WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 98 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 307.803 |
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http://www.ariva.de/forum/...r-dieses-jahr-428281?page=85#jumppos2127
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html
Danach wurde, wie im abgelegten Schlussverzeichnis dargelegt und - siehe oben - veröffentlicht vom Gericht nach §394 FamFG die Löschung der AG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen eingeleitet:
"Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen."
http://www.ariva.de/forum/...r-dieses-jahr-428281?page=93#jumppos2344
Noch einmal zum Nachvollziehen...
Ist zwar eine völlig andere Firma aber um es besser zu verdeutlichen bitte ich um Nachsicht.
Also da steht klar die Insolvenz wird aufgehoben, und so etwas meine ich.
Beispiel aus: www.Insolvenzbekanntmachungen.de5 IN 828/10
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BÖWE SYSTEC Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 1, 86159 Augsburg, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Bialowons Oliver, geboren am 25.01.1969, Werner-von-Siemens-Straße 1, 86159 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 8992
- Schuldnerin -
-
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt
hinsichtlich eines evt. Quoteneingangs aus dem Verfahren der WANDERER-WERKE AG und eines Guthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG beim Finanzamt Günzburg, Krumbach (eine diesbezügliche Nachtragsverteilung liegt schon vor)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Werner Schneider beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2017
"Sicher ist jedenfalls, dass der Schlusstermin am 11.08.2008 stattfand und das Insolvenzverfahren am 13.11.2008 aufgehoben wurde."
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html
Meinst du, der LoS hat sich das ausgedacht ??
Außerdem ist es doch völlig logisch, dass das Insolvenzverfahren beendet ist, denn wie kann die AG aus dem Handelsregister gelöscht werden, falls das Insolvenzverfahren noch nicht beendet wäre ?
Und wäre das Verfahren nicht beendet, hätten die Hamburger gar nicht erst ihren Versuch starten müssen. LOL. Sollte klar sein.
Kannst ja mal beim Gericht nachfragen. Für eine kleine Gebühr bekommst du sicherlich eine Kopie. Meine Meinung.
Wer sich auskennt mit §201ff InsO, dürfte Bescheid wissen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/201.html
Zumindest dürfte es gesetze-seitig nun weitergehen. Manchmal muss man ein wenig anschupsen. ;-)
Was ich mir so allgemein rausgelesen habe kann nach Aufhebung der Insolvenz wohl die offenen Forderungen auf "normalen Wege" wieder eingeklagt werden. Dann müßte es ja auch keine 4 Jahre dauern, oder ?
Die Aktionäre sind seit dem Schlusstermin raus, da kein Insolvenzplan und damit auch keine Forsetzung der AG mehr möglich ist nach §218 Inso und §274 AktG.
Die AG dürfte damit bis auf das Thema Nachtragsveteilung bis zur Löschung wertlos sein.
/Ironie on
Müssen die Hamburger ihr Geld nach der erfolglosen HV nun im Rahmen einer Nachtragsverteilung den Gläubigern überlassen ? ;-)
/Ironie off
Meine Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 12.09.17 15:07
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Zeitpunkt: 12.09.17 15:07
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Gibt es irgendwelche rechtskräftigen Beschlüsse ?
Gibt es einen Aufsichtsrat ?
Gibt es eine operative AG oder ist die AG noch immer aufgelöst ?
Kann man diese AG noch fortführen ?
Alles geklärt hier im Thread....einfach mal anfangen zu lesen.
Reichlich Antworten:
http://www.finanznachrichten.de/...km-terrain-und-beteiligungs-ag.htm
Schwierig, schwierig mit einigen hier auf Ariva.
Habe mal aus dem Bericht vom 15.11.2016 entnommen :
Im Juli 2016 hat die Gesellschaft neues Vermögen in Form einer Unternehmensbeteiligung erworben. Gleichzeitig steht jedoch nach Überzeugung des neuen Liquidators fest, dass die Gesellschaft seit Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Jahr 2008 Verbindlichkeiten gegenüber neuen Gläubigern eingegangen ist, die das derzeit vorhandene Vermögen übersteigen könnten.
Quelle: www.finanznachrichten.de
kommt die Frage nun auf: aus was ( Nichts ? ) erworben, diese neue Unternehmensbeteiligung ?
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html
Von welchen Mitteln sollte denn eine Beteiligung bezahlt worden sein, wo doch Vermögenslosigkeit vom Gericht testiert wurde ? Eine Schenkung ? Da freuen sich die Gläubiger, die noch offene Forderungen haben. ;-)
Wer mit mehr als einem Taschengeld investiert und nicht sicher ist, wie er handeln soll, sollte unbedingt einen Anwalt hinzuziehen, um sich umfassend über die Fakten, die Träuime und die Spielchen hier zu informieren.
Nur meine Meinung.
Ob da ein Anwalt helfen kann, wohl eher nicht........
wer glaubt denn an Schenkung, der glaubt auch an den Klapperstorch, klapp, klapp
ist schon Alles etwas seltsam......
Sonst gäbe es nur Käufer. ;-)
vlt. wird dir dann einiges deutlicher...nachti.