Abacho überbewertet
http://www.deraktionaer.de/aktien-deutschland/...yahoo---12393969.htm
"Hammer-Meldung von MyHammer. Der Handwerks-König will in die USA expandieren. Das eröffnet große Chancen und dürfte der Aktie weiter Auftrieb geben."
Von Florian Söllner erfahren wir momentan nichts, denn der hat seit diesen Äusserungen den Hammer erst einmal in die Ecke gelegt.
http://www.deutsche-startups.de/2011/03/25/...ier-millionen-euro-ein/
Und wie bei Coupons, die allerdings noch geeigneter für eine Expansion gewesen wären, ist auch hier Holtbrinck wieder bei den Alternativen mit im Boot. Ein Schelm der Böses dabei denkt, warum die beiden Geschäftsfelder von MyHammer nicht in Erwägung gezogen wurden oder durften?
https://www.cortalconsors.de/News/...HSTUMSKURS-AUCH-2010-WEITER-FORT
http://www.myhammer-holding.de/cms/upload/pdf/...konzernabschluss.pdf
http://www.myhammer-holding.de/cms/upload/pdf/...konzernabschluss.pdf
Dort findet Ihr die Konzerngesamtergebnisrechung. Unter der Position 6 werden dort "Sonstige betriebliche Aufwendungen" angeführt, die von 7.649.874,24 Euro in 2009 auf 11.104.612,97 Euro in 2010 gestiegen sind.
Im Vergleich zu den Umsätze ist das ein sher großer Posten für eine Aufwandsposition, die man daher meines Erachtens genau hinterfragen muss. Momentan habe ich dazu noch etwas wenig Zeit, aber vielleicht kann ja jemand von Euch dazu schon etwa posten.
(Quelle: Geschäftsbericht auf S. 52)
13:10:36 1,86 5 1.500
11:56:05 1,812 500 1.495
10:04:24 1,86 995 995
10:04:24 1,86 0
des Geschäftsberichts
http://www.myhammer-holding.de/cms/upload/pdf/...konzernabschluss.pdf
könnt Ihr folgendes lesen:
"Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höher von TEUR 11.104 (i.V.: TEUR 7.650) entfallen im Wesentlichen auf Werbekosten (TEUR 1.140, i.V.: 611), andere Fremdkosten (TEUR 2.792, i.V.: TEUR 2.240) und Forderungsverluste und Wertberichtigungen (TEUR 5.564, i.V. TEUR 3.451)."
beträgt nur 10,024 Millionen, wenn man von den als Umsatz ausgewiesenen 15,688 Millionen die als Aufwand angesetzten 5,664 Millionen Forderungsverluste und Wertberichtigungen abzieht, denn man geht davon aus, dass man nur 64% der ausgewiesenen Umsätze auch erlösen kann, denn 36% der Umsätze werden als Forderungsverluste und Wertberichtigungen angesetzt.
Wie die Prüfstelle für Bilanzen über die Ertragslage denkt, kann man in der folgenden Adresse erfahren:
http://www.firmenwissen.de/171262_adhoc_meldung.html
"Gleichwohl hat sich die Gesellschaft heute entschlossen, der
Fehlerfeststellung nicht entgegenzutreten. Denn andernfalls ist zu
erwarten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigenes Prüfungsverfahren zur
Klärung der strittigen Frage anordnet, welches in der Folge sogar in einer
gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin münden könnte. Ein solches
Verfahren würde - wie jedes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren -
erheblichen Kostenaufwand produzieren und Managementressourcen binden."
Zeitpunkt: 01.04.11 23:20
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - unbelegte Behauoptungen.
Zeitpunkt: 02.04.11 11:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beleg fehlt wie so oft
Zeitpunkt: 02.04.11 11:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - bitte belegen
Ein Beispiel: Die fixen Kosten eines Unternehmen betragen eine Million Euro, die variablen Kosten pro Einheit 5 Euro und der Erlös pro Euro 10 Euro. Bei einem Absatz von 200.000 Stück erreicht dann das Unternehmen die Gewinnzone.
Worin besteht nun das Problem? Ganz einfach, dass man mit seinem Absatz bei 160.000 hängenbleibt und dann bei unveränderten Kosten- und Erlösstrukturen nie die Gewinnzone erreicht.
Zeitpunkt: 03.04.11 12:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - wie immer keine Belege
gab es die Meldung eines Regelverstoßes von Jamin Gottfried:
Melder: JaminGottfried
Zeitpunkt: 02.04.11 10:13
Grund: Wieder wird der Prüfstelle etwas in den Mund gelegt, was sie so nicht geäußert hat. Wenn MyHammer nachvollziehbar aufzeigt, dass entsprechende Gewinne möglich sind, dann ist auch weiter eine Aktivierung möglich, d.h. aber lange nicht, dass die Prüfstelle davon ausgeht, dass MyHammer nicht irgendwann die Verluste wieder ausgleichen kann. Für die Behauptung von Libuda gibt es in der angegebenen Quelle keinen Beleg.
Hier darf nicht einmal auf das Posting # 1341 verweisen:
"Gleichwohl hat sich die Gesellschaft heute entschlossen, der
Fehlerfeststellung nicht entgegenzutreten. Denn andernfalls ist zu
erwarten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein eigenes Prüfungsverfahren zur
Klärung der strittigen Frage anordnet, welches in der Folge sogar in einer
gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin münden könnte. Ein solches
Verfahren würde - wie jedes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren -
erheblichen Kostenaufwand produzieren und Managementressourcen binden."