the nightfly-lounge
*) = unzutreffendes bitte streichen
bleibt mit Sicherheit bei jedem was über...
> Einfach Fort!
» Mehr
Nutzer Beiträge
nightfly 105
skaribu 85
buran 84
moya 64
321crv 43
ich geh nie wieder schlafen!
zumal ohne Publikum!
wie geil!
mir tut der Rücken weh.........................................
aber muss ich das Post jetzt ohne Musi vergeuden? neeeeeeeeeeeeeeee
doch ka Musi, guggst Du
und nun? lieg ich vorm Bierkeller, nachdem ich die Tür hinter der Angel
verschlossen hab...sieht jemand irgendwo ne Matte?
Schande, ist das dunkel hier
ich kriech mal weiter und zünd mir nen Storch an
ja, Hunger nun
da kommt man nach Jahren zurück und muss sowas vorfinden
alles geht den Bach runter
auch Kraft, selbst meine
gegen Windmühlen ist schlecht malen, mit Tulpen im Vordergrund
da geraten andere Sachen in den Hintergrund
oder ins Hintertreffen?
ich grüß ihn, wenn ich ihn seh
Dejavü
nicht in den den eigenen Schwanz beissen, wenn man sich im Kreis dreht,
das ist ist kontraproduktiv, selbst wenn man es könnte
...
der xyvorvorvorDAX eröffnet gleich
was nun zuerst, Matte, Hunger, gucken, schlafen?
ich mach mir noch eins auf
logge mich ein, will im Guinness was schreiben und...Bingo
- nee, captcha
seh ich nicht ein
ist mir zu blöd
zdf.de
wobei Mogelcom nicht mein Liebling ist, aber da ist schwer zu widerstehen
https://www.logitel.de/tarife/...r[kennzeichen_MBox2][118]=Datentarif
""Airline kann im Einzelfall Geld vom "No-Show" verlangen
Für Passagiere, die einfach nicht erscheinen, ist die Sache dagegen komplizierter. Denn im Einzelfall kann die Fluggesellschaft bei Nichtinanspruchnahme des Rückfluges Mehrkosten erheben. "Etwa dann, wenn durch eine bestimmte Kombination von Flügen ein günstigerer Ticketpreis erhältlich ist", erklärt Holger Hopperdietzel, Anwalt einer Kanzlei für Reise- und Tourismusrecht in Wiesbaden.
Beispiel: Die Ticketkombination von Wien über Frankfurt nach Bangkok und zurück ist als Paket günstiger als die Strecke Frankfurt-Bangkok. Wenn der Fluggast die letzte Teilstrecke Frankfurt-Wien nun nicht in Anspruch nimmt, könne er mit einer Nachbelastung rechnen, sagt Hopperdietzel. Die meisten Airlines regeln in ihren AGB, dass ein Fluggast verpflichtet ist, alle im Flugschein ausgewiesenen Teilstrecken in der beschriebenen Reihenfolge in Anspruch zu nehmen. Wer bei einem einfachen Hin- und Rückflug ohne Umsteigen die Reise nicht antritt, kann seine Flüge aber einfach verfallen lassen.""
...
Quelle: http://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/...gieren-umgehen.html