wer kennt die Firma BFTS ?
bei deiner variante ist mir das risiko zu groß, denn bis zum ende der mietzeit bist du halt nur mieter und bei insolvenz der firma gehst du leer aus.
und noch was es kann ja auch passieren das du in eine finanzielle notsituation gerädst, was ist dann mit dem eingezahlten geld?
und die website ist doch voll der widerspruch, wie kann ich behaupten das dir das haus nach 25 jahren gehört und gleichzeitig werben das dich eine 200.000 euro finanzierung nur 306€ im monat kostet, bei 5% anzahlung. das deckt gerade einmal 50% der finanzierungssumme.
wer sowas anbietet und behauptet das das funktioniert ist in meine augen ein betrüger!!
1. Sie legen mit einem Architekten/ Immobilienunternehmen/ Bauunternehmen die Eckdaten zu ihrer Immobilie fest und lassen den Gesamtaufwand incl. aller Nebenkosten ermitteln.
2. Sie beantragen einen Anrechtsschein über preiswertes Immobilieneigentum in Höhe von 10% des unter Pkt. 1 ermittelten Gesamtaufwandes
3. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid und die Rechnung zum Erwerb des Anrechtsscheines.
4. Sie erwerben den Anrechtsschein über entweder:
- Einmalzahlung des Anrechtsscheinnennbetrages
oder
- Anzahlung eines Teilbetrages plus Leistung von Ratenzahlungen
Ihr Guthaben wird Ihnen mit einem Barterkonto besichert.
5. Am 1. des Monats nach Zahlungseingang beginnt die Anwartschaftsphase.
6. Nach Erreichen des Anrechtsscheinnennbetrages erfolgt die Aushändigung des Anrechtsscheines
7. Die Anwartschaftszeit endet mit Erreichen der entsprechenden Bewertungszahl. Danach erfolgt die Zuteilung. Die Zuteilung erfolgt bei uns monatlich! Die Bewertungszahl errechnet sich wie folgt: Zuwachszahl x 0,7692 / Anrechtsscheinnennbetrag x 100 und wird monatlich bekanntgegeben.
8. Erledigung aller erforderlicher Vorlaufmaßnahmen wie - Kaufvertrag Grund und Boden - Einholung erforderlicher Negativzeugnisse der Gemeinde, Wasserbehörden oder Bergbaubehörden - Grundbucheintragung
9. Zahlung Kaufpreis Grund und Boden bzw. Kaufpreis der Immobilie bei Kauf
10. Baudurchführung
11. Zahlung nach Baufortschritt
12. Bauendabnahme und Zahlung Restbetrag ( die Punkte 8 bis 12 werden durch uns bzw. deren Beauftragte realisiert)
13. Abschluss des notariellen Mietkaufvertrages
14. Einzug in Ihre neue Immobilie
15. Zahlung des Mietkaufpreises in 298 Raten je 3,525 %o des Gesamtpreises.
z.B. Gesamtgestehungskosten 200.000 € = monatliche Mietkaufrate 705,00 €
Es können auch höhere Raten oder zusätzliche Einmalzahlungen bis zur vollen Höhe des Mietkaufpreises geleistet werden um damit die Laufzeit zu verkürzen.
16. Danach sind Sie Eigentümer einer lastenfreien Immobilie
Sie als Mietkaufinteressent können persönlich auf die Anwartschaftszeit, sowie auf die Höhe der monatlichen Mietkaufraten Einfluss nehmen und damit Ihre zukünftigen monatlichen Belastungen selbst wählen über die jeweilige Variante.
