3 ehemalige prominente Verfassungsrichter meinen
Heftige Kritik von Roman Herzog, Ernst Benda und Hans Hugo Klein an Entscheidung. Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) widerspricht
Berlin jk. - Roman Herzog, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte der "Welt": "Ich habe mir den Vorgang im Bundesrat genau angesehen. Ich glaube nicht, dass das Gesetz auf grundgesetzmäßige Weise zu Stande gekommen ist... Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen. Er hat zu akzeptieren, ob das Land einheitlich abstimmt, oder nicht. Und Brandenburg hat nicht einheitlich abgestimmt."
Prof. Ernst Benda, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Der Artikel 51 des Grundgesetzes ist in dieser Frage ganz eindeutig. Daraus ergibt sich für mich logisch das Ergebnis, dass die Stimmen von Brandenburg nicht hätten gewertet werden dürfen."
Hans Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht: "Das Gesetz ist nach meinem Dafürhalten nicht durch. Es ist nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen, weil nach dem Grundgesetz die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können und das ist ganz offensichtlich nicht geschehen."
Prof. Ingo von Münch, Staatsrechtler und 1987-1991 als Zweiter Bürgermeister Hamburgs Mitglied des Bundesrates: "Geschehen ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut unserer Verfassung können die Stimmen der Länder im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden. Dies ist nicht erfolgt. Unter Verfassungsjuristen ist umstritten, ob in einem solchen Fall die Stimmabgabe des betreffenden Landes ungültig ist. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Verfassungskommentatoren bejaht dies unter Hinweis auf den Text des Grundgesetzes; eine Minderheit verneint dies und will dem Ministerpräsidenten die Entscheidung übertragen. Angesichts dieser Sachlage war es vom Bundesratspräsidenten mindestens leichtfertig - man könnte auch sagen: abenteuerlich - die uneinheitliche Stimmabgabe Brandenburgs als einheitlich zu bewerten."
Prof. Rupert Scholz, Staatsrechtler: "Wowereit hat sich als amtierender Bundesratspräsident einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht. Auf sein Befragen antwortete Brandenburgs Arbeitsminister Ziel (SPD) mit ja, anschließend Innenminister Schönbohm (CDU) mit Nein. Jetzt beruft sich Ministerpräsident Stolpe (SPD) mit seinem späteren Nein auf seine Richtlinienkompetenz. Wenn sich Stolpe auf diese Argumentation einlässt, so ist auch diese nicht stichhaltig. Schönbohm als Stellvertretender Ministerpräsident übte im Augenblick der Befragung die Richtlinienkompetenz nach Artikel 91 der brandenburgischen Landesverfassung aus. Wowereit hätte Brandenburgs Votum als Nein werten müssen."
Prof. Herta Däubler-Gmelin, SPD-Bundesjustizministerin und Rechtsanwältin: "Ich sehe die Stimmabgabe des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz durch den Ministerpräsidenten des Landes als mit ,Ja' erfolgt an."
http://welt.de/daten/2002/03/24/0324de322341.htx
Interview
DIE WELT: Ist die Zustimmung des Bundesrats verfassungsgemäß zustande gekommen?
Roman Herzog: Ich habe mir den Vorgang im Bundesrat genau angesehen. Ich glaube nicht, dass das Gesetz auf grundgesetzmäßige Weise zustande gekommen ist.
DIE WELT: Worin liegt nach ihrer Rechtsauffassung der Verstoß?
Herzog: Der Bundesratspräsident Wowereit ist offenbar davon ausgegangen, dass er bei einem Stimmenkonflikt zwischen einem Ministerpräsidenten und einem Landesminister dem Ministerpräsidenten den Vorrang geben muss. Das ist aber eine Frage nicht des Grundgesetzes, sondern des Landesverfassungsrechts. Es gibt auch Bundesländer wie etwa Berlin, in dem es überhaupt keine Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gibt. Der Bundesratspräsident kann hier nicht das Verfassungsrecht der Länder auslegen. Er hat zu akzeptieren, ob das Land einheitlich abstimmt, oder nicht. Und Brandenburg hat nicht einheitlich abgestimmt.
DIE WELT: Hat der Bundesratspräsident also willkürlich oder sogar parteipolitisch entschieden?
Herzog: Er hat in jedem Fall falsch entschieden.
DIE WELT: Wie muss das Verfahren jetzt weitergehen?
Herzog: Da der Bundesratspräsident der Meinung ist, das Gesetz sei verfassungsgemäß zustande gekommen, wird es jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden müssen, und der wird zu prüfen haben, ob das Gesetz nach seiner Überzeugung verfassungsmäßig ist. Wenn er der Meinung ist, das sei nicht der Fall, dann darf er es nicht unterzeichnen.
DIE WELT: Darf er es unterzeichnen?
Herzog: Ich hätte es als Bundespräsident nicht unterschrieben.
DIE WELT: Muss jetzt der Gang nach Karlsruhe kommen?
Herzog: Ob das politisch sinnvoll wäre, ist eine andere Frage. Aber ich bin ganz sicher, dass die Länderregierungen daran interessiert sein müssen, die Frage autoritativ vom Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen, wie weit das Interpretationsrecht des Bundesratspräsidenten gegenüber den Landesverfassungen geht.
DIE WELT: Hat die Verfassung Schaden genommen?
