Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Für mich persönlich geht es hier weniger ums Geld sondern darum dass sich genügend Leute zusammentun um alle tatsächlich Schuldigen anzuklagen. Ob die nun in den Knast gehen, Ihren Beamtenstatus verlieren und arbeitslos werden oder ihr Vermögen gepfändet wird ist da sekundär, Hauptsache jeder bekommt was er verdient hat. Sollte dieses letzten Endes nicht geschehen gibt es theoretisch ... achnein, HIER lag bestimmt der Hacken bei der letzten Löschung obwohl ich es eigentlich neutral formuliert hatte und jedem selbst phantasievoll überlassen wollte was er daraus interpretiert.....
Nun aber zu LitFin. Entgegen Mingers oder ähnlich aus dem Boden gestampften Limitierten GmbHs haben die ein gewisses Renommé und sind auch schon länger und bei anderen grossen Fällen im Markt. Wenn die gesamte PRozessfinanzierung eine Betrugsmasche wäre dann könnte die im Anschluss jeder für wegen Unterschlagung und Betrug anzeigen.
Es ist in keinem Fall so dass die DECKUNGSSUMME der Finanzierungsgesellschaft in irgendeiner Form dazu genutzt wird die REchnungen gegenüber der verpflichteten Anwaltskanzlei zu begleichen. Vielmehr ist es Pflicht und Aufgabe auch von Pinsent Masons regelmässig und zeitnah ihre aktuellen REchnungen bei LitFin einzureichen. Diese werden dann von denen vorfinanziert. Ob nun aus Bankenkrediten, eigenen Mitteln der Mutter o.ä. ist dafür von uns nicht von Belang. Einzig durch grössere externe Einflüsse kann natürlich auch die gesamte Finanzierungsgesellschaft pleite gehen und AKTUELLE(!) Restsummen seitens Pinsent Masons die nicht mehr über die HAftungsdeckung verrechnet werden könnten würden dann ggf. auf die Gesamtsumme der Mandanten (uns) verteilt werden. Dabei kann es nach dem Divisor aller Kläger kaum um mehr als wenige Hundert Euro gehen. Es ist in diesem Fall einfach wichtig ständig weiter am Ball zu bleiben und sollten sich tatsächlich Probleme bei LitFin selbst abzeichnen solltet ihr ein vorbereitetes Schreiben zur Hand haben was Pinsent Masons von Ihrem Mandat euch gegenüber umgehend entbindet da sich ansonsten natürlich weitere Kosten tatsächlich in nennenswertem Umfang bilden könnten und ihr am Ende als letzter Mandant auf den neuen Kosten sitzen bleibt.
Von daher sehe ich für mich persönlich keine nennenswerten Risiken und habe die Verträge nun unterschrieben und eingescannt zurückgemailt. Wenn dann zusätzlich noch ein paar zehntausend Euro "Schmerzensgeld" dabei rumkommen weil vielleicht 10% am Ende dabei rumkommen bin ich auch nicht böse drum. Für diejenigen die lediglich ein paar tausender verloren haben ist die ganze Sache ggf. aber in der Tat sinnlos und für diejenigen sind dann auch z.B. 500 Euro anteilige Zahlung an Pinsent Masons wenn alles schief läuft ggf. schon mehr als sie bereit sind in die gerichtliche Klärung dieser SAche zu investieren. Meines Wissens läuft diese CLientel aber ohnehin nicht über LitFin direkt. Von anderen, kleinen und aus dem Boden gestampften Finanzierungs GmbHs würde ich aber in der Tat jedem abraten ;)
liegen wird,hier klagen ja nicht nur einzelanleger sondern auch banken und fonds.
ey - deutschland hat einen ca. wert von 900-950 mio. dann haben aber alle gesellschafter die taschen geleert und der laden ist pleite, das will aber die politik nicht ,also wird man sich vergleichen, evtl. wird die us- mutter gelder zuschiessen um einen reputationschaden gering zu halten. meiner meinung nach ,
mit viel glück und guten willen werden wir eine quote von 10-bis max. 20 % sehen, dann ist aber der ofen aus,das ist aber nur meine laiehafte einschätzung, da ich sicher wie die meisten hier,auch nur von hören sagen ausgehen kann und keine erfahrungswerte vorliegen.
es wird aber auf jeden fall ein langer und beschwerlicher weg werden.............
Der oberste Bankenaufseher der Bafin räumt Fehler im Wirecard-Skandal ein
Laut Raimund Röseler hätte die Behörde intensiver nach Wegen zur Kontrolle von Wirecard suchen müssen. Andere Vorwürfe weist er zurück. Brisant ist die vertrauliche E-Mail eines Mitarbeiters.
Andreas Kröner
Martin Greive, Redakteur Handelsblatt Quelle: Dominik Butzmann für Handelsblatt Martin Greive
Felix Holtermann
08.01.2021 - 16:35 Uhr Kommentieren 5 x geteilt
„Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken“, sagt der Bafin-Exekutivdirektor. Quelle: Bernd Roselieb
Raimund Röseler
„Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken“, sagt der Bafin-Exekutivdirektor.
(Foto: Bernd Roselieb)
Frankfurt, Berlin Die Spitzen der Finanzaufsicht Bafin werden vermutlich erst im März im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen. Doch bereits zum Jahresstart gewinnt der Streit zwischen Oppositionspolitikern und der Behördenleitung über die Versäumnisse der Bafin im größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte an Schärfe.
