Hummels Börsenbrief - kluge Investments
Seite 63 von 114 Neuester Beitrag: 31.10.11 11:02 | ||||
Eröffnet am: | 16.03.09 16:55 | von: Hummel2805 | Anzahl Beiträge: | 3.837 |
Neuester Beitrag: | 31.10.11 11:02 | von: goldfather | Leser gesamt: | 473.289 |
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Nehmen wir mal ein ähnliches Unternehmen wie die Deutsche Post, die hat zur Zeit eine Rendite von 6,5%, HV ist nächste Woche, spätestens nach diesem Termin werden viele dann in Telekom umschichten.
Eine ähnliche Rendite wie bei der Post würden uns Kurse um 12,00 Euro bescheren!!!
Der Admiral
Also Risiko überschaubar!
Schaut man sich den Verlauf der letzten Handelstage an ergibt sich eine Handelsspanne von 9,1 bis 9,7 Eur wer hier das richtige Timing hat kann auch damit Geld verdienen!
Allein die hohe Dividendenrate kann ich als Grund nicht glauben ...
Der Admiral
Bei Citigroup scheint der Weg nach oben frei. 3,89$ sind überwunden hier besteht die Chance auf 6,5$ in kurzer Zeit kann mich da nur Hummel anschließen hoffe ihr seid auf dem Zug dabei!
Hallo Ihr wissenden,
ich habe diese Frage hier schonmal gestellt:
- Bis wann muss man Aktien eines Unternehmens ins Depot eingefügt haben, um an der Devidente beteiligt zu werden?
Mir wurde geantwortet, dass man die Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung ins Deport eingefügt haben um an der Devidente beteiligt zu werden.
Nun habe ich nochmal im Internet nachgeforscht und bin auf folgendes gestoßen:
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Vor Inkrafttreten des UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes) wurde hier i.d.R. (durch Satzung konnte die Hinterlegungsfrist verkürzt werden) auf den Tag der Hinterlegung abgestellt, welcher in § 123 AktG a.F. normiert war und den siebten Tag vor der Hauptversammlung darstellte.
Das Hinterlegungserfordernis wurde durch das UMAG abgeschafft und durch eine Anmeldung ersetzt. In einem anderen Eintrag wurden diese Neuerungen bereits erläutert. Bei der Anmeldung muss der Nachweis der Inhaberschaft der Aktien geführt werden, der sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung zu beziehen hat (sog. „record date“).
Daraus ergibt sich nebenbei ein neuer Stichtag für die Dividendenberechtigung. Wer also am 21. Tag vor der Hauptversammlung Aktien der Gesellschaft hält, erhält die Dividende, unabhängig davon, ob er die Aktien dann noch vor der Hauptversammlung verkauft. Ein Dividendenabschlag an den Börsen wird daher früher als bisher zu bemerken sein.
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Wie kann ich mir das erklären? Ist es vielleicht schon zu spät die DT Aktie zu kaufen mit dem Ziel die 8% zu erhalten?
Dax +0,55%
Telekom 9,453 € -0,92%
@Tony Jaa
Viel Spass mit Deinem sicheren Hafen :
14:00 14.04.09
DJ Gericht vernimmt im Telekom-Prozess Zeugen in USA
FRANKFURT (Dow Jones)--Im Prozess tausender Anleger gegen die Deutsche Telekom AG werden sich Vertreter des Frankfurter Oberlandesgerichts Ende April und Anfang Mai zur Zeugenvernehmung in den USA befinden.
Unter den geladenen Zeugen seien der ehemalige CEO des US-Mobilfunkanbieters Voicestream, John Stanton, sowie der ehemalige Voicestream-President Bob Stapleton, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Telekom hatte die Übernahme von Voicestream im Juli 2000 angekündigt und sie im Jahr 2001 abgeschlossen.
In dem Prozess wird der Telekom insgesamt unter anderem vorgeworfen, im Prospekt zum dritten Börsengang Ende Mai 2000 nicht auf die mögliche Übernahme von Voicestream und damit verbundenen Risiken hingewiesen zu haben.
Porsche wird einen Beherschungsvertrag anstreben und versuchen sich mit Niedersachsen zu einigen. Inhaber der Vorzüge könnten dann von einer Abfindung für ihre Aktien profitieren. Hier wird kein Unterschied zwischen VZ und ST gemacht Porsche hat immer wieder gesagt Volkswagen sein bei 200 bis 250 Eur fair bewertet. Insofern winkt hier eine Abfindung jehnseits der 200 Eur/je STück Wohlgemerkt eine interesannte Spekulation für mutige ANleger
das die Erhöhung der Beteiligung nicht mehr allzulange auf sich warten läßt. Darüberhinaus wird der Hauptgesellschafter über die sehr gute Geschäftsentwicklung seiner Tochter in China zufrieden sein.
