Aqua Society neuer Hype??
Seite 532 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.177.960 |
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man stelle sich mike als Pirat vor evtl sogar im Schottenrock (pfui), wie er mit Augenklappe und Säbel in der Hand das Gelände von Enva stürmt die schlotternde Sekretärin knebelt, die Garage aufsprengt und das dort stehende EM entführt um es in seinem Werk zu installieren.
Das ist wahre Produktpiraterie! :-)
Die Wassermaschine hat ja auch keiner entführt oder nachgebaut. Die war ja nach Aquas Aussage angeblich auch patentiert.
Deine Patentblamage mit dem Energiemodul reicht dir anscheinend noch nicht, daß du dir auch noch eine bei der Wassermaschine einhandeln willst. Für die gibt es lediglich eine Patentanmeldung (DE 10223578 A1). Nix mit patentiert. depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet
Trotzdem danke, da konnten alle wieder mal sehen, was von deiner "Patentkenntnis" zu halten ist.
Du widersprichst dir aber mit deinem beiden Beiträgen #13318 u. 13319. Das mußt du doch selber lesen. Es geht nur das eine oder das andere.
http://ip.com/patent/EP1702140B1
Verfahren zur Umwandlung von in einem Verdampfer (6) anfallender Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, das in dem Verdampfer (6) verdampft und in einer Entspannungsvorrichtung (2) entspannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung ausgeführt ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgebildet ist, in dem das Arbeitsmittel entspannt wird und dabei Wärmeenergie in mechanische Energie umgewandelt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das entspannte Arbeitsmittel in einem Wärmetauscher (7) kondensiert wird.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des kondensierten Arbeitsmittels während des Entspannungsprozesses in das Wälzkolbengebläse (2) eingespritzt wird.
Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des eingespritzten Arbeitsmittels im Wälzkolbengebläse (2) durch Wärmetausch einen Teil des dampfförmigen Arbeitsmittels kondensiert und damit den Ausgangsdruck reduziert.
Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsmittel druckgesteuert in das Wälzkolbengebläse (2) eingespritzt wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pumpe (9) das kondensierte Arbeitsmittel in den Verdampfer (6) fördert.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Separator (3) dem Wärmetauscher (7) nachgeschaltet ist, der einen Teil des kondensierten Arbeitsmittels für die Einspritzung in das Wälzkolbengebläse (2) entnimmt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Komponente des Arbeitsmittels, das durch ein Gemisch gebildet ist, in und/oder nach der Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) mittels eines Absorptionsmittels absorbiert wird, wobei Wärme auf die verbleibende, dampfförmige zweite Komponente übergeht, die rückführbar ist.
Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gemisch bei einem bestimmten Mischungsverhältnis der Komponenten ein Azeotrop mit Siedepunktminimum bildet.
Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsmittel als azeotropes Gemisch oder als nahezu azeotropes Gemisch vorliegt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die bei der Absorption übergangene Wärme die dampfförmig verbleibende zweite Komponente auf eine Temperatur oberhalb der Siedetemperatur des Gemisches erwärmt wird, wobei die zweite Komponente in einem Wärmetauscher (7) kondensiert wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Absorptionsmittel ein reversibel immobilisierbares Lösemittel ist, das in dem nicht-immobilisierten Aggregatzustand die erste Komponente des Arbeitsmittels ist.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsmittel ein azeotropes Gemisch aus Wasser und Silikon ist.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Absorptionsmittel eine Silikatlösung ist.
Entspannungsvorrichtung (2) zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgeführt ist.
Entspannungsvorrichtung (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mit einem Generator (1) verbunden ist.
Entspannungsvorrichtung (2) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mit mindestens einer Einspritzöffnung ausgeführt ist.
Entspannungsvorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mehrflügelige Rotoren aufweist.
Verwendung einer Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2), die als Wälzkolbengebläse ausgebildet ist, zur Umwandlung von in einem Verdampfer (6) anfallender Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, das in dem Verdampfer (6) verdampft und in der Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) entspannt wird.
Wenn nicht, wo ist der Unterschied zum Energiemodul?
Herr klug - sc.: Da sollte man sich 09.05.12 15:53
schon gut überlegen ob man sich mit fremden Federn schmückt !
http://www.vdi-nachrichten.com/artikel/...egen%20Produktpiraten/58566
Meldung eines Regelverstoßes:
Melder: heisan
Zeitpunkt: 09.05.12 16:42
Grund: kein bezug zur aktie!
wem man "produktpiraterie" jemanden vorwerfen will, sollte man schan handfeste beweise liefern, lieber herr klugschlau, so ist das reine hetze!
http://www.google.de/...sa=N&tab=wi&ei=uJ2qT4mFGobR4QTIqOC0CQ
ist sogar die katze von Klugi mit bei
Sogar Patentanwälte die dafür Jahrelang studiert haben und täglich neu dazulernen müssen, ob nun der von mike engagierte oder andere stellst du mit deinem Wissen in den Schatten. Das ist eine echt Klasse Leistung von dir. Und das in nur wenigen Monaten.
Da sind wohl auch manche Aqua-Gegner "enttäuscht", dass Aqua-Society vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 740.705,28 €
erzielt hat.
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...vid=to_search_start&=eb
=>Suchbegriff "Aqua-Society"
Du mußt als Erfinder sicher sein. Besonders heute ist es ziemlich komplex, was ist geschützt was nicht, was ist patentiert was nicht.
Als Bspl. hatte ich hier vor Tagen Apple und Samsung dargestellt. Die beschuldigen sich gegenseitig des Patentdiebstahls. Was glaubst du wohl mit welchen Leuten die sich vor Gericht streiten. Mit Juristen sowieso und natürlich mit Patentexperten.
Warum sollte also mike so dämlich sein, und das Risiko eingehen sich strafbar zu machen. Er hat eine Verantwortung gegenüber seine Firma und seinen Mitarbeitern. Wenn er tatsächlich was falsch gemacht hat, na dann gute Nacht.
Wer schlauer sein will als die Patentämter in Deutschland, Europa sowie den USA und trotzdem Patente verletzen würde, geht eben ein großes Risiko ein.
Wenn du keine nennen kannst, dann gibt es sie wohl nicht.