Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Neuester Beitrag: 30.08.24 13:35
Eröffnet am:20.06.20 09:47von: mrymenAnzahl Beiträge:3.392
Neuester Beitrag:30.08.24 13:35von: ChaeckaLeser gesamt:1.179.983
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16 Postings, 1943 Tage ScorHi Lebsi,

 
  
    #1301
12.10.20 01:11

ich denke für die Berechnung ist der Fall Comroad ein gutes Beispiel. Hier hat eine Kanlei einen BWL Professor beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung des KDS zu erstellen.Den interessanten Teil habe ich mal hervorgehoben. Dort steht wortwörtlich:


Schadensberechnung


Hat ein Anleger am 26.2.2001 Comroad-Aktien gekauft, beträgt sein Kursdifferenzschaden nach dem Gutachten 98,93 Prozent des Kaufpreises. Den Erlös aus einem möglichen Verkauf muss sich der Aktionär anrechnen lassen. Der Beobachtungszeitraum des Gutachtens endet am 24. April 2002. Einen Tag zuvor flogen die Scheingeschäfte von Comroad auf. Ab diesem Stichtag beinflussten daher keine falschen Nachrichten mehr den Kursverlauf.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/recht/...eres-geschuetz_aid_249870.html


Im Fall Wirecard müsste man also dementsprechend die Summe aller Aktienkäufe nehmen, diese mit der Summe aller Verkaufserlöse subtrahieren. Und von dieser Zahl dann  86,98 % errechnen.

Dass kann ich in deinem Beispiel leider nicht mit Zahlen nachrechnen, weil ich nicht weiß wie viel Gewinn du jeweils mit dem Verkauf gemacht hast.



Alle Angaben ohne Gewähr:-)



 

16 Postings, 1943 Tage Scor@brokersteve

 
  
    #1302
12.10.20 01:30
Konntest du zufällig die Ausfüllanleitung vom DSW einsehen? Es wäre mal interessant zu wissen, was bei denen als Begründung für den Schadensersatz genau steht.  

7716 Postings, 2637 Tage hardyleinUnd immer immer wieder geht die Sonne auf!

 
  
    #1303
12.10.20 23:17

769 Postings, 2623 Tage Flash88ich frag mich die gaze Zeit

 
  
    #1304
13.10.20 23:05
Ob es sich überhaupt lohnt egal wie hoch der Verlust ist. Auch wenn ich zb 90 000 Verlust hätte mit wieviel kann man da rechnen oder bekommt man überhaupt was  

6473 Postings, 6591 Tage brokersteveIch darf das leider nicht weitergeben, der DSW

 
  
    #1305
14.10.20 09:33
Versendet es aber auf Anfrage.  

127 Postings, 2028 Tage shakesp@Brokersteve

 
  
    #1306
14.10.20 10:46
Lohnt sich denn diese einmalige Gebühr allein für diese Hilfestellung zur Anmeldung?

Werde das Formular die Tage auch ausfüllen, und überlege auch einfach TILP damit zu beauftragen, damit man auf der sicheren Seite ist,
LG  

1017 Postings, 6877 Tage FactsOlnyWird der IV

 
  
    #1307
1
14.10.20 11:18
eine Schadensersatzforderung eines Wirecard-Aktionärs in die Insolvenztabelle aufnehmen, so lange kein einschlägiges rechtsgültiges Urteil vorliegt?
Doubt it.

p.s.
In heutigen E-Mail-Systemen landen Bettelbriefe allenfalls im Junk-Ordner.
Personen, die solche zu schreiben erwägen, sollten überlegen, ob sie sich nicht besser in einer Fußgängerzone niederlassen, mit einer Pappschachtel und einem Schild "Wirecard-Opfer". Aber Vorsicht, die geeigneten Plätze werden bewirtschaftet, sei es von der Stadt oder anderen "Beschützern".    

7716 Postings, 2637 Tage hardylein@flash

 
  
    #1308
1
14.10.20 12:27
ca. 350 mios sind da, ca 3,9 MRD sind Schulden. Also ungefahr sind 9% GEDECKT! Macht bei 90000 rund
8.100 Euro.  Rechne kaufm. vorsichtig mit 60 Prozent. Also rund 4800 Euro . Ziehe RA kosten ab , also rd.
500 Euro (glaube 0,5% vom Schaden), dann wären etwa 4000 Euro drin.  

7716 Postings, 2637 Tage hardylein@factsonly

 
  
    #1309
14.10.20 12:30
"eine Schadensersatzforderung eines Wirecard-Aktionärs in die Insolvenztabelle aufnehmen, so lange kein einschlägiges rechtsgültiges Urteil vorliegt?
Doubt it."

genau, aber dann wird eine sog. abgekürzte Feststellungsklage angestrent, die Jaffe zwingt den Schaden anzuerkennen. Weiß aber nicht ob das zusätzlich Kosten aufwirft.  Alles nur meine Meinung.  

320 Postings, 1486 Tage tire3000Hardy/flash

 
  
    #1310
14.10.20 12:57
Frage wird sein, ob Jaffe bei Verteilung Zugriff auf die arrestierten 500 Mio haben wird.  

769 Postings, 2623 Tage Flash88hier wurde ja geschrieben

 
  
    #1311
14.10.20 14:50
Man könnte die Forderung auch nach der Frist einreichen. Wie ist das gemeint? Ich bezahle diese Gebühr und werde dann auch in die Tabelle aufgenommen auch wenn es Monate später ist? Wenn ich es richtig verstanden habe kann es Jahre dauern bis überhaupt was kommt. Bedeutet das so lange nix entschieden ist kann ich immer noch die Forderung gegen Gebühr einreichen?  

