten unterworfen. Bei dem genannten Schein betrug es gestern zum Beispiel noch 0,9 %, heute nur noch 0,03 %. Ein eklatanter Unterschied, besonders für den Kursverlauf.
Die tatsächliche Berechnung lautet nämlich: ((Basiswert + Aufgeld) – Strike)*Bezugsverhältnis.
Das Aufgeld ist eine Prozentzahl, die vom Basiswert berechnet wird.
Ein Aufgeld von 1 % bedeutet, der Basiswert erhöht sich um 1 %
Bei 4122 Punkten ist 1 % = 41,22.
Bei einem Aufgeld von 1 % lautet nun die Rechnung wie folgt: (4122 (Basiswert)+41,22 (Aufgeld))–2692 (Strike) *0,01 Bezugesverhältnis) = 14,7122 Euro (Briefkurs).
Auf den tatsächlichen Verlauf von gestern zu heute angewendet: Gestern stand bei diesem Schein das Aufgeld bei 0,9 % und heute bei 0,03 %
Bei = 0,9 % ergibt sich daraus 14,67 Euro Briefkurs
Bei = 0,03 % ergibt sich daraus 14,31 Euro Briefkurs
Das ist ein Unterschied von 2,52 %. Das heißt Anleger hätten noch 2,52 % mehr Gewinn mit diesem Schein erwirtschaften können.
Ich habe schon häufiger bei den verschiedenen Emittenten nachgefragt, aber entweder ist kein Emittent bereit oder sie können mir einfach nicht erklären, wie sich das ominöse Aufgeld genau berechnet. Ich bin mir, solange man mir nicht das Gegenteil beweist, sicher, dass das Aufgeld die Spielwiese der Emittenten ist.
Zu Lasten der Investoren ...
Was ist Volatilität?
Die Volatilität ist ein Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapiers, einer Währung oder eines Index. Anleger wie die Profis in den Banken richten ihr Augenmerk auf die zu erwartenden Kursschwankungen des Marktes. Denn die zukünftige Kursbewegung des Wertes entscheidet über Gewinn oder Verlust.
Eine hohe Volatilität bedeutet, dass der Wertpaperkurs stark schwankt. Je höher die zu erwartende Schwankung, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Wertpapier für den Anleger vorteilhaft entwickelt.
Die Spezialisten unterscheiden zwischen einer historischen und einer impliziten Volatilität.
Historische Volatilität
Sie wird aus den historischen Kursen des Basiswerts berechnet. Es handelt sich um die durchschnittliche Schwankungsbreite von Preisen einer Aktie oder eines Index während eines bestimmten Zeitraums in der Vergangenheit.
Implizite Volatilität
Bei der impliziten Volatilität handelt es sich um die aktuelle, vom Markt erwartete Volatilität. Kommt Fantasie in eine Aktie, wird von den Anlegern aber auch von den Profis angenommen, dass die Aktie bald viel stärker schwankt. Beruhigt sich der Kurs des Basiswerts oder stagniert er, ist mit sinkenden Volatilitäten zu rechnen.
Zur Abschätzung der impliziten Volatilität eignet sich der Blick auf den so genannten VDAX. Er gibt die Volatilitätserwartungen aller Anleger für alle DAX-Optionen an der Terminbörse Eurex über die nächsten 45 Tage wieder. Letztlich orientieren sich die Emissionshäuser bei der Stellung von Optionspreise an den Vorgaben der Terminbörse (Eurex). In der Praxis zeigt sich allerdings, dass der VDAX bei langsam steigenden DAX-Kursen fällt. Sinkt der DAX dagegen, steigt dagegen die implizite Volatilität sprich der VDAX an.
Einfluss der Volatilität auf Knock-Out-Produkte
Der Volatilitätseinfluss auf den Preis von Knock-Out-Produkten, ist anders als bei den Standard-Optionsscheinen relativ gering und kann weitgehend vernachlässigt werden. Einen geringen Volatilitätseinfluss zeigen allerdings die Knock-Out-Produkte, die auf der Basis von Optionsscheinen konstruiert wurden, wenn sich der Basiswert der jeweiligen Knock-Out-Schwelle oder der Stop-Loss-Barriere nähert.
