Grundsteuer-Reform: Klatsche für Olaf Scholz
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 16.01.19 09:58 | ||||
Eröffnet am: | 15.01.19 14:39 | von: 007_Bond | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 16.01.19 09:58 | von: Prof.Rich | Leser gesamt: | 1.145 |
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https://www.haufe.de/immobilien/...bruesk-abgelehnt_84342_481856.html
Ehrlich gesagt verstehe ich es bis heute nicht! Warum wird eigentlich Grundsteuer für Gebäude, die auf dem Grundstück stehen, fällig? M. E. dürfte doch nur der Grundstückswert besteuert werden! Gleiches gilt im Übrigen für die Grunderwerbssteuer. Berechnungsgrundlage muss und darf doch auch nur der Zeitpunkt des Erwerbs sein! Warum sollte denn beispielsweise eine Familie, die vielleicht vor 20 Jahren ein Haus baute, auf einmal eine höhere Grundsteuer bezahlen, weil "kalkulatorisch" die Immobilienpreise gestiegen sind, d. h. es sich hier doch letztendlich nur um "Buchwerte" handelt? Die reinste Abzocke, wer es anders machen will!
Rein nach Fläche besteuert ergeben 13 Mrd. € ca. 3,6 €-Cent pro qm. Bei der Fläche enthalten sind allerdings noch Binnenwasserflähen und solche, die dem Staat gehören wie Staatswälder, Straßen, Grundstücke mit öffentlichen Gebäuden. militärische Übungsflächen, Kanäle. Eine Steuer von sagen wir mal 5 Cent pro qm und Jahr würde ich gerne bezahlen, die Besitzer von großen Flächen allerdings nicht.
Durch die wertorientierte Grundbesteuerung werden nämlich Besitzer großer Ländereien deutlich besser gestellt. Dies sind insbesondere die Kirchen, Landwirte und Waldbesitzer. Diejenigen Kommunen, die eine hohe Bevölkerungsdichte haben, würden mit den Grundsteuereinnahmen ihre Aufgaben dann allerdings nicht mehr erledigen können. Bei hoher Bevölkerungsdichte sind nämlich die kommunalen Aufgaben mehr und damit auch teurer. Aus diesem Grunde macht die Mitbesteuerung von Gebäuden durchaus Sinn, denn dann kommen die Grundsteuern zielgerichteter dort an, wo sie auch aufgewendet werden müssen.
Ich frage das, weil sich die Immobilienpreise z.Bsp. in Hamburg in den letzten 10 Jahren
rund verdoppelt haben. Demnach wäre eine Bewertung fortlaufend notwendig.
Sonst hätte eine neue Besteuerung auf Basis des Wertes , nimmt man das Urteil des BVG her,
genauso ungültig, wie das bisherige, denn die aktuelle Besteuerung wird ja auf den Wert
gesteuert. Den Wert, den ein Objekt in den 40er Jahren hatte.
Kauf ich mir ´nen Fernseher..kommt ja auch keiner und verlangt Steuern, weil das halt ´n 70" ist.
Oder fürs Auto.....
kann mir doch 10 Autos kaufen und auf meinen Grund / bzw inne Garage stellen..
kommt doch auch keiner und will dafür Geld...
obwohl der eine oder andere Wagen sicherlich mehr kostet als so´n Häuschen mit Garten.
Also: Abschaffen! Weil ist einfach hirnverbrannt...und völlig unlogisch.
Ich sehe im Prinzip keinen Unterschied, außer den Vorsatz, es diesesmal besser zu machen als beim letzten Mal und wenig Erwartungen daran, daß dies auch so geschieht. Später wird es dann wieder heißen - zu wenig Personal, zu hohe Kosten und zu hohe Erwartungen an eine Automatisierung.
