Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Neuester Beitrag: 25.09.24 22:35
Eröffnet am:20.06.20 09:47von: mrymenAnzahl Beiträge:3.446
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35 Postings, 1881 Tage BlauerEnzian3Neuer Newsletter

 
  
    #1426
03.11.20 12:42
Ich habe den Newsletter auch soeben gelesen.
die SdK befindet sich aktuell in Gesprächen mit Kanzleien, die mit der Durchsetzung von Staatshaftungsansprüchen Erfahrung haben um auch für diese Klageoption eine Prozesskostenfinanzierung zu generieren.  

60947 Postings, 3598 Tage EtelsenPredatorGood news für Brokersteve & Co.

 
  
    #1427
1
03.11.20 13:35
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa 'Wirecard'
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa 'Wirecard'
03.11.2020 / 13:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
________________________________________
SdK: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa "Wirecard"
In der Causa "Wirecard" besteht aus Sicht des Gutachters Prof. Dr. Renner aufgrund der fehlerhaften Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auch eine Haftung der BaFin erscheint gegeben, soweit deren Mitarbeiter Amtspflichten verletzt haben.
Die Wirecard AG hatte in den zurückliegenden Jahren etliche Anleger über die wahre wirtschaftliche Situation der Gesellschaft getäuscht, was schließlich zur Insolvenz und letztendlich zu Vermögensverlusten in zweistelliger Milliardenhöhe geführt hatte. Vor diesem Hintergrund hat die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Herrn Prof. Dr. Moritz Renner mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem geprüft wurde, ob im Zusammenhang mit den Bilanzmanipulationen bei der Wirecard AG Staatshaftungsansprüche geschädigter Anleger unter anderem gegen die BaFin und die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Dabei sollten insbesondere unionsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Herr Prof. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Seine Arbeitsschwerpunkte sind u.a. die grenzüberschreitenden Bezüge des Unternehmens- und Bankrechts.
Trotz einer Vielzahl von Indizien und teilweise handfesten Beweisen und Hinweisen auf Untreuehandlungen und Bilanzfälschung wurden von Seiten der Behörden stets nur Ermittlungen gegen die Kritiker von Wirecard geführt. Den Vorwürfen der Kritiker hingegen wurde aus Sicht der SdK nicht hinreichend genug nachgegangen, teilweise wurden diese nicht einmal näher durch die Behörden geprüft.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Die BaFin haftet demnach, soweit deren Mitarbeitern Amtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Aus Sicht der SdK ist dies zwar eine hohe, aber aufgrund der Vielzahl an Ansatzpunkten nicht unüberwindbare Hürde. Soweit das deutsche Recht hier eine Haftung der BaFin ausschließt, verstößt das aus Sicht von Prof. Dr. Renner gegen vorrangiges EU-Recht. Ferner bestehe ein Staatshaftungsanspruch nach den Grundsätzen der "Francovich"-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU).
Die SdK ist aktuell in Gesprächen mit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Staatshaftung erfahrenen Rechtsanwälten, um hier mögliche Schadensersatzklagen für geschädigte Anleger im Wege einer Sammelklage vorzubereiten. Ferner wurden die Ergebnisse des Gutachtens einem Prozesskostenfinanzierer übergeben. Dieser prüft aktuell die Finanzierung der Klagen geschädigter Anleger.
Weitere Informationen finden geschädigte Anleger in unserem kostenlosen Newsletter, der unter www.sdk.org/wirecard einsehbar ist.
Für Rückfragen steht die SdK unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 03.11.2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
 

7 Postings, 1566 Tage neverendingstoryEinschreiben Insolvenzverwalter

 
  
    #1428
03.11.20 18:35
Mal eine andere Frage:
Ich habe am 20.10. fristgemäß ein Einschreiben mit meiner Forderungsanmeldung an Jaffe versendet.
Bis heute hängt der Sendungsstatus bei "wurde im Verteilzentrum München sortiert"

Hat hier noch einer das Problem, dass das Einschreiben nicht zugestellt wurde oder Sendungsstatus hakt?  