Hier hat die ansteigende Volatilität dann einen leichten Einfluss auf den Wert eines Knock-Outs. Im Vergleich zu klassischen Optionsscheinen steigt bei einer fallenden Volatilität dann der Preis von Knock-Outs. Denn damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Produkt ausgeknockt wird. Steigt die Volatilitäten jedoch an, verliert das Knock-Out dagegen an Wert, denn die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Basiswert seine Knock-Out-Schwelle verletzt. Dieser Volatilitätseinfluss macht sich erst dann bemerkbar, wenn sich das Produkt dem Knock-out nähert.
Gruss Ice
Die Wertlosigkeit kann nur während der Handelszeit der Aktie oder des Index an der jeweils festgelegten Börse eintreten. Wie sich außerhalb dieser Handelszeit der DAX oder eine europäische Aktie in New York oder Tokio entwickelt, spielt für den tatsächlichen Knock-Out keine Rolle.
Umgekehrt kann jedoch beispielsweise einen Knock-Out auf den Dow Jones oder auf den Nasdaq-Index nur zu den dortigen Handelszeiten zwischen 15.30 Uhr und 22.00 Uhr MEZ ausgeknockt werden. Beim Nikkei 225 Index kann es über Nacht passieren: Unterschreitet der Japan-Index irgendwann zwischen 1.00 Uhr und 8.00 Uhr MEZ in Tokio einen bestimmten Punktestand, wird er über Nacht ausgeknockt.
Zur nächtlichen bösen Überraschung muss es aber nicht kommen. Indikatoren wie Nikkei-Futures weisen zumeist bereits tagsüber auf mögliche Bewegungen hin.
Besonderheit bei Knock-Outs auf Devisen
Bei Knock-Outs auf Wechselkurse ist Folgendes zu beachten: Wechselkurse werden 24 Stunden am Tag durch die Zeitzonen in Asien, Europa und Amerika gehandelt. Somit besteht die Möglichkeit, dass es auch außerhalb der deutschen Börsenzeiten zu einem Knock-Out des WAVEs kommen kann. Als Referenz für den Knock-Out-Event dient uns die Reutersseite EUR=EBS - sie zeigt die Höchst- und Tiefkurse eines Wechselkurspaares, das unter Großbanken in den verschiedenen Zeitzonen gehandelt wurde.
Gruss Ice
Meine Frage: Wie ist das nächste Woche wen bei der Telekom der Dividendenabschlag ist, verliere ich bei meinem Schein auch die 0,62 Cent?
Bitte um eine antwort
Danke
Gasag
Neben den Produkten mit limitierter Laufzeit bieten die Emissionshäuser Produkte ohne Laufzeitbegrenzung an. Die Namen der Produkte differieren hier wieder von Emittent zu Emittent. Sie werden Open-End-Zertifikate, Mini Futures Unlimited, Turbo-Zertifikate Unlimited oder einfach Endlos-Futures genannt.
Sie unterscheiden sich gegenüber den laufzeitbegrenzten KOs nicht nur durch die theoretisch unbegrenzte Laufzeit, sondern auch durch die laufenden Anpassungen von Basiskurs und Knock-Out-Schwelle.
Begrenzte Laufzeit
Bei Knock-Outs mit begrenzter Laufzeit werden die Finanzierungskosten auf einmal veranschlagt. Sie fließen als Auf- und Abgelder in den Kurs des Zertifikats ein. Das Aufgeld baut sich bis zum Laufzeitende des Turbos kontinuierlich ab. Kommt es zu einem Knock-out, wird das verbliebene Aufgeld theoretisch an den Inhaber zurückgezahlt.
Ohne Laufzeitbegrenzung
Bei Endlos-Futures, also bei KOs ohne Laufzeitbegrenzung, müssen die Emissionshäuser aufgrund der Konstruktion die Finanzierungskosten und Dividendenerträge anders berechnen. Der aktuelle Preis und die Basis werden um die täglichen Kosten oder Erträge angepasst. Basis und der Preis des Knock-Out-Papiers verändern sich also jeden Tag ein wenig. Viele Emissionshäuser nehmen den Preisabschlag und die Basisanpassung erst am Morgen des nächsten Handelstags vor. Day-Tradern, die noch am gleichen Tag ihre Position wieder verkaufen, entstehen also keine Finanzierungskosten. Viele Emittenten passen die Knock-Out-Schwelle nur einmal im Monat an. Nur wenige nehmen diese Anpassung täglich vor. Für den Anleger ist die monatliche Anpassung einfacher und transparenter.
