Aqua Society neuer Hype??
Seite 524 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.176.359 |
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"netter Versuch": lila Stern
"dein Geld ist trotzdem weg": blauer Stern
"such dir einen Job": schwarzer Halbmond
ich hab das Patent schon vor einem Jahr begriffen.
Herr KLug, du mußt ja nicht die Meinung der Bomas als richtig anerkennen, aber du solltest zumindest akzeptieren das die anderen das Patentbild anders betrachten. Nur bringt das nichts, den immer gleichen Inhalt wie in 13101 u. 13102 einzufügen. Borealis ändert dadurch bestimmt nicht seine Meinung.
Die Beschreibung ist ein reiner Arbeitsprozess innerhalb des Energiemodul. Sicherlich gehört zum Arbeitsprozess des Dampfverwertens die "Hardware" dazu. Ohne die ist es ja nicht möglich Strom zu erzeugen. Das wäre ein Punkt wo man sagen könnte, das ghört zum Patent dazu. Sprich: "Herz, Niere, Leber"(Wälzkolbengebläse) ohne die kein Strom erzeugt werden kann. Das Gerät an sich, also im vorliegenden Fall das EM-Energiemodul als Maschine sicherlich nicht.
Ein bisschen schwierig zu enträtseln ob zum Arbeitsprozess die dazugehörigen Komponenten (hardware) wie das Wälzkolbengebläse im Patent inbegriffen sind. Das gehört zum EM, und somit hast du im zweifelsfall Teilweise recht. Das ist in der Tat ein Streitpunkt.
Solange du aber deine Meinung nicht durch einen Experten bekräftigen lässt, zählt für mich nur der Arbeitsprozess der in deinen Beiträgen geschildert wird.
Was nicht patentfähig ist, hat keinen Schutz, egal was das Patentamt dazu entschieden hat. Neuheit ist keine Ermessensfrage des Patentamtes und kann nicht vom Patentamt herbeientschieden werden. Pech für das Patentamt, wenn die Sache vor dem Gericht landet und das Patent widerrufen wird. Die Wirkung eines Widerrufs ist, daß das Patent als von Anfang an nichtig erklärt wird und ein Schutz somit nie bestanden hat.
Bisher hast du immer nur Behauptungen aufgestellt und dazu leider keine Beweise geliefert.
Und weil dies wohl nicht ausreichend war haben sie dafür seit langer zeit erfolgreich im Produktionsbetrieb ein EnergieModul von Aqua-Society / Enva-Systems eingesetzt.
Da wird wohl die Erfindung doch besser sein als alles was vorher schon bekannt war oder?
Zeitpunkt: 04.05.12 12:05
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Kommentar: Regelverstoß - Bitte Aussagen im Posting belegen!
Vielleicht nimmt er, extra um dich zu ärgern, kein Wälzkolben"gebläse", sondern einen Schraubenmotor. ;)
Wenn dem so wäre,würde Mike hier im Forum,nicht mit allen Mitteln versuchen,uns zum Schweigen zu bringen ! Anstatt hier auf Chefaufklärer zu machen,würde er sich um den Vertrieb kümmern :) ich könnte Dir ja erzählen,was optimiert wurde:) ! Eine Optimierung,ist nun mal keine Neuerfindung !
Zeitpunkt: 04.05.12 10:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - 3. Absatz.
In Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Eine Veröffentlichung liegt bspw. bereits dann vor, wenn Testexemplare, die die Erfindung wieder geben, an Dritte übergeben werden, die derartige Produkte ausstellen, verkaufen oder so bewerben, dass in den Werbeunterlagen die Erfindung offenbart wird. Dementsprechend sollte bei Weitergabe derartiger Muster eine umfassende Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden, wobei in der Geheimhaltungsvereinbarung möglichst einesteils die Erfindung nicht offenbart aber dennoch so genau beschrieben wird, worum es geht, dass Zweifel am Gegenstand der Geheimhaltungsvereinbarung nicht auftreten. Offenbarungen gegenüber einer einzelnen Person sind in der Regel nicht patentschädlich, können aber gleichwohl in bestimmten Fällen einer Veröffentlichung gleichkommen, sodass sich im Grundsatz keinerlei Preisgabe des Erfindungsgegenstandes ratsam bleibt. Lediglich für den Fall eines offensichtlichen Missbrauchs zum Nachteil des Anmelders oder seines Rechtsvorgängers oder auf Weltausstellungen gilt die Einschränkung, dass eine Offenbarung binnen 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung unschädlich sein kann, wobei weitere Voraussetzungen zu beachten sind.
@In seinem Posting steht als erstes Wort was patentiert ist... ein Wälzkolbengebläse der Firma Kaeser kann nicht von einer anderen Firma patentiert werden
Erstens steht da nicht das Wort Kaeser !
Zweitens steht da nicht das jemand das Wälzkolbengebläse neu patentiert hat !
Mike lesen und verstehen !
Es steht da und es ist auch so zu verstehen !
Das Verfahren in Verbindung mit .... ist geschützt !
Wenn also z. B. ein Unternehmer und angeblicher Erfinder z. B. vor Beantragung der Schutzrechte bereits Bilder per Mail verschickt oder evtl. sogar Pläne offen jedem zugänglich macht, ist die angebliche Neuheit bereits vor der Beantragung bekannt und daher nicht mehr schutzwüdig!
Schön, daß du einsiehst, daß das Wälzkolbengebläse von diesem Patent nicht patentiert ist.
Und wie sieht´s mit dem Generator aus? Auch nicht patentiert.
Na sowas, was soll dann an dem Energiemodul patentiertes dran sein?
Mit dem ersten Wort meinte Mike das Wort "Verfahren".
Zeitpunkt: 04.05.12 13:42
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Kommentar: Off-Topic - Userhetze einstellen
http://ip.com/patent/EP1702140B1
15.Entspannungsvorrichtung (2) zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgeführt ist.
16.Entspannungsvorrichtung (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Wälzkolbengebläse (2) mit einem Generator (1) verbunden ist.
http://ip.com/patent/EP1702140B1
Verfahren zur umwandlung von wärmeenergie in mechanische energie mit einer niederdruck-entspannungsvorrichtung (22-Aug-2007)
Method for converting heat energy into mechanical energy with a low-pressure expansion device