Tipp24 steigt weiter
Seite 67 von 81 Neuester Beitrag: 24.04.24 11:32 | ||||
Eröffnet am: | 18.05.11 23:52 | von: depesche | Anzahl Beiträge: | 3.003 |
Neuester Beitrag: | 24.04.24 11:32 | von: LauraLoewe | Leser gesamt: | 1.059.328 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 156 | |
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Ein positiver Entscheid wäre mal ein richtiger Turbo...
... wird zwei sonderbeschluesse fassen, fuer die es einer qualifizierten (praesenz)mehrheit von 75%igen in der HV bedarf
die sonderbeschluesse sind nach dem Companies Act 2006 erforderlich fuer den vollzug eines (von Hambuger Gerichten bestaetigten) barabfindungsangebots von 43,34 EUR fuer 43.910 aktien wegen der sitzverlegung der Tipp24 SE 2013 von Hamburg nach London gem. dem verlegungsbericht (rechtsgrundlage: § 12 SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
die sonderbeschluesse sind nach dem Companies Act 2006 erforderlich fuer den vollzug eines (von Hambuger Gerichten bestaetigten) barabfindungsangebots von 43,34 EUR fuer 43.910 aktien wegen der sitzverlegung der Tipp24 SE 2013 von Hamburg nach London gem. dem verlegungsbericht (rechtsgrundlage: § 12 SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
sonderbeschluss 1:
zustimmung der aktionaere zum erwerb der 43.910 aktien als eigene aktien der gesellschaft zum preis von 43,34 EUR je aktie
zustimmung der aktionaere zum erwerb der 43.910 aktien als eigene aktien der gesellschaft zum preis von 43,34 EUR je aktie
sonderbeschluss 2:
genehmigung des boerslichen verkaufs der erworbenen (jetzt eigenen) 43.910 aktien durch die gesellschaft und verzicht der aktionaere auf bezugsrechte an diesen aktien
das management befuerwortet diesen beschluss
genehmigung des boerslichen verkaufs der erworbenen (jetzt eigenen) 43.910 aktien durch die gesellschaft und verzicht der aktionaere auf bezugsrechte an diesen aktien
das management befuerwortet diesen beschluss
... wenn man bedenkt, dass MyLotto24 Ltd. (buchmacherin von Tipp24) bzw das Finanzamt bei prozessverlust vor dem Finanzgericht gruende fuer eine revision zum Bundesfinanzhof (BFH) finden werden; eine vorlage von fragen des BFH an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nach Art. 267 Abs, 3 AEUV ist nicht ausgeschlossen
mir ist nicht bekannt, wer das pilotverfahren vor dem Finanzgericht betreibt:
MyLotto24 Ltd. als buchmacherin von Tipp24 ?
oder EU Lotto Ltd. als buchmacherin von Lottoland ?
MyLotto24 Ltd. als buchmacherin von Tipp24 ?
oder EU Lotto Ltd. als buchmacherin von Lottoland ?
EU Lotto Ltd., lizensiert in Gibraltar, fungiert fuer Lottoland als Buchmacherin, bestimmt die Gewinnchancen, berechnet die Gewinne, ist für die Auszahlung von Gewinnen verantwortlich und zahlt Lottoland die Gewinne in Gibraltar zur Verteilung an die Spieler aus. Durch komplexe Absicherungsmaßnahmen und Versicherungsinstrumente (sowohl Finanzinstrumente als auch den Erwerb von Tippscheinen der zugrunde liegenden Lotterien) garantiert EU Lotto die Auszahlung aller auf der Website angebotenen Jackpots und Gewinne (https://www.lottoland.com/agb )
... praxis ist, dass die staatsanwaltschaften wegen der moeglichen (und wahrscheinlichen) unionsrechtswidrigkeit des glücksspielmonopols (§ 10 Abs. 2, 3, 6 GlüStV) n i c h t gegen die auslaendischen zweitlotterien von Lottoland oder Zeal Network bzw deren vermittler (zB Tipp24) und erst recht nicht gegen die lottospieler ermitteln
(vgl Hambach/Berberich: Glücksspielstrafrecht unionsrechtskonforme Auslegung der §§ 284287 StGB, in ZfWG 2016, 299, http://timelaw.de/wordpress/wp-content/uploads/...ZfWG_05_16_Heft.pdf ,
Kudlich/Berberich: Zur strafrechtlichen Bewertung von Online-Zweitlotterien, in ZfWG 2016, 7, https://www.timelaw.de/cms/upload/pdf/ZfWG_1_2016_Beitrag_Prof._Kudlich_und_Dr._Berberich.pdf ,
Koenig: Fällt das staatliche Lotteriemonopol im Streit um die Zweitlotterien? in ZfWG 2017, 335, profkhttp://www.oenig.de/pdf/455.pdf )
(vgl Hambach/Berberich: Glücksspielstrafrecht unionsrechtskonforme Auslegung der §§ 284287 StGB, in ZfWG 2016, 299, http://timelaw.de/wordpress/wp-content/uploads/...ZfWG_05_16_Heft.pdf ,
Kudlich/Berberich: Zur strafrechtlichen Bewertung von Online-Zweitlotterien, in ZfWG 2016, 7, https://www.timelaw.de/cms/upload/pdf/ZfWG_1_2016_Beitrag_Prof._Kudlich_und_Dr._Berberich.pdf ,
Koenig: Fällt das staatliche Lotteriemonopol im Streit um die Zweitlotterien? in ZfWG 2017, 335, profkhttp://www.oenig.de/pdf/455.pdf )
Hallo Zusammen,
Hat jemand eine Erklärung, warum es gestern recht stark nach unten ging? Und: Gestern waren die Umsatzschätzungen für Zeal Network für 2019 noch mit über 160 Mio angegeben bei positiven Ergebnis und EBIT. Heute sind die Umsatzschätzungen bei 148 Mio mit negativem Ergebnis und negativem EBIT (siehe Fundamtental "Schätzungen") Hat jemand Info's dazu?