Kündigungsrecht
Neben einem Kündigungsrecht für den Emittenten, sind auch vom Emissionshaus Termine vorgesehen, an denen dem Anleger die Möglichkeit gegeben wird, neben dem normalen Handel über die Börse oder dem Direkthandel mit den Emittenten, das Knock-Outs ohne Laufzeitbegrenzung zum inneren Wert zurückzugeben.
Gruss Ice
Quelle: http://www.boerse-stuttgart.de/div/KarstadtQuelle.htm
Kapitalerhöhung bei KarstadtQuelle
Auch wenn die Besitzer von Optionsscheinen, Knock-out-Produkten und Anlagezertifikaten bei Kapitalerhöhungen grundsätzlich außen vor sind, werden sie von ihren Emittenten zumindest rechnerisch so gestellt, als würden sie daran teilhaben. Hier wird erklärt, wie Emittenten ihre Produkte anpassen.
Am 25. November gaben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Karstadt-Quelle AG die Bedingungen für die angekündigte Kapitalerhöhung bekannt. Das Grundkapital wird demnach von rund 301 Millionen um rund 238 Millionen auf 539 Millionen Euro erhöht. Dazu sollen mehr als 93 Millionen neue Aktien ausgegeben werden. Altaktionäre können für acht alte, sieben neue Aktien zum Preis von 5,75 Euro beziehen. Damit soll den Altaktionären die Möglichkeit gegeben werden, ihren bisherigen Stimmrechtsanteil auf der Hauptversammlung auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Wer jedoch nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen möchte, kann sein Bezugsrecht bis zum 9. Dezember verkaufen. Dazu werden die Karstadt-Quelle-Aktien seit dem 30. November „Ex-Bezugsrecht“ gehandelt, was einem Preisabschlag pro Aktie von 1,84 Euro entspricht.
Die Besitzer von Optionsscheinen, Knock-out-Produkten und Zertifikaten haben keinerlei Stimmrechte und nehmen demzufolge auch nicht an der Kapitalerhöhung teil. Um zu verhindern, dass die Besitzer von Optionsscheinen und Zertifikaten durch die Kapitalerhöhung schlechter gestellt werden, rechnen die Emittenten ihre Papier um. Durch eine Anpassung sowohl der Basispreise als auch der Bezugsverhältnisse werden die Besitzer von Optionsscheinen und Zertifikaten zumindest rechnerisch so gestellt, als würden sie an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Dazu werden die bisherigen Basispreise mit einem Korrekturfaktor von 0,81 multipliziert und die bisherigen Bezugsverhältnisse durch diesen Korrekturfaktor dividiert.
Ein Optionsschein mit einem bisherigen Basispreis von 10 Euro hat nun einen Basispreis von 8,10 Euro. Und Scheine mit einem Bezugsverhältnis von bislang 1:10 haben nun ein Bezugsverhältnis von 1:8,1.
Wer den Korrekturfaktor selbst ermitteln möchte, muss zunächst den Wert des Bezugsrechts der KarstadtQuelle-Aktien am Tag der Ausgabe der Bezugsrechte, also dem 30. November, berechnen. Dies geschieht nach folgender Formel:
Kursalt = 9,70 € (Schlusskurs KarstadtQuelle auf Xetra vom 29.November 2004)
Kursneu = 5,75 € (Ausgabepreis der neuen Aktien)
Dividende = Null
BV = 8:7 (Bezugsverhältnis)
VF = 1 (Verwässerungsfaktor)
Somit errechnet sich ein Bezugsrechtswert in Höhe von EUR 1,843.
Anschließend ergibt sich der Korrekturfaktor wie folgt:
Daraus ergibt sich für den Korrekturfaktor ein Wert von 0,80996.
Mit diesem Korrekturfaktor werden nun die Basispreise aller Optionsscheine, Zertifikate und Knock-out-Produkte multipliziert sowie ihre Bezugsverhältnisse dividiert.
Gruss Ice
Bei Knock-Outs ohne Laufzeitbegrenzung räumen die Emissionshäuser dem Anleger die Möglichkeit ein, neben dem normalen Handel über die Börse oder im Direkthandel, ohne Laufzeitbegrenzung einmal jährlich zu einem festgelegten Termin das Zertifikat zum inneren Wert zurückzugeben.
