Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 162 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 481.138 |
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Bundesländer bekommen bei EU Aufschub für Glücksspiel-Vertrag
Brüssel - Deutschland hat mehr Zeit erhalten, seinen umstrittenen neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel bei der EU-Kommission zu verteidigen. Die Frist sei bis zum 2. Juni verlängert worden, erfuhr die WELT in Brüssel. Eigentlich hätte die Bundesregierung bis Anfang dieser Woche auf die rechtlichen Vorwürfe der EU antworten müssen. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat ein kritisches Auge auf verschiedene Beschränkungen in dem Staatsvertrag geworfen, wie etwa das Verbot von Internet-Wetten oder Werbebegrenzungen. Die EU-Behörde hatte daher im Januar ein formelles Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil solcherlei Vorgaben europäisches Binnenmarktrecht verletzten könnten.
Die Bundesregierung ist zwar Adressat des Mahnschreibens aus Brüssel. Doch zuständig sind die Länder, und die konnten sich offenbar nicht auf einen Konsens für eine gemeinsame Antwort an McCreevy einigen. Sie hätten deshalb um eine Fristverlängerung gebeten, hieß es in diplomatischen Kreisen in Brüssel. Federführend ist derzeit Hessen. McCreevy stößt sich an dem generellen Verbot von Glücksspielen im Internet und dabei insbesondere von Sportwetten. dmt
Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article1865521/...cksspiel-Vertrag.html
Bedeutet aber gleichzeitig das man sich hinter den Kulissen uneins ist. Es gibt nach meinem dafürhalten keine geschlossene Front für den Gspstv.
Der EGH wird mit großer Wahrscheinlichkeit gegen den dtsch. Gspstv entscheiden.
Wie will man Pferdewetten und das kl. Glücksspiel mit staatshoheitlicher Gewalt konntrollieren? Das Thema wurde hier schon einmal angesprochen.
Die eingeleiteten Maßnahmen zum Spielerschutz sind übertrieben, ergo rechtfertigen sie nicht das Monopol. Wissen wir ja schon lange. Es geht nicht um den Schutz, es geht um Schürfrechte für den Staat.
Sollte der BGH demnächst auch gegen eine 51%ige Übernahme der Lotto R. Pf. GmbH durch das Land urteilen wird´s schwierig. Muß das beauftragte Unternehmen dann ausgeschrieben werden? Wie läuft das dann wieder ab. Kann sich Fluxx dafür bewerben? An Fluxx hält aber der Staat keine Anteile, somit gibts auch kein staatl. Monopol. Wie geht das weiter?
Nach Ablauf der Übergangsfrist werden in Deutschland mehrere Tausend Arbeitsplätze verschwinden. Steuereinnahmen sinken, Sozialausgaben steigen.
Um nur einige Probleme aufzuzeigen die zur Zeit für unsere MP´s anstehen und über die man einen gemeinsamen Standpunkt finden muß. Dazu kann man sich auch nicht dem späteren Vorwurf aussetzen, die ganze Zeit nur Luftschlösser gebaut zu haben, die mit einem Handstreich (wann auch immer) von der EU oder dem BGH weggewischt werden. Es ist ja hinreichend bekannt das der augenblickliche Vertrag von vielen Rechtsgelehrten als überstürztes, nicht rechtskräftig tragfähiges Machwerk abgetan wird.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir: Wenn Sport und Kultur sicher aus den Lottoeinnahmen finanziert werden sollen, dann kann man das Lottospiel nicht noch beschränken durch Verringerung der Annahmestellen und Beschränkung der Werbung. Dann ist es doch wirklich besser die Sportwetten frei zu geben und an dem Wettaufkommen durch Steuern und Abgaben zu profitieren.
Leider habe ich im Moment nicht so viel Zeit das Thema erschöpfend darzustellen. Aber das wisst Ihr ja alle selbst. Ich denke die Mp´s haben sich eine schöne eigene Grube gegraben. Klar der Ausgang für den Gspstv ist ungewiss, aber ich bin der Auffassung es gibt mehr Kontra als Pro. Und Fluxx ist auf dem richtigen Weg auch ohne Deutschland seine Umsätze und damit die Gewinne zu steigern.
meineeigene: Wie man sieht sind sich die Gerichte genauso uneins in ihrer Urteilsfindung
wie die Länder. Hier wieder mal ein Beispiel.
