Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 9023 von 14449 Neuester Beitrag: 16.09.24 08:21 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.222 |
Neuester Beitrag: | 16.09.24 08:21 | von: Wallnuss | Leser gesamt: | 89.793.757 |
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Denk mal nur an den Schweizer hat Tag und Nacht zig tausende Kommentare geschrieben.
Wie vom Erdboden verschwunden !!
Gibt für mich nur 2 Möglchkeiten
Entweder Klicks zu generieren oder die Anleger zum verkaufen zu bewegen sprich zu verunsichern
Solange hier ein GP nicht bekanntgegeben wird, ist alles in der Schwebe. Ohne GP werden die Gläubiger selbstverständlich pepco EU liquidieren wollen. Das ist so üblich in einem lfd. Insolvenzverfahren.
Und Kawa wurde vom PIC beauftragt oder was?
Steinhoff. um die 500 000 Euro
Wirecard um die 700 000 000 Euro.
Der Unterschied ist ja nicht der Rede wert.
In der kommenden Woche ist es vorbei mit der Geheimniskrämerei.
LDP und Sonn werden , wie versprochen, offen kommunizieren.
"Change of control
Any person or group of persons acting in concert gains control of SIHNV (excluding an intermediate holdco being incorporated or inserted between the shareholders of SIHNV and SIHNV provided that the shareholders of SIHNV are the same immediately prior to and immediately after such incorporation or insertion) and, following such control being gained the ordinary shares of SIHNV cease to be listed on the Frankfurt stock exchange and the Johannesburg stock exchange, other than as a result of a Permitted Settlement, and any action or step is taken by SIHNV or any shareholder of SIHNV where such action or step is materially prejudicial to the interests of the Creditors.
For the purposes of this Clause:
(a) "control" of SIHNV means:
(i) the power (whether by way of ownership of shares, proxy, contract, agency or otherwise) to:
(A) cast, or control the casting of, more than 50 per cent of the maximum number of votes that might be cast at a general meeting of SIHNV;
(B) appoint or remove all, or the majority, of the directors or other equivalent officers of SIHNV; or
(C) give directions with respect to the operating and financial policies of SIHNV with which the directors or other equivalent officers of SIHNV are obliged to comply;
(ii) the holding beneficially of more than 50 per cent of the issued share capital of SIHNV (excluding any part of that issued share capital that carries no right to participate beyond a specified amount in a distribution of either profits or capital); or
(b) "acting in concert" means, a group of persons who, pursuant to an agreement or understanding (whether formal or informal), actively co-operate, through the acquisition directly or indirectly of shares in SIHNV by any of them, either directly or indirectly, to obtain or consolidate control of SIHNV.
7.9 Expropriation
The authority or ability of SIHNV or any Material South African Group Company to conduct its business is wholly or substantially curtailed or limited by any seizure, expropriation, nationalisation, intervention, restriction or other action by or on behalf of any governmental, regulatory authority in relation to SIHNV or any Material South African Group Company or substantially all of its assets provided that limitations or restrictions imposed by any governmental or regulatory authority on foreign exchange payments and credit approvals shall not be a breach of this Clause 7.9."
10 - Project Orange - SFHG - 23 Contingent Payment Undertaking - Comparison.pdf
www.lucid-is.com/steinhoff
Dokumentensammlung Project Orange - SFHG CVA Omnibus Amendments
weder ich die Mehrheit der Leser hier nichts anfangen.
Im übrigen beschränken Gesetze die Knebelung durch Gläubiger.
Wenn der Kontrollwechsel erfolgt, können die Shares von der JSE und FSE genommen werden.
Da braucht man nicht erst auf die Voraussetzungen für einen Squezze Out warten.
Weshalb gehen die Aktienregistrierungen bei Clearstream (2,745 Mrd) nach oben und in Südafrika (946 Mio) an der JSE rapide bergab.
Jeder kann mal selber schauen, auf wessen Wertpapierabrechnung er gekauft hat (JSE oder FSE).
Mein Käufe erfolgten auf Wertpapierrechnung Südafrika, bin jetzt dadurch im Aktionärsregister registriert.
Aber jeder kann selbst nachschauen.
2,745 Mrd Kleinanleger auf Clearstream, wenn die meisten in ZA gekauft haben?
Ich möchte hier niemanden verunsichern, sondern nur sensibilisieren, dass man nicht nur auf Kurse und Plopps schaut, sondern auch mal selbst die Randbereiche abscannt!
Kapitalerhöhungen müssen nicht zwangsläufig auf SIHNV Ebene stattfinden.
In #225519 hatte ich mal ein kleineres Beispiel bei Pepco im Rahmen der Kreditabsicherung für die Refinanzierung im August 2019 aufgezeigt.
Der Fokus liegt hier viel zu sehr auf den NV Aktien.
Jede kleine Limited by Shares Klitsche hat das Recht, eine KE über Anteilsscheinausgabe zu verwirklichen. Dazu brauchen die nur die Direktorenversammlung einberufen und die Mehrheit gibt den Kurs vor.
Und wer sind die Direktoren?
In 95 % der Klitschen sind es LdP, TdK, Brown, Soldatos und unsere liebe Helen Lee.
Ausgabe von Anteilsscheinen auf Subsidiary-Ebene ist ein probates Mittel der KE.
Die brauchen keine SIHNV dafür.
Der Pensionsfund hält noch ca. 340 Mio NV Shares, seine Verluste sind doch schon in 2018 abgeschrieben gewesen.
Wenn er Gewinne macht, dann kommen die oben drauf, ansonsten hat er auch ohne Steinhoff glaube ich 5 % gemacht.
Also Holzaugen seid wachsam!!!
Spült auch wieder was in die Kasse. :)
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind.
In meinen Augen bedeutet es aber auch, käme es denn so: Das die Aktionäre von der "neuen Führen" SH belogen wurden.... Denn so ganz im Sinne des einzelnen Aktionärs kann es nicht sein.... Und ob man das und damit zukünftige Klagen wirklich beabsichtigt, scheint schwer vorstellbar...sind ja nicht Alle "kleine Joostes" :-P
Um ehrlich zu sein ist für mich der, derzeitig so festgenagelte Kurs nicht ganz nachvollziebar, bieten doch die verschiedenen Aktionen, Fortschritte und auch Unsicherheiten (Klagen) genug Potential für Spekulationen in seiner Reinform...
Aber was wollen wir uns verrückt machen? Wer bleibt der bleibt und wer geht, zieht halt weiter.
Ich hoffe natürlich, dass (obwohl ich dieses Invest regelmäßig hinterfrage) das Treubleiben meiner Strategie kein Fehler war...
Und da beisst sich die Katze in den Schwanz, wie ich es auch drehe....nur wenn ich am Ende gewonnen habe lag ich wohl richtig ;-)
In diesem Sinne...locker bleiben... :-)
https://business-monitor.ch/de/companies/...6-steinhoff-properties-ag
Du hast zwar selten, aber immer mit Zuversicht geschrieben. Ich bin jetzt etwas "konsterniert"
Junge, trinke ein paar Gläser Sekt, so wie ich und dann sieht alles besser aus.
Es ist Wochenende, da darf man das !
Der Montag mit den schweigenden Milch- und Schokogesichtern kommt erst wieder übermorgen.
Und wenn die uns echt verarschen sollten, dann bringe ich in ein paar Monaten eine fette Klage gegen diese neuen schweigsamen Stellenbosch - Milch- Schoko- Gesichter ein.
Und ich werde nicht der einzige sein . . .