Steuerstaat Deutschland will 100%


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Neuester Beitrag: 02.03.10 09:33
Eröffnet am:21.06.06 09:46von: Knappschaft.Anzahl Beiträge:336
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129861 Postings, 7677 Tage kiiwiikein Problem, Genosse *g*

 
  
    #176
15.04.07 18:39
MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Die Erbschaftssteuer

 
  
    #177
5
15.04.07 18:47
bringt sehr wenig. Berücksichtigt man jetzt noch die neueren Urteile (Immobilien) übersteigen wahrscheinlich für einige Zeit die Bürokratiekosten die Einnahmen. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform werden neue Türchen für noch perversere Spielchen aufgemacht. Gegenüber wirklich Großvermögenden ist sie in dem kleinen Deutschland kaum durchsetzbar. Für eine funktionieren Erbschaftssteuer bräuchte man ähnliche Verhältnisse wie in den USA. Also eine europäische Steuer mit den entsprechenden Konsequenzen für Flüchtige. Auf absehbare Sicht eine Illusion. Also ab damit in die Tonne und die Sektsteuer gleich hinterher. Dann können wir getrost ein Gläschen trinken.

 

10041 Postings, 8194 Tage BeMiAufkommen

 
  
    #178
15.04.07 18:50
"Unterbewertungen und Freibeträge führen dazu, dass in Deutschland derzeit nur hohe Vermögensübertragungen versteuert werden. [9]

Der internationale Vergleich zeigt, dass das Volumen der Erbschaft- und Schenkungssteuer in Deutschland eher unterdurchschnittlich ausfällt (Tabelle 1).

Dies dürfte vor allem am Zusammenspiel von beträchtlichen Freibeträgen für nächste Verwandte mit hohen Schwellen für das Wirken der jeweils höchsten Steuersätze liegen. So greift in Deutschland der Spitzensteuersatz bei Ehepartnern und Kindern, der bei 30 % liegt, erst bei einem zu versteuernden Erbe von mehr als 25 Mill. Euro, während in Frankreich der Spitzensteuersatz von 40 % bereits bei weniger als 2 Mill. Euro erreicht wird. Etliche Länder weisen zwar niedrigere Einstiegssteuersätze bei Erbschaften und Schenkungen auf, gewähren Ehegatten und Kindern zugleich jedoch nur relativ geringe Freibeträge, was sich per saldo durchaus in einem höheren Erbschaftsteueraufkommen niederschlagen kann, wie das Beispiel Belgien belegt."
aus:
http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/...docs/04-05-1.html  

10765 Postings, 6806 Tage gate4shareSo hohe Verwaltungaufwendungen?

 
  
    #179
15.04.07 18:51
Wage ich zu bezweifeln.

Eben weil die Anzahl der Fälle doch relativ gering ist, eben weil die allergrösste Zahl der Erben eben nichts zahlen müssen und wohl auch keine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Es sollen durch Erbschaftsteuer- meine etwa 4 Mrd pro Jahr reinkommen, oder hat jemand Zahlen?

Bei der Vermögensssteuer war es wohl in der Tat, dass über die Häfte, gab auch Stimmen, dass 90% des Aufkommens, an Bürokratiekosten anfallen. Das hat dann keinen Sinn, eine Steuererhebung muss sich auch richtig lohnen, und nicht nur, dass der Steuerpflichtige zumeinst nur die Leute dann bezahlen muss, die die Steuer von ihm eintreiben!  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiGenaue Zahlen:

 
  
    #180
15.04.07 18:58
Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nach Bundesländern

Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nach Bundesländern

aus:

http://ftd.de/politik/deutschland/124647.html?imgpopup=2&nv=Image1

 

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Betrachtet man den

 
  
    #181
2
15.04.07 19:00
Marktwert eines Hauses in München - was die Gerichte ja verlangen - ist es mit den Freibeträgen nicht mehr so weit her. Dann muss eventuell die Witwe ausziehen und verkaufen. Oder führen wir dann neben den gewerblichen auch noch regionale Perversitäten ein?