Weg frei für Internetcasino der Spielbank NiedersachsenErstellt am 04.04.08 11:11 Uhr von meta
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnte eine Beschwerde des Landes Niedersachsen gegen das geplante Onlinecasino der Spielbank Niedersachsen GmbH (SNG) ab.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt, dass die SNG über eine gültige Konzession verfüge, um ein Onlinecasino für das Land Niedersachsen zu betreiben.
Zuvor hatte das Land Niedersachsen im Februar 2007 die Genehmigung für das bereits fertiggestellte Portal verweigert. Das Land hatte sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 berufen, wonach Onlineglücksspiel illegal sei. Das Verwaltungsgericht konnte in dem Urteil jedoch kein generelles Verbot für Onlineglücksspiel erkennen.
Auch der am 01.01.08 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag verhindere nach dem Niedersächsischen Spielbankgesetz kein Onlinecasino für und in Niedersachsen.
Inwieweit das Urteil auf private Anbieter zu übertragen ist, sei dahingestellt. Die privaten Wettanbieter verweisen in ihren Klagen vor allem auf die garantierte Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
Zwar dürfen Staaten in der EU diese durch Monopole beschränken, wenn dadurch ein Schutz der Bevölkerung gewährleistet wird. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten transparente Lizenzierungsverfahren schaffen, die es auch privaten Anbietern ermöglichen, die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Dies ist nach Auffassung der deutschen Gerichte nicht geschehen.
Außerdem äußerten die deutschen Gerichte ihre Zweifel daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag tatsächlich dem Schutz der Bevölkerung diene. Begründet wurden diese Zweifel von den Gerichten damit, dass beispielsweise Pferdewetten vom Vertrag völlig ausgenommen sind. Hinzu wurden in diesem Zusammenhang die erst kürzlich gelockerten Gesetzte bei Spielautomaten von den Gerichten kritisiert.
Die europäische Online-Glücksspielindustrie verbuche zurzeit ein dynamisches Wachstum. Screen Digest prognostiziere allein für Großbritannien, dass die Wettausgaben für Online-Glücksspiel von GBP 660 Mio. im Jahr 2005 auf GBP 1,6 Mrd. im Jahr 2010 steigen würden. Das entspreche einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 20%. Dieser Umstand unterstütze den Entschluss von FLUXX sich weg von dem vertrauten deutschen Lotteriemarkt zu bewegen. Die Analysten würden erwarten, dass das Unternehmen seine Umsätze im Zeitraum von 2008 bis 2011 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 15% steigern könne. FLUXX werde derzeit auf einer Vergleichsbasis mit einem signifikanten Abschlag bezogen auf seine Peergroup bewertet.
Die Analysten der First Berlin halten dies mit Blick auf die Zukunft für ungerechtfertigt und bestätigen ihre Kaufempfehlung für die FLUXX-Aktie. Das Kursziel sehe man bei 4,70 EUR. (Analyse vom 28.03.2008)(28.03.2008/ac/a/nw)
Die Länder treten aber nicht aus dem Glücksspielsperrvertrag aus! Insofern kann die EU-Kommission nicht erwarten, dass wesentliche Zugeständnisse seitens der Mp´s folgen werden; ansonsten wäre der Vertrag von einigen Ländern bereits selbst schon gekippt worden! Wesentlich müsste für die EU vielmehr sein, dass der Vertrag unverändert weiterhin rechtswidrig besteht und Privatvermittler ruiniert. Wenn keine gemeinsame Antwortung der Mp´s kommt, sollte man dieses faktisch als Ignoranz ansehen und das Verfahren nicht mehr länger hinauszögern. Ansonsten bekommt auch die EU-Kommission ein Glaubwürdigkeitsproblem!
http://www.isa-guide.de/articles/20476.html
und Dr. Hecker hat unrecht.
Insgesamt möchte ich noch anmerken, die EU hat erst mit Inkraftreten des Gspsv am 01.01.2008 eine legitimierte Handhabe gegen den Vertrag vorzugehen. Und diesbezüglich hat sie doch ziemlich zügig reagiert. Klar, für uns investierte Aktionäre geht es immer noch zu schleppend voran. Man will die eigenen Aktien endlich wieder im Plus sehen und endlich raus sein aus der Ungewissheit.