Herzog: Ein glücklicher Vorgang war das nicht, und viele Bürger werden sich wundern, dass so etwas in unserem Land überhaupt möglich ist.
DIE WELT: War es klug von der Koalition und vom Kanzler, das Ergebnis so zu erzwingen?
Herzog: Darauf möchte ich keine Antwort geben.
Die Fragen stellte Michael Möller
Der Sachzwang hat gewonnen: und er heißt "Radikal-Kapitalismaus".
Die Verantwortungslosigkeit (oder Dummheit) der politischen Kaste ist nachvollziehbar, aber m. E. erschreckend.
Wir brauchen wieder einen Krieg, um die Leute zum Denken zu bringen.
Ich meine wohl, dass ist der Ministerpräsident ! Der hat "ja" gesagt und muss das verantworten.
Damit ist der Drops gelutscht !
Was macht der Deutsche ? Jammervoll sabbeln. Ist ein Ministerpräsident ein Ministerpräsident oder nicht ? Ist ein Baum ein Baum ? Sind alle anderen auch so bescheuert wie wir Deutschen ?
Und dann auch noch ausgerechnet Roman herzog mit seinem Temperament einer Schlaftablette. Bezeichnend seine Antwort auf die letzte Frage. Den kann man wegen seiner mangelnden Entschlusskraft noch nicht einmal in die Pommesbude stellen, um Würstchen zu verkaufen.
Was 16 jahre Aussitzerei und Faulenzerei unter CDU/CSU/FDP angerichtet haben, geht auf keine Kuhhaut !
Davon erholen wir uns so schnell nie !
Pervers, Deine obige Forderung "Wir brauchen wieder einen Krieg, um die Leute zum Denken zu bringen."
Tick´s noch?
Es muss wieder lernen, Verantwortung zu tragen. Dann hat es auch keine Zeit, zu jammern und zu nerven.
Die Qualität der Politiker bildet in der Regel die Qualität der Bürger ab. Momentan ist sicher die Qualität der Politiker (egal, ob Regierung oder Opposition) besser als die der Bürger.
Heute will sich niemand mehr engagieren, Verantwortung übernehmen und entscheiden. Das ist das Grundübel.
Das muss wieder raus aus den Köpfen. Aber das braucht seine Zeit.
Es bestimmt der Ministerpräsident und nicht irgendein Tünnes ! Das ist das Argument !
Gröhl!!!!!!!!!!!!!!!!1
Was die Verfassungsrichter später sagen kann ja anders interpretiert sein, aber rein objektiv gesehen, ist das nun mal der Sachverhalt.
Gruß
brudini
PS: Ich studiere das Zeug und lese nunmal sowas!
Ansonsten Leute, ich habs schon mehrmals reingestellt: Politik ist das Knechttum der Wirtschaft. Alles, was an Politikwissenschaft verbreitet wird, ist dämliche Lüge. Schaut Euch lieber jeden Abend um 19 Uhr 20 Doug Funny auf Super RTL an: da kriegt Ihr mit, wie man ein Volk erzieht.
Die Lüge ist so monströs, daß sich das keiner mehr auszusprechen wagt. Wie sagte eine mir sehr wichtige Journalistin unlängst: "Wir dürfen eh dur 25% dessen schreiben, was wir wirklich wissen."
Ihr seid alle nur ein Haufen selbstgenügsmaer Arschlöcher, und ein Krieg, der 30 % wegputzt, kann nicht falsch sein.
CU next year, oder auch nicht.
Sie müssen umdenken. Das setzt voraus, dass jemand vordenkt. Under der, der vordenkt, muss kritisch überprüft werden.
Sie sind an sich nicht schlecht, diese Deutschen. Sie pennen nur. Los, rüttel sie wach !
Natürlich müssen Gesetze ernst genommen werden. Nur diese Deutschen haben Probleme, ihre eigenen Gesetze überhaupt erst mal zu verstehen.
Brudini studiert das Zeuch ! Was gibt es da zu studieren ? An der Spitze der Exekutive des Landes steht der Ministerpräsident. Der entscheidet. Ich wiederhole mich. Welche Regelung soll denn wohl besser und logischer sein ? Muss ich mir jetzt jahrelang darüber den Kopf zerbrechen ?
Wenn der Ministerpräsident nicht entscheidet, wozu brauchen wir dann einen ? Hat sich da mal jemand Gedanken drüber gemacht ?
Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz - beides ist hier bei uns nicht deutlich genug geregelt.
Grund: keiner will sie haben !
Andererseits gebe ich Dir natürlich recht, aber ob die Stimme des Ministerpräsidenten vor dem Bundespräsidenten oder dem BVG mehr zählt als alle anderen, dass wird man abwarten müssen.
Logischerweise ist das für mich der Ministerpräsident, nicht der Bundespräsident und nicht das BVG !
Ich gebe zu, dass ist leider nur logisch. "Leider nur" aber nur, weil wir hier in Deutschland, dem Lande der Verantwortungsscheuenden sind.
Ich frage mich, worüber wird hier überhaupt diskutiert. Stehlt den Beteiligten nicht ihre Zeit. Wenn ich das Gesicht von diesem Stoiber, umringt von den anderen "jungen", aber doch so tattergreisigen Wilden sehe: sich grämend um die Demokratie, tief betroffen !
Welch Heuchelei !!