Auf der anderen Seite nimmt sich der Emittenten das Recht, vor allem Hebel-Produkten ohne Laufzeitbegrenzung, die einen großen Abstand zwischen Finanzierungslevel und aktuellem Marktniveau aufweisen, vom Markt zu nehmen. Sie müssen dieses Produkt circa ein Jahr vor der Kündigung dem Anleger mitteilen.
Gruss Ice
Wer gedacht hat, dass es im Bereich der Hebelprodukte keinen Raum mehr für Neuerungen gibt, der sieht sich in diesen Tagen zum wiederholten Male eines Besseren belehrt. Neben den neuen Stop Loss-Turbos von Goldman Sachs (stellen wir in den kommenden Tagen hier im Detail vor) ist auch die Commerzbank mit einer weiteren Abwandlung der klassischen Turbos vorgeprescht. Angesprochen fühlen dürfen sich hier vor allem sehr kurzfristig orientierte Trader, die auf möglichst hohe Hebeleffekte setzen.
Die neue „Smart“-Version der Turbo-Zertifikate ist dabei im Grunde eine Mischform zwischen den ganz normalen endlos laufenden Turbos und den Best Unlimited Turbos, die es bei der Commerzbank z.B. im Bereich der Währungsscheine gibt. Dort sind Basiskurs und K.O.-Schwelle identisch. Bei den klassischen Unlimited Turbos liegt der Stop-Loss, der zum Knock-out des Turbos führt, immer ein gutes Stück über der Basis.
Die neuen Unlimited Smart Turbos nun haben zwar auch eine solche vorgelagerte Stopp-Marke, die bei den zu Beginn emittierten DAX-(Bull-)Papieren jeweils 50 Punkte über der Basis liegt. Diese Schwelle wird aber lediglich zur Xetra-Schlussauktion „scharf geschaltet“, spielt also während der normalen Börsenhandelszeit keine Rolle!
Interessant ist das vor allem für Anleger, die davon ausgehen, dass ein intraday verzeichneter Fall unter den Stopp (z.B. nach wichtigen Wirtschaftsdaten) nur von kurzer Dauer sein wird. Während bei den klassischen Turbos eine solche kurzfristige Reaktion bereits das Ende aller Träume bedeutet, kann mit den Smart-Turbos weiter spekuliert werden. Erholt sich der Markt tatsächlich wieder und notiert zum Xetra-Schluss wieder über dieser Marke, dann wird der Turbo ganz normal weiter notiert (wenn nicht, dann verfällt er und es erfolgt die Zahlung eines etwaigen Restwertes). Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn während der Handelszeit neben der Stopp-Marke auch noch der Basispreis unterschritten wird. Dann verfällt auch der Smart-Turbo sofort. Und hier liegt dann auch der Nachteil gegenüber normalen Unlimited Turbos. Während bei denen im Grunde immer ein Restwert ausgezahlt wird, endet die Spekulation mit der Smart-Version beim Fall unter den Basispreis ohne Wenn und Aber mit dem Totalverlust.
Interessant ist die neue Turbo-Variante für Hardcore-Zocker vor allem deshalb, weil bei DAX-Ständen knapp oberhalb der Basis die Hebelkraft besonders stark ausgeprägt ist. Bislang konnte dies von Tradern im Bereich der Open End-Turbos auf den DAX nie so richtig genutzt werden, weil der vorgeschaltete Stopp Loss die Spekulation immer dann vorzeitig beendete, wenn es für echte Spekulanten so richtig spannend wurde.
Von daher dürfte es einigen Tradern beim Blick auf den ganz frisch emittierten Smart-Turbo (WKN: CB5109) heute kräftig in den Fingern jucken. Das Papier rettete sich am gestrigen Mittwoch noch gerade so in den heutigen Tag hinein, weil der DAX, der um 17:30 Uhr noch unter der Stopp-Schwelle von 4.400 Punkten lag, zur Schlussauktion gut 5 Punkte über dieser Marke notierte. Nach den schwachen US-Börsen gestern Abend rechnen Experten heute mit einem schwachen Börsenstart, so dass der DAX wieder unter die 4.400 Punkte-Schwelle rutschen dürfte. Bei einem Basiskurs von 4.350 Zählern winkt hier dann ein mehr als reizvoller Hebel von über 100! Gelingt dem DAX also der Turnaround im Tagesverlauf, reicht schon ein Mini-Plus von 1% im Index für eine satte Verdoppelung des Turbos.
