EPI Übernahme - Wir halten zusammen
ja, zulassung von fda mit einschränkung nur für die verweigerer.
deshalb bin ich so verärgert/verwundert/perplex/überrascht,
dass epi so zuversichtlich hinsichtlich der entscheidung von mittwoch letzter woche war.
Mir fallen folgende ein:
1. Wann wird der Antrag zum NCD bei CMS gestellt, da eine Guidelineeintragung dafür formell wohl nicht erforderlich ist und das doch nun parallel der Gesetzesinitiative mit Blick auf 2019 angegangen werden muss.?
2. Wie ist der Status der von der FDA geforderten Langzeitstudie, konkret, lassen sich daraus Zwischenergebnisse mit Blick auf Sensivität und Spezifität entnehmen, Dinge, die die ACS wohl in Bezug auf „ fehlende Daten“ bemängel?
3. welchen Status gibt es zum „Veteranendeal“, da diese Behörde doch unabhängig der CMS die Kostenerstattung vornimmt?
4. wie soll die Finanzierung des Unternehmens und der weiteren Entwicklung erfolgen (Leberkrebstest, Lungenkrebstest) - hier ist aktuell zu wenig Bewegung und kein „ Fahrplan“ erkennbar?
Ich werde das später noch im anderen Thread „Fragen zur Hauptversammlung 2017“ einstellen, damit das hier nicht untergeht. damit Nikodimi das nicht suchen muss, sollte alles weitere dort geordnet einfließen.
Und bitte nur vorwärtsblickendes, nach hinter gewandtes oder gar vorwurfsvolles hat da nicht zu suchen da uns das nicht weiter bringt.
Eventuell war es denen schon im Vorfeld klar, weil es unvermeidlich war. Da sich Epi nicht äußert, muss man auch diese Theorie verfolgen.
Aus den veröffentlichten Tabelle geht nur leider nur das Datum der Zwischenberichtvorlage an die FDA hervor, nichts zu den inhaltlichen Erkenntnissen.
Hier eine KE... ich lach mich schlapp. So ein unfähiges Management.
Aber die haben ihre Gehälter im Trockenen...
Zusammenstehen in der Krise
Da ist nur Untergangsgerede ohne
Substanz.
Wenn es sich stumpf wiederholt wird gehandelt
aus heutiger sicht spricht einiges für eine bewertung.
zum zeitpunkt der entscheidung für die usa als startpunkt für die große reise um die welt,
lag epi nach meiner meinung richtig.
dort ein weg zur zulasssung/erstattung. hier ein kampf in vielen ländern.
dort ein großer einheitlicher markt. hier in den ländern verschiedene zulasssungen/erstattungen.
vor allem: ein ( großer ) erfolg in den usa und europa fällt uns mehr oder weniger von alleine zu.
kann man alles nachlesen in einem interview mit taapken.
aber die usa gestaltete sich viel, viel schwieriger als von epi unterstellt.
auch wurden gegenkräfte sicherlich falsch eingeschätzt.
ob man das alles hätte wissen können/müssen/sollen, da bin ich überfragt.
FDA approval or clearance alone does not entitle that technology to Medicare coverage.
Zur Übernahme:
Es ist im allgemeinen geregelt das der Bieter bei nicht Zustandekommen der Übernahme eine Sperrfrist von einem Jahr bis zu einem weiteren möglichen Übernahmeversuch einhalten muss. Tag der Veröffentlichung war der 08.06.2017. Die Frist lief damals bis 07.07.2017 was in meinen Augen bedeutet das ab dem 9.07. (+2 Tage wg. Wochenende) wieder geboten werden kann.
§26 (Sperrfrist) Abs. 2: Die Bundesanstalt kann den Bieter auf Antrag von dem Verbot..(...)...befreien, wenn die Zielgesellschaft (EPI) der Befreiung zustimmt.
MaW: der Bieter von 2017 hätte längst ein weiteres Angeobt abgeben können, wenn er sich mit EPI ins Benehmen gesetzt hätte und man sich geeinigt hätte..........also scheidet meines Erachtens ein weiteres Angebot des Bieters von 2017 tendenziell aus.....sie hätten es mit Zustimmung von EPI längst einfädeln können........ABER: nun ist der Aktienkurs runtergebrettert: vielleicht gibt es AUS DIESEM GRUNDE doch ein erneutes Angebot......aber eben nicht mehr 7,52......
§26 (Sperrfrist) Abs. 2: Die Bundesanstalt kann den Bieter auf Antrag von dem Verbot..(...)...befreien, wenn die Zielgesellschaft (EPI) der Befreiung zustimmt.
Muss es aber nicht. Schon recht nicht wenn das Gebot kleiner ausfällt.
Ab Anfang Juli darf dann wieder in jeglicher höhe Geboten werden. Und keine Sorge um Zours, ich denke der wird schon irgendwie andersweitig abgefunden. ;-)
1. Warum sollte die BaFin verweigern, wenn Bieter und Zielgesellschaft sich einig sind?
2. Es steht nirgendwo geschrieben, dass ein 2. Angebot höher ausfallen muss.