++Powerbags AG++ 8 MW verkauft ++ DGAP
Seite 88 von 184 Neuester Beitrag: 21.04.10 13:20 | ||||
Eröffnet am: | 30.04.08 20:59 | von: zoccies | Anzahl Beiträge: | 5.588 |
Neuester Beitrag: | 21.04.10 13:20 | von: Beobachter2. | Leser gesamt: | 418.109 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 272 | |
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Also wird der Kurs der Altaktie bis kurz vor Beendigung der Bezugsfrist um die 4,- Euro pendeln.
Erst dann wird die Gebhard-Bank dafür sorgen, dass sie sich nicht mit einer misslungenen KE blamiert.
Heißt also, dass man jetzt den Rechner ausmachen könnte, wenn man sich nur auf P9B konzentriert. Bis in 14 Tagen vielleicht ?
Meine Bezugsrechte sind auch da.
Und der Kurs ist gut abgesichert:
Xetra-Orderbuch P9B / DE000A0JL537 Stand: 03.06.2008 12:03
02.06.: 09:00 | 10:00 | 11:00 | 12:00 | 13:00 | 14:00 | 15:00 | 16:00 | 17:00
03.06.: 09:00 | 10:00 | 11:00 | 12:00 | 13:00 | 14:00 | 15:00 | 16:00 | 17:00
Aktueller Aktienkurs + Xetra-Orderbuch von POWERBAGS AG
Stück Geld Kurs Brief Stück
5,32 2.500
5,30 2.500
4,65 200
4,64 250
4,58 800
4,55 200
4,50 200
4,40 2.000
4,39 3.000
4,35 900
Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/P9B.aspx [/URL]
700 4,20
500 4,14
250 4,06
2.000 4,05
4.749 4,00
6.500 3,80
200 3,78
5.000 3,50
2.100 3,30
3.100 3,15
Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
25.099 1:0,50 12.550
Und jetzt:
Xetra-Orderbuch P9B / DE000A0JL537 Stand: 03.06.2008 12:08
02.06.: 09:00 | 10:00 | 11:00 | 12:00 | 13:00 | 14:00 | 15:00 | 16:00 | 17:00
03.06.: 09:00 | 10:00 | 11:00 | 12:00 | 13:00 | 14:00 | 15:00 | 16:00 | 17:00
Aktueller Aktienkurs + Xetra-Orderbuch von POWERBAGS AG
Stück Geld Kurs Brief Stück
5,32 2.500
5,30 2.500
4,65 200
4,64 250
4,58 800
4,55 200
4,50 200
4,40 2.000
4,39 3.000
4,35 900
Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/P9B.aspx [/URL]
4.800 4,20
500 4,14
250 4,06
2.000 4,05
4.749 4,00
6.500 3,80
200 3,78
5.000 3,50
2.100 3,30
3.100 3,15
Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
29.199 1:0,43 12.550
Die jungen Aktien haben nämlich einen Nachteil:
Keiner weiss ab wann sie in den Handel einbezogen werden.
Und sollte es einige Künstler gegeben haben, die Phantomshares in den Markt gegeben haben, kann sich die Einbeziehung der Jungen Aktien in den Handel noch länger hinziehen.
Dennoch werde ich mich an der Kapitalerhöhung beteiligen (aber wie bereits gesagt, nicht in vollem Umfang).
Und dass die Gebhard Bank dafür sorgen wird, dass die Kapitalerhöhung ein Erfolg wird, ist sie irgendwie ihrem Namen schuldig.
http://www.powerbags.de/dl/Freigabeentscheidung_Powerbags_052008.pdf
)
Mit Dank an einen Kollegen, zitiere ich dann mal etwas sehr interessantes. Wobei ich davon ausgehe, dass die P9B die dort erwähnten Schritte auch unternommen hat oder unternehmen wird:
http://www.dr-nenninger.de/...0071004180046&sub=News&visit=Startseite
"
Durchschlagender Erfolg bei Abwehr von aktienrechtlicher Anfechtungsklage durch Berufskläger
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Das Landgericht Frankfurt (3-05 O 177/07 bzw. 3-5 O 194/07) bestätigt das von KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins entwickelte „Düsseldorfer Modell“ zur Abwehr von aktienrechtlichen Anfechtungsklagen durch Berufskläger.
1. Das Problem
Deutschlandweit erwerben einzelne, einschlägig bekannte natürliche Personen oder ihnen nahe stehende Körperschaften Aktien. Auf der Hauptversammlung legen sie Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, bevorzugt Kapitalerhöhungen, ein. Anschließend erheben sie Anfechtungsklagen gegen diese Kapitalerhöhung und verlangen hohe Abfindungen dafür, dass sie die Klage zurücknehmen. Dabei machen sie sich zunutze, dass grundsätzlich eine Kapitalerhöhung erst durchgeführt werden kann, wenn der entsprechende Beschluss nebst Satzungsänderung im Handelsregister eingetragen ist. Eine Anfechtungsklage verhindert dies jedoch.
