Banco Espirito Santo Faktenthread
http://www.publico.pt/economia/noticia/...o-de-capital-do-bes-1663046
Nur nochmal um die Lügen von dieser hochrangigen Person zu vergegenwärtigen!!
Bericht zum Investitionsschutzabkommen
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/...ropa-vor-gericht-1.1947266-2
~~Die auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft für Griechenland-Anleihe-Anleger vertreten, haben für mehrer Mitglieder der Schutzgemeinschaft über einen griechischen Korrespondenzanwalt das Schuldenschnitt-Gesetz vor dem Athener Gericht angefochten.
Sie vertreten die Meinung, dass das Gesetz formellrechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und materiellrechtlich gegen die griechische Verfassung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstößt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Anleger werden faktisch ohne Entschädigung enteignet. Das ist verfassungswidrig." Die Rechtsanwälte beabischtigen, den Europäischen Gerichtshof mit einzubinden. Gröpper weiter: "Wir haben nicht das größte Vertrauen in die griechische Justiz. Deshalb werden wir versuchen, die wesentlichen Verfahrensfragen vor dem Europäischen Gerichthofs klären zu lassen. Das ist dann möglich, wenn wir vor dem griechischen Gericht die Vorlage durchsetzen können."
Die Entscheidung wirkt erga omnes. Deshalb profitieren gegebenenfalls alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft von der Feststellung der Rechtswirdrigkeit.
Parallel dazu verfolgt die Schutzgemeinschaft für Ihre Mitglieder auch die Geltendmachung der Ansprüche gegen Griechenland vor einem Internationalen Schiedsgericht und prüft darüber hinaus die Möglichkeit der Inanspruchnahme Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaft.
~~In den vorangehenden Beiträgen wurden die klassischen Schutzrechte der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) dargestellt. Diese werden in manchen Staatsverträgen inhaltlich noch erweitert.
Klausel. Hat etwa ein Gaststaat Investoren aus anderen Staaten weitergehende Rechte eingeräumt, als sie dem österreichischen Investor zugute kommen, so kann sich auch ein österreichischer Investor dank einer Meistbegünstigungsklausel auf diese fremden Rechte berufen.
Damit soll verhindert werden, dass Gaststaaten Schutzrechte an einzelne Staaten selektiv verteilen. Begünstigungen, die aus einer Freihandelszone, Zollunion oder einer Wirtschaftsgemeinschaft herrühren oder durch multilaterale Investitionsschutzabkommen eingeräumt werden, sind jedoch von dieser Meistbegünstigungsklausel ausgenommen.
Um den völkerrechtlichen Schutz der BIT noch weiter zu fassen, werden manche Staatsverträge um "Umbrella"- Klauseln erweitert. Dadurch werden nicht nur typische staatliche Handlungen den Auflagen der BIT unterstellt, sondern auch Situationen, in denen der Staat wie ein Privater unternehmerisch handelt. Hat also ein österreichischer Investor mit seinem Gaststaat direkt einen Vertrag geschlossen, können auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten dem Schutz des völkerrechtlichen BIT unterstehen. Wie weitreichend dieser Schutz gilt, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bemerkenswert ist ebenso, dass BIT nicht nur die Investition an sich schützen sollen, sondern auch den damit verbundenen Geldtransfer aus und in den Gaststaat.
Dafür sorgen die Transfergarantien, die gewährleisten sollen, dass investitionsbezogene Zahlungen in einer Währung zum am Markt geltenden Wechselkurs und ohne Verzögerung transferiert werden können. Diese Zahlungen umfassen etwa das Investitionskapital, Erträge, Darlehensrückzahlungen, Lizenzgebühren, Erlöse aus Liquidationen oder auch persönliche Einkommen von Beschäftigten aus dem Ausland.
Der Autor ist Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien
Tavares der börsenaufsicht sagt, das er jede einzelne Reklamation der BES Betroffenen liest.
http://www.jornaldenegocios.pt/empresas/detalhe/..._queria_dizer.html
hätten viel schneller reagieren und handeln müssen.
http://www.noticiasaominuto.com/pais/378980/...tuado-mais-rapidamente
dass die Auflösung keine Auswirkungen auf das Eigentum der BES Aktionäre hatte.
Dass die Aktionäre von den Überschüssen des Verkaufs entschädigt werden könnten.
Dass alles nach der portugiesischen Verfassung und europäischem Recht korrekt abgelaufen sei.
Laut obenstehenden Artikel hat die Notenbank in allen 3 von Kleinaktionären eingereichten Gerichtsverfahren ihr stets gleichlautendes Mantra aufgesagt.
Jetzt kommts drauf an, dass die Richter dem Notenbankchef diesen Quatsch um die Ohren hauen. Ob die den Mumm dazu haben bezweifle ich aber.
Die Logik die der Costa am Tag legt ist auch grandios. Nur weil die Aktie in den letzten 45 Handelstagen 88 % Prozent an wert verloren hat, legitimiert dies den Aktionären relevante information zu verdecken . Was für eine Logik,echt!!
Ich denke man hätte nur Chancen vor einem unabhängigen Gericht. Die Richter vor Ort haben bestimmt die Hosen voll, und werden den Costa nicht Unrecht geben.
jetzt ist es schon klar, dass kein Überschuss entstehen wird. Die Hoffnung ist, dass es viele Aktionäre in Portugal gibt die sehr viel in Aktien der BES investiert hatten und bestimmt nicht locker lassen werden. Der Costa kann auch schlecht vor Gericht antworten, ja die Notenbank wird alle Aktionäre mit 12 cent pro Aktie entschädigen.
"Der Costa kann auch schlecht vor Gericht antworten, ja die Notenbank wird alle Aktionäre mit 12 cent pro Aktie entschädigen."
Dann soll er eben 35 Cent pro Aktie rausrücken, aber nur an private Kleinanleger.
Gibts eigentlich eine Zahl, wieviele Aktien von privaten Kleinanlegern insgesamt gehalten werden?
http://www.jornaldenegocios.pt/empresas/detalhe/..._queria_dizer.html
Man kann nur die Glaubwürdigkeit dieser Notenbank einstufen, wie mit den Betroffenen der Commercial Papers umgegangen wird. Zuerst sollten sie entschädigt werden, und dann nicht. Das sowelche Leute die Notenbank eines europäischen Landes repräsentieren, ist erstaunlich.Eher einer Bananenrepublik