Würdet Ihr diese Frauen einstellen?


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Neuester Beitrag: 09.03.03 11:41
Eröffnet am:07.03.03 08:49von: VivaAnzahl Beiträge:77
Neuester Beitrag:09.03.03 11:41von: ruhrpottzock.Leser gesamt:7.954
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116 Postings, 8775 Tage VivaWürdet Ihr diese Frauen einstellen?

 
  
    #1
07.03.03 08:49
Vermittlungshindernis selbst zu verantworten


Keine Sozialhilfe bei voller Verschleierung


Weil sie sich weigert, ihre Vollverschleierung abzulegen, erhält eine junge Muslimin künftig keine Sozialhilfe mehr.



 



HB/dpa MAINZ. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wegen der Vollverschleierung sei die Frau auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Da sie sich aber weigere, dieses „Vermittlungshindernis“ zu beseitigen, habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt.

Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit der Weigerung der Stadt Mainz, der Muslimin weiterhin Sozialhilfe zu zahlen. Die Frau tritt in der Öffentlichkeit stets vollverschleiert auf, indem sie ihren gesamten Körper mit einem schwarzen Kleid bedeckt, schwarze Handschuhe sowie ein Kopftuch und einen Schleier vor ihrem Gesicht trägt.

Das Sozialamt forderte die Frau auf, die Vollverschleierung abzulegen, da sie mit ihrer derzeitigen Kleidung schwerlich eine Arbeitsstelle finden werde. Außerdem kam die Muslimin einer Aufforderung des Arbeitsamtes nicht nach, bei einem Unternehmen wegen einer Putzstelle vorzusprechen. Vor diesem Hintergrund stellte das Sozialamt die Weiterzahlung der Sozialhilfe ein. Das Verwaltungsgericht hatte aus rechtlicher Sicht keine Einwände.

Az.: 1 L 98/03.MZ


HANDELSBLATT, Donnerstag, 06. März 2003, 12:39 Uhr

 

376 Postings, 7740 Tage godotund das ist gut so o. T.

 
  
    #2
07.03.03 08:52

10683 Postings, 8999 Tage estrichDiese Verschleierung

 
  
    #3
07.03.03 09:44
hat wenig mit Religiosität zu tun, sondern eher mit einer Verhaltensstörung. Die Ablehnung des Körpers. Dabei ist der doch gottgegeben! Meiner Meinung nach ist es ein Affront, religiöse Gründe vorzuschieben.

Wenn ich aber keinen Job bekomme, weil ich komplett tatöwiert bin (auch ein Psychoschaden), dann die Sozialhilfe zu sperren ist nicht okay.  

116 Postings, 8775 Tage VivaDie Tatowierung kannst Du ja auch nicht rückgängig

 
  
    #4
07.03.03 09:47
machen. Diese Vermummung braucht sie einfach nur ablegen.  

5937 Postings, 8020 Tage BRAD PITDie Menschen neigen in Allem zur Übertreibung. Der

 
  
    #5
07.03.03 09:49
Grundgedanke der Religion bezog sich nur darau, dass die Frauen nicht zu offenherzig rumlaufen sollten.
WAs die Übertreiber daraus gemacht haben sieht man nicht nur an der Vollverschleierung, sondern auch in anderen Bereichen.

Zum Thema Vielweiberei und Harems hatte ich bereits vor ca. 1  Woche ja ausführlich geschrieben.  

95441 Postings, 8527 Tage Happy EndAngela?

 
  
    #6
07.03.03 09:50

10683 Postings, 8999 Tage estrichStimmt nicht!

 
  
    #7
07.03.03 09:50
Die Störung sitzt tiefer. Man kann es vergleichen mit dem Beispiel: Stell Dir vor, du müßtest nackt arbeiten. Wie wäre das für Dich?

Körperverschleierungen und Ganzkörpertattoos sind durchaus miteinander vergleichbar. Es geht im weitesten Sinne um die Abdeckung der nackten Haut.  

3374 Postings, 8918 Tage PieterEstrich, stimme dir nicht zu. Wenn ich mich selber

 
  
    #8
07.03.03 09:54
vorsätzlich verstümmele und dadurch keine Arbeit finde, dann bin ich es selber schuld und die Allgemeinheit ist nicht zuständig mir mein Leben zu finanzieren.
Wenn die Frau ihren Schleier nicht ablegen will, dann ist es ihre Sache, aber dann sollte sie überlegen, in ein Land zurück zu gehen, in dem solchen Kleidungsnormen normal sind. Ich möchte in meinem Land aber schon jemandem in die Augen sehen, wenn ich mit ihm rede.

Pieter  

8215 Postings, 8410 Tage SahneUnd in den Ausschnitt, wenns geht ;-) o. T.

 
  
    #9
07.03.03 09:56

3263 Postings, 9090 Tage DixieSieht aus wie eine Szene aus nem Horrorfilm

 
  
    #10
1
07.03.03 09:57
"Die schwarzen Reiter kommen bei Nacht" :-)

Aber davon mal abgesehen. Ich wette, die nächsthöhere Instanz hebt das Urteil wieder auf. Das BVG sowieso.
Minderheiten haben in Deutschland schließlich Narrenfreiheit.
 

10683 Postings, 8999 Tage estrichSorry Pieter,aber das hört sich verdammt

 
  
    #11
07.03.03 09:59
faschistisch an, besonders der erste Satz, der sagt nämlich folgendes: Wenn jemand eine psychische Störung hat, und sich deshalb absichtlich selber Schaden zufügt, dann ist es recht und billig, wenn er auf der Strasse verhungert. Unsozial nenne ich das!  

