An alle AUDI BMW u MERCEDES fahrer
Liegt das am Alter?
Man denk man wüsste schon alles und es gibt nichts mehr dazu zu lernen ;-))
zuerst googeln würde helfen.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligent_Light_System
Intelligent Light System ist die Bezeichnung der Marke Mercedes-Benz für ihr adaptives Scheinwerfersystem , das sich den Wetter-, Licht- und Fahrbedingungen automatisch anpasst.
Beim Blinken leuchtet Abbiegelicht
Zum Intelligent Light System gehört auch das Abbiegelicht, bei dem sich automatisch einer der beiden Nebelscheinwerfer zuschaltet, wenn der Autofahrer den Blinker betätigt oder das Lenkrad einschlägt. Dadurch wird der Bereich seitlich vor dem Fahrzeug etwa 30 Meter weit ausgeleuchtet. Das Abbiegelicht schaltet sich bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h zu.
und wenn man noch etwas weiter sucht, findet sich bestimmt auch noch ein Bild dazu....
http://www4.mercedes-benz.com/e/cars/cls/...itung/erleben/default.htm
Ist in der Zwischenzeit bestimmt schon von anderen Automarken copiert worden, wie fast alles was MB als Inovationen auf den Markt bringt
Seit wann gibts diesen Zusatz denn?
Hier nochmal der Text:
StVO § 17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) §§ 1 - 5
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €
73.1 - mit Gefährdung
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 15 €
73.2 - mit Sachbeschädigung
35 €
Ok, mit mit Ledersitzen, Klimaautomatik, Automatik ist das schon eine gute Sache. In einigen Fällen wäre eine Einparkhilfe gut, die auch Verehrsregeln erkennt:
http://www.bild.de/regional/berlin/...knallchargen-46214672.bild.html