Für die Bewertung der Gebäude und Grundstücke stehen ja deswegen zwei Modelle zur Wahl, eine reine Orientierung an Wohn- bzw. Nutz- und Grundflächen und Mietenerfassung bzw. alternativ eine Mietschätzung. Bei der rein flächenorientierten Bewertung profitieren die Besitzer höherwertiger Immobilien bzw. bei Mietwohnungen, die Mieter in teureren Wohnungen, denn die schlechtere Lage würde ebenso besteuert. Es ist halt keine einfache Sache, da eine gerechte und gleichzeitig praktikable Lösung zu finden
@Woodstore #5: Kleine Ergänzung: Die Besteuerung beruht im Westen (BRD) auf den Einheitswerten, die zuletzt auf den 11.1964 festgestellt wurden.
Verstehe es sowieso nicht, weshalb die Anlieger für die Schäden, die i. d. R. fremde Fahrzeuge anrichten, die Kosten tragen sollen. Zahlen vielleicht demnächst die Rentner das Kindergeld der Nachbarn? Wozu zahlen wir eigentlich überhaupt noch Steuern? Für was denn? Für solchen Murks, wie z. B. BER oder damit die "Kaste" von Politikern und Beamten dauerhaft versorgt ist und es auch bleibt?!
- Gewerbesteuer
- örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie z.B. Vergnügungssteuer, Getränkesteuer,
- Zweitwohnungssteuer,
- Hundesteuer,
- Beteiligung am Aufkommen der Einkommensteuer mit 15 %,
- Beteiligung am Aufkommen jener Teile der Abgeltungssteuer mit 12 %
- Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer mit 2,2 %,
- Beteiligung an den Einnahmen der Länder aus der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer nach jeweiliger Landesgesetzgebung,
- Fakultative Beteiligung an den übrigen Landessteuern nach jeweiliger Landesgesetzgebung.
Hinzu kommen noch Einnahmen durch Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen (z. B. Beglaubigungen von Dokumenten, Ausweise, etc.). Daneben verkaufen sie noch Eure Adressen an Unternehmen weiter.
Reicht doch! Mehr gibt es eben in Zukunft nicht mehr - Punkt!
Das war schon sehr bitter für ein Rentnerehepaar, mit 1.300 Euro Altersrente, die sich nach dem Krieg unter vielen Entbehrungen ein Häuschen gebaut hatten und dann plötzlich einen Bescheid über 15.000 Euro für anteilige Ausbaukosten erhielten. Übrigens haben die natürlich auch zusätzlich noch die jährl. Grundsteuer zu tragen. Gebühren für Müll, Wasser und Strom, ok. an die hat sich ja jeder schon gewöhnt und betrachtet das als Selbstverständlichkeit.
Bemessung der Grundsteuer, da bin ich mal gespannt wie das letztendlich berechnet wird. Der Vorschlag von Scholz jedenfalls wird ein bürokratisches Monster. So weit ich weiß, hatte er dieses Modell in seiner Hamburger Zeit selbst abgelehnt.
Immerhin, ich glaube das Steueraufkommen aus den beiden Grundsteuern A (Agrar)und B (Baulich) beträgt so um die 14 Milliarden Euro. Ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, an dem jede Gemeinde kräftig partizipieren will.
Heute werden gefühlsmäßig neun Zehntel an Steuern abgeführt, demnächst kommt die Maut dazu
Die Kfz Steuer ist NUR zu bezahlen, wenn man mit seinem Fahrzeug am öffendlichen Strassenverkehr teilnimmt. Dazu ist eine Zulassung notwendig! Erst ab dem Zeitpunkt...wird Kfz Steuer fällig!
Also..wenn der Wagen nur in der Garage steht und nicht zugelassen ist..fällt keine Steuer an !
Sollte doch eigendlich klar sein!
Oder denk man wirklich, das der Händler mit all seinen "Angeboten" für seine Fahrzeuge Steuer bezahlt?
Lach !
ähh...wird die Vermögenssteuer nicht "eigendlich" von allen abgelehnt?