Der oberste Bafin-Bankenaufseher Raimund Röseler weist die Kritik der Opposition an der Bafin-Entscheidung, Wirecard nicht als Finanzholding einzustufen, zurück. An anderer Stelle räumt Röseler im Gespräch mit dem Handelsblatt jedoch Fehler ein. „Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken.“
Direkt beaufsichtigt hat die Bafin nur die Tochter Wirecard Bank, nicht den Mutterkonzern Wirecard AG. Die Behörde hat jedoch die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit von Bankeigentümern im Rahmen eines sogenannten Inhaberkontrollverfahrens zu prüfen.
Wirecard ist im vergangenen Sommer zusammengebrochen, nachdem bekannt geworden war, dass Umsätze und Barmittel in Milliardenhöhe in Wirklichkeit nie existierten. Die Finanzaufsicht steht seitdem in der Kritik. Bafin-Präsident Felix Hufeld hat eingeräumt, dass seine Behörde im Fall Wirecard nicht effektiv genug gearbeitet habe. Ein Aufsichtsversagen sieht er jedoch nicht.
THEMEN DES ARTIKELS
Wirecard
Fintech
Börsenaufsicht
Corporate Governance
BaFin
Markus Braun
Felix Hufeld
KfW
Die Oppositionspolitiker Danyal Bayaz (Grüne), Florian Toncar (FDP) und Fabio De Masi (Linke), die zu den treibenden Kräften im Wirecard-Untersuchungsausschuss zählen, sehen das anders. Sie gehen der Frage nach, ob die Bafin die Möglichkeit hatte, die Wirecard AG als Finanzholding einzustufen – und in der Folge strenger zu kontrollieren.
„Die Aussagen sind brisant“
Aus ihrer Sicht deutet eine interne E-Mail eines Bafin-Mitarbeiters darauf hin, dass die Finanzaufsicht die Chance verstreichen ließ, den Auslandstöchtern des Zahlungsdienstleisters genauer auf die Finger zu schauen. „Die Aussagen sind brisant“, sagt der Grünen-Finanzexperte Bayaz.
„Sie legen den Schluss nahe, dass die Bafin die Möglichkeit gehabt hätte, Wirecard intensiver zu kontrollieren.“ Der FDP-Abgeordnete Toncar sieht das ähnlich. „Das Dokument ist aus meiner Sicht ein weiterer Beleg dafür, dass es der Bafin bei Wirecard mitnichten an Befugnissen fehlte, sondern dass die bestehenden Befugnisse nicht ansatzweise ausgenutzt wurden.“
Die vertrauliche E-Mail eines Mitarbeiters von Röseler, in der es offensichtlich um die interne Aufarbeitung des Wirecard-Skandals bei der Bafin geht, liegt dem Handelsblatt vor. Verschickt wurde sie am 26. August 2020 an Thorsten Pötzsch, der als Exekutivdirektor für Bankenabwicklungen sowie den Kampf gegen Geldwäsche und unerlaubte Geschäfte zuständig ist.
In der E-Mail macht Röselers Mitarbeiter deutlich, dass die Bafin nach Einschätzung der Abteilung Bankenaufsicht (BA) das Recht hat, ausländische Töchter von deutschen Unternehmen als Zahlungsinstitut einzustufen – auch wenn diese keine entsprechende Lizenz in der Europäischen Union besitzen. Der Mitarbeiter beruft sich dabei auf den Artikel 23 der EU-Aufsichtsverordnung CRR.
Trotz großer politischer Unterschiede arbeiten die drei Politiker im Wirecard-Untersuchungsausschuss eng zusammen. Quelle: imago [M]
Fabio De Masi, Danyal Bayaz, Florian Toncar (v.l.)
Trotz großer politischer Unterschiede arbeiten die drei Politiker im Wirecard-Untersuchungsausschuss eng zusammen.
(Foto: imago [M])
„Aus Sicht der BA können aufgrund des Art. 23 CRR grundsätzlich u. a. alle Zahlungsinstitute weltweit für die Zwecke der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den einschlägigen Bestimmungen der CRR einbezogen werden“, heißt es in der E-Mail. Dies gelte auch für Firmen, die „keine Zulassung für die unionsweite Erbringung und Ausführung von Zahlungsdiensten haben, weil sie Zahlungsdienste beispielsweise in einem Drittstaat anbieten“.
Nach Meinung des Grünen-Politikers Bayaz zeigt das Schreiben, dass die Bafin die Möglichkeit gehabt hätte, Wirecard-Tochtergesellschaften zu beaufsichtigen, die im Ausland Zahlungsdienste angeboten haben. „Die Bafin hätte dort dann stärker durchgreifen können und so bessere Chancen gehabt, dem Betrug auf die Schliche zu kommen“, sagt Bayaz. Sein Parlamentskollege De Masi sieht das ähnlich. „Die Finanzaufsicht hatte umfassende Prüfungsmöglichkeiten – auch für das Auslandsgeschäft.“
Eine andere Bewertung der ausländischen Töchter hätte der Bafin nach Einschätzung von Bayaz eventuell auch die Möglichkeit eröffnet, die Wirecard AG als Ganzes als Finanzholding einzustufen. „Dann hätte die Finanzaufsicht das Unternehmen intensiver kontrollieren und wie bei Banken vor Ort Sonderprüfungen durchführen können.“
Meinungsverschiedenheiten in der Bafin
Bafin-Bankenaufseher Röseler widerspricht dieser Darstellung. „Die Wirecard AG war keine Finanzholding“, sagt er. „Das setzt nämlich voraus, dass es sich bei den Töchtern nach bestimmten vorgegebenen Kriterien hauptsächlich um Finanzinstitute handelt. Dies war aber nicht der Fall – auch bei einer weltweiten Betrachtung.“
Die Bafin hat Wirecard 2017 als Technologiekonzern eingestuft und nicht als Finanzholding. Bei der Entscheidung wurden nach Angaben der Behörde auch ausländische Wirecard-Töchter mit einbezogen, darunter Gesellschaften in den USA, Indien und Singapur.
