Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 8083 von 14449 Neuester Beitrag: 24.04.24 11:23 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.202 |
Neuester Beitrag: | 24.04.24 11:23 | von: Uhrzeit | Leser gesamt: | 85.781.825 |
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Streng genommen sollte der Konzern selbst eigentlich keinen müden Cent zahlen müssen. Warum sollten alle Mitarbeiter, die nicht betrogen haben, für die Verbrechen weniger bezahlen ? Und die letztendlich sind in der Summe der Konzern.
Wenns nach gutem Recht geht , sollten in erster Linie Coba, die unfähigen Prüfer , die Stellenbosch-Mafia und Wiese haften.
so einfach ist die erklärung. pennystockachterbahn.
Immer das selbe...
Der Kursverlauf gestern, vor allem nach 17:30Uhr spricht doch Bände.
Schaut doch alles wie auf einer Schnur aufgezogen aus. (letzten Tage)
Unglaublich so ein Verlauf.
Das ist doch manipuliert bis zum Abwinken.
Heute Abend können wir mal über "Grün" sprechen.
Aber doch mal ein schöner Anblick.
09:28
#202203
wieder nur ein anfüttern und später stehen wir wieder bei rot.
War doch bisher fast immer so. Freuen könnt ihr euch, wenn es mal ein paar Tage lang wieder jeden Tag 10% hoch geht ;-)
bei täglich 10% wären wir zur HV wieder bei Euro 0,11 bis 0,12.
Das wäre doch mal ein Anfang.
SIR
Bin in der Nähe von Frankfurt, jemand lust auf ne 6c Party, bevor wir wieder drunter fallen?
Ich habe da mal etwas in Bezug auf Briefkastenfirmen & Panama Papers gehört.
Da müssen doch auch noch einige dabei sein, die real sind und Geld abwerfen.
Niemals ist der Laden nur 200Mio. MK wert ;-)
Nochmals Corgis Post für alle:
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Eure geheimnisvollen Posts von heute Nachmittag haben mich inspiriert mal folgendes Szenario, welches ich schon länger für mich entwickelt habe, darzustellen:
Vielleicht dient es auch einigen hyperventilierenden Foristen zur Entspannung.
Der Einfachheit halber spreche ich von Firma A (Mutter) und B (Tochter).
A hält eine Forderung gegenüber B in Höhe von 3,xx Mrd. B somit eine entsprechende Verbindlichkeit. Darüber hinaus hält A eine 100% ige Beteiligung an B mit einem Buchert von 1 Euro ( es wurde ja alles abgeschrieben).
Diese internen Forderungen/Verbindlichkeiten werden im Wege der Konsolidierung neutralisiert.
Um vorgenanntes zu verhindern, bedarf es einer Umwidmung . A erhält von den Gläubigern die Berechtigung, diese „werthaltige Forderung“ gegen Aktien an den neuen Gesellschaften einzubringen. Dadurch entsteht bei A ein Aktivtausch: Forderungen gegen Beteiligung.⁵
Im Ergebnis findet bei der Konsolidierung keine Verrechnung mehr statt. Die Beteiligungen werden um 3,xx Mrd erhöht, aber auch die Verbindlichkeiten.
Zunächst scheint es, als wäre nichts gewonnen.
Nun kommt das CVA ins Spiel. Nach Beendigung der Wohlverhaltensphase sprechen die neuen Gesellschaften gegen Tausch der 1 Euro Buchwertbeteiligung an B einen Forderungsverzicht aus.
Die neuen Gesellschaften verzichten auf die „werthaltige Forderung“ und erhalten dafür B.
Nun kommt das Zauberwort steuerfreier Sanierungsgewinn bei B zum Tragen. Durch den Forderungsverzicht kann B die Verbindlichkeit ausbuchen; zugunsten des Eigenkapitals.
Nach Abschluß dieser Aktionen steht in der Konzernbilanz eine Beteiligung von 3,xx Mrd und einem Eigenkapital von 3,xx Mrd!!!
Dieses entstandene Eigenkapital ist als Basis für eine 4-5%ige Neufinanzierung zwingend erforderlich.
Gruß corgi
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Alles nur meine Meinung, keine Empfehlung.
Könnte mir vorstellen dass sie hinausgezögert werden, bis man sich mit den Klägern geeinigt hat, wann das auch immer sein mag.