Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 12905 von 14449 Neuester Beitrag: 24.04.24 11:23 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.202 |
Neuester Beitrag: | 24.04.24 11:23 | von: Uhrzeit | Leser gesamt: | 85.693.438 |
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Das ist sicher kein Sachverhalt den der Richter am ersten Tag löst und wird das Urteil auch mit Sicherheit schriftlich ergehen und nicht mündlich verkündet, da es einfach zu komplex ist. Es wird von beiden Seiten argumentiert werden, warum die Klasseneinteilung richtig oder falsch ist. Letzten Endes sind aus meiner Sicht unbesicherte Gläubiger anders zu behandeln als besicherte - das ist erfolgt. Es muss aber auch einen Unterschied geben, ob man einen Anspruch auf Vertragsrückabwicklung hat oder einen reinen Schadenersatzanspruch. 3 Klassen sind also nachvollziehbar. Wie Steinhoff seine Klasseneinteilung rechtfertigt ist mangels Info nicht bekannt.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Moderation
Zeitpunkt: 04.08.21 11:40
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Kommentar: Verdacht auf unzulässige Nachfolge-Id
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Jetzt hat man aus Pferdemist Sahnebonbons gemacht, das ist real.
Die Töchter sind alle allein lebensfähig, aber werden halt noch von den Gläubigerdirektoren mit beaufsichtigt.
Für die Settlementverfahren stehen SIHNV und SIHPL allein im Feuer.
Da müssen sie aus ihrem eigenen Saft etwas zaubern.
Aber man hat ja nochmals etwas Saft dazugegeben und nun muss sich die Gegenseite bewegen.
Leider gibt es noch die juristischen Spielereien der Gegenseite.
Klar, die haben ne Menge Geld verloren, aber ein negativer Ausgang bringt denen außer das Gefühl, "gewonnen" zu haben wohl eher eine finanzielle Niederlage.
Ein Plan B wäre mir nicht bekannt, alle geplanten Wege wurden bereits hier aufgezeigt und sind auf der Settlement Seite nachzulesen.
Kostet Zeit, lohnt sich aber, wenn man hier für länger plant.
https://www.steinhoffsettlement.com/case-documents.aspx
Dafür wissen die anderen was manche nicht wissen.
Aber nichts genaues weiß man nicht.
Es könnte aber so wie es sollte kommen , wenn es nicht anders kommt.
Dann kommen noch die Spässchen aus der Tekkie Ecke, naja, kosten Zeit, werden denen aber nicht viel bringen.
Ich gehe davon aus, dass dies hier allein wegen der Berufung in Sachen SIHPL CPU über den 30.09. hinausgehen wird.
Die Einlassung in der Lux Finco 1 Bilanz 2020 vom 22.07.2021 war dazu eigentlich schon eine versteckte Botschaft. (#322831)
Man wird also, so mein Verständnis, mit der zwischenzeitlichen Verlängerungsoption erst mal weitermachen.
Diese läuft bis 31.12.2022 oder bis GS und kann dann in endgültige Fristverlängerung gewandelt werden.
Für Zinssenkungen ist natürlich nur die letztere Option geeignet, da gerade die CPU-Geber SIHNV und SIHPL von der rechtlichen Seite noch nicht safe sind.
Moderation
Zeitpunkt: 05.08.21 13:03
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 05.08.21 13:03
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"Und wir müssen hier ja noch die ganzen aufgelaufenen Zinsen bis jetzt dazu addieren."
Bis Ende des Jahres lächerliche 500 Millionen.
Peanuts, wenn man das Geld mal weg lässt.
Muss man euch denn alles vorkauen?
Positiv sehe ich die starke Unterstützung der Gläubiger im s.45 Urteil und auch gegen die Liquidationsklage der Tekkie Boys.
Durch die möglichen Berufungsverfahren wird es sich über den Stichtag für die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen, den 30.09.2021 wohl hinausziehen.