Zur Behebung von Missbräuchen hat der Gesetzgeber ein so genanntes Freigabeverfahren nach § 246 a AktG eingeführt. Selbst dieses Verfahren, das einer „einstweiligen Verfügung“ angenähert ist, bedeutet eine erhebliche Verzögerung des Vollzugs des relevanten Beschlusses der Hauptversammlung. Deshalb lassen sich immer noch viele Vorstände von Aktiengesellschaften auf teure Vergleiche ein, um die Kläger zur Rücknahme der Anfechtungsklage zu bewegen.
2. KNP hat das so genannte „Düsseldorfer Modell“ entwickelt, um solchen missbräuchlichen Aktionärsklagen Einhalt zu gebieten.
Es folgt folgenden Grundsätzen:
Null Toleranz: Solange der Anfechtungsklage kein offensichtlich vorliegender Anfechtungsgrund zum Sieg verhilft und auch kein Sanierungsdruck besteht, schließt die Aktiengesellschaft weder gerichtlich noch außergerichtlich einen Vergleich.
Zusammen mit der Klageerwiderung reicht die Aktiengesellschaft einen Freigabeantrag nach § 246 a AktG ein. Gleichzeitig verkündet die Aktiengesellschaft den Beratern, die den behaupteten Verstoß zu verantworten haben, den Streit.
Die Aktiengesellschaft erhebt zwei Eventual-Widerklagen. Diese gelten nur als erhoben, wenn die Anfechtungsklage unbegründet ist. Damit gibt es für die Eventual-Widerklagen keinerlei Kostenrisiko.
Die Aktiengesellschaft beantragt festzustellen, dass der Kläger der Aktiengesellschaft den Schaden, der durch die Anfechtungsklage und die sich hieraus ergebenen Verzögerungen entsteht, zu ersetzen hat.
Die Aktiengesellschaft beantragt festzustellen, dass dieser Schaden auf einer vorsätzlich unerlaubten Handlung beruht.
Auf diese Weise erkennt der Berufskläger sofort, dass ihm die Aktiengesellschaft Widerstand entgegensetzt. Der erste Widerklage-Antrag bereitet die Schadensersatzklage vor, der zweite die Strafanzeige.
Das Landgericht Frankfurt hat am 02. Oktober 2007 allen Klageanträgen, einschließlich des Freigabeantrages nach § 246 a AktG, stattgegeben und damit das „Düsseldorfer Modell“ bestätigt.
Sollten die Obergerichte und der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt aufrechterhalten, kann der „Spuk“ der Berufskläger innerhalb recht kurzer Zeit beendet werden, wenn sich mehr oder weniger alle Aktiengesellschaften an das „Düsseldorfer Modell“ halten.
"
die bzr ... gibt's bei mir auch noch nich'
... nicht das da jemand meint ich hätte "unlautere" pakete ...
Es zieht übrigens (in der Regel) auch Konsequenzen nach sich, wenn man sich vom Inhalt eines fremden postings ausdrücklich distanziert, es aber dennoch in Umlauf bringt.
na haste schon wieder geistige abfälle aus anderer leute mülleimer geklaut.
wie gesagt wochenlang dieselben schlagzeilen und dann auch noch abgeschrieben.
wofür hast du nen rechner wenn deine recherchen aus der altpapiersammlung stammen.
andreito: wenn man dein posting so durchliest koennte ja der hip gmbh eine interessante bedeutung zukommen...was meinste? wird ja nicht umsonst nach halle umgezogen sein....!?
eine sachliche diskusion ueber kritische beitraege gibt es nicht, es werden lieber maerchen erzaehlt, das es shorter gibt den den kurs druecken, dann hiess es naked shorts wuerde es geben, als dies nicht eintraf wurde rich solar fuer die tiefen kursen verantwortlich gemacht damit sie mehr aktien zu 4 euro aus der ke erwerben koennen...
also wenn nichts an den posting des users aus w.o. dran ist, dann braucht man dies einfach nur zu belegen... und gut ist.
ausserdem die sache mit richsolar, hier wurde geschrieben das sie eine maschine zum produzieren haben, aber keiner der powerbags investierten rechachiert ob das wahr ist oder nicht, nein der user wird einfach nur runtergemacht und als basher bezeichnet, alles ohne das gegenteils beweisen zu koennen.
ausserdem wurde hier von einen pro investierten geschrieben das powerbags eine maschine hat zum produzieren, auf meine anfrage bei powerbags wieviele maschinen zur produktion zur verfuegung stehen habe ich keine antwort bekommen, nur eine 0 8 15 antwort.
kann denn einer die fragen des postings beantworten (2187)?
viel spass mit euren rosa roten brillen, eines ist klar, es gibt kein invest das zu 100% positiv ist, es gibt immer eine negativ seite diese will hier aber keine hoeren oder lesen. schade...
viel spass noch!
sonst wer jetzt grill- und schlachtfest, is aber nich.
das wer das.