Aqua Society neuer Hype??


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Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14
Eröffnet am:08.05.09 13:52von: Kleine_prinzAnzahl Beiträge:19.775
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1507 Postings, 5642 Tage MarvinPObwohl, Trostpreise unter den Bewertungen

 
  
    #13076
4
03.05.12 19:59
wären mal eine Idee:

"netter Versuch": lila Stern
"dein Geld ist trotzdem weg": blauer Stern
"such dir einen Job": schwarzer Halbmond  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauMarvinP

 
  
    #13077
03.05.12 20:01
#  MarvinP: Grüne gibt's nur für Kompetenz,  19:54 #13110

da dürfte Borealis nicht einen bekommen !  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauJa MarvinP das passt gut :)

 
  
    #13078
03.05.12 20:03
Lila für Borealis und Mike !
Blau fällt mir niemand ein !
Schwarzer Halbmond für Dich !  

19141 Postings, 5398 Tage fliege77alda, ich renn gleich gegen ne' Wand

 
  
    #13079
3
03.05.12 20:04

ich hab das Patent schon vor einem Jahr begriffen.

Herr KLug, du mußt ja nicht die Meinung der Bomas als richtig anerkennen, aber du solltest zumindest akzeptieren das die anderen das Patentbild anders betrachten. Nur bringt das  nichts, den immer gleichen Inhalt wie in 13101 u. 13102 einzufügen. Borealis ändert dadurch bestimmt nicht seine Meinung.

Die Beschreibung ist ein reiner Arbeitsprozess innerhalb des Energiemodul. Sicherlich gehört zum Arbeitsprozess des Dampfverwertens die "Hardware" dazu. Ohne die ist es ja nicht möglich Strom zu erzeugen. Das wäre ein Punkt wo man sagen könnte, das ghört zum Patent dazu. Sprich: "Herz, Niere, Leber"(Wälzkolbengebläse) ohne die kein Strom erzeugt werden kann. Das Gerät an sich, also im vorliegenden Fall das EM-Energiemodul als Maschine sicherlich nicht.

Ein bisschen schwierig zu enträtseln ob zum Arbeitsprozess die dazugehörigen Komponenten (hardware) wie das Wälzkolbengebläse im Patent inbegriffen sind. Das gehört zum EM, und somit hast du im zweifelsfall Teilweise recht. Das ist in der Tat ein Streitpunkt.

Solange du aber deine Meinung nicht durch einen Experten bekräftigen lässt, zählt für mich nur der Arbeitsprozess der in deinen Beiträgen geschildert wird.

:kopfgegenwand:

 

19141 Postings, 5398 Tage fliege77ich mach Feierabend

 
  
    #13080
2
03.05.12 20:06

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauFliege77

 
  
    #13081
2
03.05.12 20:10
Lies Dir das Gesetz in 13103 durch und dann den Anspruch 1 und Du wirst erleuchtet sein !  

3797 Postings, 7352 Tage BorealisVöllig unerheblich,

 
  
    #13082
1
03.05.12 20:12
was ein Patentamt da zu sehen vermeint.
Was nicht patentfähig ist, hat keinen Schutz, egal was das Patentamt dazu entschieden hat. Neuheit ist keine Ermessensfrage des Patentamtes und kann nicht vom Patentamt herbeientschieden werden. Pech für das Patentamt, wenn die Sache vor dem Gericht landet und das Patent widerrufen wird. Die Wirkung eines Widerrufs ist, daß das Patent als von Anfang an nichtig erklärt wird und ein Schutz somit nie bestanden hat.  

6137 Postings, 5495 Tage Frau Schlau#13100 armer Borealis, wo bleibt dein Gegenbeweis,

 
  
    #13083
2
03.05.12 20:14
dass das vom Energiepark Gengenbach bestellte EnergieModul von Aqua-Society / Enva-Systems deiner Laienmeinung nach nicht patentiert sei?

Bisher hast du immer nur Behauptungen aufgestellt und dazu leider keine Beweise geliefert.  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauZumindest gibst Du ja zu

 
  
    #13084
1
03.05.12 20:15
das ich nach heutigem Kenntnisstand Recht hab :)  

6137 Postings, 5495 Tage Frau Schlau#13107 Borelais mach dich nicht noch lächerlicher

 
  
    #13085
2
03.05.12 20:19
"kannst du auch mal nachschauen, womit sogar die Glashütte in Lünen bereits lange vor Aqua Strom erzeugt haben."

Und weil dies wohl nicht ausreichend war haben sie dafür seit langer zeit erfolgreich im Produktionsbetrieb ein EnergieModul von Aqua-Society / Enva-Systems eingesetzt.

Da wird wohl die Erfindung doch besser sein als alles was vorher schon bekannt war oder?  

6137 Postings, 5495 Tage Frau SchlauLöschung

 
  
    #13086
2
03.05.12 20:25

Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 12:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung

 

 

3797 Postings, 7352 Tage BorealisLöschung

 
  
    #13087
03.05.12 20:59

Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 12:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bitte Aussagen im Posting belegen!