Innerhalb der Behörde gab es unterschiedliche Einschätzungen dazu, welche Tochtergesellschaften bei der Einstufung von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Quelle: imago images/Hannelore Fˆrster
Bafin-Gebäude in Frankfurt
Innerhalb der Behörde gab es unterschiedliche Einschätzungen dazu, welche Tochtergesellschaften bei der Einstufung von Unternehmen berücksichtigt werden müssen.
(Foto: imago images/Hannelore Fˆrster)
Das zeigt, dass die Bankenaufsicht der Bafin bei der Einstufung von Unternehmen bereits in der Vergangenheit internationale Töchter berücksichtigt hat. An anderer Stelle gab es in der Behörde dazu jedoch offenbar andere Ansichten, weshalb es im August zu einer Abstimmung zwischen den Abteilungen von Röseler und Pötzsch kam.
Aus Sicht von Toncar hätte die Bafin neben der Einstufung von Wirecard als Finanzholding noch weitere rechtliche Möglichkeiten gehabt, das Unternehmen härter ranzunehmen. Im Rahmen eines Marktmissbrauchsverfahrens nach Paragraf 6 des Wertpapierhandelsgesetzes wären eine Durchsuchung von Wirecard und die Beschlagnahmung von Beweismitteln wie Akten, elektronischen Dateien und E-Mails möglich gewesen, sagt der promovierte Jurist.
Darüber hinaus hätte die Behörde das Wirecard-Bilanzkontrollverfahren von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) an sich ziehen sollen, „da die DPR objektiv nicht zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung geeignet war“, argumentiert Toncar. Zudem hätte die Bafin aus seiner Sicht eine Sonderprüfung bei der Wirecard AG als Eigentümerin der Wirecard Bank durchführen können.
Bankchefs im Untersuchungsausschuss
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss wird am Dienstag Lars-Hendrik Röller, der Leiter der Wirtschaftsabteilung des Kanzleramts, angehört. Am Donnerstag sind dann Deutschlands Top-Banker vorgeladen, die Wirecard und dessen CEO Markus Braun zum Teil großzügig Kredite gewährt hatten: darunter Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing, Ex-Commerzbank-Chef Martin Zielke und der Chef der KfW-Tochter Ipex, Klaus Michalak. Sollte sich die Sitzung erneut bis Mitternacht hinziehen, könnte sie unterbrochen und am Freitag fortgesetzt werden.
Auf Referentenebene werden im Bundestag bereits die weiteren Sitzungen geplant. Am 28. und 29. Januar könnten wichtige Zeugen aus Bayern angehört werden, darunter Vertreter der Bezirksregierung Niederbayern, die sich zeitweise als zuständige Geldwäsche-Aufsicht für Wirecard sah, und der ermittelnden Staatsanwaltschaft München 1. Auch wird überlegt, den Chef der Geldwäschespezialeinheit FIU, Christof Schulte, und den Wirecard-kritischen Shortseller Matthew Earl vorzuladen.
Im Februar oder März könnten, so es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zulassen, die Wirecard-Manager Stephan van Erffa und Oliver B. aussagen. Das hatten die beiden inhaftierten Verdächtigen Ende November dem Untersuchungsausschuss in Aussicht gestellt. Offen ist, ob auch Ex-CEO Braun erneut erscheinen muss: Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob dieser die Aussage so umfänglich hätte verweigern dürfen wie Ende November geschehen.
Der ehemalige Commerzbank-Chef und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank müssen am Donnerstag im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen. Quelle: Reuters
Martin Zielke (l.) und Christian Sewing
Der ehemalige Commerzbank-Chef und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank müssen am Donnerstag im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen.
(Foto: Reuters)
Auch soll es dann erneut um die Rolle der Wirtschaftsprüfer, vor allem aber um das Handeln der Finanzaufsicht Bafin gehen. Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele soll zum Erlass eines umstrittenen Leerverkaufsverbots von Wirecard-Aktien im Februar 2019 Stellung beziehen, Bafin-Präsident Felix Hufeld zur Frage, ob die Behörde etwa über ein Inhaberkontrollverfahren Wirecard nicht stärker hätte auf die Finger schauen können. Vor der Leitungsebene sollen die zuständigen Fachreferenten angehört werden.
Erst ganz zum Schluss sollen dann die prominentesten Zeugen vorgeladen werden: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die über die politische Rückendeckung für den Konzern Auskunft geben sollen.
Die Vertreter der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wollen die Zeugenbefragungen Beteiligten zufolge möglichst bis April beenden, um eine Kollision mit dem beginnenden Bundestagswahlkampf auszuschließen.
