L.H.K.X.
Seite 60 von 62 Neuester Beitrag: 09.03.12 21:22 | ||||
Eröffnet am: | 03.10.11 15:03 | von: Pegasus110. | Anzahl Beiträge: | 2.545 |
Neuester Beitrag: | 09.03.12 21:22 | von: rusi1 | Leser gesamt: | 153.199 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 32 | |
Bewertet mit: | ||||
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eine Unwahrheit von dir (...nur zeitlich ausgesetzt) als ECHT ansehen sollen??
FAKT ist: Einstellung Preisermittlung in Stuttgart zum 31.Januar 2012
over & out
FAKT ist: Einstellung Preisermittlung in Stuttgart zum 31.Januar 2012
over & out
mal Gedanken machen über die Peinlichkeit dieser Luftbude, die ja das Börsengeschäft nach eigenen Aussagen revolutionieren wollte:
§ 14 Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Börsenhandel
(1) Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel nach § 14 ist zu
erteilen, wenn
1. bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden,
der Geschäftsinhaber, bei anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz,
Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte des
Antragstellers betraut und zu seiner Vertretung ermächtigt sind, zuverlässig sind
und zumindest eine dieser Personen die für das börsenmäßige
Wertpapiergeschäft notwendige berufliche Eignung hat,
2. die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte in der Bundesrepublik
Deutschland sichergestellt ist,
3. der Antragsteller ein Eigenkapital von mindestens EUR 50.000 nachweist, es sei
denn er ist ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53
Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätiges Unternehmen, das zum Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts im
Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder zur Erbringung einer Finanzdienstleistung
im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen
befugt ist;
4. bei dem Antragsteller, der nach Nummer 3 zum Nachweis von Eigenkapital
verpflichtet ist, keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er unter
Berücksichtigung des nachgewiesenen Eigenkapitals nicht die für eine
ordnungsmäßige Teilnahme am Börsenhandel erforderliche wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit hat.
§ 14 Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Börsenhandel
(1) Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel nach § 14 ist zu
erteilen, wenn
1. bei Unternehmen, die in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden,
der Geschäftsinhaber, bei anderen Unternehmen die Personen, die nach Gesetz,
Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte des
Antragstellers betraut und zu seiner Vertretung ermächtigt sind, zuverlässig sind
und zumindest eine dieser Personen die für das börsenmäßige
Wertpapiergeschäft notwendige berufliche Eignung hat,
2. die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte in der Bundesrepublik
Deutschland sichergestellt ist,
3. der Antragsteller ein Eigenkapital von mindestens EUR 50.000 nachweist, es sei
denn er ist ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53
Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätiges Unternehmen, das zum Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts im
Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder zur Erbringung einer Finanzdienstleistung
im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über das Kreditwesen
befugt ist;
4. bei dem Antragsteller, der nach Nummer 3 zum Nachweis von Eigenkapital
verpflichtet ist, keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er unter
Berücksichtigung des nachgewiesenen Eigenkapitals nicht die für eine
ordnungsmäßige Teilnahme am Börsenhandel erforderliche wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit hat.
eine größere Anzahl von Aktien von dieser Bude habe. Damit gebe ich ja auch zu, dem Konstrukt vom " stupid german money " zum Opfer gefallen zu sein. Spätestens als diese Firma hier aus dem Sumpf von SwissHawk auftauchte, hätten die Alarmglocken schrillen müssen !
............dass die Dummpusher mit Veröffentlichung des Delistingdatums aufgetaucht sind.
Frei nach dem Motto "Hau wech den Sch**ss" wird nun versucht den Schrott noch vor dem Stichtag an unbedarfte Kleinanleger (vulgo: Lemminge) vu verticken, hehe ;-)))))))))))))))
Frei nach dem Motto "Hau wech den Sch**ss" wird nun versucht den Schrott noch vor dem Stichtag an unbedarfte Kleinanleger (vulgo: Lemminge) vu verticken, hehe ;-)))))))))))))))
für eine Schei...!!!
Tja,das wars dann wohl endgültig.
Delisting in Stuttgart zum 31.01.2012,keine weitere Handelsmöglichkeit in Deutschland.
Tja,das wars dann wohl endgültig.
Delisting in Stuttgart zum 31.01.2012,keine weitere Handelsmöglichkeit in Deutschland.