Mit den zusätzlichen Bürokratiekosten war die notwendige Neubewertung aller Immobilien in Deutschland gemeint und die daraus resultierenden Gerichtsverfahren.  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiDer Verkehrswert

 
  
    #182
3
15.04.07 19:03
einer vererbten eigengenutzten Immobilie
ist ja auch nicht die Besteuerungsgrundlage
für die Erbschaftsteuer.  

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Aber demnächst!

 
  
    #183
1
15.04.07 19:04

10041 Postings, 8194 Tage BeMisoll *g*

 
  
    #184
15.04.07 19:06

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Sollte der Gesetzgeber

 
  
    #185
3
15.04.07 19:08
der Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Vermögenswerte nicht nachkommen, wird die Erbschaftssteuer den Weg der Vermögenssteuer einschlagen. Dann braucht er sich nur noch aktiv um die Sekt- und Kaffeesteuer zu kümmern.  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiangeblich,

 
  
    #186
5
15.04.07 19:11
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht die Erbschaftsteuer nach Ansicht des Deutschen Anwaltverein (DAV) "gerechter und einfacher". "Die Erbschaftsteuer wird transparenter, einfacher, aber auch teurer", sagt DAV-Vorstandsmitglied Ulrich Schellenberg am Mittwoch auf Netzeitung.de. Er rechnet damit, dass das Urteil zu einer "höheren Erbschaftsteuer" führt."

weiter:

"Das wird schnell gehen
Der Gesetzgeber hat nach dem Urteil der Verfassungsrichter Zeit bis Ende 2008, um eine neue Regelung zu finden. Allerdings rechnet Schellenberg damit, dass die Politik zügig an neues Gesetz vorlegen wird: "Es wird relativ schnell gehen. Ich vermute, dass noch im Frühjahr eine neue Regelung kommt."
Schellenberg verweist auch darauf, dass bei Immobilien wie auch beim Betriebsvermögen, die Steuerschuld nicht aus dem Vermögenswert an sich abgezweigt werden könne, sondern zusätzlich aufgebracht werden müsse. Dies könne bei einem ohnehin finanzschwachen Betrieb, der von den Erben weitergeführt wird, zu einer hohen Belastung führen. Er fordert deshalb den Gesetzgeber auf, die Entscheidung "mit Sorgfalt und Augenmaß" umzusetzen.
Beim Betriebsvermögen sollte nach Ansicht des Rechtsexperten genau geprüft werden, welche Regelung die günstigere ist. Bislang wird der so genannte Steuerbilanzwert herangezogen, der häufig niedriger ist als der Verkehrswert."
aus:
http://www.n24.de/wirtschaft_boerse/...ik/article.php?articleId=95870


 

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Wenn man für die Erbschaftssteuer

 
  
    #187
6
15.04.07 19:21
ist, sollte man konsequent sein. Es gibt keinen wirklichen Grund einen Betrieb anders zu bewerten. Wenn der Erbe die Steuer nicht zahlen kann, soll er einen neuen Betrieb gründen und/oder den alten verkaufen oder schließen. Die Erbschaftssteuer soll doch die Chancengleichheit fördern. Das Argument mit dem Verlust von  Arbeitsplätzen ist weit hergeholt und stimmt nicht.  

129861 Postings, 7677 Tage kiiwiinicht jeder Betrieb ist verkäuflich

 
  
    #188
1
15.04.07 19:28
ausserdem kann man ihn auch pleite gehen lassen


MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiIlliquidität,

 
  
    #189
15.04.07 19:33
- in diesem Zusammenhang nicht zahlen
können der ErbschSt - ist doch
ein Insolvenzrecht.
Oder?

-->kaput(engl.)  

10041 Postings, 8194 Tage BeMisorry, Insolvenzgrund

 
  
    #190
15.04.07 19:34

129861 Postings, 7677 Tage kiiwiijepp, Insolvenzrecht is gut ;-)

 
  
    #191
15.04.07 19:36
MfG
kiiwii

"Das hat so sein sollen, Freund und Kupferstecher; mitunter fällt Ostern und Pfingsten auf einen Tag"  

23382 Postings, 6704 Tage Malko07Eine Pleite ist

 
  
    #192
6
15.04.07 19:36
doch keine Tragik. Eröffnet anderen Betrieben neue Chancen. Wenn die Witwe schon ihr Haus verlassen muss, kann der Bubi doch arbeiten gehen. Notfalls gibt es ALG II.