3326 Postings, 4926 Tage schakal1409#1448....

 
  
    #1429
03.11.20 19:12
Genauen Namen und Adresse vom  Gutachter Prof. Dr. Renner??????
Adresse??????
Im www gibts einige Dr Renner
mfg  

1738 Postings, 1451 Tage Guthrieneverendingstory #1449

 
  
    #1430
03.11.20 22:12
Ich hatte auch große Probleme mit Zustellung (bei mir war das jedoch kein Einschreiben, sondern versichertes DHL-Paket). Nachforschung hat nichts gebracht. Ich musste somit alles nochmal erstellen bzw. ausfüllen / kopieren und senden. Gleiches würde ich auch dir empfehlen, d.h. alles erneut zustellen, zumal Nachforschung bei der Post idR länger dauert, mit ungewissem Ausgang.  
Denk daran, alles zweifach zu senden.  Viel Glück, dass deine 2. Sendung eintrifft!  

7 Postings, 1566 Tage neverendingstoryDanke Guthrie

 
  
    #1431
03.11.20 22:56
Was passiert dann mit meinen zweiten Unterlagen, da ich jetzt über der Frist bin?
Ich habe was gelesen von einer Gebühr von rund 20€?

Jaffe reagiert auch nicht auf meine Mail von Mitte letzter Woche...
Nachforschung über die Post läuft, dauert aber bis zu 5 Wochen, ....  

127 Postings, 2063 Tage shakespWichtig Einschreiben mit Rückschein

 
  
    #1432
03.11.20 22:58
Ich habe für mich und zwei Bekannte jeweils ein Einschreiben mit Rückschein über DHL geschickt,
d.h. insgesamt 3 Einschreiben mit je zwei Ordnern im Einschreiben.

Am 21.10 abgeschickt, am 23.10 zugestellt, so auch online nachzuvollziehen, und eben durch das Einschreiben mit Rückschein habe ich zusätzlich noch den Beleg von Jaffe bekommen, dass die Sendung am jeweiligen Tag zugestellt worden ist mit Firmenstempel der Kanzlei.

Jetzt bleibt nur abzuwarten, was die nächsten Wochen/Monate/Jahre weiter passiert,

LG und bleibt gesund!  

7 Postings, 1566 Tage neverendingstoryEinschreiben

 
  
    #1433
03.11.20 23:04
Beim normalen Einschreiben (nicht Einschreiben Einwurf) erhält man ja auch die Unterschrift in Bildform online in der Sendungsverfolgung gepaart mit dem Datumsstempel.
Wäre also so gesehen gleichwertig, nur dass man es nicht physikalisch in den Händen hält.

Entweder wurde die Internetmarke übersehen (nicht der klassische Einschreiben-Aufkleber) und nicht gescannt oder die Sendung ist tatsächlich verloren gegangen.
Ein K(r)ampf...  

443 Postings, 1813 Tage Gabiineverendingst.:

 
  
    #1434
1
03.11.20 23:10
Ich habe es per email mit Anlagen versandt und parallel per Post mit Einschreiben.

Die Sendungsverfolgung ergab:  Die Sendung wurde am 29.10.2020 über das Postfach ausgeliefert

In meinem Fall mit ein paar Tagen verspätet. Ich will hoffen, dass die Fristüberschreitung nicht von Belang ist und die Post das nicht mit Absicht oder in Absprache macht.

Wenn die Post wegen dem hohen Volumen überlastet ist, zu spät oder garnicht zustellt, müsste die Post eigentlich für eventuellen Schaden aufkommen.

Vielleicht macht es aber die Deutsche Post auch mit Absicht und in Absprache und ist  nicht für Schadensersatz zuständig?

