STEINHOFF Reinkarnation
Seite 4 von 832 Neuester Beitrag: 22.03.24 17:52 | ||||
Eröffnet am: | 28.03.23 14:14 | von: Sandra1990 | Anzahl Beiträge: | 21.781 |
Neuester Beitrag: | 22.03.24 17:52 | von: Taisonic123 | Leser gesamt: | 5.674.730 |
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Dann ist es doch möglich das die SdK mitspielt.
Die feiern jetzt schon aufgrund des Vorschlags von Steinhoff!!
15.02.2021
Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden.
In den Niederlanden war es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nahezu unmöglich, einen Gläubiger oder eine Gruppe von Gläubigern zu zwingen, einen Vergleich außerhalb des Konkurses zu akzeptieren. Ein Schuldner musste tatsächlich alle seine Gläubiger zum Mitwirken bewegen, um eine effektive Restrukturierung/Sanierung durchführen zu können. Die Praxis zeigt, dass dies fast unmöglich ist, was viele Unternehmen unnötig in den Konkurs treibt.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, dass ein privater Vergleich vom Gericht außerhalb des Konkursverfahrens anerkannt (homologiert) wird, wodurch er verbindlich wird für alle Gläubiger, einschließlich derer, die sich gegen den Vergleich ausgesprochen haben.
Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.
In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung).
Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den gravierenden Folgen für viele Unternehmen wurde auf eine schnelle Einführung des Gesetzes bestanden. Es wird sich zeigen müssen, ob das neue Gesetz den gewünschten Effekt hat und helfen wird, Insolvenzen zu verhindern.
https://www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...ngeboten%2520wird.
ps sdk arbeitet schon ein paar tage an eigenen inhalten/vorschlaegen fuer das whoa und wurde auch bereits dafuer bezahlt. siehe newsletter sdk no. 6
Dann sollte es vor Gericht noch diverse Möglichkeiten der Einwände, Klarstellungen und "klagen" seitens der SdK geben.
Von was sollen wir 20% fordern?Mach mal eine Rechnung.
1. Es gibt KEINE Verhandlungen über eine Abfindung!
2. Steinhoff meldet erstmal keine Insolvenz an und lässt das Schiff auch nicht auf den Eisberg zulaufen.
Das ist unsere große Chance. Der Vorschlag von Steinhoff ist wirklich unwürdig und vor einem WHOA Gericht hoffentlich völlig aussichtslos. Dagegen könnte unser Vorschlag genau den Nerv eines WHOA Gerichts treffen. Wir brauchen dazu jetzt folgendes:
1. Einreichung eines alternativen WHOA Vorschlags bei Steinhoff wie in der eqs von Steinhoff gefordert.
2. Veröffentlichung unseres Vorschlags via eqs mit Aufforderung zur erneuten Interessenbündelung unter der SdK
3. Schaffung eines mindestens 5%-Mandats der Aktionäre um unseren Vorschlag als Alternative in die ao HV einzubringen. Stellt euch nur vor
TOP 1: Enteignung der Aktionäre durch das Steinhoffsche WHOA Verfahren
TOP 2: "Alle Aktionäre werden reich" durch die Einreichung des alternativen WHOA-Verfahrens á la SdK
Wie diese Abstimmung wohl ausginge? Und wenn dann tatsächlich TOP 2 gewinnt, muss Steinhoff das so einreichen! Das ist dann Beschluss!
Und wenn wir gleich dabei sind, können wir auch noch Absetzung des Vorstands und Aufsichtsrates, Schließung des Standortes Stellenbosch, etc. abstimmen lassen.
4. Publikation in allen auch nur denkbaren Medien zur Mobilisierung aller Aktionäre. Jetzt kann wirklich kein Aktionär mehr den Vorschlag von Steinhoff mittragen. Da steht jetzt explizit drin, dass wir nichts kriegen sollen.
Unsere Hausaufgaben:
1. Sofort alle Aktien auf sichere Depots, damit eine Depotbestätigung und Stimmrechtsübertragung reibungslos funktioniert
2. Aktien bis zum neuen Record Day halten oder mehren. Der Record Day könnte schon in ca. 3 - 4 Wochen sein.
Sollte das WHOA Verfahren zu unseren Gunsten ausfallen, werden wir alle reich, und das mit allen Aktien. I'm on fire.
