Aqua Society neuer Hype??
Seite 523 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.175.756 |
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Da kann offenbar jemand seine unbewiesenen und mMn falschen Behauptungen/Unterstellungen wohl doch nicht beweisen oder hat Angst vor den eindeutigen Gegenargumenten.
Die Strafe dafür dürfte bald auf den Fuss folgen;)
Anspruch 15 !
Entspannungsvorrichtung (2) zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung (2) ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgeführt ist.
Oh was ist den das ?
Solche Unterstellungen mußt du schon nachweisen.
Also: Wie hat sich Mike gegen das "was es angeblich nicht gibt" gewehrt?
Und was soll dieses ""was es angeblich nicht gibt" gewesen sein?
Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 11:41
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Zeitpunkt: 04.05.12 11:41
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Und was vom Hauptanspruch nicht mit umfaßt wird, kann nicht in späteren Ansprüchen (z.B. Anspruch 15) noch nachgeschoben werden.
Antwort !
Der Hauptanspruch muß keine vollständige Lehre zum technischen Handeln angeben. Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der Erfindung benötigt, nicht im Hauptanspruch enthalten sein, es genügt vielmehr, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben!
http://www.ipwiki.de/patentrecht:hauptanspruch
Aber im Hauptanspruch steht absolut nichts von einer zu schützenden Anlage, sondern nur von einem Verfahren.
Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 11:29
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Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - Entsprechende Quelle im Posting nennen!
Zeitpunkt: 04.05.12 11:29
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Moderation
Zeitpunkt: 04.05.12 11:30
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Zeitpunkt: 04.05.12 11:30
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:)
Keine einzige dieser Gerätschaften ist von den Patentanmeldern erfunden worden und auch in ihrem Zusammenwirken gab es das schon lange vorher, ist also auch keine Erfindung der Anmelder.