Dann wäre das ein guter Weg, den Schadensersatz zu minimieren?  

127 Postings, 2063 Tage shakespStimmt

 
  
    #1435
03.11.20 23:14
Sollte so auch reichen, ich wollte in dem Fall einfach was in den Händen halten,
und habe deshalb mit Rückschein gewählt: https://imgur.com/a/SOgWCz0
LG  

443 Postings, 1813 Tage Gabiishakesp: Wichtig Einschreiben mit Rückschein

 
  
    #1436
03.11.20 23:18
Ein Einschreiben mit Rückschein könnte der Empfänger bezüglich der Annahme verweigern, so dass es eben als nicht zugestellt gilt. Wenn der Empfänger natürlich unterschrieben hat (dem Jaffe tut bestimmt schon die Hand weh), dann gilt es als zugestellt.

Ein Einwurf-Einschreiben, das im Postfach gelandet ist (über Sendungsverfolgung abrufbar) gilt als zugestellt, auch wenn der Empfänger das nicht möchte, nicht öffnet und negiert.

Problematisch ist es natürlich, wenn der Empfänger den Inhalt bestreitet. Also behauptet, dass im Briefumschlag garkein Unterlagen waren.
Um dies zu umgehen, müsste man einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

Ich bezweifle aber, dass es in München ausreichend Gerichtsvollzieher gibt, die 300.000 Schadensmeldungen per Fahrrad persönlich zustellen können.
Zumindest nicht pünktlich???  

320 Postings, 1588 Tage IFHXILannigsta

 
  
    #1437
1
04.11.20 00:29
Ich würde noch warten. Es tut sich diesbezüglich sicher noch einiges.

Hier liest man eigentlich nur über die beiden größten Schreihälse Tilp und Mingers.

Mingers erscheint mir vollkommen unseriös. Allein schon die Posen dieses Herren auf seiner Internetseite und die vielen aufgelisteten Ramsch- TV- Sender...

Verrätst du uns, da du die Unterlagen hast, gegen wen du Klagen würdest. Ich weiß derzeit nur, dass er angeblich gegen alle klagt. Aber das kann doch sicher nicht Grundlage eines Vertrages sein.

Oder sind dort wirklich die Vorstände, Aufsichtsräte, E&Y, KPMG, weitere ausländische Prüfer, BaFin, DPR, BRD, … genannt? Ich glaube kaum.
 

7 Postings, 1566 Tage neverendingstoryUpdate Einschreiben

 
  
    #1439
04.11.20 12:21
Hallo zusammen,
habe eben mit Jaffe telefoniert. Ist schon schwierig, durchzukommen, die werden scheinbar gut angerufen aktuell. Jedenfalls konnte mir der Mitarbeiter aus technischen Gründen nicht sagen, ob mein Einschreiben angekommen ist. Sie sind derzeit überlastet und es kommt soviel an Anmeldungen, dass sie Einschreiben nicht mehr unterschreiben, sondern nur noch Einschreiben mit Rückschein. Er sagte, ich könne es per Mail nochmal einreichen mit Verweis, dass es bereits per Einschreiben geschickt wurde. Supertoll, da ich jetzt nicht weiß, ob es die Post versaut hat, oder ob Jaffe jetzt nicht mehr unterschrieben hat.  

333 Postings, 3231 Tage MineonUpdate Einschreiben

 
  
    #1440
04.11.20 17:14
...... kannst Du ganz einfach überprüfen. Sendungsverfolgung und schon siehst Du, wo Dein Einschreiben gelandet ist. Tipp: Die Empfangsbestätigung bzw. dass es den Empfänger erreicht hat würde ich mir ausdrucken.  

333 Postings, 3231 Tage MineonUpdate Einschreiben

 
  
    #1441
04.11.20 17:18
...... hatte Deinen vorherigen Post nicht gelesen. Damit ist mein Post überflüssig. Drücke Dir die Daumen, dass Dein Einschreiben angekommen ist.  