 

 

3797 Postings, 7352 Tage Borealis@ Frau Schlau

 
  
    #13088
1
03.05.12 21:18
"wie gut, dass auch der Zwilling im Süden an den Patenten und dem Wälzkolbengebläse wohl offensichtlich nicht herum kommt"

Vielleicht nimmt er, extra um dich zu ärgern, kein Wälzkolben"gebläse", sondern einen Schraubenmotor. ;)  

1507 Postings, 5642 Tage MarvinP#13114

 
  
    #13089
1
03.05.12 23:20
Du hast doch nach Sternen gerufen, also bekommst du die. Nur lila wär etwas übertrieben.  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #13090
1
04.05.12 04:50
# Vielleicht nimmt er, extra um dich zu ärgern, kein Wälzkolben"gebläse", sondern einen Schraubenmotor. ;)

Wenn dem so wäre,würde Mike hier im Forum,nicht mit allen Mitteln versuchen,uns zum Schweigen zu bringen ! Anstatt hier auf Chefaufklärer zu machen,würde er sich um den Vertrieb kümmern :) ich könnte Dir ja erzählen,was optimiert wurde:) ! Eine Optimierung,ist nun mal keine Neuerfindung !  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauLöschung

 
  
    #13091
1
04.05.12 07:02

Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 10:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - 3. Absatz.  

 

 

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauWie ist das zu verstehen ?

 
  
    #13092
2
04.05.12 07:20
Darf die Erfindung vor der Anmeldung bekannt gegeben werden (Neuheitsschonfrist)

In Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung liegt bspw. bereits dann vor, wenn Testexemplare, die die Erfindung wieder geben, an Dritte übergeben werden, die derartige Produkte ausstellen, verkaufen oder so bewerben, dass in den Werbeunterlagen die Erfindung offenbart wird. Dementsprechend sollte bei Weitergabe derartiger Muster eine umfassende Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, wobei in der Geheimhaltungsvereinbarung möglichst einesteils die Erfindung nicht offenbart aber dennoch so genau beschrieben wird, worum es geht, dass Zweifel am Gegenstand der Geheimhaltungsvereinbarung nicht auftreten. Offenbarungen gegenüber einer einzelnen Person sind in der Regel nicht patentschädlich, können aber gleichwohl in bestimmten Fällen einer Veröffentlichung gleichkommen, sodass sich im Grundsatz keinerlei Preisgabe des Erfindungsgegenstandes ratsam bleibt. Lediglich für den Fall eines offensichtlichen Missbrauchs zum Nachteil des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers oder auf Weltausstellungen gilt die Einschränkung, dass eine Offenbarung binnen 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung unschädlich sein kann, wobei weitere Voraussetzungen zu beachten sind.  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauMike

 
  
    #13093
2
04.05.12 07:54
.
@In seinem Posting steht als erstes Wort was patentiert ist... ein Wälzkolbengebläse der Firma Kaeser kann nicht von einer anderen Firma patentiert werden

Erstens steht da nicht das Wort Kaeser !
Zweitens steht da nicht das jemand das Wälzkolbengebläse neu patentiert hat !

Mike lesen und verstehen !
Es steht da und es ist auch so zu verstehen !

Das Verfahren in Verbindung mit .... ist geschützt !  

6137 Postings, 5495 Tage Frau Schlau#13128 Neuheitsschonfrist

 
  
    #13094
3
04.05.12 08:24
"Darf die Erfindung vor der Anmeldung bekannt gegeben werden (Neuheitsschonfrist)"

Wenn also z. B. ein Unternehmer und angeblicher Erfinder z. B. vor Beantragung der Schutzrechte bereits Bilder per Mail verschickt oder evtl. sogar Pläne offen jedem zugänglich macht, ist die angebliche Neuheit bereits vor der Beantragung bekannt und daher nicht mehr schutzwüdig!  

3797 Postings, 7352 Tage Borealis@ Herr klug

 
  
    #13095
1
04.05.12 08:25
"Zweitens steht da nicht das jemand das Wälzkolbengebläse neu patentiert hat!"

Schön, daß du einsiehst, daß das Wälzkolbengebläse von diesem Patent nicht patentiert ist.
Und wie sieht´s mit dem Generator aus? Auch nicht patentiert.
Na sowas, was soll dann an dem Energiemodul patentiertes dran sein?

Mit dem ersten Wort meinte Mike das Wort "Verfahren".  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauLöschung

 
  
    #13096
2
04.05.12 08:35

Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 13:42
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Userhetze einstellen

 

 

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #13097
1
04.05.12 08:38
In Verbindung mit dem Verfahren !  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauNoch eindeutiger steht

 
  
    #13098
2
04.05.12 09:22
es in Anspruch 15 und 16

http://ip.com/patent/EP1702140B1

15.Entspannungsvorrichtung (2) zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgeführt ist.

16.Entspannungsvorrichtung (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mit einem Generator (1) verbunden ist.  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauFrau Schlau 13130

 
  
    #13099
1
04.05.12 18:03
Danke für die Antwort :)  

11284 Postings, 5462 Tage Herr klug - schlauDie Überschrift des Patents sagt schon einiges

 
  
    #13100
04.05.12 18:54
aus !
http://ip.com/patent/EP1702140B1

Verfahren zur umwandlung von wärmeenergie in mechanische energie mit einer niederdruck-entspannungsvorrichtung (22-Aug-2007)
Method for converting heat energy into mechanical energy with a low-pressure expansion device  

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