722 Postings, 8557 Tage GlasnostDas haben die Gerichte ja schon bestätigt:

 
  
    #12
07.03.03 10:01
Die junge Dame, die unbedingt ein Kopftuch tragen sollte (was religiös wohl so aus dem Koran hervorgeht) hatte seinerzeit vor Gericht recht bekommen.
Eine ganzverschleierung aber fordert der Koran so nicht ausdrücklich. damit handelt es sich um eine Kulturelle Prägung, die wir in unserer Gesellschaft nicht in vollem Umfang dulden müssen, da Sie mit der unseren im Konflikt steht. Und ein Recht auf eine eigene Kultur haben durchaus!

Gruß,

Glasnost  

10683 Postings, 8999 Tage estrichSchließlich gibt es in D

 
  
    #13
07.03.03 10:03
ein Vermummungsverbot, das zwar wegen radikaler Demos eingeführt wurde, aber auch in diesem Fall gilt.  

8215 Postings, 8410 Tage Sahne@dixie

 
  
    #14
07.03.03 10:03
planst Du einen Imagewechsel?

:-)  

3263 Postings, 9090 Tage DixieHör auf zu lachen!! o. T.

 
  
    #15
07.03.03 10:03

3263 Postings, 9090 Tage DixieEntschuldige sahne, dich meinte ich nicht

 
  
    #16
07.03.03 10:05
aber jemanden, der sich grade kringelig lacht.  

5937 Postings, 8020 Tage BRAD PITJede Gesellschaft ist eine reine Ansammlung von

 
  
    #17
07.03.03 10:05
Minderheiten.

Wann begreifen die Menschen das endlich. Ob schwul, lesbisch, dick, lang, kurz, links, rechts, schwarz, weiß, gelb, rot, jung oder alt.

Manche geben erst dann Ruhe, wenn auch die letzten Randgruppen (?) ausgerottet sind.


Vor 60 Jahren war man hier noch RANDGRUPPE, wen man nicht der NSDAP angehörte.

Ich will hier jetzt kein Nazitum vorwerfen und es soll kein ANgriff sein.

Ich möchte es nur verdeutlichen.  

1147 Postings, 8029 Tage wettyObgleich ich wenig verstaendnis fuer

 
  
    #18
07.03.03 10:05

die Frau habe, und sie auch nicht einstellen wuerde wundert mich das Urteil.

Ich meine, wenn das ein Grund ist die Sozialhilfe nicht zu zahlen, was ist dann z.B. mit
-Fettleibigkeit
-schlechten Schulnoten
-schlechten Zaehnen
-schlechte Aussprache (Dialekt)
-Zeuge Jehovas

???
Die obigen fuenf sind auch Gruende wegen denen ich jemanden nicht einstelle.





mfg  

95441 Postings, 8527 Tage Happy EndEtwa den Viva? o. T.

 
  
    #19
07.03.03 10:05

5937 Postings, 8020 Tage BRAD PITHoppla, wo ist mein Posting geblieben? o. T.

 
  
    #20
07.03.03 10:06

10683 Postings, 8999 Tage estrichBrad Pit und Wetty, volle Zustimmung!

 
  
    #21
07.03.03 10:08
hätte cich nicht besser ausdrücken können. Brad, dein Beitrag ist doch da oben!  

4023 Postings, 7806 Tage Dope4youUnsozial

 
  
    #22
1
07.03.03 10:08
Wer ist unsozial der der verstümmelt oder der der den Verstümmler nicht unterstützt.
Ist auch ein psychischer Schaden wenn einer seinen Körper mit Drogen zu Grunde richtet also volle Unterstützung für Junkies und die Alkis und die Fetten und ....ach eigentlich pfurz EGAL wir müßen alle unterstützen egal ob Russe Türke Fett oder Prall jeder soll kommen und Geld bekommen.

Dope4all

PS: Nur für die Deutschen Idioten die Beiträge in alle Kassen (KV;RV;ALV) zahlen ham ma leider nichts mehr. Jeder Sozialhilfeempf. oder Asylbewer. hat bei einem Arzt einen besseren Status wie ein Arbeiter unter der Beitragsbemessungsgrenze.  

3263 Postings, 9090 Tage DixieNe Happy, DIE o. T.

 
  
    #23
07.03.03 10:11

3067 Postings, 7819 Tage clipeins versteh ich nicht !!!

 
  
    #24
07.03.03 10:11
warum kann sie nicht in einem türkischen betrieb arbeiten?

als putzhilfe oder für den verkauf in einem lebensmittelladen oder bei einem auto-dealer wagen waschen oder .....

 

3374 Postings, 8918 Tage PieterEstrich, wenn jemand psychisch Krank ist, dann

 
  
    #25
07.03.03 10:14
ist das ein Fall für unsere Krankenkasse. Und nach der Heilung kann dann auch das Problem der Verstümmelung
angegangen werden, durch Protesen, oder durch Laserbehandlung der Haut. Die Bilderchen sind zwar nicht ganz entfernbar aber es geht schon einigermassen.

Wer sich aber weigert überhaupt an der Behebung  des Einstellungshindernis zu arbeiten, der hat meiner Meinung nach auch keinen Anspruch mehr, aus der Sozialkasse zu leben. Hier will ich nämlich auch niemanden zwangsernähren.

Denke, der knappen Mittel der Sozialhilfe sollten doch schon denen vorbehalten sein, die wirklich nichts dafür können, das sie niemand einstellen will.

Pieter  

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