7 Postings, 1566 Tage neverendingstoryMineon

 
  
    #1442
04.11.20 17:58
Status ist bei mir immer noch

Die Sendung wurde am 21.10.2020 in unserem Logistikzentrum München bearbeitet.

Aber wird sich halt auch nicht mehr ändern, wenn die aufgrund der Masse der Briefpost nicht mehr unterschreiben. Mir war gar nicht bewusst, dass das zulässig ist.
Mal schauen, was die Nachforschung ergibt...Ansonsten werde ich wohl nochmals postalisch einreichen.  

86 Postings, 2765 Tage BaumtedRauwaBROKERsteve

 
  
    #1443
1
04.11.20 20:05
Du hättest gern, dass Bafin oder BRD haften. VORSATZ kann ich aber nicht erkennen - leider. Wo genau soll den Vorsatz gewesen sein und inwiefern haben Bafin und BRD durch den Vorsatz profitiert. Das vorm EuGH durchzubekommen, wow - viel Erfolg  

6475 Postings, 6626 Tage brokersteveKlares wegschauen der Aufsicht und dass trotz

 
  
    #1444
04.11.20 20:25
Vorliegen von klaren Anhaltspunkten für Betrug.

Hier muss von Verstoß gegen EU recht ausgegangen werden.
Bitte lese meine Einlassungen im thread dazu, dann weißt du , was ich meine und warum hier mE eine staatshaftung greift.

 

320 Postings, 1521 Tage tire3000Baumted

 
  
    #1445
04.11.20 20:58
Dann lies Dir mal den Esma Bericht durch, da sind die Verstösse gegen Richtlinien ganz gut erklärt.
Das warum wird sicher noch ermittelt werden.
Sofern es kein warum geben sollte, ist diese Nichtleistung nicht weniger bemerkenswert...und zieht Amtshaftung mit sich, da anscheinend ja alle keinen Bock auf Ihren Job hatten.

Es bleibt also spannend:)  

72 Postings, 1620 Tage WineMan2020klage

 
  
    #1446
04.11.20 21:10
Habe ich noch die Möglichkeit mich einer Sammelklage anzuschließen? Und welcher Prozesskostenfinanzier?  

7716 Postings, 2672 Tage hardyleinWenn bald nur noch 3000 Euro in

 
  
    #1447
1
04.11.20 22:34
bar gehalten werden dürfen und der Rest digital bei der EZB, ferner hierauf Minuszinsen gezahlt werden müssen, wenn sie nicht ausgegeben werden, dann flüchten viele in Aktien, es entstehen Blasen, die von den Shortsellern weidlich ausgenutzt werden. Ein Fest ein Blutbad! Stupit German Money hin zu den britischen Finanzjogleuren.  

7716 Postings, 2672 Tage hardyleinEin Dank der Jongleure an unser

 
  
    #1448
04.11.20 22:35
bundesdeutsches "Expertentum" in den neueren Regierungen.  

35 Postings, 1734 Tage nässdäggForderungsanmeldung mit Einschreiben

 
  
    #1449
05.11.20 11:14
Meine Forderungsanmeldung habe ich am 14.10.20 per Einschreiben ohne Rückschein abgeschickt.
Die Sendungsverfolgung ergab:
Der Empfänger wurde am 15.10. von der Poststelle benachrichtigt und hat die Sendung am 16.10.
abgeholt. Beides wurde mit dem Auslieferungsbeleg bestätigt.

Eine Äußerung des RA Jaffe zu der Anmeldung liegt mir bis heute nicht vor.  

72 Postings, 1620 Tage WineMan2020Anmeldung

 
  
    #1450
05.11.20 11:28
Der SDK und auch die Kanzlei Jaffe hat mir gesagt das eine Anmeldung immernoch möglich ist. Wieso gibt es dann eine Frist?  

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