Über ein Berliner Gerichtsurteil
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:51 | ||||
Eröffnet am: | 19.09.19 17:09 | von: Talisker | Anzahl Beiträge: | 59 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:51 | von: Kerstinvneza | Leser gesamt: | 4.126 |
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Künast erklärte VOREILIG nassforsch bei Twitter, sie habe gewonnen.
Wir alle kennen doch noch die Einstellung vieler Grünen (z.B. Volker Beck & Co.) zum Umgang mit Kindern, um es mal vorsichtig zu formulieren
Und noch einmal, worum es geht, für mich ist das eindeutig, was Frau Künast gemeint hatte:
"Der Zwischenruf Künasts erfolgte 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Ein CDU-Abgeordneter hatte eine andere Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf Künasts lautete nach Gerichtsangaben: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."
Was mögen die damaligen Kinder der 80er Jahre heute empfinden. ?
oder wie ich auch gelesen hatte:
"Südosteuropäische Straftäter einer bestimmten Ethnie"
Long live the political correctness!