EPI Übernahme - Wir halten zusammen
Nach X KE stellt sich raus, das Produkt ist Mist.
Werde aber keinen Euro mehr in Epi stecken…mit Balaton/Zours kann es bei Epi langfristig nicht gut gehen.
Da keiner Epi komplett für 15—20 Mio Euro wollte steht für mich fest, dass auch Next Gen untauglich ist.
Hab eigentlich mit nem Angebot zwischen 2—2,5 Euro / Aktie gehofft.
Nun wieder Kapitalschnitt und eine KE nach der anderen.
Naja, sollte nicht allein die Laborausrüstung in Berlin plus die Blutbanken ein zigfaches an Wert haben? Vom Lebertest wird erst gar nicht mehr gesprochen. Dieses Asset, das wahrscheinlich niemals eines wahr, wird ohne Erwähnung wohl gleich mitverkauft.
Desaster!
Den wahren Wert von Next Gen sehen wir jetzt…nahezu wertlos.
1. § 2 der Satzung der Epigenomics AG wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Gegenstand des Unternehmens ist:
(a) die Verwaltung eigenen Vermögens,
(b) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von
Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland
im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
(c) die Kapitalanlage in sonstige Vermögensgegenstände jeder Art im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen
vorzunehmen, die der Verfolgung des vorstehenden Gegenstands des
Unternehmens dienen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach
Maßgabe des KWG, § 34f GewO oder anderen vergleichbaren
aufsichtsrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind.
(2) Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im
In- und Ausland errichten. Ferner ist sie berechtigt, ihren Betrieb ganz oder
teilweise auf Tochtergesellschaften zu übertragen oder diesen zu überlassen
und ihren Unternehmensgegenstand als Holding-Gesellschaft zu verfolgen."
2. Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Änderung von § 2 Absatz 1
der Satzung nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die
Hauptversammlung dem Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 1 zugestimmt hat.
3. Der Beschluss über die Änderung von § 2 Absatz 1 der Satzung darf nach
Berücksichtigung von Ziffer 2 jederzeit, jedoch längstens bis zum Ablauf von neun
Monaten nach dem Datum dieses Hauptversammlungsbeschlusses, oder, sofern
Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen den
Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, längstens bis zum Ablauf von drei
Monaten, nachdem die entsprechenden Rechtsstreite bzw. Gerichtsverfahren
rechtskräftig beendet oder sämtliche Klagen zurückgenommen wurden, zum
Handelsregister angemeldet werden.
Zu 1b
Da wird Balaton wohl seine faulen Eier unterbringen.
Uiiiiii,
da es max. ~7 Mio. Aktien vor Kapitalherabsetzung gibt, könnte also nicht mal ein 1000:1 Schnitt den Verlust abdecken. Es wird auch DANACH ein erheblicher Verlust stehenbleiben, der künftig (durch weitere KEs) gedeckt werden muss!
Der 5:1 Schnitt ist ein Tropfen ins rote Bilanzloch....
Die Meilenstein-Zahlungen in Höhe von bis zu USD 8.000.000,00 hängen von der Erfüllung der folgenden Anforderungen ab:- USD 1.000.000,00 sind abhängig vom Erfolg von NDD bei der Kommerzialisierung von Epi proColon schrittweise wie folgt auszubezahlen: (i) USD 100.000,00 beim ersten kommerziellen Verkauf von Epi proColon, (ii) USD 400.000,00, wenn durch Verkäufe von Epi proColon Nettoumsatzerlöse in Höhe von USD 3.000.000,00, sowie (iii) USD 500.000,00, wenn durch Verkäufe von Epi proColon Nettoumsatzerlöse in Höhe von USD 5.000.000,00 durch NDD erwirtschaftet wurden (Ziffer 4(b)(iii));- USD 1.000.000,00 sind auszuzahlen, wenn die United States Food and Drug Administration ("FDA") die Zulassung für Epi proColon Next-Gen zur Früherkennung von Darmkrebs erteilt (Ziffer 4(b)(iv));- USD 2.000.000,00 sind auszuzahlen, wenn die Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) basierend auf der FDA-Zulassung einer Kostenerstattung für Epi proColon Next-Gen zustimmt (Ziffer 4(b)(v)); sowie- weitere USD 4.000.000,00 sind abhängig vom Erfolg von NDD bei der Kommerzialisierung von Epi proColon Next-Gen, die schrittweise wie folgt auszubezahlen sind: (i) USD 500.000,00 bei Erreichen von Epi proColon Next-Gen-Verkäufen in Höhe von USD 10.000.000,00; (ii) USD 1.000.000,00 bei Erreichen von Epi proColon Next-Gen-Verkäufen in Höhe von USD 20.000.000,00 sowie (iii) USD 2.500.000,00 bei Erreichen von Epi proColon Next-Gen-Verkäufen in Höhe von USD 50.000.000,00 (Ziffer 4(b)(vi)).
---> besser leserlich: homepage oder bundesanzeiger!
Schaust Du in Vertrag: "HCCBloodTest"
---> mitverkauft (entgegen Mogli's Träumereien)
mit dem neuen Geschäftszweck könnte man eh keinen Test mehr verfolgen (!)
