GLOBAL PVQ
Eine Mantelverwertung ist hier nicht mehr möglich.
Wer hier noch zockt, geht ein extrem hohes Risiko ein!
1. Mit Beschluss des Zweiten Senats (BGH, Beschluss vom 28. 6. 2011 – II ZB 2/10, DB0425973) hat der BGH seine zuletzt vertretene Auffassung wiederholt und unter Berufung auf eine vorangegangene Entscheidung erneut festgestellt, dass es bei der Bemessung einer Barabfindung für außenstehende Aktionäre auf den durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntmachung der jeweiligen Strukturmaßnahme ankommt.
2.§Wie das Unternehmen am 11.09.2012 mitteilte, hat die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Solarherstellers, Herr Rechtsanwalt Henning Schorisch, auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der ehemaligen Q-Cells SE stattgegeben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 12. März 2013 wirksam.
3.§Der Aktienkurs war 3 Monate vor der Bekanntgabe bei ca. 12 Cent/ Aktie.
Voraus ging die Diskussion wegen der Übernahme des doppelten Markennamens und des erst späteren Delisting, Betriebsübernahme etc.
Ist da irgendwie ein Gedankenfehler beim Verfasser des Beitrages / der Diskussion ?
Danke
wenn beide Unternehmen ihre Markenrechte mit in die insolvente Gesellschaft geben, dann sind auch die mit dem Markennamen Hanwha verbundenen Pflichten/ Assets in der Insolvenzmasse, das erhöht den Wert
Das tut auch nicht weh. Versprochen!
Wer soll denn hier eine Abfindung zahlen, wenn die SE zahlungsunfähig und aufgelöst ist? In der von Dir genannten Entscheidung steht mit Sicherheit nicht, dass dies für insolvente Unternehmen gilt.
Zudem kannst Du mir ja gern mal ein einziges insolventes Unternehmen nennen, was nach dem Delisting eine Abfindung gezahlt hat.
Spare Dir einfach solche Dummpushversuche!
Eine Mantelverwertung ist hier nicht mehr möglich.
Nicht verarschen lassen, Leute!
Die Zeit wird dann in den Threads genutzt, um sinnlose, an den Haaren herbeigezogene Geschichten zu konstruieren. Dabei werden Fakten negiert und anders denkende beleidigt und verhöhnt, so wie es z.B. Michel in den Threads betreibt. Das Ergebnis ist eine Pleite nach der andern. Unfähig, aus seinen Erfahrungen zu lernen, lässt er sich immer wieder auf die selben Spielchen ein und scheitert dabei kläglich.
Deshalb sollte man immer genau auf sein Invest schauen, ob es erfolgversprechend ist oder nicht. Im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen.
Ein besonders geeignetes Beispiel, ist das von Schackel #2278
Beschlüsse von 2011 aufzurufen, die 2013 wirksam geworden sind. Inzwischen sind über 7 Jahre vergangen. Was nützen einem Forderungen einzufordern, wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist. Das bedeutet kein Geld für die Aktionäre. Das ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen...
Marktkapitalisierung in Mio. EUR 1,41
Streubesitz % 100,00
KBV 2,68
KCV -4,21§
Aktienanzahl in Mio. (Stand: 01.04.20) 176
Gewinn/Aktie -4,45
§
Streubesitz 100% bedeutet, alle Investoren sind draußen. Nur noch Kleinanleger unter 3% mit an Board. Sorry, aber hier ist der Keks gegessen, auf den Ihr noch hofft...
https://www.ariva.de/news/...obal-pvq-se-release-according-to-4448241
Donnerstag, 13. September 2012 um 09:37
Q-Cells Logo.gif
BITTERFELD-WOLFEN (IT-Times) - Die insolvente Q-Cells SE verliert die Zulassung zum regulierten Markt. Dem Antrag des Insolvenzverwalters wurde damit statt gegeben.
Mit Ablauf des 12. März 2013 endet somit die letzte verbliebene Zulassung der Aktien der Q-Cells SE zu einem regulierten Markt. Wie die Frankfurter Wertpapierbörse mitteilte, wurde dem Antrag des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Q-Cells SE, Henning Schorisch, auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) stattgegeben. Schorisch hatte den Antrag Ende August gestellt, kurz zuvor wurde bekannt, das Q-Cells von dem südkoreanischen Mischkonzern Hanwha übernommen wird. (lim/ami)
dann würde die Sache schon wieder anders aussehen.
In der Diskussion ging es um den Delistingbeschluß der nach der Übernahme des doppelten Markennamens Hanwha Q Cells erging......
Winter 53 war auch weiterhin der Auffassung, daß es dann keiner reiner Asset Deal wäre.....
Diskussion auf Seite 35-37 vom 13.05.2013 auf alle Fälle sehr interessanter Ansatz....
n.m.M. und weiter nix, keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
§ 218 Vorlage des Insolvenzplans
(1) 1Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. 2Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. 3Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Nach einem Schlusstermin wird kein Insolvenzplan, also keine Sanierung, mehr angenommen.
Der tote Gaul hier verwest bereits. Und es stinkt zum Himmel. Beschäftigt euch lieber mit Aktien, wo bereits ein Insolvenzplan zur Rettung der jeweiligen AG im Raum steht. Drei Aktienwerte sind aktuell im Rennen. Suchet so werdet ihr finden.
Aktienhandel ausgeschlossen werden.
Beispiele gibt es genügende.
Zwischenbericht
14.09.2018 00:00
31.01.2019 00:00
18.03.2019 00:00
18.09.2019 00:00
30.09.2019 00:00
31.03.2020 00:00
18.09.2020 00:00 x
07.10.2020 00:00 x
16.10.2020 00:00 x
18.03.2021 00:00
aus dem GIS von hww hamburg
Aber die restlichen 13 Handlungen wahrscheinlich eher nicht. Denn da sind die Gebühren ja teilweise ein Vielfaches höher als die paar Aktien kosten.
Also WER & WARUM macht diese Dinge ? Was soll dadurch erreicht werden ?
Was ist die Absicht für so ein Gebahren ? Maniputation wird es doch nicht sein, kann ich mir nicht vorstellen, nein....
Totalverlust schwebt daher in der Luft. Siehe Beitrag Nr. 2290.