Am 27.03.2007 habe FLUXX die Zahlen des Geschäftsjahres 2007 veröffentlicht. Der Umsatz habe um 45% gegenüber dem Vorjahreswert gesteigert werden können. Das Ergebnis habe sich von EUR -8,2 Mio. auf EUR -5,7 Mio. verbessert. Das Ziel eines zweistelligen Wachstums habe FLUXX mit den vorgelegten Zahlen erfüllen können. Den Verkauf von Spielgemeinschaftsverträgen, der im Rahmen der 9M-Zahlen in Aussicht gestellt worden sei und die kumulierten Verluste der Vorquartale kompensieren sollte, habe das Unternehmen noch nicht vollzogen. FLUXX werde die Verhandlungen in 2008 fortsetzen.
In Q4 habe FLUXX erneut einen Quartalsverlust (EUR 1,14 Mio.) ausweisen müssen. Damit betrage der Konzernverlust für das Gesamtjahr EUR -5,7 Mio. Der prognostizierte Break-Even auf Quartalsebene sei FLUXX dementsprechend nicht gelungen. Der Umsatz-Mix habe sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in Richtung Sportwetten/Casino&Poker (+52% auf EUR 44,7 Mio.) und Spielgemeinschaften (Handlinggebühr +64% auf EUR 21 Mio.) verschoben. Die Provisionserlöse seien leicht rückläufig (-7% auf EUR 6,2 Mio.) gewesen. Damit reduziere FLUXX zunehmend die Abhängigkeit vom Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Das Ergebnis sei von verschiedenen Faktoren belastet worden: Anstieg der Abschreibungen von EUR 6,4 Mio. auf EUR 11,4 Mio., überwiegend beeinflusst durch die Ausweitung der Investitionen in Spielgemeinschaftsverträge, Zunahme der Provisionen für Kooperationspartner um 39% auf EUR 7,48 Mio., Verdopplung der Rechts- und Beratungskosten (EUR 2,83 Mio. in 2007 vs. EUR 1,5 Mio. in 2006) und Anlaufkosten in UK.
FLUXX sei es im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, die Abhängigkeit vom GlüStV weiter zu reduzieren. Mit der Mehrheitsübernahme der sportwetten.de AG habe das Unternehmen die Aktivitäten in Deutschland in einem Bereich ausgebaut, der nicht vom GlüStV tangiert werde. Die geplante Deinvestitionsstrategie im Bereich Tippgemeinschaften sowie die stagnierenden Umsätze im Bereich Provisionserlöse würden zeigen, dass der Fokus des Unternehmens zunehmend auf den Bereichen Sportwetten sowie Casino&Poker liege. Allerdings sei der Markteintritt in UK aufgrund der Wettbewerbssituation mit erheblichen Risiken behaftet. Zudem würden die Anlaufkosten das Ergebnis belasten, sodass die Schätzungen deutlich hätten reduziert werden müssen. Dieses spiegle sich auch im neuen Kursziel von EUR 3,40 wider (alt: EUR 4,20).
Das Rating der Analysten von SES Research für die FLUXX-Aktie bleibt weiter "halten". (Analyse vom 09.04.2008) (09.04.2008/ac/a/nw)
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meineeigene: liebe Richter der Verwaltungsgerichte, dann macht doch endlich mal los !
http://www.isa-guide.de/articles/...s_glueckspielstaatsvertrages.html
Das VG Berlin deutet in seinem Beschluss schließlich an, dass es angesichts der Frage der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelungen das Verfahren in der Hauptsache ggf. dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen wird.
Sollte dort festgestellt werden, dass die Zweifel der Berliner Richter berechtigt sind und der Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt werden, bestünde für das gesamte Lottomonopol keine gesetzliche Grundlage mehr. Eine weitere Übergangsfrist würde man in Karlsruhe nicht gewähren.
Macht endlich dieser Suchtpräventionsheuchelei ein Ende. Verhelft endlich mal dem Recht zum Recht.
klar Repniks Stuhl wackelt auch mit.
http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/...a0d3f26e2183a6f89f60d6390
REPNIK: Wer tippt, erwirbt gewissermaßen eine ,Baugenehmigung für Luftschlösser’ und den Traum von der finanziellen Unabhängigkeit.
Der Glücksspielsperrvertrag ist inzwischen selbst eine ,Baugenehmigung für Luftschlösser’ !
Zögern der EU wird nur als Schwäche ausgelegt!
http://www.isa-guide.de/articles/...schweden_stuetzt_das_monopol.html
meineeigene: warum ist nur die deutsche Politik so verbohrt. Andere lachen sich ins Fäustchen.