 

10765 Postings, 6806 Tage gate4shareAuch Haus in München vererbar ohne Belastaungen

 
  
    #193
15.04.07 19:37
die auch nur annähernd der eines Mieters gleichen.

Ein haus wird in der Regel immer noch zu etwa 60% nur angesetzt, und da ist dann ein normales Einfamilienhaus komplett steuerfrei. Und in der Regel erben ja auch oftmals mehrere Personen, eben 2 ,3 oder x Kinder.
Und selbst wenn es ein teurers schickes Haus ist, ist es so schlimm wenn bei einer Hauserbschaft, wo mann gratis drin wohnen kann, oder es für 850,000 verkaufen kann, mal eben 64,000 bezahlt?
Soll der aufnehmen und mit monatlich 700 Euro tilgen und die die Sache ist in 10 Jahren vom tisch, und er hat nur die Hälfte oder noch weniger, gezahlt, wie es sonst für so ein Objekt bezahlen müsste.
Eine Ehefrau hätte noch weitere 101,000 frei zuzüglich eines Versorungsfreibetrag von über 200tsd Euro. So zahlt die Ehefrau maximal eben um die 49,000 Euro. für ein Haus, welches wohl einen Marktwert von über 850,000 hat, weitere Versorungsleisteungen von über 200tsd  Euro und natürlich einen angemessen Hausrat etc.
Wo kann jetzt die Ehefrau für 49,000 kapitalisiert den Rest ihres Lebens wohnen und dann wohl immer noch Vermögen von 850,000 vererben?

Nee, ich möchte sagen, diejenigen die jetzt hier gerade solche Sachen, die sind hier nicht korrekt und betreiben Polemik!  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiwie immer

 
  
    #194
3
15.04.07 19:38
Er lässt grüssen
                           <img  

23382 Postings, 6704 Tage Malko07#193: Bevor man überschlaue

 
  
    #195
5
15.04.07 19:40
Rechnungen präsentiert, sollte man sich über die Immobilienpreise  in München informieren.  

10041 Postings, 8194 Tage BeMiNeee, K-D,

 
  
    #196
4
15.04.07 19:41
Freibeträge (siehe oben):

Ehegatten bis 307.000 EUR,
Kinder bis 205.000 EUR,
alle anderen bis 51.200 EUR

Darüber hinaus wird für Versorgungsleistungen
dem Ehegatten ein Versorgungsfreibetrag
in Höhe von 256.000 EUR,
den Kindern je nach Alter in Höhe von 20.500 EUR bis 52.000 EUR gewährt.

Dieser Versorgungsfreibetrag wird jedoch um erbschaftsteuerfreie Leistungen, z.B. Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, geschmälert.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/muster/...haft_steuer1.php  

54906 Postings, 6864 Tage Radelfanzu #149

 
  
    #197
15.04.07 19:50
Zitat: "Die sinnvollen Vorschläge von Glos zur Senkung der Einkommensteuer werden vor allem von der SPD als Unfug abgetan..."
Ob es sinnvoll ist, nach knapp 4 Monaten einer eklatanten Steuererhöhung, zu der ja wohl auch Herr Glos sein Händchen zur Zustimmung erhoben hat, jetzt eine Steuersenkung zu verkünden, sei mal dahingestellt. Aber - ohne jetzt parteipolitisch zu werden - ist es nicht in Zeiten von Haushaltsüberschüssen sinnvoller, das Geld zur Schuldenverringerung zu verwenden. Wann sollen denn die Staatsschulden gesenkt werden, wenn nicht in Zeiten von guten Haushaltslagen?  

10765 Postings, 6806 Tage gate4shareOhne Zweifel ist es volkswirtschaftlich

 
  
    #198
15.04.07 19:53
sinnvoller, Vermögen in Produktionsmitteln zu haben, als in ein Haus in München!

Und überhaupt warum muss dann die "arme" Witwe unbedingt in der Fabrikatenvilla in München wohnen? Gibt auch Reihenhäuser in Bremerhaven.