Kritik daran kommt von Linken-Mitglied De Masi: „Die Zeugenbefragung ist erst dann zu Ende, wenn der Untersuchungsauftrag erfüllt ist“, sagt er. „Es gibt sehr viel aufzuklären über das System Wirecard, die Rollen von Markus Braun und der deutschen Bundesregierung.“
„Abneigung gegenüber angloamerikanischer Kapitalmarktkultur“
Die Bafin steht nicht nur in der Kritik, weil sie den Betrugsskandal bei Wirecard nicht aufgedeckt hat. Sie ist rechtlich auch gegen Journalisten und Investoren vorgegangen, die frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten bei dem Zahlungsdienstleister hingewiesen hatten. Dazu zählt unter anderem Fraser Perring, der Wirecard bereits 2016 im zunächst anonym veröffentlichten Zatarra-Report unsaubere Machenschaften vorwarf.
Dass es in der Bafin große Vorbehalte gegen die sogenannten Shortseller gab, die im Rahmen des Zatarra-Reports auf fallende Aktienkurse gewettet hatten, wird aus einer E-Mail der Behörde an das Finanzministerium im Mai 2016 deutlich.
„Auffällig ist, dass die verdächtigen Personen (darunter neben natürlichen Personen auch anglo-amerikanische Hedgefonds) dem Anschein nach einen recht einheitlichen kulturellen Hintergrund haben – überwiegend israelische und britische Staatsangehörige“, heißt es in der Mail, die dem Handelsblatt vorliegt und über die zuerst die „Financial Times“ berichtet hatte. „Daher ist nicht auszuschließen, dass es sich um eine netzwerkartige Struktur (Insiderring) handelt.“
Der Londoner Investor hat mit seinen Wetten gegen Wirecard viel Geld verdient. Quelle: Reuters
Fraser Perring
Der Londoner Investor hat mit seinen Wetten gegen Wirecard viel Geld verdient.
(Foto: Reuters)
Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Bayaz zeigt die E-Mail, dass es in der Bafin eine „Abneigung gegenüber angloamerikanischer Kapitalmarktkultur“ gibt. „Dass eine offizielle Stellungnahme der Bafin Marktmanipulation tatsächlich mit dem kulturellen Hintergrund israelischer und britischer Hedgefondsmitarbeiter erklärt, ist erschütternd.“
Die Bafin räumte auf Anfrage ein, dass die gewählte Formulierung „unglücklich und leicht fehlinterpretierbar“ war. „Kultureller Hintergrund oder Staatsangehörigkeit haben bei Untersuchungen oder Anzeigen der Bafin keinerlei Relevanz“, erklärte die Behörde. „Was tatsächlich damit gemeint war, waren Gemeinsamkeiten, die ein Zusammenwirken der Verdächtigen nahelegten.“
Hinweise dazu habe es unter anderem durch Verdachtsanzeigen von Finanzinstituten gegenüber einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde gegeben, teilte die Bafin mit. „Die darin von den Instituten identifizierten auffälligen Handelsteilnehmer zeichneten sich beispielsweise durch geografische Nähe aus, verwendeten ähnliche E-Mail-Adressen, nutzten dieselbe IT-Infrastruktur, waren in ähnlichem Alter und hatten zuvor nicht in Wirecard gehandelt.“
Mehr: Inside Bafin: Woran es bei der Bafin wirklich hapert.
Es kann sein, dass ey da nicht in die Haftung kommt.
Ich gehe von 30 % verhleihcsquote und 10% insolvenzverwalter aus.
Aber viel besser...Entschädigung durch den Staat...für das Versagen...
Heute im Handelsblatt...
Der oberste Bankenaufseher der Bafin räumt Fehler im Wirecard-Skandal ein
Laut Raimund Röseler hätte die Behörde intensiver nach Wegen zur Kontrolle von Wirecard suchen müssen. Andere Vorwürfe weist er zurück. Brisant ist die vertrauliche E-Mail eines Mitarbeiters.
Andreas Kröner
Martin Greive, Redakteur Handelsblatt Quelle: Dominik Butzmann für Handelsblatt Martin Greive
Felix Holtermann
08.01.2021 - 16:35 Uhr Kommentieren 5 x geteilt
„Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken“, sagt der Bafin-Exekutivdirektor. Quelle: Bernd Roselieb
Raimund Röseler
„Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken“, sagt der Bafin-Exekutivdirektor.
(Foto: Bernd Roselieb)
Frankfurt, Berlin Die Spitzen der Finanzaufsicht Bafin werden vermutlich erst im März im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen. Doch bereits zum Jahresstart gewinnt der Streit zwischen Oppositionspolitikern und der Behördenleitung über die Versäumnisse der Bafin im größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte an Schärfe.
Der oberste Bafin-Bankenaufseher Raimund Röseler weist die Kritik der Opposition an der Bafin-Entscheidung, Wirecard nicht als Finanzholding einzustufen, zurück. An anderer Stelle räumt Röseler im Gespräch mit dem Handelsblatt jedoch Fehler ein. „Mit dem Wissen von heute muss man sagen, dass wir intensiver nach Wegen hätten suchen müssen, um beim Eigentümer Wirecard AG stärker reinzugucken.“
Direkt beaufsichtigt hat die Bafin nur die Tochter Wirecard Bank, nicht den Mutterkonzern Wirecard AG. Die Behörde hat jedoch die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit von Bankeigentümern im Rahmen eines sogenannten Inhaberkontrollverfahrens zu prüfen.
