Steinhoff Informationsforum
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft haben die Aufgabe, im Interesse der Aktionäre den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für die Mitglieder des Aufsichtsrates einer börsennotierten AG (DAX, MDAX, SDAX) als auch für die Mitglieder des Aufsichtsrates einer kleinen AG.
Zeitpunkt: 23.12.22 13:40
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Kommentar: Beleidigung
Dann schon lieber eine Sanierung, bei der echte Werte gehoben werden, und Schulden + Zinsen eher geringer ausfallen. Am Ende der Sanierung hat Steinhoff keine Schulden mehr, aber entweder eine Restbeteiligung an den Assets oder Cash in der Kasse. Oder eine höhere Restbeteiligung bei weniger Schulden, wäre auch eine gute Lösung.
Eine von außen betriebene Umstrukturierung kann für uns nur vorteilhafter sein als irgendein Konstrukt der Gläubiger (ausgenommen eine wirklich faire Abfindung).
Wir werden sehen, bis dahin arbeite ich weiter am Verlusttopf ;-)
Ansonsten müsste wir Aktionäre dem Management wirklich nahe legen diese Option zu ziehen, wenn sich Ende Februar/Anfang März andeuten würde, dass die Bewertung der Töchter als Eigenkapitalanteil der Holding sich seit 30.09.2022 merklich verbessert haben und das in der Halbjahresbilanz auch klar ersichtlich werden wird.
Wenn der Vorschlag abgelehnt wird, durchaus möglich. Es gibt allen Seiten mehr Zeit. Aber kaum vorstellbar, wenn 64% der Gläubiger was anderes vorhaben :-(
Aber guter Einwurf von @BLAKSEA, der 28.09.2022 markiert wirklich das 52-Wochentief beim DAX; Ist vermutlich ein blöder Zufall und keine Marktmanipulation mit dem Pepco-Kurs.
DAX: 52 Wochen Tief - 11.862,84 (28.09.2022)
Da geht es erst nach Weihnachten weiter.
Frohes Fest.
Oder besser: Frohe EQS
Da ja spekuliert wird, dass die Gläubiger die geschmissenen Aktien einsammeln oder einsammeln lassen um die Abstimmung auf der HV in Ihrem Sinne zu beeinflussen, habe ich das mal gegoogelt und etwas dazu gefunden. Untenstehend ein Auszug aus diesem Artikel:
https://www.polyas.de/blog/de/wahlmanagement/...ersammlung-stimmrecht
Ausschluss vom Stimmrecht
Bestimmte Personen sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Wer zum Beispiel von der Hauptversammlung entlastet werden soll, darf nicht abstimmen. Das betrifft Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die selbst Stammaktien halten. Sie dürfen ihr Stimmrecht auch nicht an einen Dritten übertragen lassen.
Außerdem darf ein Aktionär sein Stimmrecht nicht dazu nutzen, um die Interessen von Personen oder Unternehmen durchzusetzen, die mit der Aktiengesellschaft in Verbindung stehen. Verträge mit Aufsichtsräten, dem Vorstand oder von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen sind daher verboten.
Dies ist natürlich nur ein Artikel, aber wenn sich dies mit dem Nationalen und Internationalen Recht deckt, dann würde es den Gläubigern nichts bringen die Aktien aus dem Grund einzusammeln um damit die Abstimmung zu beeinflussen. Sie dürften ja nicht abstimmen weil sie als Gläubiger mit Steinhoff in Verbindung stehen.
Zusätzlich würde das Vorgehen wohl auch als Insiderhandel angesehen werden. Dazu steht bei der BAFIN:
BaFin - Marktmanipulation - Marktmanipulation und Insiderhandel
Insiderhandel liegt vor, wenn Personen Kenntnis von einer Insiderinformation haben und aufgrund dieses Wissens Papiere des betroffenen Unternehmens erwerben oder veräußern, um sich so einen wirtschaftlichen Sondervorteil zu verschaffen. Eine Insiderinformation ist jede nicht öffentlich bekannte Tatsache, die geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs erheblich zu beeinflussen, und somit einen erheblichen Kauf- oder Verkaufsanreiz auf den Anleger ausübt.
Insiderhandel liegt z.B. vor, wenn ein Mitarbeiter einer kurz vor der Insolvenz stehenden Aktiengesellschaft alle Aktien dieses Unternehmens in seinem Besitz veräußert, bevor die schlechte finanzielle Lage des Unternehmens bekannt wird und die Kurse fallen. Oder die Aktiengesellschaft hat gerade einen lukrativen Großauftrag erhalten und der Mitarbeiter kauft Aktien des Unternehmens, weil er weiß, dass die Kurse steigen werden, sobald der Großauftrag bekannt wird.
Bei Verdacht auf Insiderhandel leitet die BaFin eine Insideruntersuchung ein. Verhärtet sich der Verdacht, erstattet sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Aus diesen Gründen, denke ich werden die Gläubiger nicht diejenigen sein, die hier die geschmissenen Aktien aufkaufen. Das aber so viele Aktien trotz der Meldung aufgekauft werden, lässt natürlich Fragen aufkommen.
Wer kauft und zu welchem Zweck?
PS: kann mir mal bitte einer sagen wie ich dieses Doppelposting abstellen kann? Danke.
Hätte nun wenigstens eine weitere diesmal aufklärende EQS seitens Steinhoff erwartet!
Scheinbar hat man sich in dir getäuscht!
SIR