KaZaA 2.02 unterbindet Cheattools-
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 22.01.03 12:28 | ||||
Eröffnet am: | 17.11.02 10:17 | von: Rexini | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 22.01.03 12:28 | von: schnee | Leser gesamt: | 1.060 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Sharman Networks wirbt in der Tauschbörsen-Software KaZaA Lite zur Zeit mit Pop-Up Fenstern für ein Update auf die Version 2.02. Was aber die wenigsten wissen, ist dass nach dem Update die Oberfläche von Spyware nur so wimmelt.
Nun wurde auch bekannt, dass in der neuen Version 2.02 Cheattools unbrauchbar werden. Cheattools trieben so das Partizipations-Level hoch, dass man früher zum Download kommt.
Des weiteren wurde nur ein Fehler beim Update behoben. Dabei handelt es sich um die auftretende Fehlermeldung: 'you have uninstalled a part of KaZaA that is needed to run'.
Quelle: derstandard.at
Elan grüßt
und wenn, dann sach mir mal welche denndabei intsalliert sein soll?
Also weder adaware noch search&destroy fanen irgendwas und das sind die besten tools gegen spyware. mal wieder wo in irgend nem depperten formum was aufgeschnappt und nicht auf den kern der wahrheit geprüft...fast schon wie Taos.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie Kazaa Media Desktop benutzen
4.1 Sie sind für die Bezahlung aller zu entrichtenden Steuern und anderen Unkosten
verantwortlich, die Ihnen eventuell aus Ihrer Benutzung der Software erwachsen,
einschließlich, aber nicht auf diese beschränkt, jeglicher Hardware- und Softwarekosten
und der Kosten für die Bereitstellung von Geräten und Software, die erforderlich sind, um
die Verbindung mit unserer Website herzustellen und die Software über das Internet zu
benutzen, sowie für die Bezahlung von Lizenzgebühren und anderen Gebühren bezüglich
von Daten, die sich im Besitz Dritter befinden.
4.2 Sharman präsentiert Ihnen möglicherweise gelegentlich Programmierungs-
Verbesserungen, Aktualisierungen und Erweiterungen, einschließlich von Erweiterungen
zu Kazaa Media Desktop. Sie können solche Programmierungs-Verbesserungen,
Aktualisierungen und Erweiterungen, einschließlich von Versionsaktualisierungen, ganz
nach Ihrem Ermessen annehmen oder ablehnen.
5 Was Sie tun müssen, wenn Sie Kazaa Media Desktop benutzen
5.1 Sie tragen die Verantwortung für die Einholung sämtlicher Ermächtigungen,
Einverständnis- und Unbedenklichkeitserklärungen für alle Daten, die Sie unter
Benutzung des Kazaa Media Desktop an andere übertragen, weitervermitteln oder den
Zugriff ermöglichen und die sich im Besitz oder unter der Kontrolle Dritter befinden.
Na dann, viel Spaß beim Saugen oder doch nicht ?
Gruß slash
http://www.webhomer.de/filesharing/kazaa_lite.shtml
Möglicherweise wird sich auch der neue Besitzer der Internet-Tauschbörse Kazaa, Sharman Networks, vor einem US-Gericht gegen Vorwürfe der Musikindustrie verteidigen müssen. US-Richter Stephen Wilson will innerhalb der nächsten Wochen darüber urteilen, ob die US-Justiz für diesen Fall zuständig ist -- nach einer Anhörung gab der Richter jedoch noch kein Urteil ab.
Die juristischen Fragen in diesem Fall sind weitreichend, denn Sharman Networks hat den Firmensitz in Australien und ist im südpazifischen Inselstaat Vanuatu registriert. Nach US-Medienberichten soll der Richter jedoch von dem Argument der klagenden Musikindustrie, Kazaa habe in den USA etwa 21 Millionen registrierte Nutzer, beeindruckt gewesen sein.
Der Entwickler von Kazaa hatte die Domain Kazaa.com samt seiner Tauschbörse Anfang Januar an die australische Firma Sharman Networks verkauft. Die ursprünglichen Betreiber der auf Fasttrack-Technik aufsetzenden Tauschbörsen -- Kazaa, StreamCast (Morpheus) und Grokster -- stehen bereits seit März vor Gericht -- was teilweise zu finanziellen Schwierigkeiten für die Beklagten führte. (wst/c't)
Ein US-Bezirksrichter hat den Internet-Provider Verizon dazu verurteilt, Daten eines Internet-Nutzers herauszugeben, der illegale Musikkopien getauscht haben soll. Der Abonnent des Internet-Providers Verizon soll angeblich mit Hilfe des Musiktauschdienstes Kazaa mehrere hundert Dateien mit anderen Kazaa-Fans getauscht haben.
Der Verband der Musikverleger RIAA setzt mit diesem Urteil erstmals einen Passus des 1998 ratifizierten DMCA durch, nach dem weder eine Klage noch ein Urteil gegen einen Benutzer eines so genannten Peer-to-peer Online-Tauschverfahrens vorliegen muss. Stattdessen kann der Copyright-Eigner im Schnellverfahren per Gerichtsbeschluss an die Identität des Verdächtigten gelangen: Service-Provider müssen der Vorladung unter Strafandrohung Folge leisten.
Der US-Internet-Provider Verizon hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, da die fraglichen Daten nicht auf Rechnern des Providers, sondern auf dem PCs der Benutzer gespeichert waren. Verizon hatte sich außerdem auf die verfassungsmäßigen Rechte seiner Abonnenten berufen, deren Datenschutz ohne vorhergehenden Richterspruch, ja sogar ohne Klage des angeblich Geschädigten durch die DMCA-Auslegung ausgehebelt werde. Mit der vorliegenden Urteilsbegründung könne die Musikindustrie beispielsweise auch die Herausgabe von E-Mails erzwingen, die im Zusammenhang mit Verletzungen des DMCA stünden, so Verizon.
Richter John Bates am Bezirksgericht in Washington D.C. lehnte diesen Einwand ab und gab der RIAA uneingeschränkt Recht. Erst vor einer Woche hat die Lobby der Musik- und Filmverlage einen ähnlich bedeutsamen Sieg im Streit um den DCMA errungen. Der oberste US-Gerichtshof entschied, die Verlängerung der Urheberrechte um weitere 20 Jahre durch den US-Kongress sei rechtens.
Verizon beabsichtigt, gegen das jüngste Urteil Berufung einzulegen. Datenschützer und Bürgerrechtsverbände wie die Electronic Frontier Foundation und Electronic Privacy Information Center sowie die National Consumers League haben bereits ihre Unterstützung zugesagt. (Erich Bonnert) / (wst/c't)