Bezahlt werden muss diese Chance aber natürlich mit dem enormen Risiko des Totalverlustes. Denn wenn der DAX während des Handels die Basis bei 4.350 Punkten verletzt, dann ist der Einsatz komplett verloren.
Ralf Andreß
Gruss Ice
Habe mir mal aus gegebenem Anlass den Verkaufsprospekt der Dresdner zu ihren EW-Zertis angesehen und u.a. folgendes gefunden:
§11 Anpassungen
(1) Wenn zu einem Zeitpunkt der Laufzeit der Optionsscheine, an dem Options- oder Terminkontrakte (die "Optionskontrakte")auf die Aktien der Gesellschaft an der Terminbörse gehandelt werden
a) in Bezug auf das Kapital oder das Vermögen der Gesellschaft eine Maßnahme durch die Gesellschaft oder einen Dritten getroffen wird (z.B. Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf Aktien, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits, Fusion, Spaltung, Liquidation, Verstaatlichung) und
b) wegen dieser Massnahme die Terminbörse den Basispreis und/oder die Kontraktgröße für Optionskontrakte anpasst, die Optionskontrakte auf andere Weise verändert oder solche Anpassungen nur deshalb nicht vornimmt, weil zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vorzunehmen wären, an der Terminbörse keine Optionskontrakte ausstehen,
so ist die Emittentin berechtigt, die Barriere und/oder das Bezugsverhältnis entsprechend anzupassen. Sind nach den Regeln der Terminbörse wegen dieser Ereignisse keine Anpassungen in Bezug auf die Optionskontrakte vorzunehmen, so bleiben die Barriere und/oder das Bezugsverhältnis unverändert.
………
Das heisst m.E., dass nach einer „normalen“ Dividendenzahlung durch den Handel Exdividende die K.O-Barriere durchbrochen werden kann und die Scheine wertlos verfallen!
Hat da schon jemand Erfahrung??
Habe selbst bislang noch keine EW-Zertis über die HV hinaus gehalten!
Habe auch die Dresdner kontaktiert, bin mir aber nicht sicher, ob die bis Dienstag bzw. Mittwoch HV DTE antworten!
Gruss Ice
Insofern vermute ich, dass die Emmis den Schein schon vor der Div.ausschüttung ex Dividende taxen, und danach deswegen keine großartige Änderung zu verzeichnen ist, also wahrsch. auch kein k.o. Die Angaben in deinem posting beziehen sich ja auf Kapitalerhöhungen und evtl. Sonderdividenden. Eine solche kann der Emmi natürlich vorher nicht im Zerti mitberücksichtigen. Deshalb müßte er in diesem Fall die Scheine anpassen.
Das ist aber nur meine Überlegung dazu, die kann auch komplett falsch sein, da ich auch keine Erfahrung damit habe. Würde mich an deiner Stelle auch beim Emmi direkt rückversichern.
Halt Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!
Thx
Gruss Ice
Also muesste eigentlich eine Anpassung stattfinden!
Gruss Ice
Call-Hebelzertifikate auf Einzelwerte werden, wenn durch den Ex-Dividende-Handel die Knockoutschwelle verletzt wird, ausgeknockt!
Bei Put-Hebelzertis wird die zu erwartende Dividende in den Preis eingerechnet!!
Gruss Ice
So kann man das eigene Risiko natürlich auch ausschließen!
Hier versucht man m.M. nach ganz gezielt unvorsichtige Trader ins offene Messer laufen zu lassen.
Auf meinen Einwurf, dass das Fehlen einer Dividendensicherung doch wohl Bestandteil des Verkaufsprospekts sein muesste, entgegnete man mir, dass dies Teil der Preisfeststellung sei und man unmöglich jede einfließende Komponente extra erwähnen könnte!
Aktuell taxt die dresdner einen schein mit einem inneren Wert von 0,33 Euro auf 0,041/0,071, den eh schon ordentlichen Spread von 3 cent abgerechnet, bleibt ein Auf-/Abgeld von 0,259 Euro oder 631 %! Warum wird dieser Schein, zu diesem Fantasiekurs, im Wissen (des Emis, den Tradern enthält man diese Info ja vor) des morgigen Knockouts, immer noch gehandelt???
Soll da noch jemand geködert werden???
Knockout-Trading ist wohl immer noch der Wilde Westen des Börsengeschehens!!!
Deshalb vorsicht mit Knockouts bei nahendem HV-Termin!!!!
Gruss Ice