Gruß Member4
Gruß Member4
Siehe 2019
de.4-traders.com/ZEAL-NETWORK-SE-15737481/
Wie gesagt: Am Freitag, 27.07.2018 war hier noch eine Umsatzschätzung von 162 Mio. Ich habe die IR Abteilung angeschrieben und den Sachverhalt ( geänderte Schätzungen ) vorgetragen. Antwort steht noch aus.
Gruß Member4
Gruß Member4
Es geht hier um irgendwas um 40 Mio.
Denke Zeal wird dieses Jahr bei 35 Mio Gewinn landen.
Ergo : negatives EBIT.
D.h. Börse online rechnet also mit einem für Zeal negativen Gerichtsurteil.
ABER
Zeal hat angekündigt bis in die letzte Gerichtsinstanz zu gehen.
Zeal hat für diesen Fall Rücklagen gebildet.
Wenn das Urteil negativ ausfällt, ist dies schlecht für das 2018 EBIT, aber das war es auch schon.
Die Dividende sehe ich nicht gefährdet. Und die 2019 Zahlen sollten wieder
deutlich positiv sein.
Nur meine Meinung
Ich habe nachgekauft und halte es für absolut unseriös, die Schätzungen zu reduzieren aber keinen redaktionellen Beitrag parallel zu veröffentlichen, oder hab ich da was übersehen?
... der britischen Zeal-tochter Mylotto24 Ltd betrüge hoechstens ca 6% von Zeals Total Operating Performance (TOP, guidance 2018e 150-160mio***) für den fall, dass Mylotto24 Ltd bei rechtskraeftigem verlust des steuerrechtstreits tatsächlich rd 20% umsatzsteuer (= durchschnittssatz in der EU) auf elektronische dienstleistungen in D und der EU abführen müsste (in D: § 3a Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UStG, zuständig wäre das FA Hannover-Nord als zentralfinanzamt für britische unternehmen, https://www.lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/zentrale-zustaendigkeit-fuer-auslaendische-unternehmer-67782.html ), s. oben mein beitrag vom 22.11.17 und dortige herleitung der 6%
***For 2018, ZEAL Group expects to deliver ... Total Operating Performance (TOP) of 150 million 160 million, http://www.zeal-network.co.uk/zeal-group-confirms-2017-results-exceed-guidance-following-strong-fourth-quarter/
mit einer vollstreckung der umsatzsteuerforderungen gegen Mylotto24 Ltd koennte nach dem EU-Beitreibungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/eubeitrg/ ) erst begonnen werden, "wenn die Forderung ... nicht mehr angefochten werden kann" (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EU-Beitreibungsgesetz), also bestimmt nicht vor 2020, wenn es der Brexit dann noch erlaubt!
welchen Einfluss würde eine Feststellung des Gerichtes auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf den Umsatz der Folgejahre haben, wenn - mal angenommen - die richterliche Entscheding in 2018 fiele? Irgendeine Idee? Mal angenomen ich müsste als Unternehmen nun auf meine Umsätze eine Mehrwertsteuer abführen, würde ich dann nicht die MwST oder VAT an den Käufer weitergeben? Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dadurch der Umsatz zurückgeht, denn wer sein Glück im Glücksspiel sucht bezahlt auch die MwST bzw. VAT.
Gruß Member
die spielgebuehren liegen bei Tipp24 im mittelfeld***; der spielraum im preiswettbewerb mit offiziellen lottoanbietern und internationalen zweitlotterie-anbietern ist eng, daher lassen sich erwaige umsatzsteuern nicht einfach ganz oder zum teil auf die kunden (lottospieler) ueberwaelzen