Aber wie ich bereits sagte, die zwischenzeitliche Verlängerung wird mit höchster Wahrscheinlichkeit erst mal hier aushelfen.
Dazu braucht man auch nur etwas mehr als die Hälfte der Gläubigerzustimmung und die überwiegende Gläubigermehrheit hat ja bereits allgemein den Optionen zugestimmt.
Ab dem Stichtag der Implementierung des Global Settlements, wird man die endgültige Verlängerung bis 2023 nutzen.
Das steht fest.
Solange die beiden Garantie (CPU) Gesellschaften noch nicht verglichen sind, dürfte es auch schwierig mit größeren Zinssenkungen bei den mit dieser CPU belegten CVA Darlehen werden, aber es besteht jederzeit die Möglichkeit die Schuldenlast zu senken.
Ist momentan ne blöde Situation.
Die Ziehung der zwischenzeitlichen Verlängerung gibt uns aber Zeit, ist nur leider indirekt etwas teurer.
Hier mal die entsprechenden Aussagen zur Gläubiger- und Verwalterunterstützung im s.45 und Tekkieverfahren:
"SIHPL wurde mitgeteilt, dass eine Reihe von Finanzgläubigern, die an der SIHPL CPU beteiligt sind, gegen das S.45-Urteil Berufung eingelegt haben.
Der Gesamteffekt des S.45-Urteils für SIHPL besteht darin, dass SIHPL nun mit größerer Unsicherheit und weiteren Ansprüchen konfrontiert ist und, falls die Berufung nicht erfolgreich sein sollte, mit einer langen und komplizierten Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit mehreren Gerichten.
Dementsprechend beabsichtigt SIHPL, die Zulassung der Berufung gegen das S.45-Urteil zu beantragen, bevor die Frist dafür abläuft, und ist der Ansicht, dass es begründete Aussichten auf Erfolg in der Berufung hat.
Unabhängig davon wurde, wie bereits mitgeteilt, beim Western Cape High Court in Südafrika ein Antrag auf vorläufige Liquidation von SIHNV durch Parteien gestellt, die mit den früheren Eigentümern der von Steinhoff im Jahr 2016 erworbenen Eigentümern der 2016 von Steinhoff erworbenen Tekkie Town Unternehmen (die "Tekkie Town Parteien").
SIHNV lehnt diesen Antrag ab.
Neben dem Widerstand von SIHNV gegen den von den Tekkie Town-Parteien beantragten Liquidationsantrag erheben auch die Finanzgläubiger von SIHNV und die Verwalter gesondert Widerspruch.
Der Western Cape High Court hat die Anhörung des SIHNV-Liquidationsantrags für den 1. bis 3. September 2021 angesetzt."
Jedoch wurde auch gesagt, dass ein erfolgreiches S155 die offenen Probleme auch in Bezug auf das S.45 lösen kann. Und unsere Nr. 5 von 6, den PIC sehe ich klar als Unterstützer des Vergleichs.
Aktuell sehen wir nur noch den Versuch von Hamilton evtl doch noch in die höhere CC Gruppe zu kommen. Dürfte meiner Meinung nach aber nicht klappen, da hier keine Geschäfte verkauft wurden sondern eben nur die Aktien über die Börse gekauft wurden.
Am Ende vom Tag braucht Hamilton selbst den Vergleich, da sie in Südafrika sonst keinen Schadensersatz bekommen.
Leider wurde im Forum angedeutet, dass nicht mehr alle Infos HIER landen. - Thats life
Ich hab nen Post von Squideye in Errinnerung, in dem was von unrechtmäßiger Kreditgewährung
als womöglich berechtigter Kritikpunkt angeführt wurde. Sollte jetzt kein Niederländisches
Unternehmen ruinieren aber vielleicht sind die Puffer in der SEAG ja nötig, falls man in SA in
einem ungünstigen Fall doch irgendwie abwickeln müsste. ?
Kann ich der Story noch folgen...oder schreibe ich Quatsch ? - ernste Frage.