BEATE UHSE - The Real Hot Stock!!
Seite 142 von 262 Neuester Beitrag: 07.06.23 09:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.04.12 13:50 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 7.528 |
Neuester Beitrag: | 07.06.23 09:18 | von: factsolnie | Leser gesamt: | 1.332.430 |
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Asset-DEal hieße ja nicht, dass die operativen Teile der AG nicht weiterbetrieben werden. Darauf zielt für gewöhnliche ja eine Sanierung ab, richtig ?
Man sollte allerdings nicht vergessen, die AG auch einmal von Marke und Geschäftsbetrieb getrennt zu sehen. Gerade, weil es die AG ist, die Insolvenz angemeldet hat.
Was nützt den Aktionären ein leerer AG-Mantel, der womöglich nach der Liquidation der Assets noch imemr auf weiteren Schulden sitzt ?
Ich verstehe ja die Trader unter den Lesern und Usern hier, aber diesen Thread/Forum lesen vermutlich nicht nur Trader, sondern evtl. auch Aktionäre, die vor der Insolvenz zu höheren Kursen gekauft hatten, oder ?
Meine Meinung.
Soll heißen der Kurs steht dann wohl unter 0,005 bzw verschwindet ganz von der Bildfläche.
Vorher sind hier noch andere Möglichkeiten gegeben und jeder hier weiß doch was Zocken heißt oder??? Und genau das ist der Punkt. Hier wird einfach spekuliert auf keine Ahnung was ( Übernahme, Insolvenzrücknahme wegen Erhalt neuer finanzieller Mittel, leerer Mantel usw.)
Man kann mit 100 Euro einsteigen oder auch mit 10000 Euro, muss doch jeder selber wissen.
Es kann klappen oder in die Hose gehen. Man sollte aber zum richtigen Zeitpunkt im Zug sitzen wenn dieser losfähft und wann das sein wird ist eben genau der Punkt. Deshalb positionieren und abwarten (Ruhe bewahren). Geduld zahlt sich meist aus.
Wo wir hier von Erfahrungen sprachen...ich bin auch lange genug dabei, um zu wissen, dass ein Delisting auch früher als nach kompletter Abwicklung erfolgen kann. Dann ist die AG zwar noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht, aber die Aktionäre und auch die "Zocker" hätten eventuell das Nachsehen.
Wie gesagt, kann ich die Trader verstehen, die einen Teil der hier Lesenden und Schreibenden ausmachen, aber ich betrachte den gesamten Kontext des Börsengeschehens um die Beate Uhse AG.
Da gerät die Sachlichkeit und die Faktenerörterung scheint es in den Hintergrund. Schade für dieses Börsendiskussionsforum. So meine Meinung und Erfahrung hier.
Wer fest an die "Rettung" der BU AG glauben möchte, ignoriert besser die Interessen der Gläubiger.
usw.
Also nur zu, audacter ignorare, für irgendwen oder -was wird es schon gut sein.
Dieses Spiel wird bevorzugt bei Penny Stocks durchgeführt weil, Anstiege von 0,10 auf 1 oder 0,01 auf 0,10 sind fürs Auge eher machbar wie das ein Kurs von 10 auf 100 Euro steigt (VW damals mal ausgenommen 50 auf 1000). Gibt sicher noch ein paar andere Gründe aber die überlasse ich Euch mal was diese sind ;-)
Oder glauben die auch an einen Asset-Deal und wollen ihre Aktien deshalb schnell noch los werden ?
Sehr unbestimmt Alles im Moment. Meine Meinung.
Cool bleiben und warten bis die Meldung zu den finalen Angeboten kommt.
Gruß Padawan
dpa-AFX: DGAP-Adhoc: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Antrag auf Eigenverwaltung vom Amtsgericht bestätigt und Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet (deutsch)
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Antrag auf Eigenverwaltung vom Amtsgericht
bestätigt und Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet
DGAP-Ad-hoc: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Insolvenz/Sonstiges
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Antrag auf Eigenverwaltung vom Amtsgericht
bestätigt und Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet
02.03.2018 / 19:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Insider-Information gem. Art. 17 MAR
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Antrag auf Eigenverwaltung vom Amtsgericht
bestätigt und Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet
Flensburg, 02. März 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN
DE0007551400, WKN 755140) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Flensburg das
am 15.12.2017 beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse
AG (Amtsgericht Flensburg Geschäfts-Nr. 56 IN 230/17) heute eröffnet und wie
geplant die Eigenverwaltung genehmigt hat.
Zum Sachwalter ernannte das Gericht heute Dr. Sven-Holger Undritz von White
& Case, er war bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Der bisher tätige
Gläubigerausschuss wird ebenfalls in der bisherigen Zusammensetzung
fortgeführt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre
Forderungen bis zum 20.03.2018 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Der Termin zur Gläubigerversammlung in Form eines Berichts- und
Prüfungstermins wird für Mittwoch, 04.04.2018 um 10.30 Uhr im Amtsgericht in
Flensburg angesetzt.
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften wird wie bisher im vollen Umfang
fortgeführt. Die Vorstandsmitglieder Michael Specht (CEO) und Thomas Kresse
(CRO) üben im Eigenverwaltungsverfahren ihre Funktionen weiter aus. Im
Rahmen des systematisch verfolgten Dual Track-Prozesses wird parallel zur
Fortführungslösung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die übertragende
Sanierung via Unternehmensverkauf angestrebt. Begleitet wird das Unternehmen
auch weiterhin von den Generalbevollmächtigten Justus von Buchwaldt und Dr.
Georg Bernsau (Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner).
Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und
ist als europaweit tätiger Erotikkonzern heute mit rund 345 Mitarbeitern
(FTE) in sieben Ländern aktiv. Beate Uhse steht für über 70 Jahre
Branchenerfahrung und Expertise in der Erotikbranche und verfügt über eine
sehr hohe Markenbekanntheit. Der Fokus liegt auf dem B2C, der durch zwei
zentrale Vertriebskanäle E-Commerce und stationärer Einzelhandel - abgedeckt
wird und die im Rahmen der Cross-Channel-Strategie eng miteinander verzahnt
sind. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der
Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.
(1) Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst...3. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft;"
Jetzt geht es darum, ob es
1) einen Insolvenzplan nach §218 Insolvenzordnung geben wird oder
2) die Liquidation über Zerschlagung erfolgt, z.B. durch Verkauf einzelner Teile an mehrere Investoren ("Rosinen picken" genannt)
Falls 1) es einen Insolvenzplan geben sollte, wäre für die Aktionäre wichtig zu wissen, ob
a) über den Plan die Sanierung nur der Assets und ein Verkauf erfolgt (Asset-Deal), wo ein leerer AG-Mantel mit Schulden bliebe oder
b) über den Plan die Sanierung der gesamten AG samt Schuldenschnitt erfolgt.
Nur meine Meinung.