7716 Postings, 2637 Tage hardyleinJa, so habe ich es verstanden!

 
  
    #1312
14.10.20 16:50

16 Postings, 1943 Tage ScorSelbstverständlich nicht,

 
  
    #1313
14.10.20 18:23
die 500 Mio. sind Privatvermögen der Vorstände und gehören nicht zur Insolvenzmasse.

 

45 Postings, 1464 Tage OzymandiasJaffe

 
  
    #1314
14.10.20 18:32
Der Insolvenzverwalter wird zweifelslos auch Forderungen gegen die Ex-Vorstände eintreiben.
Es kommt drauf an wie viel Schulden diese Ex-Vorstände gegenüber anderen Gläubigern haben, ein Teil der 500 Mio wird sicherlich in der Insolvenzmasse bei der Wirecard AG landen.

Wenn man bei Insolvenz und EY mitmacht, wird man kaum über ~20% seiner Kohle wiedersehen, man sollte daher auf die Kosten achten.

 

7716 Postings, 2637 Tage hardylein@tire

 
  
    #1315
14.10.20 19:33
"Frage wird sein, ob Jaffe bei Verteilung Zugriff auf die arrestierten 500 Mio haben wird."

wenn diese substantiell aus dem Unternehmen stammen, oder die Manager haften müssen, denke ich ja.  

7716 Postings, 2637 Tage hardyleinMarkus, Markus...

 
  
    #1316
14.10.20 19:38
wer hätte das gedacht? Wo hast du deine Fans hingeführt ....  Kaum zu glauben ...  

582 Postings, 2020 Tage JustoxVon was für eine Gebühr

 
  
    #1317
1
14.10.20 21:17
wird hier geredet? Dachte man reicht bei Kaffe seine Aktienabrechnung plus Auflistung ein und gut ist.  

45 Postings, 1464 Tage OzymandiasGebühr

 
  
    #1318
1
15.10.20 02:27
Bis 26.10 ist die Anmeldung der Forderung kostenfrei möglich.

Danach fallen laut Nr. 2340 des GKG-Kostenverzeichnisses fallen pro nachmeldendem Gläubiger 20 Euro Gerichtskosten an.  

9 Postings, 1419 Tage fbo|229291749@dyandi

 
  
    #1319
15.10.20 09:08

Hi dyandi -
Frage zur Berechnung der Schadensforderung. DSW rät den  tatsächlichen Schaden anzugeben (d.h. Kaufkosten - Verkaufserlös), was  ist der Ansatz bei SdK bzw. wie bist du selbst vorgegangen ?
Danke schon mal für deine Antwort

 

9 Postings, 1419 Tage fbo|229291749Einstellung des Namens

 
  
    #1320
15.10.20 09:15

wäre über einen Hinweis dankbar - wo ich den angezeigten Namen "fbo..." verändern kann ;-)
Irgendiwie ist hier bei BörseOnline nichts einfach zu finden (zumindest bei der Darstellung auf meinem PC ...)

 

7716 Postings, 2637 Tage hardyleingehe über Profil!

 
  
    #1321
15.10.20 09:38

127 Postings, 2028 Tage shakespAusfüllhilfe Übersichten

 
  
    #1322
15.10.20 13:51
Hallo in die Runde,

es wäre super hilfreich, wenn wir eine kurze Übersicht erstellen könnten, bzgl. Forderungsanmeldung für die Insolvenz.

2 Punkte sind für mich entscheidend:

a) Die Schadenssumme an sich und wie diese berechnet werden soll.
Hier geht es doch um tatsächlichen Schaden vs. Kursdifferenzschaden, wie berechnet ihr die konkret, wenn man von einfachen Aktienkäufen und verkäufen ausgeht, ohne irgendwelche Optionen, Zertifikate etc.

Richtlinie DSW ist meiner Meinung nach tatsächliche Schaden, wie sieht es beim SDK?

b) die Begründung, hier geht es ja, dass man vorsätzlichen Betrug unterstellt, habt ihr hier evtl. Paragraphen, die man mitverwenden kann?

Ansonsten würde ich anbieten, dass wir auch gerne über PN (Boardmail) uns abstimmen können, und auch austauschen, manch einer ist vielleicht bei SDK, der andere bei DSW Mitglied, dann würde ich sonst eine entsprechende Gruppe erstellen, wo man sich regelmäßig austauschen kann!

LG in die Runde  

9 Postings, 1419 Tage fbo|229291749@hardylein

 
  
    #1323
15.10.20 15:28

danke, das war tatsächlich die erste Stelle wo ich gesucht hatte -
Da steht auch "Benutzername" . da ist aber meine EMail Adresse hinterlegt worden,
und das Feld ist nicht zum ändern (alle anderen Felder wie Name, Adresse sind nicht gesperrt
und können geändert werden, nur eben Benutzername nicht)
Irgendwie sehr seltsam....

 

9 Postings, 1419 Tage fbo|229291749B?rse online = ariva ?

 
  
    #1324
15.10.20 18:24

Habe gerade (via google) entdeckt, dass dieses Forum anscheinend sowohl auf
"boerse-online.de" als auch auf "ariva.de" zu finden ist ...
Mal sehen ob ariva übersichtlicher ist.

 

6473 Postings, 6591 Tage brokersteveDSW Transaktionsschaden und genau den

 
  
    #1325
18.10.20 19:20
habe ich berechnet und mit der DSW Begründung eingereicht.  

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