Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 7 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 477.419 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 12 | |
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Chartbild negativ bei 3,40 Euro habe also mit stop
kurs verkauft
Will heissen: jetzt kommt die Erholung schon aus charttechnischer Sicht.
(Der Kurs ist letzte Woche unter die mehrfach geprüfte Widerstandsgrenze bei 3,30 gerutscht, nur wegen dem Jahresende. Es wurden bei Fluxx gemachte Verluste realisiert.
Ohne diesen besonderen Umstand (Jahresende) würde der Kurs bei jetziger Nachrichtenlage bei 3,30 – 3,60 € liegen.)
Zitat: „Die unsicherheit bei dieser Aktie ist zu hoch(erwarte keine gute Nachricht nächste Zeit)“
Es werden in nächster Zeit auch keine schlechten Nachrichten erwartet. Das ist doch schon mal gute Nachricht oder? :)
Aber Spass bei Seite, im Januar/Februar kommen wir schon mit an der Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gute Nachrichten von EU. Für das gesamte Jahr 2007 wird eine hohe Umsatzsteigerung bei Fluxx erwartet.
Denn:
1.2007 darf Fluxx selbst nach Willen der Ministerpräsidenten in Deutschland weiter tätig werden.
2. Das Spaniengeschäft wird den Umsatz steigern. Die Frage ist nur wie hoch.
Dies enthält der Kurs noch nicht = der Kurs wird 2007 steigen.
der Aktiens Feind,Für Mambo 704 wäre es besser er würde jetzt kaufen und hätte
durch, seinen klugen Ausstieg , jetzt ein paar Päckchen mehr.Zu "Duebelst"
kann ich nur sagen,bei einen zuhohen Einstieg kann man nur nachkaufen um den
Eingangskurs herrunter zuholen, um somit einen guten Schnitt zu erziehlen.
Kurzum: Ich wünsche uns allen viel Glück bei unserer Investition.
einer heute zugegangenen Verfügung die weitere Ausübung der
Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt. Dies betrifft nach
dem Wortlaut der Verfügung sowohl die Vermittlung der Beteiligung an
Glücksspielen in Sachsen-Anhalt, insbesondere als gewerbliche
Organisatorin von Lotterie-Spielgemeinschaften, sowie die Werbung für in Sachsen-Anhalt illegale Glücksspiele, die in Sachsen-Anhalt aufgerufen werden
können. Die Untersagung gilt ab sofort...
Im Endeffekt, glaube ich die Nachricht ist gar nicht mal so schlecht für Fluxx.
1. Der Rechtsstreit wird auf kosten von Tipp24 geführt.
2. Die Klage gegen diese Verfügung wird sicherlich einen Erfolg haben. (wie bei Entscheidung des OLG Düsseldorf) => es kommen damit gute News. (damals hat der Kurs explodiert)
Im Übrigen glaube ich nicht, dass die anderen Länder dem Beispiel von Sachsen-Anhalt folgen werden.
Tipp24 wird sicherlich im Eilverfahren den einstweiligen Rechtsschutz einlegen, so dass die Entscheidung des Gerichts relativ schnell erfolgen wird.
wieder gibt, dann hätten sie alles unter Kontrolle.Doch sie sind nicht der
Nabel der Welt und müssen noch lernen Europäisch zu denken, ich bitte um
Nachsicht.
der Eibsche: Diese Ananas kann einfach Sachsen nicht von Sachsen-Anhalt unterscheiden! o. T.
03.01.07 10:14
Die ostdeutschen Spieler müssen nicht gleich mit ihrem Lottoschein zum Kiosk laufen - es gibt eine Übergangsfrist. Das Unternehmen wird erst in den kommenden Tagen entscheiden, ob es rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Landes einleitet.
Das Verbot gilt also doch nicht ab sofort, wie es in der Verfügung stand, sondern erst ab 2008! Damit ist durch die Verfügung von Sachsen-Anhalt an der Situation der privaten nicht verschlechtert worden! Nach wie vor darf tipp24 im 2007 auch in Sachsen-Anhalt sein Betrieb aufrechterhalten.
Alles ist also halb so wild. Der Kurseinsturz bei tipp24 und Fluxx war somit ungerechtfertigt. In paar Tagen geht’s daher wieder aufwärts.
http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/04/662993.html
Erst Mitte Dezember stimmten 15 der 16 Bundesländer für einen neuen Staatsvertrag. Dieser sieht ein Verbot von Glücksspielen im Internet und von privaten Sportwetten ab dem Jahr 2008 vor. Nur Schleswig-Holstein machte nicht mit.
Die Länder begründeten ihren Vorstoß mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres. Die Richter hatten die bestehenden Regelungen als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet. Dabei zeigten sie zwei Wege auf, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen: Entweder müsse es ein relativ striktes Monopol, das am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet ist, oder eine weitgehende Öffnung auch für private Anbieter geben. Die Länder entschieden sich mehrheitlich für die erste Möglichkeit.
