Steinhoff Informationsforum
Moderation
Zeitpunkt: 20.01.22 13:09
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 20.01.22 13:09
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Kommentar: Beleidigung
Keine Wunder, dass er nichts mit den Grünen anfangen kann :-)
Ich persönlich finde das einfach etwas zu prollig!
GE IL 740
Ist schon vergeben.
Da fährt tatsächlich ein Lambo in Dˋdorf rum.
Off topic out.
Quelle:
https://bvrbusinessrescue.co.za/...omise-alternative-business-rescue/
EIN KOMPROMISS NACH ABSCHNITT 155 ALS ALTERNATIVE ZUR UNTERNEHMENSRETTUNG
Lowvelder-Artikel für den 21. April 2017
Der Companies Act sieht vor, dass ein Unternehmen, das sich in einer finanziellen Notlage befindet, ein Sanierungsverfahren einleiten kann, um zu versuchen, das Unternehmen zu retten. Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass ein Unternehmen einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern abschließen kann.
Die Unternehmenssanierung ist ein umfassendes Verfahren, bei dem ein Sanierungsexperte für die Umsetzung eines Plans zur Rettung des Unternehmens aus seiner finanziellen Notlage bestellt wird. Im Gegensatz dazu sieht ein Kompromiss nach Section 155 die Umstrukturierung der Unternehmensangelegenheiten vor, ohne dass ein Sanierungsexperte bestellt werden muss. Gemäß Section 155 kann das Unternehmen seinen Gläubigern einen Kompromiss oder Vergleich vorschlagen.
Dieses Verfahren ist im südafrikanischen Recht nicht neu, und der Companies Act von 1973 enthielt bereits Bestimmungen dieser Art, die jedoch kostspielig und umständlich waren. Das Unternehmen verfügte auch nicht über ein automatisches Moratorium, das die Gläubiger daran hindert, rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten, wie dies bei einem Sanierungsverfahren der Fall ist.
Ein Unternehmen, das sich in einer finanziellen Notlage befindet, hat anscheinend nur zwei Möglichkeiten, entweder ein Sanierungsverfahren einzuleiten oder eine Umstrukturierungsvereinbarung mit seinen Gläubigern zu schließen.
Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern abzuschließen, muss es seinen Gläubigern einen detaillierten Vorschlag unterbreiten, der dem eines Sanierungsplans ähnelt, zusammen mit einer Mitteilung, wann die Versammlung anberaumt wird, in der die Gläubiger des Unternehmens über den Vorschlag abstimmen können.
Damit ein Kompromiss oder Vergleich nach Section 155 angenommen werden kann, müssen 75 % der Gläubiger des Unternehmens für den Kompromiss oder Vergleich stimmen.
Ein Kompromiss- oder Vergleichsverfahren nach Section 155 ist rationeller als ein Sanierungsverfahren, aber es ist zu beachten, dass das Unternehmen während des Zeitraums der Neuverhandlung nicht den Schutz eines automatischen Moratoriums gegen rechtliche Schritte genießt, wie es bei Sanierungsverfahren der Fall ist.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Steinhoff hat 100% Zustimmung und die Einsprüche sind zurückgezogen. Von daher gibt es keinen Grund für den Richter die Sanktionierung abzulehnen.
Moderation
Zeitpunkt: 20.01.22 13:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 20.01.22 13:26
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Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
und Wenn eine dgap noch hinzukommt...Baaaam
spätestens Freitag könnte was kommen.Steini hat 1 Woche still gehalten.
rtyde und ich waren uns da nicht so sicher und haben gewarnt. Einige haben uns deshalb als Basher bezeichnet, aber am Ende des Tages hatten wir recht.
Aktuell wüsste ich nicht, wer da noch hinter dem Busch hervorgesprungen kommen könnten und von daher bin ich mir sehr sicher, dass es diesmal klappt.
Nicht mehr und nicht weniger.