1. Morgen soll auf der Seite von SH deren Vorstellung über den Ablauf veröffentlicht werden.
2. Die 14 Tage dienen dazu die " Meinung " der Beteiligten zu erfahren, von einer Aufforderung zu eignen Vorschlägen lese ich da nichts.
3. Aus einerseits 100% wirtschaftliches Interesse an Finanzgläubiger, da Nichtzustimmung zur HV durch Aktionäre und andererseits wieder irgendwelche CVR, werde ich nicht schlau. Ein Widerspruch ?
4. Delisting für nullkommanix geplant :
" Es wird erwartet, dass nach der Durchführung der Maturity Extension Transaction den Aktionären der Gesellschaft ein Vorschlag zur Auflösung und Liquidation von SIHNV unterbreitet wird, der im Falle der Genehmigung dazu führt, dass die bestehenden SIHNV-Aktien einschließlich ihrer derzeitigen Notierungen ohne finanzielle Entschädigung für die Aktionäre wegfallen. Die Auflösung von SIHNV (einschließlich der Beendigung der Zweitnotierung an der Johannesburger Börse) muss von der südafrikanischen Reserve Bank genehmigt werden. "
5. Liest sich alles wie die Neuauflage der abgelehnten Punkte 8 und 9 unter Benutzung / Missbrauch des WHOA.
Spontane Sf :
1. Sie versuchen es erneut, über diesen Umweg. 2. Alle Behauptungen der Basher, die Gläubiger begrüßen im Grunde die Ablehnung auf der HV, wollen fällig stellen, sind für die Katz. Denn :
3. Ganz offensichtlich soll der Insoabschlag mit aller Macht verhindert, die 3 - 5 jährige Verlängerung zur Gewinnmaximierung durchgezogen werden, nicht zum Preis einer Abfindung an die Aktionäre, sondern den erneuten Versuch, vorbei an der Abstimmung der HV und unter Benutzung des WHOA.
STEINHOFF: START DES WHOA-RESTRUKTURIERUNGSPLANS
Steinhoff International Holdings N.V. wird als "SIHNV" oder die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften als "Steinhoff" oder die "Gruppe" bezeichnet; "Schulden der Gruppe" sind die Schulden unter (i) den von SIHNV eingegangenen Contingent Payment Undertakings ("CPUs") und (ii) den von Steenbok Lux Finco 1 S. à.r.l. ("LuxFinco 1"), Steenbok Lux Finco 2 S.à.r.l. ("LuxFinco 2") und Hemisphere International Properties B.V. ("Hemisphere") abgeschlossenen Kreditfazilitäten (die Instrumente zusammen die "Group Services Debt Facilities"), jeweils in der jeweils gültigen Fassung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Steinhoff haben am 28. März 2023 beschlossen, einen Restrukturierungsplan nach niederländischem Recht (akkoord) ("WHOA-Restrukturierungsplan") einzuleiten, um die vorgeschlagene Laufzeitverlängerungstransaktion (die "Laufzeitverlängerungstransaktion") in Bezug auf die Group Services Debt umzusetzen, die von der Gesellschaft erstmals am 15. Dezember 2022 angekündigt wurde.
Die Einführung des WHOA-Restrukturierungsplans folgt auf die Ablehnung des Vorschlags zur Genehmigung der Laufzeitverlängerungstransaktion und der damit verbundenen Reorganisation des Eigenkapitals durch die Aktionäre des Unternehmens auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am Mittwoch, den 22. März 2023 (die "Jahreshauptversammlung 2023").
Ein Überblick über den Umstrukturierungsplan war im Rundschreiben des Unternehmens an die Aktionäre enthalten, das am 8. Februar 2023 in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung 2023 herausgegeben wurde (das "Rundschreiben"). Eine Entwurfsversion des WHOA-Umstrukturierungsplans, unterstützende Bewertungen von BFI und Analysis Group sowie zugehörige Materialien werden am 29. März 2023 auf der Website des Unternehmens verfügbar sein.
