ungedeckte leerverkäufe verbot
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.07.10 20:31 | ||||
Eröffnet am: | 09.07.10 19:43 | von: the beginner | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 09.07.10 20:31 | von: the beginner | Leser gesamt: | 2.493 |
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Verbot ungedeckter Leerverkäufe beschlossen
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag das vom Deutschen Bundestag vor einer Woche beschlossene Verbot ungedeckter Leerverkäufe abschließend gebilligt. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Sitzung in Berlin darauf, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Christian Wulff und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Dieses In-Kraft-Treten werde "zügig" erwartet, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Michael Offer, bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte" sollen Finanztransaktionen untersagt werden, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen. Verboten werden sollen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sowie der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht. Zudem soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden.
Entgegen ursprünglichen Vorschlägen der Regierung sollen untertägige Leerverkäufe weiter erlaubt sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung nötig werden, muss der Bundestag vom Bundesfinanzministerium (BMF) unterrichtet werden. Anders als zunächst geplant gibt es aber keine Verordnungsermächtigung für das BMF zum Verbot spekulativer Kredit- und Währungsderivate.
Zudem ließ der Bundesrat auch ein Gesetz passieren, das strengere Regeln für Bankerboni vorsieht. Das Gesetz ergänzt die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente Vergütungssysteme, die künftig stärker auf den längerfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sein und die eingegangenen Risiken angemessen berücksichtigen soll.
Die näheren Einzelheiten zu den Anforderungen, insbesondere Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, sollen flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des Bundesfinanzministeriums geregelt werden. Die BaFin wird mit dem Gesetz befugt, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/kth
Mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte" sollen Finanztransaktionen untersagt werden, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen. Verboten werden sollen ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, sowie der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht. Zudem soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden.
Entgegen ursprünglichen Vorschlägen der Regierung sollen untertägige Leerverkäufe weiter erlaubt sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung nötig werden, muss der Bundestag vom Bundesfinanzministerium (BMF) unterrichtet werden. Anders als zunächst geplant gibt es aber keine Verordnungsermächtigung für das BMF zum Verbot spekulativer Kredit- und Währungsderivate.
Zudem ließ der Bundesrat auch ein Gesetz passieren, das strengere Regeln für Bankerboni vorsieht. Das Gesetz ergänzt die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente Vergütungssysteme, die künftig stärker auf den längerfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet sein und die eingegangenen Risiken angemessen berücksichtigen soll.
Die näheren Einzelheiten zu den Anforderungen, insbesondere Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, sollen flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des Bundesfinanzministeriums geregelt werden. Die BaFin wird mit dem Gesetz befugt, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/kth