Neuer Thread mit rein sachlichen Beiträgen
Seite 532 von 590 Neuester Beitrag: 04.04.13 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 28.01.11 11:50 | von: michael 201. | Anzahl Beiträge: | 15.749 |
Neuester Beitrag: | 04.04.13 11:01 | von: Weltenbumm. | Leser gesamt: | 640.006 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 540 | |
Bewertet mit: | ||||
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bist du nicht der einzge ich mehr als eine mail geschrieben vielleicht sollte man da anrufen http://zefix.ch/info/ger/ZG170.htm vielleicht wissen die mehr, weil Alf ist auch telefonisch auch nicht erreichbar...
servu$
Also ich bleibe weiter investiert und glaube an ALF.
Naja, jeder sollte für sich entscheiden was er machen will!
Gruß
vom Schotten
Ungeachtet besonderer Leistungspflichten nach diesen AGB ist der Teilnehmer verpflichtet, im zumutbaren
Umfang an einem ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftsbeziehung mitzuwirken. Hierzu zählt
insbesondere
- die Rechtzeitigkeit, Klarheit und Widerspruchsfreiheit von Anträgen und Mitteilungen,
- ein besonderer Hinweis auf etwaige Eilbedürftigkeit oder Fristangelegenheiten,
- die Prüfung von Mitteilungen der DBAG im Rahmen dieser AGB auf Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie die unverzügliche Erhebung von Einwänden,
- die Benachrichtigung der DBAG im Fall des Ausbleibens erwarteter oder angekündigter Mitteilungen
der DBAG.
§ 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 7 Auskunftspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, der DBAG im zumutbaren Umfang Auskünfte über alle ihm zur Kenntnis
gelangten Umstände zu geben, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftsbeziehung nach diesen
AGB, insbesondere für einen ordnungsgemäßen Handel und eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung der
in den Freiverkehr einbezogenen Wertpapiere erforderlich sind.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der DBAG gemäß diesen AGB gilt
ausschließlich deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Frankfurt
am Main.
http://www10.deutsche-boerse.com/INTERNET/...06-05-10.pdf?OpenElement
..hätte man dann in D für die "Sorgen" der Aktionäre überhaupt "ein Ohr"?
Der Gerichtsstand bezieht sich lt. Deinem Beitrag 13296 nur auf den Teilnehmer = ALF und Deutsche Börse.
Sollte ich das falsch verstanden haben, dann möge man mich bitte korrigieren.