Handelsgericht Wien gegen staatliches Monopol
Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen die Österreichischen Lotterien ausgestellt, die behaupteten, sie seien kraft Monopols der einzige legale Marktteilnehmer in Österreich und Kontakte mit der Internet-Konkurrenz könnten Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Bwin hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Das berichtet "Der Standard" [Dienstag-Ausgabe].
"Objektiv unrichtig"
Das Gericht folgte den Einwänden des börsenotierten Unternehmens, und bezeichnet das Monopol als "unzulässige Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit".
Die Behauptungen der Lotterien - sie ist gemeinsam mit den Casinos Austria mit der Plattform Win2day im Online-Geschäft tätig - sei "objektiv unrichtig".
Bemerkenswert in dem Verfahren ist laut "Standard" die Rolle des Finanzministeriums, das den Lotterien nur einen Tag nach Ersuchen mit einer Stellungnahme im Verfahren beisprang.
wie unsere Politiker ihre Verantwortung zur Erhaltung und Förderung von Kultur und Sport wahrnehmen. Sie riskieren den Verlust von Arbeitsplätzen, Firmenpleiten und drastische Geldeinbusen zu Finanzierung der genannten Kulturgüter nur um den Grundsatz durchzusetzen "Alles meine".
Einbußen bei Sport-Wetten
Lotto-Toto Niedersachsen: Viele Tipper greifen nicht zu neuer Kundenkarte
HANNOVER. Seit Inkrafttreten des Lotterie-Staatsvertrages sind die Umsätze bei Sportwetten von Toto-Lotto Niedersachsen dramatisch eingebrochen. Lotto-Chef Rolf Stypmann sagte gestern in Hannover, beim Oddset-Spiel habe es in den ersten 15 Wochen dieses Jahres einen Einbruch von 51,3 Prozent gegeben. Beim Fußball-Toto seien die Umsätze um 22,5 Prozent gesunken.
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Oddset nur mit Karte
Grund sei, dass die Tipper seit Anfang des Jahres gemäß des Staatsvertrages Oddset und Toto nur noch mit Kundenkarte spielen dürften. Viele Kunden griffen einfach nicht zu dieser Karte, für die sie in einem Antragsformular umfangreiche Daten von sich preisgeben müssen.
"Die Umsatzrückgänge sind signifikant und nicht aufholbar", sagte Stypmann. "Das wird erhebliche Spuren im Gesamtergebnis hinterlassen." Er rechne mit einem Minus von fünf Prozent. 2007 waren die Umsätze von Toto-Lotto um 1,4 Prozent auf 828,9 Millionen Euro zurückgegangen.
Der Jahresüberschuss kletterte aber um 1,8 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro. An das Land flossen 306,5 Millionen Euro aus Steuern und Konzessionsabgaben.
Der Lotto-Chef glaubt allerdings nicht, dass die fernbleibenden Kunden gar keine Sportwetten mehr machten. "Wir vermuten stark, dass viele Wettkunden ins Internet gegangen sind" - und dort bei den "illegalen" Wettanbietern mit Sitz im Ausland spielten.
Der neue Lotterie-Staatsvertrag, der seit 1. Januar in Kraft ist und bis 2011 gilt, sichert das staatliche Wettmonopol. Jedoch sei es der Öffentlichen Hand nicht gelungen, gleichzeitig den Illegalen das Handwerk zu legen, meinte Stypmann. "Wenn die Politik sich entschlossen hat, uns ein Monopol zu geben, dann muss die Politik auch alles tun, um uns zu schützen." Er verwies auf das Beispiel der USA, wo finanzielle Transaktionen zu illegalen Wettanbietern unter Strafe stünden.
Kein Lotto im Internet
Nach dem Staatsvertrag wird von Anfang nächsten Jahres an auch das Lottospielen im Internet verboten sein. "Ich halte das für verfehlt", sagte Stypmann. Zum einen sei das Internet für Toto-Lotto ein wichtiger Zukunftsmarkt. Zum anderen könne das Spiel dort besser kontrolliert werden als in einer Lotto-Annahmestelle, wo die Tipper komplett anonym blieben. (lni)
und eine gesetzestreue Rechtsauffassung. Schließlich dienen sie ja auch (vielleicht auch nur zum Schein ( Schein = mehr Geld als Licht)) dem Volk.
die Liberalisierung der Sportwetten ist gleichzeitig ein Beitrag zur Völkerverständigung und Ausländerintegration. Im Gegensatz dazau ist die Beibehaltung des Glspstv ausländerfeindlich und diskriminierend.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1909247/...nd_besteuert_uns.html