Wirecard ist im vergangenen Sommer zusammengebrochen, nachdem bekannt geworden war, dass Umsätze und Barmittel in Milliardenhöhe in Wirklichkeit nie existierten. Die Finanzaufsicht steht seitdem in der Kritik. Bafin-Präsident Felix Hufeld hat eingeräumt, dass seine Behörde im Fall Wirecard nicht effektiv genug gearbeitet habe. Ein Aufsichtsversagen sieht er jedoch nicht.
THEMEN DES ARTIKELS
Wirecard
Fintech
Börsenaufsicht
Corporate Governance
BaFin
Markus Braun
Felix Hufeld
KfW
Die Oppositionspolitiker Danyal Bayaz (Grüne), Florian Toncar (FDP) und Fabio De Masi (Linke), die zu den treibenden Kräften im Wirecard-Untersuchungsausschuss zählen, sehen das anders. Sie gehen der Frage nach, ob die Bafin die Möglichkeit hatte, die Wirecard AG als Finanzholding einzustufen – und in der Folge strenger zu kontrollieren.
„Die Aussagen sind brisant“
Aus ihrer Sicht deutet eine interne E-Mail eines Bafin-Mitarbeiters darauf hin, dass die Finanzaufsicht die Chance verstreichen ließ, den Auslandstöchtern des Zahlungsdienstleisters genauer auf die Finger zu schauen. „Die Aussagen sind brisant“, sagt der Grünen-Finanzexperte Bayaz.
„Sie legen den Schluss nahe, dass die Bafin die Möglichkeit gehabt hätte, Wirecard intensiver zu kontrollieren.“ Der FDP-Abgeordnete Toncar sieht das ähnlich. „Das Dokument ist aus meiner Sicht ein weiterer Beleg dafür, dass es der Bafin bei Wirecard mitnichten an Befugnissen fehlte, sondern dass die bestehenden Befugnisse nicht ansatzweise ausgenutzt wurden.“
Die vertrauliche E-Mail eines Mitarbeiters von Röseler, in der es offensichtlich um die interne Aufarbeitung des Wirecard-Skandals bei der Bafin geht, liegt dem Handelsblatt vor. Verschickt wurde sie am 26. August 2020 an Thorsten Pötzsch, der als Exekutivdirektor für Bankenabwicklungen sowie den Kampf gegen Geldwäsche und unerlaubte Geschäfte zuständig ist.
In der E-Mail macht Röselers Mitarbeiter deutlich, dass die Bafin nach Einschätzung der Abteilung Bankenaufsicht (BA) das Recht hat, ausländische Töchter von deutschen Unternehmen als Zahlungsinstitut einzustufen – auch wenn diese keine entsprechende Lizenz in der Europäischen Union besitzen. Der Mitarbeiter beruft sich dabei auf den Artikel 23 der EU-Aufsichtsverordnung CRR.
Trotz großer politischer Unterschiede arbeiten die drei Politiker im Wirecard-Untersuchungsausschuss eng zusammen. Quelle: imago [M]
Fabio De Masi, Danyal Bayaz, Florian Toncar (v.l.)
Trotz großer politischer Unterschiede arbeiten die drei Politiker im Wirecard-Untersuchungsausschuss eng zusammen.
(Foto: imago [M])
„Aus Sicht der BA können aufgrund des Art. 23 CRR grundsätzlich u. a. alle Zahlungsinstitute weltweit für die Zwecke der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den einschlägigen Bestimmungen der CRR einbezogen werden“, heißt es in der E-Mail. Dies gelte auch für Firmen, die „keine Zulassung für die unionsweite Erbringung und Ausführung von Zahlungsdiensten haben, weil sie Zahlungsdienste beispielsweise in einem Drittstaat anbieten“.
Nach Meinung des Grünen-Politikers Bayaz zeigt das Schreiben, dass die Bafin die Möglichkeit gehabt hätte, Wirecard-Tochtergesellschaften zu beaufsichtigen, die im Ausland Zahlungsdienste angeboten haben. „Die Bafin hätte dort dann stärker durchgreifen können und so bessere Chancen gehabt, dem Betrug auf die Schliche zu kommen“, sagt Bayaz. Sein Parlamentskollege De Masi sieht das ähnlich. „Die Finanzaufsicht hatte umfassende Prüfungsmöglichkeiten – auch für das Auslandsgeschäft.“
Eine andere Bewertung der ausländischen Töchter hätte der Bafin nach Einschätzung von Bayaz eventuell auch die Möglichkeit eröffnet, die Wirecard AG als Ganzes als Finanzholding einzustufen. „Dann hätte die Finanzaufsicht das Unternehmen intensiver kontrollieren und wie bei Banken vor Ort Sonderprüfungen durchführen können.“
Meinungsverschiedenheiten in der Bafin
Bafin-Bankenaufseher Röseler widerspricht dieser Darstellung. „Die Wirecard AG war keine Finanzholding“, sagt er. „Das setzt nämlich voraus, dass es sich bei den Töchtern nach bestimmten vorgegebenen Kriterien hauptsächlich um Finanzinstitute handelt. Dies war aber nicht der Fall – auch bei einer weltweiten Betrachtung.“
Die Bafin hat Wirecard 2017 als Technologiekonzern eingestuft und nicht als Finanzholding. Bei der Entscheidung wurden nach Angaben der Behörde auch ausländische Wirecard-Töchter mit einbezogen, darunter Gesellschaften in den USA, Indien und Singapur.