ANALYSE: Societe Generale hebt Ziel für VW-Vorzüge auf 75 Euro – 'Buy' 14.04.2009 | 13:23 Uhr PARIS (dpa-AFX) - Die Societe Generale hat das Kursziel für die Vorzugsaktien von Volkswagen von 50,00 auf 75,00 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen (aktueller Kurs: 58,60 Euro). Die Abwrackprämie wirke sich positiv auf das Geschäft des Autobauers aus, schrieb Analyst Eric-Alain Michelis in einer Studie vom Dienstag. Michelis passte seine Prognosen für 2009 sowohl für den Absatz als auch den Umsatz und Gewinn nach oben an. Das erste Quartal, über das VW Ende April berichten wird, dürfte den Tiefpunkt markieren. Für das gesamte Geschäftsjahr sollten die Wolfsburger in der Lage sein, einen Überschuss zu erwirtschaften - Michelis selbst rechnet mit 1,9 Milliarden Euro. PARIS (dpa-AFX) - Die Societe Generale hat das Kursziel für die Vorzugsaktien von Volkswagen von 50,00 auf 75,00 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen (aktueller Kurs: 58,60 Euro). Die Abwrackprämie wirke sich positiv auf das Geschäft des Autobauers aus, schrieb Analyst Eric-Alain Michelis in einer Studie vom Dienstag. Michelis passte seine Prognosen für 2009 sowohl für den Absatz als auch den Umsatz und Gewinn nach oben an. Das erste Quartal, über das VW Ende April berichten wird, dürfte den Tiefpunkt markieren. Für das gesamte Geschäftsjahr sollten die Wolfsburger in der Lage sein, einen Überschuss zu erwirtschaften - Michelis selbst rechnet mit 1,9 Milliarden Euro. Die Vorzüge von VW könnten zudem insbesondere von den neuen Indexregeln der Deutschen Börse profitieren, wonach Vorzugsaktien die entsprechenden Stämme im DAX ersetzen können. Michelis rechnet damit, dass Porsche seinen Anteil an VW vor Ende Juli 2009 auf nahe 75 Prozent erhöhen wird und dass damit die VW-Vorzüge noch im Juni oder September in den deutschen Leitindex aufrücken könnten. Das dürfte die Titel kräftig unterstützen. Gemäß der Einstufung "Buy" erwartet die SocGen auf Sicht von zwölf Monaten, dass die Aktie den Index um mehr als zehn Prozent schlagen wird. Analysierendes Institut Société Générale S.A. Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/...-/de/Wirtschaft-Boerse/Analysen/20181361
Ich war bisher der Meinung, die dort angeführte Änderung beziehe sich lediglich auf die Teilnahme an der HV. Aus deinem zitierten Beitrag ist leider auch nicht ersichtlich inwieweit dies nur eine Meinungsäußerung ist.
Ich meine, bei so bedeutsamen Beiträgen sollte zumindest eine Quellenangabe obigatorisch sein. Dies sollte eigentlich auch schon vom hier herrschenden Admiral oder seinen Vertretern gerügt werden! Wir dummen und unwissenden Nichts-von-der-Börse-Versteher sind doch auf eine Leitung / Führung angewiesen!
Ich habe den ganzen Tag mit Internetsuche verbracht. Für Namensaktien gilt die Angesprochene Regel nicht, da bei diesen für den Nachweis des Aktienbesitzes das "Aktienregister“ des Unternehmens relevant ist. Lediglich wenn du am Stimmrecht oder an der Hauptversammlung teilnehmen möchtest, dann musst du diese Regel beachten.
Die Dividende erhält, wer die Aktie am Tag der HV um 23.59 Uhr im Depot hatte.
Gib mal beider Suchmaschine deines vertrauens "Record Date" ein. Dann siehst du meine Quellen.
Das UMAG gilt ab 2006 und daher kannst du davon ausgehen, dass sich im Prinzip an der Dividendenberechtigung nichts geändert hat!
Dennoch möchte ich hier noch einmal wiederholen und auch bemängeln, dass die Schiffsführung (und zwar alle Drei!) uns arme unwissende Leichtmatrosen bei diesem Thema über Stunden völlig unwissend ließ und offenbar im U-Boot auf Tauchstation gegangen ist!
Hallo,
ist nach Eurer (speziell Hummel) Meinung nach dem heutigen Höhenflug von AIG bald mit einem erneuten Rücksetzer zu rechnen? Also Gewinne mitnehmen und später vielleicht wieder rein oder durchhalten?
bin mir icher, man muss in gold investieren nd nicht in telekom knock out