Nanorepro Durchbruch in 2011 ??
Seite 65 von 119 Neuester Beitrag: 06.08.21 16:37 | ||||
Eröffnet am: | 12.01.11 19:56 | von: maxmansell | Anzahl Beiträge: | 3.95 |
Neuester Beitrag: | 06.08.21 16:37 | von: Berlin 2002 | Leser gesamt: | 637.607 |
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Aber wie gesagt jetzt müssen wir mit der Situation leben. Eine Mini-Gesellschaft juristisch zu zwingen wie eine normale größere AG zu arbeiten führt bestimmt nicht dazu, dass wir mit der Aktie Geld verdienen. Ich wäre zufrieden, wenn die noch weniger berichten, aber dafür 2x im Jahr gute bzw. bessere Ergebnisse liefern.
Ich schätze mal, dass uns am 8.Oktober ungmach erwarten wird und wir Aktionär ganz von der Bildfläche verschwinden werden...
mein blutdruck ist ziemlich am steigen, zum ausgleich fällt der kurs.
aber man kann ja bekanntlich nicht alles haben.
ich habe eben mit marburg telefoniert.
danach haben in den letzten tagen der Mitarbeiter für das qualitätsmanagement und der vertriebsmensch
für den internationalen bereich die arbeit aufgenommen.
ein hoffungsschimmer?
es hat also keinen wesentlichen abbau gegeben.
oder über Indien, PAkistan, Südamerika???
– der Investor wird den Vertrieb für das börsennotierte Unternehmen unter anderem in Ägypten übernehmen, zudem laufen nach angaben der Marburger auch Vertriebsvorbereitungen in Indien, Pakistan und Südamerika. - See more at: http://www.4investors.de/php_fe/...&ID=84374#sthash.ePBZiCRQ.dpuf
und Brasilien???
@guru: Hast du mal nach den Test gefragt?
Die Aussage war doch, dass im September die Zulassung kommt, bzw. da ist. Es hieß nirgends -"vielleicht, eventuell"-.
Das Ergebnis ist bekannt. Es kann keiner sagen, dass 5 Tage vor Torschluss irgend ein Ergebnis noch fehlt, weil Tests noch ausstehen.
fr. jüngst ist nicht im hause, sondern auf dienstreise.
hoffen wir, dass sie die zulassung perfekt macht und/oder neue kunden gewinnt.
wir müssen z. z. einfach nur hoffen und kerzen aufstellen;
sehr gut kann man das in der ceska republika in karlsbad.
Kommt der Test oder nicht?
Oder hast du nicht gefragt?
Ich denke hier kommt es am 8.Oktober zu einem MBO, Sanierungs-MBO oder zu einem Leveraged-MBO... und die AKtionäre werden durch die Finger schauen.
Recht des Hauptaktionärs
Wenn ein Aktionär direkt oder über von ihm abhängige Unternehmen mindestens 95 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien) hält, hat er grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch in der Liquidation[1] der AG, das Recht, die restlichen Aktionäre (auch freie oder Minderheitsaktionäre genannt) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen (nicht jedoch während des übernahmerechtlichen Squeeze-out) und somit ein Going Private zu vollziehen. Einen bestimmten Grund braucht der Hauptaktionär dabei nicht, die möglichen Gründe sind vielmehr Anlass für die gesetzliche Regelung gewesen. Zu erwähnen ist vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bzw. von Reibungsverlusten durch Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären. Zu beachten ist jedoch, dass ein Squeeze-out nicht immer gegen bereits erhobene Anfechtungsklagen schützt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Dezember 2006[2] nunmehr unter Aufhebung eines Urteils des Oberlandesgericht Koblenz[3] klargestellt.
Der Vorteil gegenüber der bei der AG ebenfalls möglichen Mehrheitseingliederung besteht darin, dass die Minderheitsaktionäre keine Aktien des Hauptaktionärs, sondern eine Barabfindung erhalten. Die weitere Alternative der übertragenden Auflösung ist wegen der uneingeschränkten Anfechtungsgefahr ggf. sehr langwierig.
Hauptaktionär kann jede deutsche oder ausländische natürliche oder juristische Person sein. Auch eine BGB-Außengesellschaft kommt in Betracht. Diese muss jedoch selbst Inhaberin der Aktienmehrheit sein. Eine bloße Willensbildungsgesellschaft kommt nicht in Betracht, da sie mangels Aktien nicht Hauptaktionär sein kann.[4] Erwägenswert ist die Gründung einer oHG nach § 105 Abs. 2 HGB. Denn die eingetragene und damit registergerichtlich geprüfte oHG hat den Anschein der Dauerhaftigkeit für sich, der - wie noch zu zeigen sein wird - von erheblicher Bedeutung ist.
Zur Berechnung der Mehrheit von 95 % kann auf die Zurechnung gem. § 16 Abs. 2 und 4 AktG zurückgegriffen werden. Problematisch ist der Fall, wenn der Hauptaktionär diese Stellung ausschließlich durch Zurechnung innehat, also selbst keine Aktien hält. Auf Stimmenmehrheit kommt es – anders als beim übernahmerechtlichen Squeeze-out – nicht an, die bloße Beteiligung am Grundkapital genügt. Die notwendige Mehrheit kann erforderlichenfalls durch Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss herbeigeführt werden. Eigene Anteile der Gesellschaft sind abzuziehen. Ebenso bleiben bloße Optionen oder Wandelschuldverschreibungen außer Betracht. Genehmigtes Kapital oder bedingte Kapitalerhöhungen kommen erst nach wirksamer Erhöhung und Eintragung zum Zuge. Problematisch kann die Fallkonstellation sein, in der zwischen der Einberufung der Hauptversammlung und der Beschlussfassung Bezugsrechte ausgeübt werden, mit der Folge, dass die 95 %-Mehrheit zum maßgeblichen Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht mehr besteht
Na mal sehen - es bleibt spannend!
Warten wir also auf News zu HIV und auf die Präsentation in der nächsten Woche.
Man hört seit dem nichts mehr von Neuaufträgen. Der nächste Bericht wird ein Desaster!
Genau wann kommt den der überhaupt?
http://nano.ag/mitarbeiter/
08. Oktober 2014 – 16:00 Uhr: Informationstreffen für interessierte Aktionäre |
Turnerschaft Schaumburgia im CC, Landgraf-Philipp-Str. 2, 35037 Marburg
2015: Jahreshauptversammlung der NanoRepro AG | Marburg
10 Mitarbeiter sind 9 zu viel um das Licht auszuschalten. LOL