Sie haben nach Einzug in Ihre Immobilie in der Höhe gleich bleibende, moderate Mietkaufraten über die gesamte Laufzeit; die Immobilie ist lastenfrei; keine Darlehensverpflichtungen; selbst Harz IV könnte Ihnen die Freude am neuen Heim nicht vermiesen
für mich nicht überzeugend, wenn es dir gefällt, dann mußt du es machen.
doch warum hast du dann den thread aufgemacht?
du bist so überzeugt oder überzeugend, das du keine abweichende meinung zuläßt.
wollte dich ja auch nicht abbringen. nur meine berechtigten?? zweifel aufzeigen.
hoffe du mußt sie nicht bereuen.
viel glück in deinem neuen haus!!
Richtig ist, dass beim BFTS-Mietkauf der Mietkäufer 10% Eigenkapital einzahlt und die selbe Summe auch auf einem Barter-Konto besichert bekommt. Barterkonten sind grundsätzlich insolvenzfest.
Nach Ablauf der Anwartzeit (je nach Variante 30 bis 40 Monate) wird das Haus nach Wünschen des Kunden, nach dessen Ausstattungswünschen und auf dessen Bauplatz gebaut
Im notariellen Kaufvertrag wird dann die vereinbarte monatliche Mietkaufrate (bei Variante 3 = 153,-€/100.000,-€ Kaufpreissumme) für 25 Jahre festgeschrieben.
Der Mietkäufer erhält in Abt.II des Grundbuchs eine Auflassungsvormerkung. Abt. III bleibt sauber.
Entgegen der Ausführungen in diesem Forum sind gem. BGH Urteil vom 14.08.2001 Auflassungsvormerkungen insolvenzfest.
(BGB 883 Abs. 1 Satz 2; GesO 9 Abs. 1 Satz 3
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
BGH, Urt. v. 14. September 2001 - V ZR 231/00 - OLG Rostock, LG Rostock
Nach Zahlung von 298 Mietkaufraten, übrigens egal in welchem Zeitraum, erfolgt die Auflassung. Der Mietkäufer wird Eigentümer der lastenfrein Immobilie.
Die hier dargestellten Risiken für den Mietkäufer sind für mich nicht nachvollziehbar.
Der Mietkäufer zahlt das Eigenkapital - und erhält dieses auch besichert!!!
Die BFTS kauft das Baugrundstück und baut das Haus - der Mietkäufer zahlt seine notariell vereinbarten Mietkaufraten.
Wo liegt denn hier das Risiko? Doch wohl bei der BFTS, oder?
Für konstruktive Anregungen und Einwände bin ich immer dankbar.
Unter www.preiswertbauen.de finden Sie meine Kontaktdaten.
MFG Wolfgang Kohler
Geghen den Initiator der BFTS wird in anderen Angelegeheiten ermittelt.
Es fehlen Millionen (gleiche Masche). Diverse Kunden haben Strafanzeigen gestellt.
Also wenn schon Mietkauf dann blos nicht über die BSTF AG.
PS: ich kann jederzeit alles dokumentieren
Also lieber ein wenig warten, und dann bauen
wir sind auch am überlegen und suchen noch die Haken. Die Verträge scheinen auf den ersten Blick wasserdicht zu sein. Jegliche Hinweise sind willkommen.
Da wird knallhart von einer Verzehnfachung in 40 Monaten ausgegangen, was ziemlich genau 100% pro Jahr entspricht, und niemand findet das bemerkenswert.
Wenn es irgend jemand auf dieser Welt gäbe der zuverlässig 100% pro Jahr erwirtschaften kann, würde dieser jemand ganz gewiß nicht Baufinanzierungen verkaufen.
CIAO,
Logain
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
der eine bietet das geld nur über eine Grundschuldsicherung und der andere verlangt noch andere sicherheiten
wobei sich jeder einmal überlegen soll was mit dieser grundschuld alles gemacht werden kann
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
spätestens an diesem punkt wäre die diskussion für mich beendet.
meine meinung: die initiatoren setzen sich mit den anzahlungen der bauwilligen in die karibik ab, wenn die ersten leistungen fällig werden.
viel spaß dabei.
mfg
GF
Ein Bekannter (aus nem Forum) aus ich glaube Würzburg hat das seit
August laufen und bis jetzt nix negatives.