Der WHOA-Umstrukturierungsplan wird die Finanzgläubiger des Unternehmens, bestimmte konzerninterne Gläubiger und die Aktionäre des Unternehmens betreffen. Der WHOA-Restrukturierungsplan hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf den globalen Rechtsstreit, der am 15. Februar 2022 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit dem Start des WHOA-Restrukturierungsplans wird eine Konsultationsphase über die Bedingungen des vorgeschlagenen Plans zwischen dem Unternehmen und den betroffenen Interessengruppen eingeleitet. Das Unternehmen schätzt, dass dieser Konsultationszeitraum mindestens zwei Wochen dauern wird. Die betroffenen Interessengruppen können während dieses Konsultationszeitraums ihre Ansichten zum Entwurf des WHOA-Umstrukturierungsplans per E-Mail an compsec@steinhoffinternational.com übermitteln.
Nach Abschluss des Konsultationszeitraums wird das Unternehmen seinen Umstrukturierungsplan fertig stellen und den Zeitplan für die Prüfung und Abstimmung über den Plan durch die betroffenen Klassen festlegen. Aktualisierungen des Zeitplans und Informationen darüber, wie die betroffenen Stakeholder ihre Stimmrechte ausüben können, wird das Unternehmen zu gegebener Zeit auf der Website des Unternehmens bekannt geben.
Gemäß den Bedingungen des WHOA-Restrukturierungsplans wird die Fälligkeitsverlängerungstransaktion unter anderem zu den folgenden Änderungen führen
Eine Verlängerung des Fälligkeitsdatums der Group Services Debt Facilities, der zugehörigen CPUs der Gesellschaft und der Intercompany-Darlehen auf mindestens den 30. Juni 2026, mit zwei zwölfmonatigen Verlängerungsoptionen, die mit Zustimmung der Mehrheit der Kreditgeber unter jeder der Group Services Debt Facilities möglich sind.
Die Darlehensgeber der Steinhoff Europe AG ("SEAG") Facility A2 erhalten nach der Refinanzierung der SEAG Facility A1 und SEAG Facility A2 den vollen Nutzen der SEAG CPU. Die Darlehensgeber der SEAG-Fazilität A2 werden auch von einer Umwidmung der bestehenden SEAG-Fazilität A2 in ein Instrument profitieren, das vollständig durch die SEAG-CPU abgedeckt ist (in Höhe von 87 % der bestehenden SEAG-Fazilität A2), wobei der Überschuss (13 %) in die SEAG-Fazilität B2 oder eine neue Tranche, die mit der SEAG-Fazilität B2 fungibel ist (die nicht von einer CPU profitiert), umgewidmet wird. Dies bedeutet eine Erhöhung der CPU-Deckung für die Darlehensgeber der SEAG-Fazilität A2 von 80,3 % auf 87 %.
Eine Änderung und Erweiterung der Hemisphere-Fazilitäten zu den am 16. Dezember 2022 angekündigten Bedingungen.
Eine Neufestsetzung des Kupons der SEAG-Fazilität A2 von derzeit 10,75% auf 10,0% (halbjährliche Aufzinsung) ab dem 30. Juni 2023. Um die volle CPU-Deckung für die SEAG-Fazilität A2 in Zukunft zu gewährleisten, wird der fiktive Zinssatz unter der SEAG-CPU so angepasst, dass er mit der gleichen Rate wächst.
Änderungen der relevanten Schulddokumente der Gruppe, die dazu führen, dass die CPU-Inhaber vor den Inhabern von Eigenkapitalinstrumenten, die von SIHNV oder einer neuen obersten Muttergesellschaft der Gruppe (diese neue oberste Muttergesellschaft der Gruppe, "New Topco") ausgegeben wurden, bezahlt werden.
Eine "solvente Verteilungsregelung" zur Erleichterung einer effizienten Verteilung der Vermögenswerte der Gruppe zum beizulegenden Zeitwert direkt an die Finanzgläubiger, vorbehaltlich rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Beschränkungen, wenn die Schulden bei verlängerter Fälligkeit (oder nach einer früheren Beschleunigung) nicht vollständig beglichen wurden. Die Regelung umfasst begrenzte Rückgriffsbedingungen und Bestimmungen zur "solventen Liquidation" zugunsten von SIHNV (einschließlich New Topco) und seinen Tochtergesellschaften.