Innerhalb der Behörde gab es unterschiedliche Einschätzungen dazu, welche Tochtergesellschaften bei der Einstufung von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Quelle: imago images/Hannelore Fˆrster
Bafin-Gebäude in Frankfurt
Innerhalb der Behörde gab es unterschiedliche Einschätzungen dazu, welche Tochtergesellschaften bei der Einstufung von Unternehmen berücksichtigt werden müssen.
(Foto: imago images/Hannelore Fˆrster)
Das zeigt, dass die Bankenaufsicht der Bafin bei der Einstufung von Unternehmen bereits in der Vergangenheit internationale Töchter berücksichtigt hat. An anderer Stelle gab es in der Behörde dazu jedoch offenbar andere Ansichten, weshalb es im August zu einer Abstimmung zwischen den Abteilungen von Röseler und Pötzsch kam.
Aus Sicht von Toncar hätte die Bafin neben der Einstufung von Wirecard als Finanzholding noch weitere rechtliche Möglichkeiten gehabt, das Unternehmen härter ranzunehmen. Im Rahmen eines Marktmissbrauchsverfahrens nach Paragraf 6 des Wertpapierhandelsgesetzes wären eine Durchsuchung von Wirecard und die Beschlagnahmung von Beweismitteln wie Akten, elektronischen Dateien und E-Mails möglich gewesen, sagt der promovierte Jurist.
Darüber hinaus hätte die Behörde das Wirecard-Bilanzkontrollverfahren von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) an sich ziehen sollen, „da die DPR objektiv nicht zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung geeignet war“, argumentiert Toncar. Zudem hätte die Bafin aus seiner Sicht eine Sonderprüfung bei der Wirecard AG als Eigentümerin der Wirecard Bank durchführen können.
Bankchefs im Untersuchungsausschuss
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss wird am Dienstag Lars-Hendrik Röller, der Leiter der Wirtschaftsabteilung des Kanzleramts, angehört. Am Donnerstag sind dann Deutschlands Top-Banker vorgeladen, die Wirecard und dessen CEO Markus Braun zum Teil großzügig Kredite gewährt hatten: darunter Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing, Ex-Commerzbank-Chef Martin Zielke und der Chef der KfW-Tochter Ipex, Klaus Michalak. Sollte sich die Sitzung erneut bis Mitternacht hinziehen, könnte sie unterbrochen und am Freitag fortgesetzt werden.
Auf Referentenebene werden im Bundestag bereits die weiteren Sitzungen geplant. Am 28. und 29. Januar könnten wichtige Zeugen aus Bayern angehört werden, darunter Vertreter der Bezirksregierung Niederbayern, die sich zeitweise als zuständige Geldwäsche-Aufsicht für Wirecard sah, und der ermittelnden Staatsanwaltschaft München 1. Auch wird überlegt, den Chef der Geldwäschespezialeinheit FIU, Christof Schulte, und den Wirecard-kritischen Shortseller Matthew Earl vorzuladen.
Im Februar oder März könnten, so es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zulassen, die Wirecard-Manager Stephan van Erffa und Oliver B. aussagen. Das hatten die beiden inhaftierten Verdächtigen Ende November dem Untersuchungsausschuss in Aussicht gestellt. Offen ist, ob auch Ex-CEO Braun erneut erscheinen muss: Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob dieser die Aussage so umfänglich hätte verweigern dürfen wie Ende November geschehen.
Der ehemalige Commerzbank-Chef und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank müssen am Donnerstag im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen. Quelle: Reuters
Martin Zielke (l.) und Christian Sewing
Der ehemalige Commerzbank-Chef und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank müssen am Donnerstag im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen.
(Foto: Reuters)
Auch soll es dann erneut um die Rolle der Wirtschaftsprüfer, vor allem aber um das Handeln der Finanzaufsicht Bafin gehen. Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele soll zum Erlass eines umstrittenen Leerverkaufsverbots von Wirecard-Aktien im Februar 2019 Stellung beziehen, Bafin-Präsident Felix Hufeld zur Frage, ob die Behörde etwa über ein Inhaberkontrollverfahren Wirecard nicht stärker hätte auf die Finger schauen können. Vor der Leitungsebene sollen die zuständigen Fachreferenten angehört werden.
Erst ganz zum Schluss sollen dann die prominentesten Zeugen vorgeladen werden: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die über die politische Rückendeckung für den Konzern Auskunft geben sollen.
Die Vertreter der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wollen die Zeugenbefragungen Beteiligten zufolge möglichst bis April beenden, um eine Kollision mit dem beginnenden Bundestagswahlkampf auszuschließen.
Kritik daran kommt von Linken-Mitglied De Masi: „Die Zeugenbefragung ist erst dann zu Ende, wenn der Untersuchungsauftrag erfüllt ist“, sagt er. „Es gibt sehr viel aufzuklären über das System Wirecard, die Rollen von Markus Braun und der deutschen Bundesregierung.“
„Abneigung gegenüber angloamerikanischer Kapitalmarktkultur“
Die Bafin steht nicht nur in der Kritik, weil sie den Betrugsskandal bei Wirecard nicht aufgedeckt hat. Sie ist rechtlich auch gegen Journalisten und Investoren vorgegangen, die frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten bei dem Zahlungsdienstleister hingewiesen hatten. Dazu zählt unter anderem Fraser Perring, der Wirecard bereits 2016 im zunächst anonym veröffentlichten Zatarra-Report unsaubere Machenschaften vorwarf.