Gruß
usus
Wie kommst du auf so eine Aussage, dass Renditen von über 30% versprochen werden?
Woher nimmst du die Erkenntnis für deine Meinung, dass sich die Initiatoren absetzen werden?
Es gibt ein Sprichwort: "Was ich selber denk und tuh, dass traue ich auch den anderen zu"
Ich habe nichts von überhaupt irgendwelchen Renditen auf der Homepage lesen können. Der Interessent kauft ein Anrecht auf preisgünstiges Immibilieneigentum und muss warten. Na und, wo ist da was von Renditen dabei? Man sollte einfach die Fakten lesen und nichts hineininterpretieren wollen, weils einem gerade so passt. In einem Forum sollte man Fakten diskutieren und nicht Wunschvorstellungen. Gibt es in dem Forum auch einen User der Erfahrungen aus der Praxis, sprich Vertrag, hat?
Gruß
Friedolin
"In der Abendsonne werfen auch kleine Zwerge lange Schatten"
ich hatte diese Woche auch ein Gespräch mit BFTS und wir sind sehr an einem Mietkauf interessiert?
Gibt es evtl. hierzu schon was Neues bzw. kann vielleicht mal jemand schreiben, der sowas schon am laufen hat??
Vielen Dank an alle und viele Grüsse
Reiner
Ich bin da auch sehr skeptisch aber wer nicht wagt der nicht gewinnt!
Es schwirren immer Viele Fragen in meinem Kopf rum:
1. Warum wird in den Foren so wenig geschrieben? Es gibt anscheinend hunderte interresenten aber kaum einer informiert sich in Foren ??
2. Kann es passieren das die grantierte Rückvergütung die auch Notariell festgehalten ist durch eine Insolvenz ... wegfallen kann ?
3. Wenn ja oder bzw im Schlimmsten anzunemenden Fall wird mit einem geringen Zinssatz 2,irgendwas% geworben. Hab ich aber noch in keinem Vertrag verbindlich gesehen.
4. Wie sieht es mit dem Schweizer Recht aus, Speziell Insolvenz. Sind diese dann an den Notarvertrag gebunden und wenn ja auch an die Garantierte Rückvergütung?
5. Kann ich gezwungen werden das Haus dann sofort zu erwerben. Es wird ja teil der Insolvenz masse und kann ja eigentlich nicht ohne meine Zustimmung veräusert werden.
Der Notarvertrag sieht für mich als Laie ganz ordentlich auch - bis auf 1-2 Pasagen die in meinen Augen nicht klar definiert sind. Da gehts aber um die Bezahlung der Grundsteuer/Notarkosten.
Mann kann aber auch einen Notarvertrag selbst erstellen lassen bzw. den vorhandenen anpassen.
Wäre schön von jemandem zu hören der schon etwas bei der BFTS unterschrieben hatt oder schon vorzeitig gebaut hatt.
MFG
J.
schöne nummer. ich bleibe bei meiner einschätzung aus P42.
Das Forum auf der BFTS-Seite ist auch alles andere als informativ. Einer hat geschrieben, dass er den Vertrag unterschrieben hat und auch "Kontoauszüge" bekommt, aber von dem hört man auch nichts mehr.
Ich weiss echt nicht, was ich davon halten soll. Wäre natürlich super, sich so den Traum von den vier Wänden erfüllen zu können, aber es wird wahrscheinlich auch ein Traum bleiben.
Ich werde jetzt einfach mal abwarten, was mit dem System passiert, bevor ich 20.000 Euro investiere. Vielleicht werden wir ja noch alle eines besseren über dieses System belehrt (was ich mir wünschen würde).
Oder vielleicht kann mich ja auch jemand, der dieses System bereits in Anspruch genommen hat, davon überzeugen.
Viele Grüsse
Reiner