Denke schon, und der Meinung ist auch die mehrheit der Politk, dass es Übernehmern von Unternehmen, möglich sein muss, den Betrieb weiter zu führen. Und selbstverständlich sind es keine Scheinargumente wenn man vor Arbeitsplätzen und von wirtschaftlicher Wertschöfpung redet.

Und, möchte echt jetzt freundlich sein, doch es ist mehr als zynisch, die Pleite eines Betriebes, wofür der Erblasser gar sein ganzen Leben gearbeitet hat, wo der Erbe schon jahrelang mit Tätig ist und auch seinen Lebenssinn drin sieht, zu vergleichen mit den Umzugsüberlegungen, aus einer Münchener Villa, denn für Städte wie Berlin, Hamburg, Köln,etc trifft das nicht zu.
Wer ein Haus für ein Million wert oder noch mehr erbt- man der kann auch für die Erbschaftsteuer - dann eben notfalls 10% des Verkehrswertes finanzieren!  

10765 Postings, 6806 Tage gate4shareBemi, habe nirgendwo was anderes gesagt!

 
  
    #199
15.04.07 19:54
Deine Zahlen sind korrekt, meine aber auch, und sie sind gleichlautend!  

5241 Postings, 8781 Tage Nobody IIDie Freibeträge

 
  
    #200
1
15.04.07 20:06
ändern am Prinzip nichts. Nur weil dann "kleinere Beträge" quasi Steuerfrei sind, soll eine Scheingerechtigkeit entstehen.

Was ist z.B. mit dem Geld, welches Eltern für ihre Kinder sparen z.B. Studium. Was ist mit dem Haus, welches für mehrere Generationen ausgebaut. Das haben BEIDE Eltern verdient. Jetzt stirbt einer, und dann nochmal versteuern ? Nur weil bei einem Großteil der Bevölkerung der Steuersatz 0,0% ist, beschwert sich die Masse nicht.

@Karlchen: Bei der Zulassungsstelle bezahle ich Dienstleistung des Anmeldens. für das Kennzeichen, bezahle ich das Kennzeichen. Das hat mit meinem Auto nichts zu tun. Den Treibstoff muß ich auch separat beziehen, da der Kauf des Autos nur die Eigentumsfrage, aber nicht die allumfassende Nutzung ermöglicht.

Tatsache ist, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren sehr stark Gerechtigkeit an einer generellen und allgemeinen Gleichbehandlung fest macht. Der Staat zieht dann nur noch die hochgekommenen Ausnahmen glatt. (z.B. Pflegeversicherung - Kinderlose, Pendlerpauschale wird genauso werden - diesmal vielleicht andersherum - Klage gegen Pauschale bei Bundestagsabgeordneten).

Die tatsächliche Gerechtigkeit ist schon lange auf der Strecke geblieben. Köhler hat die Leute kurz nach seinem Amtantritt mit seiner Aussage, dass man nicht überall gleiche Lebensverhältnisse schaffen kann, mal kurz aufgeweckt.

Was der Staat aber kann, ist für alle die gleichen Regeln schaffen. Und wenn der das tut, dann ist Diskussion über irgendwelche Freibeträge (z.B. Firma, Privat, ...) usw. obsolet.

Im Moment ist es auf der Einzelebene eher so, dass der der gar nichts hat, genauso dasteht wie jemand der noch nichts geleistet hat.

Was unterscheidet in 3 Jahren jemanden, der bis gestern 30 Jahre durchweg gearbeitet und jemanden, der mit der 9.Klasse die Schule verlassen hat und von Sozialhilfe respektive jetzt Hartz 4 lebt.

Solange sich Leistung nicht mehr für den EINZELNEN lohnt, werden wir keine Vorteile mehr durch diesen Leistungsegoismus haben.

Das ist wie im Leistungssport. Warum will jeder olympisches Gold. Und was tut er nicht alles dafür. Wenn jeder die Medaille hätte, will sie doch keiner mehr.

Deswegen sollte meiner Ansicht nach nur Mehrwert versteuert werden. D.h. bei Kapitalstämmen die Erträge, aber nicht das Kapital an sich.


Gruß
Nobody II
 

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