Es ist der übliche Geschäftszweck eines Balaton-Mantels. Also alles wie erwartet.
Werden sie gewandelt, verschwindet der ungedeckte Bilanzverlust von über 9 Mio. und die Lücke ebenfalls. Vorbehaltlich weiterer Verluste in HJ2 und des Eingangs des cash-Kaufpreises könnte ein kleines positives EK (vor KE) stehenbleiben.
In dem Sinne überrascht der weitere Schnitt plus KE-Ankündigung nicht wirklich. Der setzt jetzt als angenehmen Nebeneffekt den Kurs noch mal ordentlich unter Druck (schreckt jedenfalls die Zocker wirksam ab), so dass im Oktober nach Wandlung ein niedriger 3-Monatskurs an der Börsentafel steht. Auf der Basis erfolgt dann das Pflichtangebot, dass wg. 30% Überschreitung ja abgegeben werden muss. Ist der Kurs im Keller, nimmt kaum einer an und Zours ist fein raus.
Mit der nächsten KE hat er dann sowieso locker 80-90%, evtl. reichts bereits für den squeeze-out. buden, auf die er ECX notfalls verschmelzen könnte (90%=verschmelzungsrechtlicher SO), hat er sowieso genug (2invest).
Der Deal braucht an der HV 75% Zustimmung, Balaton kann bis dorthin nicht mehr wandeln, hält also rund 27% der Stimmen. Eine Mehrheit ist da also nicht sicher.
Laut Aussage in den Unterlagen ist die Finanzierung auf der Basis der vorliegenden Finanzzusage aus der letzten WA-Runde bis Mitte 2025 gesichert. Wir werden sehen was das bedeutet im Rahmen des neuen Firmenzwecks. Balaton dürfte nach Wandlung aller WA und den neuen Aktien aus der angekündigten KE ca. 65% aller Aktien halten. Mit dem kann er allerdings viel anstellen, sein Investment von rund 25 Mio bekommt er aber nicht so einfach zurück. Die restlichen 35% der Aktien zu einem tiefen Angebots- Preis retten da seine 25 Mio auch nicht.
Da findest Du den Vertrag, dt. Version:
Einfach strg+f drücken und "Leber" eingeben und/oder "HCC"
und schon findest Du alle Patente, die mitverkauft werden..........
also lass bitte das Märchen sein, dass der noch bei ECX verbliebe. Das ist spätstens JEZTT schlicht gelogen und somit sogar strafbar ---> Marktmanipulation (Behauptung wider besseren Wissens)
Da ist auch proLung und Co. aufgelistet. Einfach weil der Käufer natürlich "alles" im Zusammenhang mit Bio-Patenten übernnimmt. Nur weil Lungen und/oder Lebertest nicht explizit aufgeführt wurden, hießt das nicht, dass sie bei ECX verbleiben. Sie waren schlicht nicht erwähnenswert, aber selbstverständlich im Verkaufspaket enthalten.
Es spricht für sich, dass Du keinen 2-Zeiler nach Berlin geschrieben hast, um das (schon vorab) zu klären. Lieber weiterhin in der eigenen Fantasiewelt leben, was interessiert dich auch die bittere Realität. Kommst Du schon früh genug an. Nämlich jetzt zur KV-Veröffentlichung. Nun wirst auch Du die Fakten anerkennen müssen.
Ein Zours denkt im übrigen nicht an "Geld zurückbekommen". Der dachte primär daran erstmal kein weiteres zu verlieren. Der Deal ist das selbe, was ein Insolvenzverwalter gemacht hätte, nämlich alles verticken. Ohne Insovlenz konnte man bessere Konditionen frei (und ohne Inso-Drucksituation) verhandeln und obendrein eine etwaige Umsatzbeteiligung rausschlagen. Die hätte es bei ner Inso nicht gegeben. Also ist Zours glücklich. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass jmd. anderes den Test finanziert UND damit erfolgreich ist, kommen noch ein paar Moneten rein. Und in dem Fall kontrolliert Zours die Kasse, wenn es dann überhaupt noch freie Aktionäre gibt...
Viel Erfolg, und mach mit deinen nächsten Investments, wenn es noch welche geben sollte (ich bezweifle es), nicht wieder die selben Fehler. Nur weil Du meinst "von etwas Ahnung" zu haben, geht deine Rechnung noch lange nicht auf.
proColon "Next-Gen" (Ziffer 1 i.V.m. Anlage 11(f), die "Eigenen Geistigen
Eigentumsrechte"; soweit nachstehend nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt
ist, beziehen sich Verweise auf "Ziffer", "Ziffern", "Anlage" oder "Anlagen" auf die
betreffende Ziffer, Ziffern, Anlage bzw. Anlagen des Kaufvertrags);"
sämtliche geistige Eigentumsrechte, würde alles bedeuten.
In dem Dokument wird dann die gesamte Liste an geistigen Eigentum gelistet.
ANLAGE A
VERMÖGENSWERTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Somit würde ich das erstmal auch als ALLES interpretieren!