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Kein Lotto-Jackpot für Tipp24
Wichtiges Urteil erwartet
Doch damit dürfte das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Für das laufende Jahr wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Dienstleistungsfreiheit bei Lotto und Wetten erwartet. Beobachter halten es für durchaus wahrscheinlich, dass die Richter im Sinne der privaten Wettunternehmen entscheiden.
Neben dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof redet auch das Bundeskartellamt ein gewichtiges Wörtchen beim Wett-Monopoly mit. Im August hatte die Behörde den Bundesländern untersagt, den Lottomarkt bisher durch die 16-Länder-Gesellschaften selbst im Internet untereinander aufzuteilen.
Denn wer bis dahin online tippen wollte, musste seinen Wohnort angeben und wurde so gezwungen, bei der Lottogesellschaft seines Landes zu spielen. Deshalb sollten die Lottogesellschaften ihre regional begrenzten Internetangebote bundesweit öffnen. Statt dem Folge zu leisten, strichen die meisten Länder das Online-Lotto komplett aus ihrem Angebot.
Somit sind die Pläne der Bundesländer ein geschickter Versuch, die bisherigen Strukturen zu zementieren. Durch die Pläne der Bundesländer werden Lottovermittler wie Fluxx und Tipp24 zwar nicht unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Doch droht das derzeit noch überaus wichtige Deutschland-Geschäft in absehbarer Zeit wegzubrechen.
Wie reagieren?
Eine Alternative wäre es, stärker im Ausland zu expandieren. Hier ist Tipp24 mit einem Umsatzanteil von rund zwölf Prozent immerhin weiter als der Konkurrent Fluxx. Dieser wiederum will in Deutschland erst einmal nur Lottoterminals in Supermärkten und Tankstellen aufbauen. Denn dagegen haben die Bundesländer auch nach dem neuen Staatsvertrag nichts einzuwenden.
ME
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Das Bundesverfassungsgerichtsurteil besagt lediglich, dass Wettsucht bekämpft werden soll, wobei klar ist, dass das Lottospielen wenig bis kein Wettsuchtpotential hat (dazu gibt es bereits Studien).Darauf folgte eine Fehlinterpretation des Urteils durch die Länder, die das Monopol zu zementieren versuchen. Monopole widersprechen aber EU Recht. Und warum sollten die Privaten nicht in der Lage sein, Massnahmen zur Spielsuchtprevention (wenn die Notwendigkeit auch zweifelhaft erscheint) anzubieten (zb Spieleinsatzbeschränkungen, etc. auf freiwilliger Basis wie es dies zB bei den Österreichischen Lotterien gibt).
Und zur Zeit sieht es so aus, dass die Länder ihr Onlineangebot reduziert haben (allerdings nicht aus Spielsuchtprevention sondern weil die Länder nicht bereit waren das Teritorialprinzip aufzugeben und das Onlineangebot bundesweit zu öffnen), die Privaten jedoch wie gehabt handeln und lotto anbieten, sofern dies von den Ländern nicht untersagt wurde, wobei diese Verbote auf wackeligen Beinen stehen und teilweise von Gerichten aufgehoben wurden, da die Privaten ja nicht dem Teritorialprinzip unterliegen.
Also von geschicktem Handeln der Länder kann keine Rede sein - die Absicht dahinter ist auch eindeutig, aber eben auch nach derzeitigem Stand der Rechtslage gesetzeswidrig. Tipp 24 wird gut beraten sein Einspruch zu erheben.
Die Tipp24 AG ist nach wie vor der Auffassung, dass die Beschränkung oder gar Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt mit dem geltenden nationalen wie auch europäischen Recht unvereinbar ist. Die Maßnahme wird zudem an der zwischenzeitlich ergangenen und auch durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Verfügung des Bundeskartellamts zu messen sein, mit der unter anderem die Abschottung der Lotteriemärkte der einzelnen deutschen Bundesländer untereinander für rechtswidrig erklärt wurde. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das die Geschäftstätigkeit von Tipp24 untersagt hat. Die Tipp24 AG hat auch keine Anhaltspunkte dafür, dass andere Bundesländer beabsichtigen würden, entsprechende Verfügungen zu erlassen.
Sachsen-Anhalt kund getan.Ich kann nur hoffen das viele Investierte
das gleiche tun.
naiv, doch wenn nur 10% von den Fluxx Aktieninhabern schreiben,wäre das eine
gewaltige Demonstration.
von der Politik laufend treten zu lassen.Jeder denkt darüber wie er will,doch
sich so primitiv sich darüber lustig zu machen ist unangemessen.