Das ist bitter. Bei den anderen Delistings gibt es zumindest noch andere Börsenplätze wo man Handeln kann.
D.h hier ist dann "Ende Gelände". Wer am 31.01. die Stücke im Depot hat, bekommt sie nie mehr los bzw. kann sie wertlos ausbuchen lassen!
D.h hier ist dann "Ende Gelände". Wer am 31.01. die Stücke im Depot hat, bekommt sie nie mehr los bzw. kann sie wertlos ausbuchen lassen!
Koenen die aktien an der otc gehandelt werde, wenn sie in D gekauft sind?
Wo ist dann der lagerort?
Genta ist noch mit -99.9% in meinem depot
Wo ist dann der lagerort?
Genta ist noch mit -99.9% in meinem depot
Was ist den hier noch positiv wenn in einen Monat der Handel eingestellt wird?
Umso näher wir an den 31.01.2012 kommen umso unwahrscheinlicher wird es das man seine Stücke noch losbekommt, weil sie keiner mehr kaufen will um sie ein paar Tage später abschreiben zu müssen!
Umso näher wir an den 31.01.2012 kommen umso unwahrscheinlicher wird es das man seine Stücke noch losbekommt, weil sie keiner mehr kaufen will um sie ein paar Tage später abschreiben zu müssen!
Wenn die Aktie wirklich umbenannt werden sollte warum hat dann die Börse Stuttgart erst das Delisting der Aktie bekannt gegeben.
Wieder das gleiche Preiseportal wie beim letzten mal.
Wieder das gleiche Preiseportal wie beim letzten mal.
Der Unterschied bei World2 und hier ist das die Aktie World2 noch an anderen Börsenplätzen gehandelt wird und LHKX leider nicht.
Aber wenn du deinen Instinkt mehr glauben willst als dem Handelsplatz der das Delisting bekannt gegeben hat, ist das deine Sache.
Viel Glück noch mit der Aktie!
Aber wenn du deinen Instinkt mehr glauben willst als dem Handelsplatz der das Delisting bekannt gegeben hat, ist das deine Sache.
Viel Glück noch mit der Aktie!
hab jetzt alles durchgelesen... es kann so und so ausgehen. Ich bin dafür,
dass es alles glücklich ausgeht-aber es ist zu wenig, nur zu wünschen. Es muss
etwas passieren-bevor es traurig endet. Hat jemand (ich meine die, die an LHKX
halte) heute Börse, oder London kontaktiert? Sonst müssen wir nur vermuten und
hoffen...
Aber unlogisch bleibt es trotzdem...seit gestern abend wird es mit "delisting"
durchgekaut, aber Papier wird mit besseren Volumen als vorher gehandelt.
Es werden Päckchen 90.000-bis-100.000 für 0.008 und 0.007 (über kleinere rede
ich nicht) weiter gekauft...
Warum?
dass es alles glücklich ausgeht-aber es ist zu wenig, nur zu wünschen. Es muss
etwas passieren-bevor es traurig endet. Hat jemand (ich meine die, die an LHKX
halte) heute Börse, oder London kontaktiert? Sonst müssen wir nur vermuten und
hoffen...
Aber unlogisch bleibt es trotzdem...seit gestern abend wird es mit "delisting"
durchgekaut, aber Papier wird mit besseren Volumen als vorher gehandelt.
Es werden Päckchen 90.000-bis-100.000 für 0.008 und 0.007 (über kleinere rede
ich nicht) weiter gekauft...
Warum?
Hängt das Delisting mit dem angestrebtem Listing an der Frankfurter Börse zusammen.
Gruss Holzi PS:Nur so ein Gedanke von mir ,bin hier auch mit einer kleinen Summe dabei. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Gruss Holzi PS:Nur so ein Gedanke von mir ,bin hier auch mit einer kleinen Summe dabei. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Das wäre natürlich perfekt, aber ich denke nicht, da die Zulassungsvoraussetzungen an der Börse Stuttgart nicht mehr gegeben sind (ich denke in Frankfurt herrschen höher Zulassungsbedingungen), so steht es zumindestens ganz rechts in der Meldung. Kann mich natürlich auch täuschen.
Gruß und ein frohes Fest euch allen