Wie bereits bekannt gegeben, ist angesichts der Tatsache, dass die Hauptversammlung des Unternehmens der Laufzeitverlängerungstransaktion und der damit verbundenen Eigenkapitalumstrukturierung auf der Jahreshauptversammlung 2023 nicht zugestimmt hat, beabsichtigt, dass im Rahmen des WHOA-Umstrukturierungsplans 100 % der potenziellen wirtschaftlichen Interessen am Eigenkapital der Gruppe nach Abschluss der Umstrukturierung den einzelnen Finanzgläubigern zugute kommen.
In Abänderung der im Rundschreiben beschriebenen Position wird nun vorgeschlagen, dass die Finanzgläubiger von New Topco CVRs zu im Wesentlichen ähnlichen Bedingungen erhalten wie die CVRs, deren Ausgabe an die SIHNV-Aktionäre ursprünglich vorgeschlagen worden war. Wie im Rundschreiben dargelegt, wird die New Topco ein nicht börsennotiertes Unternehmen sein. Die Aktien der New Topco werden von fünf separaten und unabhängigen niederländischen Stiftungen gehalten. Die Finanzgläubiger werden keine Hinterlegungsscheine von den niederländischen Stiftungen erhalten, wie zuvor im Rundschreiben angegeben.
Als Teil des WHOA-Umstrukturierungsplans ist vorgesehen, dass eine solche Anzahl von SIHNV-Stammaktien an die separaten und unabhängigen niederländischen Stiftungen ausgegeben wird, dass diese insgesamt 50 % plus eine Aktie des Aktienkapitals der Gesellschaft halten werden.
Es wird erwartet, dass nach der Durchführung der Maturity Extension Transaction den Aktionären der Gesellschaft ein Vorschlag zur Auflösung und Liquidation von SIHNV unterbreitet wird, der, sofern er angenommen wird, dazu führt, dass die bestehenden SIHNV-Aktien einschließlich ihrer aktuellen Notierungen ohne finanzielle Entschädigung der Aktionäre untergehen. Die Auflösung von SIHNV (einschließlich der Beendigung der Zweitnotierung an der Johannesburger Börse) muss von der südafrikanischen Reserve Bank genehmigt werden.
Die Unterstützungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen, Newco 3 und den verschiedenen Finanzgläubigern, die am 15. Dezember 2022 bekannt gegeben wurde, bleibt bestehen, und es besteht weiterhin die Absicht, die Fälligkeitsverlängerungstransaktion bis zum "Long Stop Date" am 30. Juni 2023 durchzuführen.
Sollte der WHOA-Restrukturierungsplan nicht erfolgreich sein oder nicht bis zum 30. Juni 2023 vom niederländischen Gericht bestätigt werden, könnte das Unternehmen zum 30. Juni 2023 im Rahmen der relevanten Finanzdokumentation in Verzug geraten und bestimmte Elemente der Fälligkeitsverlängerungstransaktion, einschließlich der Eigenkapitalsanierung, könnten im Wege der Durchsetzung von Sicherungsrechten durch die Finanzgläubiger neben der Umsetzung anderer Bedingungen der Fälligkeitsverlängerungstransaktion umgesetzt werden. Unter diesen Umständen würde die SIHNV ihre Anteile an den zugrunde liegenden Geschäften und Vermögenswerten der Gruppe verlieren, und die Aktionäre würden kein wirtschaftliches Interesse an der umstrukturierten Gruppe behalten.
Die Maturity Extension Transaction, einschließlich der Reorganisation des Eigenkapitals, unterliegt der Zustimmung neuer Finanzgläubiger und der Bestätigung durch das niederländische Gericht. Es besteht keine Gewissheit, dass diese Zustimmungen oder Bestätigungen vor dem derzeitigen Fälligkeitsdatum der Group Services Debt am 30. Juni 2023 erteilt werden, wonach die Finanzgläubiger ihre Rechte geltend machen können.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Nicht das dies vertrauenswürdig wäre. Sogar 80/20 DR für alle wäre eine Sauerei für NUR eine Verlängerung.