Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 12909 von 14448 Neuester Beitrag: 19.04.24 21:40 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.195 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 21:40 | von: Luhser | Leser gesamt: | 85.539.249 |
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Zeitpunkt: 06.08.21 12:29
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Von den Richter(n)
Den Prozeßbeteiligten (Hamilton / Steinhoff und sonstige Kläger)
Alles dann für bare Münze verkauft.
Sicher ist: wenn verkündet wird, egal ob Urteil oder Vergleichsannahme oder -ablehnung, dann
Wissen wir meh. Ob sich der Kurs dann rackerten-artig erhöht oder sich gen Erdkern bewegt,
Das wird von mehreren Parametern abhängig sein.
Trotzdem wohlgemut und Long!
Irgendwer hat doch bestimmt gestern beim Dinner gezwitschert?!
Damit hatte er nun rückblickend auch mal Recht, denn die Tage sind nun tatsächlich gezählt:
Der globale Vergleich ist zum Greifen nahe :)
Das Vertagen einer Verhandlung bietet sich immer dann an, wenn sich herausstellt, dass
die Verhandlung in eine Sackgasse geraten sind,Gegensätze unüberbrückbar geworden sind,die "Chemie" zwischen einzelnen Verhandlungsteilnehmern nicht stimmt,sich abzeichnenden Kompromissen nicht ohne eingehende Rücksprache und Beratung mit der Firmenleitung (oder dem Auftraggeber) zugestimmt werden kann,ein Abbruch droht oder eine solche Drohung von einer der beiden Seiten im Raum steht.
Außerdem kann eine Vertagung manchmal helfen, den schließlich mit nicht unerheblichen Kosten verbundenen Weg eines Schlichtungsprozesses oder eines Schiedsverfahrens zu vermeiden.
Wichtig ist, dass sich alle Teilnehmer darüber im Klaren sind, dass die Vertagung ausschließlich dem Ziele dient, die Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt mit neuen Ideen und Gedanken wieder aufzunehmen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Anders ausgedrückt: Nur wenn absolute und ehrliche Übereinstimmung besteht, einen Abbruch zu verhindern, macht Vertagen (wie übrigens auch Schlichtungsprozess oder Schiedsverfahren) Sinn. Ein letzten Endes Hinausschieben des Abbruchs kostet beide Seiten Nerven, Energie und vor allem Zeit (und damit: Geld).
Was ist zu beachten?
Ist die Vertagung beschlossene Sache, dann sollten Sie darauf drängen, dass alle Teilnehmer sozusagen "ihre Hausaufgaben" machen:
Beide Seiten überdenken ihre vorgebrachten Argumente und stimmen erneut ihre Interessen ab, die sie befriedigt werden sollen. Dabei suchen sie insbesondere nach Wegen und Möglichkeiten, wie die von der anderen Seite vorgebrachten Interessen in das gewünschte Verhandlungsergebnis integriert werden können.Im Ergebnis leben beide Seiten einen neuen Vorschlag auf den Tisch, in dem sich die Interessen beider Seiten wiederfinden.Und schließlich sollte man nicht ohne eine konkrete Orts- und Terminvereinbarung für die Weiterverhandlung auseinander gehen. Eine solche Ortsvereinbarung kann übrigens für ein erfolgreiches Weiterverhandeln Wunder wirken: In neuer Umgebung und grundlegend veränderter Atmosphäre fällt es oft leichter, "mit neuem Schwung" zu verhandeln, weil einen das Umfeld nicht an unerquickliche oder gar brenzlige Situationen erinnert.
Bedenken Sie: Ohne eine solche Vereinbarung können Sie davon ausgehen, dass ein Weiterverhandeln auch zu einem späteren Zeitpunkt unweigerlich zum gleichen Resultat führen wird: die Verhandlung zu vertagen.
Kann jetzt bis 13.08. voll in die Hose gehen, oder es wird sich bis zum 13.08. geeinigt. Ich tippe auf zweiteres.
...richter sind beamten und die arbeiten nur soviel wie wirklich notwendig ist.....
- Steinhoff ?! Eher nicht..
- Der Richter.. ?! Eher auch nicht; der muss ja nur zuhören
Bleibt nur Hamilton.. würden die aber nur bei Einigung machen.
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.21 12:33
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Kommentar: Regelverstoß - Regelverstoß - Quellenangabe fehlt
Zeitpunkt: 06.08.21 12:33
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