unter 555% geht mir hier keiner raus!
Seite 9 von 40 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:40 | ||||
Eröffnet am: | 13.07.10 02:02 | von: die_milbe | Anzahl Beiträge: | 991 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:40 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 198.664 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 8 | |
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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 13.12.2013
Neschen AG / Schlagwort: Gläubigerwechsel
J.P. Morgan teilt Vereinbarung zur Veräusserung ihres Kreditengagements mit
Die Gesellschaft hat sich mit J.P. Morgan Dublin plc. über die Verlängerung des Kreditvertrags bis zum 31.01.2014 geeinigt.
J.P. Morgan Dublin plc. hat darüber hinaus mitgeteilt, dass sie einen verbindlichen Vertrag zur Veräußerung ihres Kreditengagements einschließlich sämtlicher Ansprüche gegen Gesellschaften der Neschen-Gruppe an einen Investor abgeschlossen hat. Die Veräußerung soll zum 24.01.2014 wirksam werden. Der Investor hat dies bestätigt." .....[...]
http://www.finanznachrichten.de/...oc-mitteilung-nach-15-wphg-016.htm
Regulierter Markt
Aussetzung der Preisfeststellung aufgrund der voraussichtlichen
außerordentlichen Kursrelevanz einer Emittenteninformation. Die Aussetzung erscheint zum
Schutz des Pulikums geboten, um ein Informationsungleichgewicht zu vermeiden:
NESCHEN AG
Deutschland
ISIN
1. Aktien DE0005021307
Aussetzung der Preisfeststellung ab: 28.01.2014, 15:30 Uhr
Aussetzung der Preisfeststellung bis: 28.01.2014, 16:30 Uhr
Frankfurt am Main, den 28.01.2014
Frankfurter Wertpapierbörse
i. A. Sabine Martin i. A. Ines Herold
Neschen AG / Schlagwort(e): Sonstiges
28.01.2014 15:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG
Neschen AG: Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand der Neschen AG teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Der Vorstand prüft intensiv die zur Beseitigung dieses Verlusts bestehenden Möglichkeiten einschließlich einer umfassenden Restrukturierung der Passivseite.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in welcher er den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern wird. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird form- und fristgerecht bekannt gemacht werden....[...]
http://www.finanznachrichten.de/...oc-mitteilung-nach-15-wphg-016.htm