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Seite 3 von 257 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:39 | ||||
Eröffnet am: | 05.10.05 14:30 | von: amaro | Anzahl Beiträge: | 7.422 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:39 | von: Laurakxcxa | Leser gesamt: | 1.010.780 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 153 | |
Bewertet mit: | ||||
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Ein Übernahmeangebot ist also mehr als realistisch. Allerdings würde ich als Aktionär niemals zu diesen Kursen die Aktien verkaufen. Ein Angebot zwischen 8 - 12 Euro wäre OK und fair.
Wenn die TV Hersteller die Patentgeschütze Technologie von TCU in Millionen TV Geräte implementieren so werden Millionen von Euro an Lizentgebühren an TCU fällig !
TCU verdient also durch Lizenzeinnahmen Millionen !!!!!!!!!
Die Aktie steht vor einer gewaltigen Kursrally !!!!!
Werbeblocking ist salonfähig geworden
Durch Apple TV
Daher kommen wir endlich durch zu den großen TVHerstellern,
die ein solches System noch vor Apple auf
den Markt bringen wollen.
Was liegt näher als ein, hierauf seit 10 Jahren
spezialisiertes Unternehmen, zu beauftragen.
Heute sind wir mit 3 großen Herstellern im Gespräch.Bereits zur CES in Las Vegas, also Im Januar werden
wir den ersten werbefreien Fernseher vorstellen können.
http://www.computerbild.de/artikel/...icker-Messe-Trends-9109718.html
Android findet seinen Weg auf die Fernseher von Philips
Warum seh ich auf deren Homepage nichts von der CES? Warum keine Abbildung vom werbefreien Fernseher usw.
Investoren wollen doch Infos oder läuft das allen hinter verschlossenen Türen?
Ich steig bei dem Laden nicht ganz durch.
Der Patentinhaber, die TC Unterhaltungselektronik AG, kann jedem UE-Gerätehersteller die Produktion werbefreier Geräte ermöglichen. Da die Technologie der TCU AG patentrechtlich geschützt wird können die TV Hersteller gegen eine Lizenzgebühr die Technologie in ihre Geräte implementieren. Da kommen jedes Jahr zig Millionen an Lizenzeinnahmen ........... !
Die Technologien und Patente der TCU AG sind GOLD wert !
Samsung, LG, Sony, Panasonic ect bauen die TV Geräte in die dann die TCU Technologie verbaut wird. Möglich wird dies z. B. im Rahmen von Lizenzverträgen !
Über den Rest der von dir verbreiteten "Gerüchte" braucht man wohl kein Wort verlieren, das ist alles selbsterklärend albern.
Auch ein Computer läuft mit einem Betriebssystem aber ein PC enthält zig andere Technologien und Bauteile die nichts aber auch garnichts mit dem Betriebssystem (Windows, Android ect.) zu tun haben sondern Patent geschützte Produkte sind !!!!!
Bitte erstmal in das Unternehmen reinlesen bevor du derart pauschale und unsinnige Aussagen machst !
Wenn se doch einen Deal mit einem TV-Unternehmen eingehen, dann sollte es doch einfach sein eine Mitteilung zu erstellen, dass man das erste Gerät in Zusammenarbeit mit präsentieren konnte.
Oder das Hersteller XY das erste Gerät mit Technologie von TC ausgestattet hat usw.
Das dürfte doch nicht so schwer sein.
Nur ein andauernder Mantel des Schweigens ist für Vertrauensgewinn an der Börse nicht zuträglich.
Hierzu eine Diskussion auf Amazon zu dem Thema:
http://www.amazon.de/review/R3LBUH4QJOKJIJ/...re=ce-de#wasThisHelpful
Wie immer auch ein Vertreter von TCU mit am Diskutieren und Dementieren. "Jetzt" (Oktober 2013) läuft ja alles super, deswegen hat man die alten Bewertungen immer wieder gelöscht. Nur dumm, dass die aktuellen Käufer (Dezember 2013) auch alles andere als zufrieden mit dem Ding sind.
Aber TCU fand das Ding ja auch bei Launch schon total krass hypertoll. Im Gegensatz zum Rest der Welt.
Wer in aller Welt soll denn bitte in eine dermaßene Luftnummer investieren?
WOW da kommt massiv Bewegung in die Werbeblockerbranche. Es fliessen Millionen an Unternehmen die Werbeblocker vermarkte.
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Suchmaschinenriese Google soll den Betreibern angeblich 25 Millionen US-Dollar zahlen, damit die eigene Werbung nicht rausgefiltert wird.
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Ich finde bei $ 2.5 Mrd könnte man das als Positiv ansehen.
Warum nicht gleich Artikel zum Thema "Mehr Android-Handys als iOS-Geräte verkauft"? Würde ungefähr genausoviel mit TCU zu tun haben.
TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
11.08.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenz
ISIN: DE0007454209 - WKN: 745420
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit
zu der am 18. September 2014, um 10:00 Uhr
im Hotel Contel Koblenz, Pastor-Klein-Str. 19, 56073 Koblenz,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2013 mit dem Lagebericht des Vorstands, des
Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und 5 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
2) Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Verfügbarkeit von Unterlagen
Die in dem Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen stehen vom
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der
Webseite der Gesellschaft unter www.telecontrol.de zur Einsichtnahme
und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem
Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Im
Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Die Kontaktadresse zur Anforderung von Unterlagen lautet wie folgt:
TC Unterhaltungselektronik AG
Investor Relations - HV 2014
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Telefax: +49 261-98436-36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 1.277.288,00 und ist eingeteilt in 1.277.288 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend
1.277.288. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 123 Abs. 2 und 3 des AktG in Verbindung mit § 13 der
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform bei der
Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, mithin auf den 28. August 2014, 0:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veräußerungen oder Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am 11. September 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
eingehen:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung zur Hauptversammlung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer
Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes, wie vorstehend
beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung
zugesandt wird, und steht auch unter www.telecontrol.de unter der
Rubrik Shareholders/HV 2014 zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die
Gesellschaft folgende Adresse an:
TC Unterhaltungselektronik AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an,
dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.telecontrol.de unter der Rubrik Shareholders/HV 2014 zum
Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den von der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 11, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
Wieviel Prozent steigt die Aktie denn, wenn man hier mal endlich einen Erfolg melden würde !?
Spread: 34,41%
https://www.indiegogo.com/projects/...airy-com-no-commercials-anymore
Meines Erachtens sieht das doch nicht positiv aus für die TCU, denn warum beschafft sie denn sich nicht einfach einen Kredit bei der Bank, bei den niedrigen Zinsen?
Oder kann man es als positives Zeichen sehen, dass es nun endlich aufdem US Markt voran geht ?