Dass es in der Bafin große Vorbehalte gegen die sogenannten Shortseller gab, die im Rahmen des Zatarra-Reports auf fallende Aktienkurse gewettet hatten, wird aus einer E-Mail der Behörde an das Finanzministerium im Mai 2016 deutlich.
„Auffällig ist, dass die verdächtigen Personen (darunter neben natürlichen Personen auch anglo-amerikanische Hedgefonds) dem Anschein nach einen recht einheitlichen kulturellen Hintergrund haben – überwiegend israelische und britische Staatsangehörige“, heißt es in der Mail, die dem Handelsblatt vorliegt und über die zuerst die „Financial Times“ berichtet hatte. „Daher ist nicht auszuschließen, dass es sich um eine netzwerkartige Struktur (Insiderring) handelt.“
Der Londoner Investor hat mit seinen Wetten gegen Wirecard viel Geld verdient. Quelle: Reuters
Fraser Perring
Der Londoner Investor hat mit seinen Wetten gegen Wirecard viel Geld verdient.
(Foto: Reuters)
Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Bayaz zeigt die E-Mail, dass es in der Bafin eine „Abneigung gegenüber angloamerikanischer Kapitalmarktkultur“ gibt. „Dass eine offizielle Stellungnahme der Bafin Marktmanipulation tatsächlich mit dem kulturellen Hintergrund israelischer und britischer Hedgefondsmitarbeiter erklärt, ist erschütternd.“
Die Bafin räumte auf Anfrage ein, dass die gewählte Formulierung „unglücklich und leicht fehlinterpretierbar“ war. „Kultureller Hintergrund oder Staatsangehörigkeit haben bei Untersuchungen oder Anzeigen der Bafin keinerlei Relevanz“, erklärte die Behörde. „Was tatsächlich damit gemeint war, waren Gemeinsamkeiten, die ein Zusammenwirken der Verdächtigen nahelegten.“
Hinweise dazu habe es unter anderem durch Verdachtsanzeigen von Finanzinstituten gegenüber einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde gegeben, teilte die Bafin mit. „Die darin von den Instituten identifizierten auffälligen Handelsteilnehmer zeichneten sich beispielsweise durch geografische Nähe aus, verwendeten ähnliche E-Mail-Adressen, nutzten dieselbe IT-Infrastruktur, waren in ähnlichem Alter und hatten zuvor nicht in Wirecard gehandelt.“
Mehr: Inside Bafin: Woran es bei der Bafin wirklich hapert.
Die wenigsten haben sich ja bestimmt einer Sammelklage angeschlossen bzw selbst geklagt haben.
Danke
Dabei waren sie es, die massiv auf den fürchterlichen Gestank bei WC hinwiesen.
Weshalb nun der große Sinneswandel-- nur weil eigene Kohle den Bach runterging??
Sich als Investor auf eine tranige Beamtenklitsche zu verlassen--die anscheinend hauptsächlich mit Bürogolf, giessen der Hornveilchen und biederen Kaffeekränzchen rumdusselt--- ist eh Schwachfug...
Ich hatte zum Punkt als alles den Bach hinunter ging 240 Aktien von Wirecard gehalten.
Leider war ich so blind und gutgläubig und habe zu lange noch an "alles wird gut" festgehalten.
Insgesamt gehe ich mit einem Verlust von circa 23-25 TE aus der Geschichte raus.
Ich bin und war nur an einer Prozesskostenfinanzierung interessiert da ich hier kein weiteres Geld verbrennen möchte.
Ich hatte daraufhin bei TILP und Mingers angefragt. Es kam von beiden ein Vorschlag. Bei Tilp hatte ich eine Rückfrage welche nun bereits seit mehreren Monaten nicht beantwortet wurde. Auch nach mehrmaliger Nachfrage per Mail kam bislang keine Antwort.
Mingers schickte mir detailliert alles zu und auch einen Vertrag bzw.Mandatenstammblatt. Allerdings ist das Dokument einfach ein Blankoformular bei dem es nicht mal explizit um den Fall Wirecard geht. Mingers verlangt in meinem Fall eine deutlich höhere Beteiligung. Nun soll ich 9 und 16 Seiten ausfüllen obwohl alle Daten von mir übermittelt wurden? Noch dazu in einem PDF Dokument welches erstmal nicht automatisch zu beschriften ist? Das wirkt für mich nicht gerade seriös und einfach lieblos. Seitdem ruft mich Mingers alle 2 Wochen an und fragt nach wann ich denn den Vertrag zurücksende.
Ich bin nach wie vor unentschlossen was ich tun soll.
Mittlerweile habe ich den Verlust auch locker schon wieder mit anderen Aktien reingeholt weshalb es mir nicht mehr primär ums Geld geht.
Aber eigentlich möchte ich das die Verantwortlichen dafür zahlen müssen, in dem Falle EY. Ich weiß das ich selbst Schuld bin an dem finanziellen Schaden der mir dadurch entstanden ist. Es gab im Nachhinein genug Punkte an denen man hätte hellhörig werden können. Trotzdem war es ein Skandal in einer noch nie dagewesenen Form. Hier haben sich auch Profis übers Ohr hauen lassen und nicht der dumme Kleinanleger wie ich. Zumal der Staat und Bafin dadurch einen riesigen Imageschaden davon getragen haben.
