WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 110 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 302.196 |
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Wozu ist denn der Abwickler eigentlich da, wäre dies nicht seine Aufgabe ?
Wozu kaufte er und sein Namensvetter denn so viele Aktien ?
Warum wird diese Mitteilung nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht und / oder auf der Homepage ?
warum..warum...warum..
Siehe Beitrag Nr.51 hier:
http://177766.homepagemodules.de/...ligungs-AG-WKN-WKN-2.html#msg6955
Vermutlich will man das nun aussitzen, nur leider geht die Gesetzgebung in die andere Richtung, nämlich in Richtung vereinfachte Löschung. Siehe #2722.
Stimmrechte:
https://portal.mvp.bafin.de/database/AnteileInfo/...t&id=40001374
wie sieht denn da die Regelung aus ?
Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
Der Vorstand hat bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich ist, zum Handelsregister einzureichen; das Gericht hat nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekannt zu machen, dass die Liste zum Handelsregister eingereicht worden ist.
28.02.2012
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, HRB 107818
Bekannt gemacht am: 29.02.2012
23.02.2017
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, HRB 107818
Bekannt gemacht am: 23.02.2017
30.05.2017
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, HRB 107818
Bekannt gemacht am: 31.05.2017
19.01.2018
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, HRB 107818
Bekannt gemacht am: 20.01.2018
www.handelsregisterbekanntmachungen.de sollte doch vollständig geführt sein, oder was meint der Gesetzgeber dazu ? Weder ein Hinweis vom Insolvenzgericht noch eine Mitteilung von der WKM selber oder vom Abwickler Boehmke Reinhold...daß ein neuer Aufsichtsrat bestellt worden ist ....
Oder hier zusätzliche Infos holen:
http://177766.homepagemodules.de/...ligungs-AG-WKN-WKN-2.html#msg6955
Die AG wird nicht gelöscht, weil angeblich Vermögen vorhanden sein soll. Vermögen ist aber an die Gläubiger der AG zu verteilen, z.B. über eine Nachtragsverteilung. Der Gesetzgeber wird nun hoffentlich bald die Löschung aufgelöster AGs nach Insolvenzbeendigung erleichern, so dass auch die WKM AG gelöscht werden kann, falls Vorstand/AR/Abwickler keine glaubwürdige Verwendung mehr nachweisen können. Die Gesetzeslücke, in der man vor der löschung stehende Ags mutwillig verzögert, muss geschlosen werden.
Die WKM AG hat seit 2
Die WKM Terrain- und Beteiligungs-AG teilte gestern (29.10.2018) mit, dass Vanessa Beuttenmüller ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft
- am 08.07.2016 auf 14,60% (Unterschreitung der 15%-Meldeschwelle),
- am 14.07.2016 auf 9,78% (Unterschreitung der 10%-Meldeschwelle),
- am 15.07.2016 auf 10,22% (Überschreitung der 10%-Meldeschwelle),
- am 12.12.2016 auf 9,14% (Unterschreitung der 10%-Meldeschwelle) und
- am 27.12.2016 auf 1,97% (Unterschreitung der 5%- und der 3%-Meldeschwelle)
gesenkt hat.
Die noch offenen Forderungen gegen die WKM AG belaufen sich auf ca. 7,24 Mio. Euro. Siehe hier:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von WKM Terrain- und Beteiligungs-AG, Engelbertstraße 25, 81241 München, (AG München HRB 107818), gesetzlich vertreten durch den Vorstand Hans Heinrich Kainz, Humboldtstraße 33, 8010 Graz (Österreich), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 41.613,54 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 7.286.142,94. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1506 IN 3249/03 niedergelegt. Dr. Wolfgang Ott Rechtsanwalt Insolvenzverwalter
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html
Einen toten Gaul kann man nicht mehr reiten.
Moderation
Zeitpunkt: 18.07.21 19:08
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Management
Vertretungsberechtigte Führungskräfte des Unternehmens
Früherer Liquidatoren
Reinhold Wolfgang Boehmke
Vorstand
Hans Heinrich Kainz
Zeichnungsberechtigte
Diplom-Volkswirt Eberhard Theurer
Managementwechsel
Reinhold Wolfgang Boehmke, Hans Heinrich Kainz, Ulrich Sander
wenn dem so sein sollte, dann wundert mir hier NIX mehr...
Erst schon keinerlei Mitteilung über den neuen Aufsichtsrat, warum sollte man darüber denn auch berichten ?
Kainz wurde doch früher wegen " Unfähigkeit " oder so ähnlich ausgesondert von Amts wegen....
So nun scheint er ja wieder befähigt....
schon lustig was hier so abgeht, aber
alles mur meine Meinung und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung
Quelle: www.companyhouse.de
Handelsregisterbekanntmachung von 30.05.2017, veröffentlicht am 31.05.2017
Löschung: Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Vorstand: Hans Heinrich Kainz
Ausgangslage: Wir wissen, dass die AG aktuell noch immer aufgelöst ist:
Insolvenz
https://www.gsc-research.de/...16239&cHash=704587c30c&type=98
Auflösung
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html
Seitdem gab es keinen wirksamen Fortsetzungsbeschluss gem. §274 Aktiengesetz.
Fortsetzung
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__274.html
Selbst das Insolvenzgericht hat wohl keinen Hinweis auf den neuen Aufsichtsrat gebracht, oder wo soll dieser denn stehen, habe ich ihn übersehen ?
Schau #2733 und #2735
scheinbar ist Herr Kainz wieder Vorstand
scheinbar ist Herr Boehmke kein Abwickler mehr
scheinbar ( obwohl schon zu lesen war ) wurde die Insolvenz aufgehoben
scheinbar gibt es keinerlei Hinweise dazu, weder vom Management, Gerichten etc.
scheinbar tappen wir im Dunkeln
scheinbar haut die Liquidation nicht so richtig hin
Honey in #2743 schreibst Du immer wieder von Gesetzen...scheinbar haut hier was nicht so richtig hin...
Nur meine subjektive Sicht der Dinge bei WKM...blablabla
HRB 107818: WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München, Engelbertstr. 25, 81241 München. Das Registergericht beabsichtigt, den eingetragenen Vorstand Herrn Hans Heinrich Kainz wegen Untauglichkeit (§ 76 Abs. 3 AktG) von Amts wegen gemäß § 395 FamFG zu löschen.Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate ab Zustellung dieses Schreibens festgesetzt.
Untauglichkeit und nicht Unfähigkeit...Entschuldigung
Quelle: www.online-handelsregister.de