Ich werde in meinem Leben keinen Dax Wert mehr kaufen und fahre mit der Strategie seit dem Wirecard Desaster auch ganz gut.
Daher würde ich mich gerne an einer unproblematischen Prozesskostenfinanzierung beteiligen. Ob ich dann irgendwann in zig Jahren nochmal einen Bruchteil meines Verlustes erhalte wäre natürlich schön. So wirklich daran glauben tu ich aber nicht.
Nur im Moment tun sich weder Mingers noch TILP besonders interessiert daran. Zumindest in meinem Fall.
Ich habe für mich das Geld als Lehrgeld abgeschrieben. Es waren verrückte Tage nach dem das ganze Ausmaß herauskam. Man zweifelt an sich selbst, an seinem Börsenverhalten und an der Gerechtigkeit. Ich habe meine Lehren daraus gezogen und fahre seitdem ganz gut. Aber klar viele Fehler waren seitdem an der Börse auch nicht zu machen. Schließlich stieg gefühlt jede Branche um zig Prozent.
Wer 2020 mit einer Gesamtrendite von 15 % zufrieden war hat einfach was falsch gemacht.
Würde mich freuen andere Meinungen und Erfahrungen zum Thema Prozesskostenfinanzierung zu lesen. Gern auch per PM.
Das kann ich nicht bestätigen. Ich bekomme regelmäßig Infomails. Die Berechnung der Schadensumme hab ich nach ca. 6 Wochen erhalten und hab meine Daten ebenfalls im Juli abgegeben. Vielleicht ist da bei Dir was schief gelaufen, oder ich habe die richtige Rechtschutzversicherung angegeben.
Es sind 2 Verträge abzuschließen. 1 x Lifting, als Prozesskostenfinanzier.
Der zweite Vertrag mit Pinsent Mason, den man in direkter Beauftragung als Rechtsbeistand mandatiert und demgegenüber man auch Zahlungspflichtig ist.
Solange der Prozesskostenfinanzier anschließend step by step die Rechnungen übernimmt, eventuell kein Problem. Wenn dessen Kalkulation aber nicht mehr aufgeht und der Vertrag beendet wird, entfällt die Kostenübernahme. Der Vertrag mit Pinsent Mason läuft dann unabhängig von Litfin weiter und kann nicht so ohne Weiteres gekündigt werden.
Interessant wäre es zu wissen, wer in der Vergangenheit schon Verträge mit Beiden oder einem von Beiden abgeschlossen oder Informationen zu deren bisherigen Mandatsverläufen hat.
tilp, nach anfänglicher euphorie, für mich ein totalausfall, wie schon ein vorschreiber andeutete, der laden hat sich vorkommen übernommen, warte jetzt auch seit juli, von meiner rs (die nicht leistet) wurde mir mitgeteilt das von tilp im oktober eine anfrage auf kostenübernahme eingeleitet wurde, man wird immer nur vertröstet und das war es dann auch für mich......., da ich auch im sdk mitglied bin, habe ich auch von dort ,selbst meine regressforderung an den insosolvenzverwalter von wirecard gestellt.
für mich , von der verständlichkeit , kommunikation und bisheriger abwicklung, mein favorit,
ich werde nur noch den nächsten angekündigten bericht vom sdk abwarten und die weitere befragung von ey und bafin im u-ausschuss und dann, wohl bei sdk abschliessen gegen ey und evtl. bafin etc..
meine argumente w. v. beschrieben, + prüfung der anwaltsverträge durch den sdk sowie der pkfz. , ich hoffe auf eine faire bewertung, da der sdk höchstwahrscheinlich keinen finanziellen vorteil für sich hat,evtl. einen temporäeren mitgliederzulauf, ich könnte mir vorstellen das die pkfz. sich auch rückversichern werden, so wie es jeder risikolebensversicherer es bei jeden ottonormalverbraucher auch macht.
das sind aber alles keine empfehlung sondern nur meine pers. einschätzungen u. erfahrungen.
Brokersteve .... pinson Mason und TILP
Status: TILP Berechnung mit Fehlern erhalten, seitdem Funkstille, pinson Mason vertragsangebote aber keine berechnung erhalten
Aktuell ja noch über tradegate handelbar.
Und, müssen sich alle Leerverkaufer eindecken?
Was, wenn die LV sich nicht mehr eindecken können, bevor Wdi nicht mehr zu handeln sein sollte?
Aktuell gibt es ja noch gut 7% leer verkaufte Aktien.
Die LV werden sich noch sehr sehr sehr lange eindecken können.
Wer von euch will als letzter das Licht ausmachen?
Der 3. Untersuchungsausschuss („Wirecard“) hat am Dienstag, 12. Januar 2021, seine Zeugenvernehmung fortgesetzt. Geladen waren hierzu Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller, Abteilungsleiter für den Bereich Wirtschaftspolitik im Bundeskanzleramt sowie Ole von Beust und Joschka Langenbrinck von der Von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft. Die Sitzung unter der Leitung von Kay Gottschalk (AfD) begann um 16 Uhr Im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Auftrag des Untersuchungsausschusses
Der Bundestag hat am 1. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der neunköpfige Ausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard untersuchen.
Liste der geladenen Zeugen
Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller, Bundeskanzleramt
Joschka Langenbrinck, Von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft
Ole von Beust, Von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft